BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16119 21. Wahlperiode 15.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 07.02.19 und Antwort des Senats Betr.: hsh portfoliomanagement AöR Hier: Mögliche Übernahme von Risikokreditportfolien der NordLB Die NordLB befindet sich derzeit in einer Sanierungsphase, bis Ende des Jahres muss weiteres Eigenkapital zur Stützung eingebracht werden. Gleichzeitig bemüht man sich im Rahmen der Rettung, die Bank von schlechten Kreditrisiken zu entlasten. Es sollen zwei Portfolien gebildet worden sein, eines mit Namen „big ben“ über 2,7 Milliarden Euro, als Käufer wird der US- Investor Cerberus genannt. Nun gibt es ein weiteres Portfolio über 4,6 Milliarden Euro, welches ebenfalls aus der NordLB herausgelöst werden soll. Der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers wird zitiert, die Kredite aus dem zweiten Portfolio in eine Abbaubank transferieren zu wollen. Als möglicher Dienstleister ist die hsh portfoliomanagement genannt worden. Finanzsenator Dr. Dressel wird im „Hamburger Abendblatt“ zitiert, „wie es sich für gute Nachbarn gehört, verschließen wir uns Gesprächen nicht. Wir werden prüfen, ob wir helfen können…“ Hierzu frage ich den Senat: In ihrer Pressemitteilung vom 2. Februar 2019 teilte die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) ihr Bestreben mit, sogenannte Non Performing Loans (NPL) abzubauen. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben einen ähnlichen Prozess bereits durchlaufen, indem sie zur Entlastung der ehemaligen HSH Nordbank AG die hsh portfoliomanagement AöR (hsh pm) gegründet haben. Von Anfang an war dabei mit Billigung der Hamburgischen Bürgerschaft in § 3 Absatz 2 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) die Möglichkeit der Aufnahme von Mitträgern angelegt (siehe Drs. 21/2177). Eine vergleichbare Anstalt kann in der Sphäre der Nord/LB voraussichtlich nicht mehr gegründet werden, da die Gründung landesrechtlicher Abwicklungsanstalten wie auch die anderen Stabilisierungsmaßnahmen nach dem FMStFG gemäß § 13 Absatz 1 S. 1 FMStFG bis zum 31. Dezember 2015 befristet waren. Aus diesem Grund sind die an der Nord/LB beteiligten Trägerländer grundsätzlich daran interessiert, eine Nutzung der hsh pm zu prüfen. Die ersten Gespräche hinsichtlich einer möglichen gemeinsamen Lösungsfindung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Schleswig- Holstein mit den Trägern der Nord/LB befinden sich im frühen Anfangsstadium, wobei die Grundvoraussetzung für die Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig- Holstein dabei ist, dass keine zusätzlichen Risiken übernommen werden. Die Gespräche werden ausdrücklich ergebnisoffen geführt, das heißt, es geht auch um das Ob einer möglichen Nutzung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/16119 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wer hat die hsh portfoliomanagement AöR hierfür ins Gespräch gebracht? Siehe Vorbemerkung. 2. Kann der Senat unsere Informationen bestätigen, dass bereits im August vergangenen Jahres aktiv aus Schleswig-Holstein auf die NordLB Eigentümer mit einem Angebot zugegangen worden ist? 3. Wer hat diese Entscheidung getroffen? 4. War der Senat über dieses Angebot informiert? 5. Zwei Modelle sollen angeboten worden sein. Wie sehen diese Modelle aus? 6. Wann sollten die beiden Länderparlamente Hamburg und Schleswig- Holstein über diese Angebotsunterbreitung informiert werden? 7. Warum sind die beiden Parlamente darüber bisher nicht informiert worden ? Ein Angebot wurde bislang nicht unterbreitet, siehe Vorbemerkung. 8. Würden Satzung und Staatsvertrag sowie Rechtsform der PM eine derartige Ausweitung der Geschäftsfunktion der HSH Portfoliomanagement AöR zulassen? Als landesrechtliche Abwicklungsanstalt im Sinne des § 8b FMStFG käme die hsh pm in Betracht. Allerdings müssten der „Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „hsh portfoliomanagement AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes“ und Satzung der hsh pm mit Blick auf die ggf. neuen Aufgaben geändert werden. 9. Wie sollen die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein vor den zusätzlichen Risiken und Kosten abgeschirmt werden? Zu den laufenden Gesprächen nimmt der Senat zur Wahrung der Unbefangenheit des Gesprächsprozesses nicht Stellung. Im Übrigen gibt es noch keinerlei Angebote und dementsprechend auch keinerlei Verhandlungen, siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 2. bis 7.