BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16127 21. Wahlperiode 15.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 07.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie gut ist Hamburg mit Cyberexperten aufgestellt? Im Interview mit dem „Hamburger Abendblatt“ gibt der Leiter des Landeskriminalamtes (LKA) Hamburg, Frank-Martin Heise an, dass das LKA damit begonnen habe Mitarbeiter zusätzlich in Cyberthemen zu qualifizieren und es einen ersten „Cyber-Kommissar“ gebe.1 Die effektive Bekämpfung von Cyberkriminalität ist eine zentrale Aufgabe der heutigen Zeit. Hierfür ist eine adäquate Personalsituation unerlässlich. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch schätzt der Senat den Bedarf an Cyber-Experten aktuell im LKA ein? Die Polizei setzt die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Inwieweit personelle Bedarfe den Anforderungen entsprechen oder Anpassungsbedarf besteht, ist Gegenstand regelmäßiger Prüfungen. Hierbei kann es sowohl Mehr- als auch Minderbedarfe in einzelnen Bereichen geben. Darüber hinaus ist das Erhöhen der Effizienz der Sachbearbeitung durch organisatorische Anpassungen und Straffung von Arbeitsabläufen ein ständiger Prozess. Der Bedarf an sogenannten Cyber-Experten beim Landeskriminalamt (LKA 54 – Fachkommissariat Cybercrime) orientiert sich an der Anzahl und dem Umfang der erfassten Fälle von Cyberkriminalität. Zum Stichtag 12. Februar 2019 verfügt das LKA 54 über 26 Ermittlungssachbearbeiter. 2. Wie wird sich Cyberkriminalität aus Sicht des Cyber-Experten beim LKA in den nächsten Jahren entwickeln? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Das Kriminalitätsphänomen Cyberkriminalität wird in der PKS ab 2019 in zwei Kategorien als • Cyberkriminalität im engeren Sinne (Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten) und • Cyberkriminalität als Tatmittel (Straftaten, die mittels dieser Informationstechnik begangen werden) erfasst. 1 Vergleiche „Hamburger Abendblatt“: https://www.abendblatt.de/hamburg/article216325695/ Der-LKA-Chef-und-der-erste-Cyber-Kommissar.html, Zugriff: 31.01.2019 Drucksache 21/16127 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bis 2018 wurden die der Cyberkriminalität zuzuordnenden Straftatbestände in der PKS als Computerkriminalität erfasst. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei der Fallerfassung in der PKS das Tatmittel „Internet“ zu erfassen. Die Anzahl der in der PKS erfassten Delikte der Computerkriminalität sowie aller Delikte mit dem Tatmittel „Internet“ für die Jahre 2016 bis 2018 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Delikt 2016 2017 2018 Computerkriminalität 3 637 3 882 3 889 Tatmittel „Internet“ 3 399 5 706 7 789 Angesichts eines angenommenen hohen Dunkelfeldes im Bereich der Cyberkriminalität geht die Polizei davon aus, dass viele der tatsächlich begangenen Straftaten nicht polizeilich bekannt werden. Dies liegt unter anderem daran, dass eine große Anzahl strafbarer Handlungen bereits im Versuchsstadium durch technische Sicherungseinrichtungen abgewehrt und deshalb vom Geschädigten nicht bemerkt und viele Straftaten aufgrund des Fehlens eines finanziellen Schadens nicht angezeigt werden. Es ist davon auszugehen, dass Cyberkriminalität für die Polizei auch in Zukunft eine Herausforderung darstellen wird. 3. Wie viele Mitarbeiter des LKA lassen sich aktuell zu Cyber-Experten qualifizieren? Wie hoch ist die Nachfrage für diese Qualifizierungsmaßnahme innerhalb des LKA? Aktuell wird ein Sachbearbeiter des LKA 54 im Sinne der Fragestellung in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule Brandenburg fortgebildet. Dort kann jeweils nur eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter der Polizei zurzeit studieren . Zwei weitere Mitarbeiter sind hierfür bereits vorgesehen. Zwei weitere Mitarbeiter des LKA 54 absolvieren derzeit ein Fernstudium mit dem angestrebten Abschluss „Master in Internet Security“ beziehungsweise „Master in Digital Forensic“. Die Polizei hat erkannt, dass aufgrund der steigenden Anforderungen im Bereich der Bearbeitung von Cyberkriminalität ein ständiger Bedarf an Weiterbildung auf diesem Gebiet erforderlich ist. In diesem Sinne werden Überlegungen angestellt, wie über die dargestellten Qualifizierungsmaßnahmen hinaus dem steigenden Bedarf an qualifizierten Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern entsprochen werden kann. Die Überlegungen hierzu sind nicht abgeschlossen. 4. Welche Aufgaben nehmen qualifizierte Cyber-Experten beim LKA wahr? Bitte erläutern. Die Sachbearbeiter des LKA 54 führen Ermittlungen in Fällen der qualifizierten Computerkriminalität durch. Darüber hinaus stehen Mitarbeiter des LKA 543 (Zentrale Ansprechstelle Cybercrime) Unternehmen in Sachen Cyberabwehr beratend zur Seite . 5. Ist die Schaffung spezieller Laufbahnen für IT-Kriminalisten nach Vorbild der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern und dem BKA geplant? Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich dieser Planungen? Wenn nein, warum nicht? 6. Gibt es konkrete Überlegungen für speziell auf solche Spezialisten Laufbahnen zugeschnittene Besoldungs- und Beförderungsperspektiven, die für geeignete Bewerber im angespannten Arbeitsmarkt Attraktivität versprechen würden? Wenn ja, wann ist hier mit konkreten Maßnahmen zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 7. Wurden für die stark IT-konnotierten Aufgaben des LKA3 und besonders des Bereiches der IT-Forensik Perspektiven für eine vorübergehende Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16127 3 sowie gegebenenfalls für eine langfristig strukturierte Vergabe von im konkreten Vorgang nicht hoheitlichen Tätigkeiten/Dienstleistungen an private Dienstleister geprüft, um solche auf dem Markt vorhanden Kapazitäten zu nutzen? Die IT-Forensik ist seit 2014 beim LKA 54 angegliedert; es besteht bereits ein entsprechender Vertrag mit einem privaten Dienstleister.