BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16128 21. Wahlperiode 15.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Meyer (FDP) vom 07.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Kunstwerk als Erinnerungszeichen am Stadthaus – Was ist der aktuelle Stand? An der Stadthausbrücke soll ein Kunstwerk, ein „starker visueller Impuls“, entstehen, um als für jeden sichtbares Erinnerungszeichen an die dunkle Geschichte des Ortes zu erinnern.1 Das Verfahren zur Realisierung dieses Kunstwerks hat nun begonnen, wobei man sich vonseiten der Behörde für einen geschlossenen Wettbewerb und nicht für eine offene Ausschreibung entschied. Die Entscheidung für einen nicht offenen, eingeladenen Wettbewerb wird dabei insbesondere von Hamburger Künstlerinnen und Künstlern kritisch gesehen. In der Drs. 21/15051 wird ausgeführt, dass diese Entscheidung getroffen wurde, da eine Beteiligung professionell ausgebildeter und professionell arbeitender Künstlerinnen bei einem offenen Wettbewerb nicht immer garantiert sei.2 In der gleichen Drucksache wird weiterhin ausgeführt, dass „die Planungen, insbesondere im Hinblick auf die konkreten Vorgaben des Ausschreibungstextes und des Wettbewerbs, sowie die konkrete Zusammensetzung der Auswahlkommission und des Preisgerichts noch nicht abgeschlossen“ seien.3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchem Grund und mit welchen Argumenten kommen der Senat oder die zuständige Behörde zu der Annahme, dass die Beteiligung professionell ausgebildeter und professionell arbeitender Künstlerinnen und Künstler in einem offenen Verfahren nicht immer gewährleistet sei? Bitte im Detail darstellen. 2. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde das Argument, dass selbst bei einer größeren Zahl geeigneter und ungeeigneter Bewerbungen ein Verfahren hätte Anwendung finden müssen, dass diese Anzahl Bewerbungen bewältigen kann, wie es zum Beispiel in jedem Unternehmen oder bei jeder anderen öffentlichen Ausschreibung üblich ist? Bitte im Detail darlegen. Die Auslobung eines nicht offenen künstlerischen Wettbewerbs mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung eines Kunstwerks ist ein seit Jahrzehnten übliches Verfahren; so sind zum Beispiel folgende Mahnmal- beziehungswei- 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article215227079/Grosser-Stolperstein-soll-an-Gestapo- Zentrale-erinnern.html (Stand: 31.01.2019). 2 https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/64509/ein_starker_visueller_ impuls_fuer_das_stadthaus.pdf (Stand: 31.01.2019). 3 Ebenda. Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 se Denkmalprojekte aus dem Bereich der Erinnerungskultur aus nicht offenen Wettbewerbsverfahren entstanden: 1. Das „Deserteurdenkmal – Gedenkort für Deserteure und andere Opfer der NS- Militärjustiz“, 2014/2015, von Volker Lang am Dammtordamm 2. „Hier und Jetzt“ – den Opfern nationalsozialistischer Justiz in Hamburg, 1997, von Gloria Friedmann am Sievekingplatz vor dem Oberlandesgericht 3. „Harburger Mahnmal gegen Faschismus“, 1986, von Jochen Gerz und Esther Shalev-Gerz in Harburg 4. Das „Gegendenkmal“, 1985/1986 von Alfred Hrdlicka am Dammtordamm Gründe für diese Praxis waren und sind im Wesentlichen: Durch die Wahl der Wettbewerbsform soll eine hohe Qualität des künstlerischen Ergebnisses und der Lösung der Wettbewerbsaufgabe hergestellt werden und diese durch die ausschließliche Teilnahme von professionell ausgebildeten, erfahrenen und der Wettbewerbsaufgabe gewachsenen Künstlerinnen und Künstlern gewährleistet werden. Diese Wettbewerbsform ist gängige Praxis und wird bei Vorhaben wie diesem sowohl aus Sicht von Kunstexpertinnen und Kunstexperten als auch aus Sicht der Berufsverbände Bildender Künstlerinnen und Künstler einem offenen Wettbewerbsverfahren vorgezogen. Kunstsachverständige, die aus ihrer Berufspraxis einschlägige Erfahrungen in Jurys und Preisgerichten sowohl in offenen als auch nicht offenen Wettbewerbsverfahren besitzen, raten im Hinblick auf die Sicherung qualitativer Standards von offenen Verfahren ab, da sich in der Regel professionell ausgebildete und renommierte Künstlerinnen und Künstler hierdurch nicht angesprochen fühlen und sich hieran nicht beteiligen. Auch die Interessensverbände Bildender Künstlerinnen und Künstler (wie der BBK) argumentieren in der Mehrzahl gegen offene Wettbewerbsverfahren und begründen dies zum einen mit den für Künstlerinnen und Künstler nicht akzeptablen Rahmenbedingungen als auch mit der bei dieser Wettbewerbsform häufig zu hohen Bewerberzahlen , die ein zielgerichtetes Auswahlverfahren erschweren. 3. Welche Institutionen und Personen hatten ein Vorschlagsrecht bezüglich der im nun genutzten Verfahren auszuwählenden Künstlerinnen und Künstler? Bitte im Detail darstellen, wer ein Vorschlagsrecht hatte und wie dieses im Einzelnen ausgestaltet war. 4. Bis zu welchem Zeitpunkt konnten Künstlerinnen und Künstler vorgeschlagen werden? Die Ausloberin hat alle Mitglieder der Kunstkommission und die im vom Senator der Behörde für Kultur und Medien berufenen Beirat vertretenen Initiativen, historischen Institute und Historiker (siehe im Einzelnen Drs. 21/15051) aufgerufen, Künstlerinnen und Künstler vorzuschlagen. Am 28. November 2018 wurde die Vorschlagsliste geschlossen. 52 Künstlerinnen und Künstler aus Hamburg und dem In- und Ausland waren vorgeschlagen worden. 5. Wie ist die Auswahlkommission zusammengestellt? Bitte im Detail darstellen . 6. Wann und in welchen Stufen erfolgte die finale Auswahl der Künstlerinnen beziehungsweise Künstler? Bitte im Detail darstellen. 7. Nach welchem künstlerischen und inhaltlichen Kriterienkatalog erfolgte die Vorauswahl der Künstlerinnen und Künstler? Bitte die Kriterien und die Zuständigkeit bezüglich der Entscheidung im Detail darstellen. 8. Welcher Inhalt (Konzept, Entwürfe, Skizzen) wurde in der 1. Stufe des Verfahrens von den Künstlerinnen und Künstlern erwartet beziehungsweise beurteilt? Bitte auch darstellen, warum man sich vonseiten der ausschreibenden Stelle für die jeweiligen Entscheidungsgrundlagen entschieden hat. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 3 9. Welche weiteren inhaltlichen Vorgaben bestehen von welcher Seite aus hinsichtlich des zu erstellenden Kunstwerks? Bitte die Quelle der Vorgaben und die Inhalte der Vorgaben im Detail darstellen. In diesem Zusammenhang bitte auch den Ausschreibungstext als Anlage beifügen. 10. Besteht zwischen den im Ausschreibungstext zu findenden Voraussetzungen und den weiteren Vorgaben bezüglich des zu realisierenden Kunstwerks und dem Konzept der Gedenkstätte eine konzeptionelle beziehungsweise künstlerische Verbindung? a. Wenn ja: auf welche Weise? b. Wenn nein: warum nicht? 11. Wird allen beteiligten Künstlerinnen und Künstlern für die Erarbeitung von Konzepten und Ideen ein Honorar gezahlt oder wird schließlich nur der final realisierte Vorschlag entlohnt? Falls ein Honorar beziehungsweise eine Aufwandserstattung gezahlt wird: in welcher Höhe? Falls nicht: warum nicht? 12. Wie wird das Preisgericht zusammengestellt sein? Bitte im Detail darstellen . Die Auswahlkommission entschied einvernehmlich über die Auswahl der zwölf zum Wettbewerb einzuladenden Künstlerinnen und Künstler. Die Künstlerinnen und Künstler hatten im Interessenbekundungsverfahren ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben und drei Referenzprojekte eingereicht. Ziel war es, im Wettbewerb ein Spektrum künstlerischer Positionen abzubilden und Künstlerinnen und Künstler einzuladen, die deutlich machen, dass ihnen die politische Bedeutung der Aufgabenstellung bewusst ist. Der Kommission gehörten an Ulrich Genth, Künstler/Kunstkommission, Katja Karger , DGB/Beirat Stadthöfe, Bettina Steinbrügge, Kunstverein, Anne-Kathrin Reinberg, Behörde für Kultur und Medien, Achim Könneke, Leiter Kulturamt Würzburg. Im Übrigen siehe Anlage (Auslobungsbroschüre). GEDENKORT STADTHAUS Nicht-offener künstlerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung eines Kunstwerks Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Ausloberin Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Kultur und Medien Hohe Bleichen 22 20354 Hamburg Verfahrenskoordination büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten Jana Böttger, Christina Prien, Daniel Luchterhandt Shanghaiallee 6 20457 Hamburg T. +49-40-707080-70 F. +49-40-707080-780 bkm@luchterhandt.de Bildquellen S. 1, 10, 11, 18, 19, 20 büro luchterhandt S. 4, 6, 8, 9, 14 Herbert Diercks: Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus. Hamburg, 2012 S. 13 Ausstellung „Dokumentation Stadthaus“ der KZ-Gedenkstätte Neuengamme, 2012 Hamburg, im Februar 2019 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 5 Inhalt 1. Anlass und Zielsetzung 5 2. Zur Geschichte des Ortes 7 3. Die Aufgabe 15 4. Standortdokumentation 20 5. Verfahren 23 Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Blick von der Straße Graskeller auf die Ruine des Stadthauses, Ende Juli/Anfang August 1943 4 Luftaufnahme des Stadthauskomplexes, 1933 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 7 5 1. Anlass und Zielsetzung Außerhalb des Gebäudes soll im öffentlichen Raum ein künstlerisch gestalteter Ort entstehen, der diese Geschichte des Gebäudes aufgreift und an Verwaltungshandeln im Kontext von NS-Gewaltverbrechen , an Polizeigewalt und deren Opfer sowie den Widerstand erinnert. Fast 75 Jahre nach Kriegsende soll damit ein Denkzeichen gesetzt werden, das dem Ort und seiner Geschichte die ihm entsprechende öffentliche Aufmerksamkeit verschafft. Wie dieser Gedenkort konzipiert und konkret ausgestaltet werden soll, ist nunmehr Gegenstand dieses künstlerischen Wettbewerbs, den die Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg auslobt. Der vom Preisgericht ausgewählte Entwurf soll im Herbst 2019 realisiert werden. Mit dem Verkauf des Stadthauses in der Hamburger Innenstadt an die Investmentfirma Quantum AG im Jahr 2009 wurde nicht nur die Umnutzung dieses historischen Ensembles für gehobenen Einzelhandel und Gastronomie, für Wohnungen und Hotelnutzung besiegelt, sondern es begannen auch die Bemühungen, das geschichtliche Erbe dieser Immobilie zu sichern. Denn das Stadthaus war in Zeiten des Nationalsozialismus von 1933 bis zu seiner Ausbombung im Sommer 1943 Sitz der Polizeibehörde, des Polizeipräsidiums, der Gestapo sowie der Schutz-, Ordnungsund Kriminalpolizei und damit Zentrale von Terror und Gewalt in Hamburg und weit über die Grenzen Hamburgs hinaus. Mit dem Verkauf des Stadthauses, das nach dem Zweiten Weltkrieg erneut Sitz unterschiedlicher Hamburger Behörden war, an einen privaten Investor, verpflichtete sich dieser, neben der kommer-ziellen Nutzung der Immobilie in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und der KZ- Gedenkstätte Neuengamme einen angemessenen Gedenk- und Lernort auf eigene Kosten zu errichten. Gegenwärtig erinnert eine provisorische Ausstellung an die Geschichte des Stadthauses, die im Herbst 2019 durch eine Dauerausstellung (in Verbindung mit der Buchhandlung „Lesesaal“ und einem Café) ersetzt wird. Hier werden auch der „Seufzergang“ (Verbindungsgang über das Bleichenfleet) und die Brückenarkade eingebunden. Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 6 Plan des Stadthauses, 1891. Grundriss des Kellergeschosses des Stadthaus-Erweiterungsbaus von 1891 und des Görtz‘schen Palais. Plan der Kellergeschosse der Verwaltungsgebäude am Bleichenfleet, 1912 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 9 Das Stadthaus, das im Zuge der Übernahme und Renovierung durch die Quantum AG in „Stadthöfe“ umbenannt wurde, liegt zentral in der Hamburger Innenstadt. Es umfasst fünf Einzelhäuser am Neuen Wall und der Stadthausbrücke, die ein zusammenhängendes Gebäudeensemble mit mehreren Innenhöfen bilden. Dazu zählen unter anderem das Görtz’sche Palais (Neuer Wall 86), das markante Eckgebäude von 1891 (Neuer Wall 88/Stadthausbrücke 4) und der Erweiterungsbau von 1921 (Stadthausbrücke 8). Seit 1814 diente das Görtz’sche Palais, das um 1710 für den Holsteinisch- Gottorpischen Gesandten Georg Heinrich von Görtz errichtet wurde und so zu seinem Namen kam, als Sitz der Hamburger Polizei. Dieses wurde mitsamt später errichteten Erweiterungsbauten des Polizeipräsidiums gemeinhin als Stadthaus bezeichnet. Mit einem ersten Erweiterungsbau im Jahr 1891 wurden die Räumlichkeiten der Polizei nach einem Entwurf von Carl Johann Christian Zimmermann an der Straßenecke Neuer Wall/Stadthaus-brücke vergrößert, wodurch alle Polizei-abteilungen aus dem Stadtgebiet unter einem Dach vereint werden konnten. Zwischen 1860 und 1910 entstanden zahlreiche „Staatsbauten“, die mit ihrer Größe und repräsentativen Gestaltung den Reichtum der Stadt dokumentierten . Sämtliche sich an den Straßen Stadthausbrücke 22, Große Bleichen 49– 59 und 61–63 sowie Bleichenbrücke 17 und 25–31 befindlichen Gebäude wurden umgebaut, erweitert oder neu errichtet. Da die verfügbaren Flächen an den Straßenfronten begrenzt waren, wurden Gebäude mit rückwärtigen Anbauten versehen und größere freie Hofflächen sowie unbebaute Flächen unmittelbar am Bleichenfleet für Neubauten genutzt. Die dadurch entstandenen kleinen, verwinkelten Höfe wurden über Zufahrten durch die an der Straße gelegenen Häuser erschlossen. Mit zwei weiteren Anbauten in den Jahren 1916 bis 1921 des Architekten Fritz Schumacher wurde dem Bedarf der Polizei nach mehr Fläche nachgegangen. Das Bleichenfleet wurde mit dem Haupt- und Portalgebäude Stadthausbrücke 8 überbaut. Die NSDAP übernahm im März 1933 die Macht in Hamburg. Binnen kurzem wurden viele der Beamten, insbesondere der SPD und andere nicht NS-loyale Beamte, gegen politische Befürworter und Anhänger der NSDAP ausgetauscht. Nach und nach wurden so auch die bestehenden Strukturen der Polizei unter der Weimarer Republik aufgelöst, und das Naziregime übernahm ab 1933 die Führung der Exekutive. Die Polizei begann mit offenem Terror und der Verfolgung von Gegnern des Nationalsozialismus . 7 2. Zur Geschichte des Ortes Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 8 Staatsgebäude an der Stadthausbrücke 22 um 1899 Das Stadthaus, 1892 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 11 9 Sie erhielt von anderen staatlichen Verwaltungen Hilfestellung. Das Stadthaus selbst wurde eine Stätte des Terrors, ein Ort der Vernehmungen, Anhörungen und Erpressungen, Koordinationsstelle für Verfolgungen und der politischen Säuberung . Verhaftete wurden im Stadthaus in Arrestzellen und in engen Spinden in den Kellerräumen und Gängen über Stunden festgehalten und dort sowie in den Vernehmungszimmern misshandelt. Über einen Verbindungsgang über das Bleichenfleet , dem „Seufzergang“, wurden sie zur Vernehmung unter roher Gewalteinwirkung von einem in den anderen Teil des Gebäudes geführt. Bereits im Mai 1941 wurde das Görtz’sche Palais im Gebäudekomplex des Stadthauses bei einem alliierten Bombenangriff getroffen, blieb aber nach der Beseitigung der Schäden Teil des Polizeipräsidiums. Durch die Luftangriffe im Rahmen der „Operation Gomorrha“ am 24./25. Juli 1943 wurde das Görtz’sche Palais bis auf die barocke Straßenfassade und wenige Zwischenwände sowie den Keller zerstört. Die anderen Gebäude, insbesondere das Gebäude Stadthausbrücke 8, waren zwar weniger schwer beschädigt, aber für die Polizeiabteilungen nicht mehr nutzbar. Das Polizeipräsidium und das Kommando der Schutzpolizei wurden daher im „Deutschlandhaus “ am Gänsemarkt untergebracht, die übrigen Abteilungen der Polizei in anderen Gebäuden in der Innenstadt. Rückseite der Überbauung des Bleichenfleets, 2011, auch „Seufzerbrücke“ genannt. Über den „Seufzergang“ wurden Verhaftete in die Arrestzellen bzw. Vernehmungsräume geführt. Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Seit 2009 steht das gesamte Ensemble Neuer Wall 86/88, Stadthausbrücke 4–10 und Bleichenbrücke 17 a/b unter Denkmalschutz , wobei das Görtz’sche Palais im Neuen Wall 86 bereits 1928 unter Schutz gestellt wurde. Seit Mai 2014 wurden die ehemaligen Behördengebäude unter Berücksichtigung der Denkmalschutzauflagen zurückgebaut und bei Erhalt und Instandsetzung der historischen Außenfassaden neu errichtet. Nach dem Kriegsende und der Wiederherrichtung der Gebäude bezog zunächst die Hamburger Baubehörde und später die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt diese. Bis zum Verkauf an den Immobilien investor Quantum AG im Jahr 2009 befanden sich die Gebäude in städtischer Hand. Der Käufer verpflichtete sich, in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und der KZ-Gedenkstätte Neuengamme einen angemessenen Gedenk- und Lernort auf eigene Kosten zu errichten. Gegenwärtig erinnert am „Geschichtsort“ in den Stadthöfen eine provisorische Ausstellung an die Geschichte des Stadthauses, die im Herbst 2019 durch eine Dauerausstellung in Verbindung mit der Buchhandlung „Lesesaal“ und einem Café ersetzt wird. Die Besucher können den erhaltenen „Seufzergang “, einen niedrigen Verbindungsgang, besichtigen, der von den im Kellergeschoss gelegenen Arrestzellen zu den Verhörräumen der Gestapo führte. Er ist in den letzten Jahren nicht verändert worden und wird Bestandteil des Erinnerungsortes sein. Nach aufwendigen Sanierungsarbeiten wurden die Stadthöfe 2018 nunmehr eröffnet. Auf einer Fläche von rund 100.000 m² ist eine Mischung aus Einzelhandel, Gastronomie, Büros, Hotel und Wohnungen entstanden. erweiterter Betrachtungsraum im öffentlichen Raumbegrenzte Fläche im Gehwegbereich (5 x 2 x 3 m) Ne ue r W all S ta d th au sb rü ck e Groß e Ble ichen Bleichenbrücke Ne ue r W all Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 13 11 Ansicht: Fassade der Stadthöfe auf Höhe des LESESAALs Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Uniformierte Schutzpolizei: Einrichtung und Leitung des KZ Wittmoor (1933), Bildung des wegen seiner Brutalität berüchtigten „Kommandos zur besonderen Verwendung“ (1933), Begleitung von Gefangenentransporten in die Strafgefangenen- und Konzentrationslager, während des Krieges Beteiligung an Massenverbrechen in den besetzten Ländern an der dortigen Zivilbevölkerung, Mittäterschaft beim „Holocaust“ (Polizeibataillone). Kriminalpolizei: Überwachung und Verfolgung von sogenannten „Berufsverbrechern“, Homosexuellen, von sogenannten Asozialen, von Sinti und Roma; Maßnahmen zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ auf der Grundlage der nationalsozialistischen Kriminalbiologie; Einweisungen in die Konzentrationslager zur „Vernichtung durch Arbeit“. Als Kriminalpolizeileitstelle koordinierte die im Stadthaus tätige Polizei für den gesamten Wehrkreis X, für weite Teile Norddeutschlands, die kriminalpolizeiliche Arbeit. Hamburger Staatspolizei (Ende 1935 Umbenennung in Geheime Staatspolizei – Gestapo): Bis 1933 eine Abteilung der Kriminalpolizei mit Staatsschutzaufgaben, die ab 1933 mit allen Mitteln oppositionelle Kräfte der in Hamburg starken kommunistischen und sozialdemokratischen Arbeiterbewegung ausschalten und die Macht der Nationalsozialisten sichern sollte. Die Gestapo bzw. geheime Staatspolizei: Überwachung der gesamten Bevölkerung, Verfolgung und Unterdrückung der politischen Opposition, Deportation der jüdischen Bevölkerung, Einweisungen in die Konzentrationslager sowie Erteilung der Exekutionsbefehle und Koordination der von unzähligen Verbrechen begleiteten Überwachung der Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen. Als Staatspolizeileitstelle fungierte sie im gesamten Wehrkreis X. Insbesondere mit der Gestapo sind schwere Verbrechen im Stadthaus selbst verbunden: wehrlose Gefangene wurden in Vernehmungszimmern zu Krüppeln geschlagen, in den Tod getrieben oder auch ermordet. Die verschiedenen Polizeiabteilungen und ihre Aufgaben: 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 15 Sonderausgabe des „Deutschen Kriminalpolizeiblatts“ vom 3. Februar 1943. Die Hamburger Gestapo ließ nach vier flüchtigen Mitgliedern der Widerstandsorganisation „Bästlein-Jacob-Abshagen“ fahnden. Karl Kock wurde am 26. Juni 1944 im Hamburger Untersuchungsgefängnis hingerichtet, Franz Jacob am 18. September 1944 im Zuchthaus Brandenburg. Arthur Matschke und Jonny Stüve konnten in Hamburg die illegale Widerstandstätigkeit fortsetzen, bis die Gestapo im Juli 1944 auch sie verhaftete. Jonny Stüve starb am 25. Juli 1944 im Polizeigefängnis Fuhlsbüttel. Arthur Matschke überlebte die NS-Verfolgung. 13 Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 14 Plan der Hamburger Innenstadt, 1942 Grundriss des „Spiegelsaals“ im Stadthaus. Zeichnung eines ehemaligen Gestapo-Gefangenen, 1946/47. In diesem Raum im 3. Obergeschoss des Stadthauses mussten die verhafteten Frauen und Männer oft stundenlang regungslos mit dem Gesicht zur Wand stehen, bis sie verhört wurden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 17 15 3. Die Aufgabe lagert ist und mit diesem korrespondieren kann und soll. Doch angesichts der Größe des Gebäudekomplexes und der Vielzahl seiner Zugänge und Wegebeziehungen ist es gewünscht, sich mit den Stadthöfen in ihrer gesamten Dimension auseinanderzusetzen und die künstlerische Konzeption – sofern sie sich auf den öffentlichen Raum beschränkt und die unten beschriebenen allgemeinen Rahmenbedingungen berücksichtigt – auf den erweiterten Betrachtungsraum (siehe Plan S. 10, hellroter Bereich) auszudehnen. 3.2 Inhaltliche Aufgabenstellung Es gilt ein zeitgemäßes Konzept zu entwickeln, das geeignet ist, der Opfer nationalsozialistischer Gewalt in angemessener und zeitgemäßer Weise zu gedenken. Diese „Gedenkaufgabe“ soll mit zeitgenössischen künstlerischen Methoden thematisiert und reflektiert werden. Sie soll eigenständig und gleichermaßen im engen Zusammenhang mit der Ausstellung im Inneren der Stadthöfe an die Vergangenheit des Ortes erinnern. Dabei ist der Begriff „Denkmal“ offen und eher im Sinne von „Denkzeichen“ zu interpretieren . Das Denkzeichen soll dazu dienen, sich der bedeutenden Geschichte des Gebäudekomplexes zu vergegenwärtigen und dazu aufrufen, an die Opfer der Polizeigewalt, der Verfolgung und dem Widerstand im nationalsozialistischen Hamburg zwischen 1933 und 1945 zu erinnern. Der Ort soll Familienangehörigen, Nachfahren und der Empathie empfindenden Öffentlichkeit ermöglichen, zu trauern. Gegenstand des Wettbewerbs ist die künstlerische Auseinandersetzung mit dem „Stadthaus“ als Ort nationalsozialistischer Gewaltherrschaft in den Jahren 1933 bis 1945. Ziel ist es, im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nähe der Gebäude einen würdigen Gedenkort zu schaffen, der jenen Männern und Frauen gerecht wird, die an diesem Ort misshandelt oder sogar ermordet wurden oder die durch die hier tätige Polizei Opfer von Polizeigewalt wurden. Gesucht wird ein überzeugendes Konzept für ein Denkzeichen im öffentlichen Raum, das sowohl Passanten des Ortes und Besucher der Stadthöfe in ihrem Alltag erreicht, wie auch Menschen berührt, die diesen Gedenkort aus persönlichen Gründen gezielt aufsuchen. 3.1 Der Betrachtungsraum Im Zuge der Entwicklung der Stadthöfe wurde mit dem Investor die Einrichtung eines Ausstellungs- und Gedenkraums in Verbindung mit der Buchhandlung und dem Café „Lesesaal“ vereinbart, deren Eingang und Schaufenster zur „Stadthausbrücke “ hin orientiert sind. Mit Einrichtung der Dauerausstellung entsteht damit im Gebäude ein Ort zur Information, ein Ort für Veranstaltungen und zum persönlichen Austausch. Neben dem Ausstellungsraum im Gebäudeinnern soll sich der Gedenkort „Stadthaus“ auch auf den öffentlichen Raum erstrecken. Für die Umsetzung des zu entwerfenden Denkzeichens wurde eine Fläche im Gehwegbereich der „Stadthausbrücke“ bestimmt (siehe Plan S. 10, rotes Feld), die dem Ausstellungsraum unmittelbar vorge- Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 16 Als ein „dreidimensionaler Stolperstein“ ist das Denkzeichen auf dem Gehweg im öffentlichen Raum zu installieren, um auch zufällig vorbeigehende Passanten zum Innehalten zu animieren und einen Beitrag zum lebendigen Erinnerungsprozess zu leisten. Es sind Überlegungen zu tätigen, wie Gedächtnis und Erinnerung an einem Ort entstehen können, der so eine komplexe und widersprüchliche Geschichte aufweist wie das Stadthaus. Dabei gehen das Gedächtnis und die Erinnerungen dynamische Verbindungen ein, sie sind relational wie der Raum, die erlebte Zeit und die Geschichte. Sie entstehen durch die Beziehungen von Menschen innerhalb eines Raum-Zeit-Gefüges und gehen im Alltagsverständnis oft untrennbar ineinander über. Die Theorie hingegen unterscheidet zwei Modi: Einerseits ein kommunikatives, generationenübergreifend „bewohntes“ Gedächtnis, das sich aus der Erinnerung speist und eingebettet ist in einen sozialen Verbund wie die Familie, die Kommune, die Stadt, die Landschaft und Traditionen. Daneben hat unsere westliche Kultur ein epochenübergreifendes „unbewohntes“, virtuelles Gedächtnis in Institutionen, Archiven und Netzwerken geschaffen. Durch die persönliche Erinnerung Einzelner und das soziale Gedächtnis Aller wird historische Zeit zur geteilten Erinnerung und politisch verankert. Verschweigen ist damit ebenso politisierbar wie das Vergessen. Ein Erinnerungsprozess macht Geschichte politisch. Er bedarf der Individuen, der Institutionen, der Archive und Medien zur Speicherung des Wissens. Das Gedächtnis ist mithin von öffentlichem Interesse und seine Kontrolle generiert politische Macht, symbolisiert durch Bilder, Denkmäler, öffentliche Rituale. Darüberhinaus bedürfen Gedächtnis und Erinnerung einer individuellen Offenheit, einem Innehalten, und ebenso des Vergessens, der unwillkürlichen Erinnerung und einer freien Sprache. Eine Kunst, die einem bestimmten Anlass oder einer Zeit gedenken will, sollte sich diesen relationalen Verflechtungen von Gedächtnis und Erinnerung, Raum, Zeit und Geschichte stellen, sie befragen und zeitgenössisch aktualisieren. Es geht bei einem Gedenkort wie dem Stadthaus also nicht um eine fixierte Erinnerung in Form eines Gedenksteins oder einer Gedenktafel , sondern um eine künstlerisch initiierte Relation, die vorgebliche Entitäten befragt und zugleich spezifische, lokale Beziehungen herstellt, um individuelle wie kollektive Erinnerung an diesem Ort wachsen zu lassen. Die doppelte Bewegung der Auflösung und Spezifizierung setzt Geschichte mit der Jetztzeit in Beziehung, sie „relationiert“, ohne Geschichte zu relativieren, das heißt ohne ihre kulturelle und politische Bedeutung einzuschränken, zu verharmlosen, gar zu negieren oder zu verdrängen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 19 17 3.3 Allgemeine Rahmenbedingungen Verkehrliche Anforderungen: • Die Verkehrssicherheit darf durch das Kunstwerk nicht beeinträchtigt werden. • Die Lichtsignalanlagen dürfen in ihrer Funktionalität nicht eingeschränkt werden. • Die Zugänglichkeit zum Gebäudekomplex darf nicht beeinträchtigt werden. • Das barrierefreie Passieren von Passanten, Rollstuhlfahrern und Kinderwagen muss gewährleistet sein. Bauliche Anforderungen: • Die Realisierung des Denkzeichens darf ausschließlich auf öffentlichem Grund erfolgen; die private Grundstücksfläche und der Gebäudekomplex selbst stehen für die Umsetzung nicht zur Verfügung. • Es ist ein Mindestabstand von 4,80 m vom Denkzeichen zur nächstgelegenen Hauswand des Stadthauses sowie ein Meter Abstand zur Verkehrsfläche der Straße „Stadthausbrücke“ einzuhalten. • Das Objekt soll die maximalen Maße von 5 m (Länge) x 2 m (Breite) x 3 m (Höhe) nicht überschreiten. Darüber hinaus ist es denkbar, die Konzeption des Kunstwerks auf den erweiterten Betrachtungsraum im öffentlichen Raum auszudehnen, sofern alle allgemeinen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. • Das Material des Objektes muss robust gegenüber Witterungs- einflüssen, Vandalismus o. ä. sein. Technische Anforderungen: • Sämtliche technische Anschlüsse, beispielsweise für Licht-, Klang- und/ oder Bildprojektionen, sind im öffentlichen Raum und unabhängig vom Gebäude vorzusehen. • Physische Eingriffe (z. B. für technische Konstruktion, Bemalung oder Anbringen von Schildern) in Fassaden der Stadthöfe sind nicht zulässig. • Es sind mindestens 6 Fahrradbügel im Bereich der Lichtsignalanlage zu erhalten (siehe Anlage 03.3 Planausschnitt Fahrradbügel). Kostenrahmen: • Der Kostenrahmen von 200.000 Euro (brutto) für Planung (Ausführungsplanung und Künstlerhonorar) und Realisierung des Kunstwerkes ist einzuhalten. Darüberhinaus sind anzunehmende Betriebskosten pro Jahr aufzuführen. Eine Aufschlüsselung der Kostenbereiche ist im bereit- gestellten Vordruck (Anlage 05.2) vorzunehmen. Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 18 3 1 4 2 2 9 6 10 11 12 5 3 4 1 7 8 4. Standortdokumentation Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 21 9 11 7 5 10 12 8 6 19 Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 22 Der „Geschichtsort“ in der Buchhandlung LESESAAL erinnert provisorisch an die Historie des Gebäudes. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 23 21 5.1. Beteiligte Akteure 5.1.1. Verfahrenskoordination Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Kultur und Medien Hohe Bleichen 22 20354 Hamburg 5.1.2. Verfahrenskoordination büro luchterhandt stadtplaner architekten landschaftsarchitekten Daniel Luchterhandt, Jana Böttger, Christina Prien Shanghaiallee 6 20457 Hamburg T +49.40.7070807-0 F +49.40.7070807-80 bkm@luchterhandt.de 5.1.3. Kommunikation Nachfragen zum Verfahren sind ausschließlich schriftlich (Telefax: 040-707080-780 oder per E-Mail: bkm@luchterhandt.de) an die Verfahrenskoordination zu richten. Von einer individuellen Rücksprache der Wettbewerbsteilnehmer mit den jeweiligen Ämtern oder der Auftraggeberin ist abzusehen. 5.1.4. Teilnehmer/-innen Am 16.01.2019 hat die Auswahlkommission aus insgesamt 55 Vorschlägen folgende zwölf Künstler zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt: • Christiane Dellbrügge, Ralf de Moll, Berlin • Dr. Horst Hoheisel, Andreas Knitz, Kassel/Ravensburg • Yael Bartana, Berlin • Esra Ersen, Berlin • Nadia Kaabi-Linke, Berlin • Mischa Kuball, Düsseldorf • Ariel Reichman, Berlin • Luise Schröder, Paris • Ute Vorkoeper, Andrea Knobloch (missing icons), Hamburg • Hannimari Jokinen, Hamburg • Christoph Steinbrener, Rainer Dempf, Martin Huber, Wien • Christoph Faulhaber, Hamburg 5.1.5. Preisgericht Stimmberechtigte Mitglieder: • Dirck Möllmann, Stadtkurator der Stadt Hamburg, Hamburg • Dr. Brigitte Kölle, Hamburger Kunsthalle/ Galerie der Gegenwart, Hamburg • Inga Wellmann, Vorsitzende der Kunstkommission, Behörde für Kultur und Medien, Hamburg • Prof. Dr. Birthe Kundrus, Universität Hamburg, • Dr. Detlef Garbe, KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Hamburg • Prof. Dr. Johannes Tuchel, Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Berlin • Prof. Dr. Miriam Rürup, Institut für die Geschichte der deutschen Juden, Hamburg • Wolfgang Kopitzsch, Arbeits- gemeinschaft verfolgter Sozial- demokraten, Hamburg • Prof. Dr. Hans-Jörg Czech, Museum für Hamburgische Geschichte, Hamburg 5. Verfahren Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 24 22 04 Fotos Standortdokumentation (jpg) 05 Vordrucke (pdf/xls) 05.1 Verfassererklärung (pdf) 05.2 Kostenschätzung (pdf/xls) 5.3. Verfahrensmodalitäten 5.3.1. Verfahrensart Der Wettbewerb wird als nicht-offener künstlerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Interessenbekundungsverfahren zur Realisierung eines Kunstwerks mit 12 Teilnehmer/-innen ausgelobt. Der Kunstwettbewerb wird anonym durchgeführt . Die Wettbewerbssprache ist deutsch. 5.3.2. Beurteilungskriterien Die Beurteilungskriterien ergeben sich aus der Aufgabenstellung und den in der Auslobung beschriebenen Zielvorstellungen der Ausloberin. • Qualität der Entwurfsidee und künstlerischer Leitgedanke • Gestalterische Qualität • Qualität der räumlichen Einbindung • Funktionalität (technische Realisierbarkeit, Nachhaltigkeit) • Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss. Dem Preisgericht obliegt eine verantwortliche, den Vorgaben und Intentionen der von der Ausloberin in der Auslobung formulierten Rahmenbedingungen genügende Bewertung. 5.1.6. Vorprüfer, Sachverständige und Gäste • Lothar Knode, Bezirksversammlung Kulturausschuss Hamburg-Mitte, Hamburg • Michael Rump, Abschnittsleiter Revier und Betrieb Innenstadt, Bezirksamt Hamburg-Mitte • Peter Hess, Initiative Stolpersteine, Hamburg • Dr. Annette Busse, Erinnerungskultur, Behörde für Kultur und Medien, Hamburg • Anne-Kathrin Reinberg, Kunst im öffentlichen Raum, Behörde für Kultur und Medien, Hamburg • Andreas Kellner, Leiter Amt für Denkmalschutz, Behörde für Kultur und Medien, Hamburg Die Ausloberin behält sich vor, weitere Vorprüfende, Sachverständige und Gäste zu benennen. 5.2. Unterlagen 01 Auslobungsbroschüre (pdf) 02 Weiterführende Informationen (pdf) 02.1 Dokumentation Stadthaus – Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus 02.2 Gedenkort für Deserteure und andere Opfer der NS-Militärjustiz, Dokumentation des Gestaltungswettbewerbs 03 Plangrundlagen (dwg/pdf) 03.1 Plangrundlage (dwg/pdf) 03.2 Leitungstraßenplan (pdf) 03.3 Planausschnitt Fahrradbügel (pdf) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 25 23 5.3.3. Wettbewerbssumme, Preise und Aufwandsentschädigungen Für den Wettbewerb steht insgesamt eine Wettbewerbssumme in Höhe von 12.000 Euro (netto) zur Verfügung. Es ist vorgesehen, die Wettbewerbssumme jeweils teilweise als Aufwandsentschädigungen auszuschütten. Alle Teilnehmer/- innen, die die geforderten Leistungen vollständig und fristgerecht eingereicht haben, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 500 Euro (netto). Die verbleibende Wettbewerbssumme von 6.000 Euro (netto) ist beabsichtigt, für folgende Preise wie folgt aufzuteilen: 1. Preis 3.000 Euro 2. Preis 2.000 Euro 3. Preis 1.000 Euro Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme beschließen. 5.3.4. Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen aller Teilnehmer/-innen, die Gegenstand von Preisen werden, gehen ins Eigentum der Ausloberin über; sie können von dieser an einen Dritten übertragen werden. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleiben bei den Verfassern; Teilnehmer/-innen werden von ihrem Recht zur Veröffentlichung jedoch während des Wettbewerbs nur nach Abstimmung mit der Ausloberin Gebrauch machen. Die Ausloberin ist jedoch berechtigt, die Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und auch über Dritte zu veröffentlichen, wobei die Namen der Verfasser genannt werden müssen. In diesem Zusammenhang weist die Ausloberin daraufhin, dass jegliches Bild- und Planmaterial der Teilnehmer/-innen frei von Rechten Dritter übergeben werden muss bzw. die Teilnehmer/-innen diese Rechte auf eigene Kosten erwerben müssen. Im Falle etwaiger Urheberrechtsverletzungen Dritter auf Grund von unrechtmäßigem Gebrauch von Bild- oder Planmaterial, die an die Ausloberin oder den Verfahrens-betreuer gerichtet werden, haften ausschließlich die Teilnehmer/- innen. 5.3.5. Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses und Ausstellung Allen Teilnehmer(n)/-innen und den Mitgliedern des Preisgerichtes wird das Wettbewerbsergebnis bekannt gegeben. Die Ausloberin wird alle Wettbewerbsarbeiten unter Offenlegung der Verfasser/- innen öffentlich ausstellen. Der genaue Ausstellungstermin sowie der Ausstellungsort werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von jeglichen Information (Text, Bild und Wort) fällt unter das Erstveröffentlichungsrecht der Ausloberin. Die Verfahrensbeteiligten werden daher bis zur Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses durch die Ausloberin über das Ergebnis Stillschweigen bewahren. Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 26 5.3.6. Rücksendung der Arbeiten Soweit die Arbeiten nicht in das Eigentum der Ausloberin übergegangen sind, können sie nach Abschluss des Verfahrens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Ausstellung abgeholt werden. Der Ort der Abholung wird bekanntgegeben. Nicht abgeholte Arbeiten werden vernichtet, sofern nicht innerhalb von einer Woche nach Ausstellungsende die Rücksendung angefordert wird. In diesem Fall können die Arbeiten durch die Verfahrenskoordination zurückgesandt werden. Bei Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen. 5.3.7. Realisierung und weitere Beauftragung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts die/ den mit dem ersten Preis ausgezeichnete Teilnehmer(n)/-innen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Der/die Verfasser/in sichert nach Vertragsschluss eine zügige Realisierung zu. Der Ausführungszeitraum wird in Abstimmung mit der Ausloberin bei Vertragsschluss festgelegt. Voraussetzung ist, dass die Realisierung des ausgewählten Entwurfes im Gesamtkostenrahmen möglich ist und die haushaltsmäßigen Voraussetzungen gegeben sind. Angestrebt ist eine Realisierung bis Herbst 2019. 5.3.8. Rechnungsanschrift für u.a. Preisgelder Die Rechnungen über die zugeteilten Preissummen und Anerkennungen können nach Abschluss des Verfahrens an die Ausloberin gestellt werden. Bitte reichen Sie die Rechnungen über das büro luchterhandt ein. Es besteht kein weiterer Anspruch auf die Erstattung sonstiger Ausgaben und Aufwendungen (z. B. Fahrt- und Reisekosten). Rechnungsempfänger: Freie und Hansestadt Hamburg vertreten durch Behörde für Kultur und Medien Hohe Bleichen 22 20354 Hamburg über büro luchterhandt Shanghaiallee 6 20457 Hamburg 24 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 27 5.4. Leistungen 5.4.1. Abgabeleistungen 5.4.1.1. Pläne Inhalte • Darstellung der Gesamtkonzeption - im Grundriss im Lageplan M 1:100 - in notwendig erachteten Schnitten und Ansichten im frei zu wählenden Maßstab • weitere erläuternde und zum Verständnis der künstlerischen Gesamtkonzeption und zum räumlichen Gesamteindruck dienende Darstellungen als Skizzen, Perspektiven, Ansichten im frei zu wählenden Maßstab • Darstellung der künstlerisch- gestalterischen Gesamtkonzeption zur Kenntlichmachung der dezentralen Orte im notwendig erachteten Umfang • Darstellung der für die Umsetzung notwendigen technischen und konstruktiven Details mit Material- angaben • beispielhaft erläuternde und zum Verständnis ausreichende Darstellung der Informationsvermittlung (einschl. der Text- und Abbildungsanordnung) • Visualisierung Formale Anforderungen Pläne • max. 4 Pläne DIN A1 (Hochformat), gerollt, in zweifacher Ausfertigung und in präsentationsfähiger Qualität abzugeben • 1 Satz der Pläne als DIN A3- Verkleinerung • Erläuterungsbericht zur künstlerischen Konzeption (max. 3 DIN A4 Seiten) 5.4.1.2. Vordrucke Inhalte • Verfassererklärung • Kostenzusammenstellung mit Aussage zu Planungs-, Realisierungs- und den zu erwartenden jährlichen Betriebskosten • Angebote von Firmen, die von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen zur Erstellung der Kostenschätzung eingeholt werden, können in anonymisierter Form beigefügt werden Formale Anforderungen Vordrucke • Kostenschätzung im vorgegebenen Formular, DIN A4 • Verfassererklärung in einem mit der Kennzahl beschrifteten, verschlossenen undurchsichtigem Umschlag 5.4.1.3. Datenpaket Inhalte • Bereitstellung sämtlicher unter Punkt 5.4.1 genannten Unterlagen auf einer Daten-CD/DVD (Standarddurchmesser 12 cm)/USB-Stick in der vorgegebenen Ordnerstruktur mit anonymer Kennzeichnung der Daten (Kennziffer_Plan_01) und folgendem Inhalt: • Präsentationspläne (pdf und tiff, 150 dpi, CMYK-Modus in Originalgröße) • Erläuterungsbericht (doc und pdf) • digitale Prüfpläne (Grundriss, Schnitte und Ansichten) (dwg/dxf 2000) sofern vorhanden • Bild- und Präsentationsdaten (Skizzen, freie Darstellungen) (pdf und tiff, 300 dpi, CMYK-Modus) 25 Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 28 26 Formale Anforderungen Datenpaket • digitale Daten und Datenträger ebenfalls mit der sechsstelligen Kennzahl zu versehen 5.4.1.4. Modell Die Einreichung eines Modells zur Darstellung des Konzepts ist möglich und in sicherer, transportgerechter und mehrfach wiederverwendbarer Verpackung abzuliefern. 5.4.2. Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsbeiträge sind anonym einzureichen. Die geforderten Unterlagen und ggf. das Modell sind mit einer Kennzahl aus sechs Ziffern (innerhalb eines Rahmens von maximal 6 cm Breite und 2 cm Höhe) in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen bzw. in das dafür vorgesehene Feld einzutragen. Der Datenträger für die digitale Abgabe ist ebenfalls mit der Kennzahl zu versehen. Die Verfassererklärung ist separat in einem verschlossenen , undurchsichtigen und mit der Kennzahl versehenen Kuvert einzureichen. 5.5. Termine und Fristen 5.5.1. Rückfragen Rückfragen zur Wettbewerbsaufgabe können schriftlich bis zum 18.02.2019 12:00 Uhr an das wettbewerbsbetreuende Büro (per E-Mail: bkm@luchterhandt.de) gestellt werden. 5.5.2. Rückfragenkolloquium Die Rückfragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums am 19.02.2019 11:30 – 13:30 Uhr (LESESAAL Buchhandlung & Café, Stadthausbrücke 6, 20355 Hamburg) beantwortet. Die Vorbesprechung des Preisgerichts findet um 10:30 Uhr statt. Das Rückfragenprotokoll mit der schriftlichen Beantwortung der Rückfragen wird Bestandteil der Auslobung. 5.5.3. Abgabetermine Die geforderten Leistungen sind bis zum 21.05.2019 im büro luchterhandt, Shanghaiallee 6, 20457 Hamburg, vollständig einzureichen bzw. fristgerecht aufzugeben. Sendungen können nur zu den Bürozeiten (Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr) persönlich angenommen werden. Pläne und Modelle, die durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen eingereicht werden, gelten als fristgerecht eingereicht, wenn der Tagesstempel entsprechend das oben stehende jeweilige Datum (unabhängig von der Uhrzeit) nachweist. Die Teilnehmer/-innen haben den Einlieferungsschein bis zur Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung aufzubewahren und diesen auf Nachfrage vorzulegen . Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Tagesstempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von dem oder der Teilnehmer/-in zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 29 Wettbewerbsbeiträge, die nach der Eröffnung der Preisgerichtssitzung eingehen, können trotz fristgerechter Aufgabe an das Transportunternehmen nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift der Ausloberin einzutragen. 5.5.4. Terminkette 20.12.2018 Abgabe Unterlagen Interessenbekundung 06.02.2019 Versand Auslobung 18.02.2019 Frist für schriftliche Rückfragen 19.02.2019 Rückfragenkolloquium 21.05.2019 Abgabe der Pläne und ggf. Modelle 13.06.2019 Preisgerichtssitzung 27 Drucksache 21/16128 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 30 Terminkette 20.12.2018 Abgabe Unterlagen Interessenbekundung 06.02.2019 Versand Auslobung 18.02.2019 Frist für schriftliche Rückfragen 19.02.2019 Rückfragenkolloquium 21.05.2019 Abgabe der Pläne und ggf. Modelle 13.06.2019 Preisgerichtssitzung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16128 31 16128ska_text 16128ska_Antwort_Anlage