BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16137 21. Wahlperiode 15.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 08.02.19 und Antwort des Senats Betr.: „Seid verschlungen, Millionen!“ – Hintergründe zur Vergabe und zur Projektstruktur der rot-grünen Imagekampagne für den Radverkehr (V) Im Dezember 2017 hat der Senat mitgeteilt, eine bis 2021 laufende Imagekampagne für das Radfahren aufzulegen. Mit Schreiben vom 7. November 2018 hat der neue Präses der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) kürzlich mitgeteilt (siehe Drs. 21/15111 vom 27.11.2018), dass die Gesamtkampagne in zwei Teilbereiche aufgegliedert wurde: eine „Marketingkampagne “ einerseits und eine „Sicherheitskampagne“ andererseits. Aus dem von der Hamburg Marketing GmbH als Projektträgerin durchgeführten Ausschreibungsverfahren für die Marketingkampagne ging demnach die Agentur „Jung von Matt/SPORTS“ als Sieger hervor. Aus dem vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) als Projektträger durchgeführten Ausschreibungsverfahren für die Sicherheitskampagne sei die Agentur „Gürtlerbachmann“ als Sieger hervorgegangen. Das finanzielle Gesamtvolumen für beide Teilkampagnen werde voraussichtlich bei 6,2 Millionen Euro liegen. Die Gesamtprojektleitung für beide Teilkampagnen wurde in der BWVI und hier wiederum in der Arbeitsstelle Radverkehr angesiedelt. Eine CDU-Anfrage (Drs. 21/15557) vom 14. Dezember 2018 sollte weiteres Licht in das Dunkel der Hintergründe der Vergabeentscheidung und der genauen Projektstruktur bringen. Dadurch wurde unter anderem bekannt, dass der vom Präses der BWVI mitgeteilte Sachstand schon wieder veraltet ist, für die Sicherheitskampagne zusätzliche Kosten in Höhe von 600 000 Euro eingeplant sind und das Gesamtvolumen damit zurzeit 6,8 Millionen Euro umfasst. Vor allem aber antwortete der Senat auf mehrere Fragen auffallend ausweichend oder irreführend. Auf die Fragen 3. und 4. zu der Zusammenarbeit der als Sieger aus den Ausschreibungsverfahren hervorgegangenen Agenturen mit weiteren Projektpartnern antwortete der Senat beispielsweise : „Die Agenturen werden mit einer Vielzahl von Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten. Diese stehen derzeit noch nicht fest. Die zwischen den Agenturen und den Partnern geschlossenen Verträge unterliegen wegen Vertraulichkeitsvereinbarungen in der Regel der Verschwiegenheit.“ Nach den vom Senat angeführten Verträgen als solchen wurde vom Fragesteller seinerzeit aber gar nicht gefragt. Vielmehr ging es zunächst um die Frage, wer die weiteren Projektpartner beziehungsweise „Unterauftragnehmer “ nach aktuellem Stand überhaupt sind. Auf erneute Nachfrage der CDU mit Drs. 21/15922 teilte der Senat endlich mit, dass er die aus dem Ausschreibungsverfahren für die Marketingkampagne als Sieger hervorgegangene Agentur als Unterauftragnehmer „Onken + Partner“ für „punktuelle Unterstützung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit“ beauftragt habe und dass dieser Auftrag „auf Grundlage einer Angebotsbestätigung“ erfolgt sei. Drucksache 21/16137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Am Sonnabend, den 2. Februar 2019, berichtete das „Hamburger Abendblatt “ über diesen Vorgang.1 Dadurch wurde öffentlich bekannt, dass die aktuelle verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion nicht nur aktuell als Partnerin in einer gemeinsamen Agentur mit dem besagten Unterauftragnehmer zusammenarbeitet, sondern dass diese bereits vorher als „freie Mitarbeiterin“ bei „Onken + Partner“ tätig gewesen ist. Sowohl die Reaktionen der unmittelbar Betroffenen als auch jene der politischen Entscheider im Senat, in der Verkehrsbehörde und in den Regierungsfraktionen, gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“ und in den sozialen Medien waren bemerkenswert und rechtfertigen eine weitere Nachfrage. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Marketing GmbH (HMG) wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat, dass mit „Onken + Partner“ ausgerechnet jene Agentur einen Teilauftrag als Unterauftragnehmer für die Radverkehrsmarketingkampagne erhalten hat, bei der die aktuelle verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion zu jenem Zeitpunkt im vergangenen Jahr als freie Mitarbeiterin tätig war? 2. Befürwortet der Senat die Vergabe des Teilauftrags an „Onken + Partner “ weiterhin? Damit hat sich der Senat nicht befasst. 3. Wie lautet der an „Onken + Partner“ als Unterauftragnehmer vergebene Beratungsauftrag konkret? Nach Angaben von Jung von Matt/SPORTS lautet der Auftrag „Erstellung eines Kommunikationshandbuchs zur situativen Kommunikation zur Radkampagne“. 4. Tritts es zu, dass der Beratungsauftrag von „Onken + Partner“ unter anderem zwei projektbezogene Aufträge zur Unterstützung der PR-Aktivitäten im Rahmen der Kampagne in den Jahren 2019/2020 umfasst? Wenn nein, was trifft dann zu? Siehe Drs. 21/16050. 5. War dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde beziehungsweise der Hamburg Marketing GmbH (HMG) zum Zeitpunkt der Vergabe an Jung von Matt/SPORTS bekannt, dass Jung von Matt/ SPORTS weitere Agenturen beteiligen wird? Ja. 6. Seit wann war a) dem Senat, b) der zuständigen Behörde, c) der HMG bekannt, dass „Onken + Partner“ einen Teilauftrag als Unterauftragnehmer erhält? Siehe Drs. 21/16050. Der HMG war dies seit dem 20. November 2018 bekannt. 7. Welche konkreten Kompetenzen beziehungsweise Ressourcen hat „Onken + Partner“, die Jung von Matt/SPORTS nicht hat? 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article216351851/CDU-vermutet-Filz-bei- Millionen-Kampagne-zum-Radfahren.html, letzter Zugriff: 7.2.19. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16137 3 8. Warum kann Jung von Matt/SPORTS die dem an „Onken + Partner“ als Unterauftragnehmer vergebenen Beratungsauftrag zugrunde liegende Dienstleistung nicht selbst erbringen? Jung von Matt/SPORTS ist eine Sportmarketingagentur mit den sechs Units: Beratung , Strategie, Kreation, Social Media, Sponsoring und eSports und keine Agentur für den Schwerpunkt PR und Öffentlichkeitsarbeit. 9. Über welchen Zeitraum wird sich der an „Onken + Partner“ als Unterauftragnehmer vergebene Beratungsauftrag erstrecken? Nach Informationen der zuständigen Behörde erstreckt sich der Auftrag voraussichtlich über das Jahr 2019. 10. Trifft es zu, dass „Onken + Partner“ Jung von Matt/SPORTS für 22 500 Euro bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen wird? Wenn nein, a. was trifft dann zu? b. Kosten in welcher Höhe sind für den an „Onken + Partner“ als Unterauftragnehmer vergebenen Beratungsauftrag vorgesehen? c. Auszahlungen in welcher Höhe sind bisher an „Onken + Partner“ als Unterauftragnehmer im Rahmen des Beratungsauftrages geleistet worden? Jung von Matt/SPORTS liegen nach eigenen Angaben zwei Angebote von „Onken + Partner“ mit einem Gesamtauftragswert von 22 500 Euro vor. Bisher wurde eines dieser Angebote in Höhe von 7 500 Euro beauftragt. Es sind noch keine Auszahlungen geleistet worden. 11. Erfolgte die Vergabe des mittlerweile an „Onken + Partner“ vergebenen Beratungsauftrages im Rahmen einer Ausschreibung? Wenn ja, wie viele Bieter beziehungsweise Bewerber haben an diesem Verfahren teilgenommen und aus welchen Gründen fiel die Wahl auf „Onken + Partner“? Wenn nein, warum nicht? Nach Angaben von Jung von Matt/SPORTS erfolgte die Vergabe im Rahmen einer Ausschreibung. Es haben sechs Bewerber an diesem Verfahren teilgenommen. Die Wahl fiel auf „Onken + Partner“, weil sie das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben. 12. Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus, dass es bei der Erfüllung des Beratungsauftrages durch „Onken + Partner“ keinerlei finanzielle und/oder operative Verbindungen zur Agentur „Onken//Martin“ gegeben hat, gibt oder geben wird? Auftragnehmer der HMG ist Jung von Matt/SPORTS. Nach Auskunft von Jung von Matt/SPORTS liegt ein Unterauftragsverhältnis mit „Onken + Partner“ vor. Ein Unterauftragsverhältnis zur Agentur „Onken/Martin“ existiert nach Auskunft von Jung von Matt/SPORTS nicht und ist auch nicht geplant. 13. Dem Vernehmen nach haben seit dem Beginn der Beauftragung von Jung von Matt/SPORTS durch die Hamburg Marketing GmbH regelmäßige „Jour-fixe“-Termine stattgefunden. Laut eines Online-Posts der Pressesprecherin der BWVI war die aktuelle verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion an diesen „Jour-fixe“-Terminen nicht „beteiligt“. a) Wie viele dieser „Jour-fixe“-Termine haben bisher wann genau stattgefunden , wer waren jeweils die Teilnehmer, wie lautete jeweils die Tagesordnung und welche Beschlüsse wurden jeweils gefasst beziehungsweise welche Entscheidungen getroffen? Drucksache 21/16137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Es haben elf „Jours fixes“ an folgenden Terminen stattgefunden: 18.10.2018, 25.10.2018, 1.11.2018, 8.11.2018, 29.11.2018, 07.12.2018, 11.12.2018, 10.01.2019, 11.01.2019, 17.01.2019, 07.02.2019. Regelmäßige Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind vonseiten der HMG die Bereichsleitung , die Projektleitung und die Projektmanager. Vonseiten der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation (BWVI) die Radverkehrskoordinatorin und regelhaft eine Mitarbeiterin aus dem Amt Verkehr, vonseiten Jung von Matt/SPORTS der Creative Director, die Projektleitung und die verantwortlichen Projektmanager. Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) haben an keinem der Termine teilgenommen. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von internen Aktenvermerken beziehungsweise Tagesordnungen und Beschlüssen zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich, die gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden ist, die hier nicht vorliegen. b) Trifft es zu, dass die aktuelle verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktionen an keinem dieser Termine „beteiligt“ war? Wenn nein, was trifft dann zu? Ja. Es trifft zu, dass die aktuelle verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion an keinem dieser Termine beteiligt war. c) Inwiefern haben über die aktuelle verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion hinaus gegebenenfalls welche anderen MdHB der Fraktionen von SPD und GRÜNEN an welchen „Jourfixe “-Terminen teilgenommen? Mitglieder der Fraktionen von SPD und GRÜNE haben an den „Jour-fixe“-Terminen nicht teilgenommen. d) An welchen dieser „Jour-fixe“-Termine hat die Agentur „Onken + Partner“ mit gegebenenfalls welchen Vertretern teilgenommen? Am 7. Dezember 2018 und am 11. Januar 2019. An beiden Terminen wurde die Agentur „Onken + Partner“ durch den Inhaber und einen freien Mitarbeiter vertreten. e) Trifft es zu, dass die zuständige Behörde in ihrer Antwort auf eine Presseanfrage des „Hamburger Abendblatts“ zu diesem Sachverhalt diese „Jour-fixe“-Terminen nicht erwähnt hat? Wenn ja, warum hat die zuständige Behörde dies getan? Wenn nein, was trifft dann zu? Es bestand kein Anlass, diese „Jour-fixe“-Termine zu erwähnen. 14. Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus, dass bei der Entscheidung für „Onken + Partner“ als Unterauftragnehmer Einfluss seitens des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde und/oder der Regierungsfraktionen auf Jung von Matt/SPORTS hinsichtlich der konkreten Auswahl des Unterauftragnehmers ausgeübt wurde? Ja. 15. Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus, dass die jetzige verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion mittelbar Einfluss auf die Planung, Konzeption und Umsetzung der Radverkehrskampagne genommen hat? 16. Schließt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aus, dass die jetzige verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion unmittelbar Einfluss auf die Planung, Konzeption und Umsetzung der Radverkehrskampagne genommen hat? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16137 5 Vonseiten der BWVI gab es mit der verkehrspolitischen Sprecherin im Rahmen der Ausübung ihres Bürgerschaftsmandats wie auch mit vielen anderen Mitgliedern der Hamburgischen Bürgerschaft (MdHB) Gespräche zu verkehrspolitischen Themen, die auch die Radverkehrskampagne zum Inhalt haben konnten. Jenseits allgemeiner politischer Gespräche ist das MdHB gegenüber der BWVI und der HMG bezüglich der Planung, Konzeption und Umsetzung der Radverkehrskampagne zu keinem Zeitpunkt in Erscheinung getreten. 17. Trifft es zu, dass Jung von Matt/SPORTS ursprünglich eine andere Agentur als Unterauftragnehmer zu beauftragen beabsichtigt hatte? Wenn ja, aus welchen Gründen fiel die Entscheidung dann doch auf „Onken + Partner“? Wenn nein, was trifft dann zu? Nach Angaben von Jung von Matt/SPORTS war nicht ursprünglich beabsichtigt, eine andere Agentur als Unterauftragnehmer zu beauftragen. 18. Wir häufig hat Jung von Matt/SPORTS seit 2011 in Fällen, bei denen diese Agentur Auftragnehmer und eine städtische Stelle Auftraggeber war, Unteraufträge an „Onken + Partner“ vergeben? In keinem Fall. 19. Wie viele Termine mit welchen konkreten Gesprächspartnern haben im Rahmen der Vergabe des Unterauftrags von Jung von Matt/SPORTS an „Onken + Partner“ als Unterauftragnehmer wann stattgefunden und wer waren die jeweiligen Gesprächspartner? Nach Angaben von Jung von Matt/SPORTS gab es drei Termine im Rahmen der Vergabe des Unterauftrags, an denen der Inhaber und die Geschäftsführerin von Jung von Matt/SPORTS teilgenommen haben. Hierbei handelte es sich um einen Telefontermin am 31. Oktober 2018 und Termine am 1. November 2018 und 12. November 2018. Im Rahmen eines „Jour-fixe“-Termins zwischen der HMG, BWVI und Jung von Matt/SPORTS am 8. November 2018 wurde die Absicht der Vergabe eines Unterauftrags an „Onken + Partner“ thematisiert. Zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an „Jour-fixe“-Terminen siehe Antwort zu 13.a). 20. Ist im Rahmen der Imagekampagne für das Radfahren beabsichtigt, weitere Teilaufträge an „Onken + Partner“ zu vergeben? Wenn ja, in welchem Umfang und wofür? Nach Auskunft von Jung von Matt/SPORTS ist bisher nicht beabsichtigt, über die zwei bereits von „Onken + Partner“ angebotenen Teilleistungen hinaus, weitere Teilaufträge an „Onken + Partner“ zu vergeben. 21. Die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft wird im „Hamburger Abendblatt“ vom 2. Februar 2019 zu diesem Vorgang unter anderem mit der Aussage zitiert, dass Auskünfte der aktuellen verkehrspolitischen Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion aus der Zeit, als die Radverkehrskampagne 2016 beschlossen wurde, nicht auf Interessenverknüpfungen hingewiesen hätten. Auch wenn die Entscheidung der Beauftragung von „Onken + Partner“ erst 2018 gefallen ist: Welche Auskünfte der aktuellen verkehrspolitischen Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion wurden dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde oder einer anderen mit der Imagekampagne für den Radverkehr befassten städtischen Stelle seit 2016 hinsichtlich der Kampagne selbst und/oder der Beschlussfassung in Bürgerschaft hierüber mitgeteilt? Nach Kenntnis der zuständigen Behörde war die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion zu keinem Zeitpunkt an der Konzeption, der Ausschreibung, der Durchführung des Vergabeverfahrens oder der Auswahl und Beauftragung der Agentur sowie der Unteragentur beteiligt. Sie hat die Behördenleitung Anfang Februar des Drucksache 21/16137 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Jahres 2019 über ihre Antwort auf eine entsprechende Medienanfrage in Kenntnis gesetzt. 22. Wie viele Gespräche zu welchen Themen haben seit 2016 wann genau und mit welchen Teilnehmern stattgefunden, an denen mindestens ein Vertreter der BWVI und die aktuelle verkehrspolitische Sprecherin teilgenommen haben? Bei welchen dieser Gespräche stand auch die Radverkehrskampagne auf der Tagesordnung? Die Behördenleitung der BWVI und von ihr beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen regelhaft im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung im Austausch mit politischen Interessensvertreterinnen und Interessenvertretern. Die Zahl der Gespräche und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden statistisch nicht erfasst. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit konnten nachträglich rund elf Gesprächstermine der Behördenleitung zu verkehrspolitischen Themen aller Art mit Vertreterinnen und Vertretern der Regierungsfraktionen in dem Zeitraum, seit das Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft verkehrspolitische Sprecherin ihrer Fraktion geworden ist, ermittelt werden. 23. Welche Auflagen (beispielsweise zur Einhaltung des Mindestlohn et cetera) gelten für die Weitergabe von Unter-/Teilaufträgen an Unterauftragnehmer durch Agenturen, die von städtischen Stellen beauftragt wurden? Welche Stellen kontrollieren die Einhaltung dieser Auflagen? Grundlage für die Vergabe von Aufträgen städtischer Stellen ist das Hamburgische Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13. Februar 2006, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 222). Hier sind unter anderem Regelungen zu Tariftreue und Mindestlohn (§ 3) sowie zum Nachunternehmereinsatz (§ 5) enthalten . Der persönliche Anwendungsbereich des HmbVgG ist in dessen § 2 geregelt. Unabhängig vom persönlichen Anwendungsbereich des HmbVgG haben öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen oberhalb des einschlägigen EU-Schwellenwertes von zurzeit 221 000 Euro (ohne USt.) die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zu beachten. Dort sind in § 36 Regelungen zur Vergabe von Unteraufträgen enthalten. Gemäß § 36 Absatz 4 VgV gilt für Unterauftragnehmer aller Stufen § 128 Absatz 1 GWB, der auf die Einhaltung geltender rechtlicher Verpflichtungen verweist (unter anderem Mindestlohngesetz). Die Kontrolle der Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen obliegt dem jeweiligen Auftraggeber .