BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16139 21. Wahlperiode 15.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 08.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Ist die Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual für Flüchtlinge wirklich bestmöglich aufgestellt? (II) Am 7. Februar stellte Senator Rabe vor, wie viele der 1 299 AvM-Dual- Absolventen des Jahres 2018 in Ausbildung vermittelt wurden. Allerdings wurde nicht erwähnt, mit welchen Schulabschlüssen und auf welchem Sprachniveau die Absolventen abschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual) bereitet junge Geflüchtete wirkungsvoll auf den Arbeitsmarkt vor. Das belegen die am 7. Februar 2019 vorgestellten Übergangszahlen des ersten AvM-Dual-Jahrgangs, der 2016 als Regelangebot für alle schulpflichtigen neu zugewanderten Jugendlichen ab 16 Jahren startete. Rund 44,3 Prozent (575 von 1 299 Abgängerinnen und Abgängern) finden direkt nach der Schule einen Ausbildungsplatz, beginnen eine Arbeit oder besuchen eine weiterführende Schule. Im Einzelnen gelingt es durch die Verknüpfung von betrieblichen Praktika und schulischem Angebot, durch Mentoring und intensive Sprachförderung mehr als einem Viertel (26,2 Prozent, absolut: 340) der Schülerinnen und Schüler, direkt in eine Ausbildung zu wechseln. 12,3 Prozent (160) besuchen eine weiterführende Schule. 5,8 Prozent (75) gehen in Beschäftigung (siehe Pressemitteilung der für Bildung zuständigen Behörde vom 7. Februar 2019, https://www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12141748/2019-02-07-bsb-avmdual ). Im Übrigen siehe Drs. 21/15558. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Mit welchen Abschlüssen (ESA, MSA) beendeten die Absolventinnen und Absolventen AvM-Dual? Wie viele erhielten nur ein Abgangszeugnis , da ihre Leistungen den Anforderungen für ein Abschlusszeugnis der Berufsvorbereitungsschule nicht genügten? Im Schuljahr 2017/2018 beendeten 1 380 Schülerinnen und Schüler AvM-Dual. Von diesen erhielten 81 Absolventinnen und Absolventen über einen Härtefallantrag die Genehmigung, den Bildungsgang AvM-Dual im Schuljahr 2018/2019, mit dem Ziel einen mittleren Schulabschluss zu erreichen, fortzusetzen. Gemäß Schuljahresstatistik 2018 waren von den 1 380 Schülerinnen und Schülern • 283 ohne neu erworbenen Abschluss, • 107 mit Abschlusszeugnis, • 713 mit Abschlusszeugnis und erstem allgemeinbildenden Schulabschluss und • 277 mit Abschlusszeugnis und mittlerem Schulabschluss. Drucksache 21/16139 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. In welchen Branchen begannen jene Absolventinnen und Absolventen, die eine Ausbildung begonnen habe, jeweils diese? Wie viele davon jeweils in betrieblicher Ausbildung, schulischer Ausbildung (ohne Berufsqualifizierung ), Berufsqualifizierung und außerbetrieblicher Ausbildung? Im Rahmen des Übergangsmanagement der Jugendberufsagentur wurden 2018 1 299 Abgängerinnen und Abgänger aus AvM-Dual erfasst. Dies sind 1 380 AvM-Dual Absolventinnen und Absolventen abzüglich der 81 Schülerinnen und Schüler, die nach Beendigung von AvM-Dual über Härtefallregelung im Bildungsgang verbleiben konnten , siehe Antwort zu 1. Von diesen 1 299 Abgängerinnen und Abgängern konnten 270 in eine betriebliche Ausbildung, 29 in eine schulische Ausbildung, neun in eine außerbetriebliche Ausbildung und 32 in ein Berufsqualifizierungsjahr vermittelt werden . Insgesamt wurde in 96 verschiedene Ausbildungsberufe vermittelt. Die folgende Übersicht enthält Angaben zu den Ausbildungsberufen, für die es fünf oder mehr Übergange gegeben hat: Ausbildungsberuf Anzahl Übergänge in Ausbildung 2018 Verkäufer/Verkäuferin (auch Fachverkäufer/in Lebensmittelhandwerk) 37 Elektroniker/ Elektronikerin verschiedener Fachrichtungen 31 Kaufmann/Kauffrau verschiedener Fachrichtungen 25 Gesundheits- und Pflegeassistent/Gesundheits- und Pflegassistentin 24 Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte 24 Mechaniker/Mechanikerin verschiedener Fachrichtungen 23 Fachkraft im Gastgewerbe 18 Mechatroniker/Mechatronikerin verschiedener Fachrichtungen 14 Sozialpädagogische Assistent/Sozialpädagogische Assistentin 13 Altenpfleger/Altenpflegerin 11 Friseur/Friseurin 11 Fachlagerist/Fachlageristin (auch Fachkraft für Lagerlogistik) 11 Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin 8 Koch/Köchin 7 Chemisch-technischer Angestellter/Chemisch-technische Angestellte 6 Metallbauer/Metallbauerin 6 Hotelfachmann/Hotelfachfrau 6 Mediengestalter/Mediengestalterin 5 Quelle: Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur, die im Rahmen des Übergangsmanagement die Verbleibe der Abgängerinnen und Abgänger aus AvM-Dual erfasst und im Bedarfsfall Beratungs - und Vermittlungsangebote zur Verfügung stellt. 3. Gab es Änderungen im Lehrplan von AvM-Dual? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Nein, siehe auch Drs. 21/15558. 4. Wie viele der Absolventinnen und Absolventen nahmen an der Stufenprüfung (A2/B1) zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz für berufsbildende Schulen (DSD I PRO) teil und mit welchem Ergebnis schlossen sie jeweils ab? Die Stufenprüfung (A2/B1) zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz für berufsbildende Schulen (DSD I PRO) wird einmal jährlich durch die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig und wird den Schülerinnen und Schülern in AvM-Dual flächendeckend kostenlos ermöglicht. Von den 1 299 Abgängerinnen und Abgängern, die AvM-Dual in 2018 beendeten, haben 640 an den DSD I PRO Prüfungen teilgenommen (darunter 22 bereits im Jahr Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16139 3 2017 und 618 in 2018): 175 Abgängerinnen und Abgänger erwarben eine Teilbescheinigung , 154 das Zertifikat A2 und 311 das Zertifikat B1. 659 Abgängerinnen und Abgänger haben nicht an den DSD I PRO Prüfungen teilgenommen, darunter waren 322 Abgängerinnen und Abgänger, die vor dem 31. März 2018 AvM-Dual verlassen hatten und deshalb nicht an den DSD I PRO Prüfungen 2018 teilnehmen konnten. 5. In Drs. 21/15558 betont der Senat, dass „33 Prozent des ersten regelhaften Durchgangs der AvM-Dual waren mit sechs und weniger Schulbesuchsjahren im Herkunftsland in AvM-Dual eingetreten. Besonders Jugendliche mit weniger als drei Schulbesuchsjahren bei Eintritt in AvM- Dual (2016 12 Prozent, 2017 22 Prozent und 2018 16 Prozent) hatten ihr vorhandenes Wissen bisher überwiegend im Alltag erworben.“ Warum ist es nicht möglich, für jene Schüler, die aufgrund geringer Vorbildung ohne Abschluss nach zwei Jahren abschließen, ein weiteres Jahr in der Ausbildungsvorbereitung anzuschließen? Ein Rücktritt in das nachfolgende Jahr der Ausbildung ist gemäß § 6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS) vom 20. April 2006 auf der Grundlage eines Zeugniskonferenzbeschlusses möglich. Die Schülerinnen und Schüler sind dann in der Regel nicht mehr schulpflichtig und können sich entscheiden, von dem Schulbesuchsrecht Gebrauch zu machen.