BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16141 21. Wahlperiode 19.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 11.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Milliardenprojekt U5 – Politische „Geeignetheit“ ist kein zulässiger Grund für das Beschneiden der Rechte von Abgeordneten, wie lautet das Ergebnis der Kostenschätzung für die U5 Ost? Die Planung der neuen U-Bahn-Linie 5 (U5) ist in drei Abschnitte unterteilt, einen rund 5,8 Kilometer langen östlichen (U5 Ost), einen zwischen 13 und 17 Kilometer langen mittleren (U5 Mitte) und einen aufgrund noch möglicher Varianten hinsichtlich der Länge aktuell nicht genauer zu beziffernden westlichen (U5 West). Alle drei Abschnitte befinden sich in unterschiedlichen Planungs - beziehungsweise Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Die LP2 „Vorplanung“ umfasst bereits eine Kostenschätzung, die LP 3 „Entwurfsplanung“ sogar eine Kostenberechnung . Laut der von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Hamburger Hochbahn AG in der Sitzung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft am 17. Januar 2019 vorgelegten Unterlagen und der Antworten der Senatsvertreter auf Fragen der CDU-Abgeordneten läuft bei der U5 Ost aktuell bis März 2019 bereits die LP 4 „Genehmigungsplanung “. Diesen Sachstand hat der Senat in der Antwort auf eine aktuelle CDU- Anfrage (Drs. 21/15877) sogar konkretisiert. Demnach befindet sich das Teilprojekt der U5 Ost „im Übergang zwischen Entwurfs- (Leistungsphase 3 (Lph 3)) und Genehmigungsplanung (Lph 4). Derzeit werden die Entwurfsunterlagen finalisiert und die Genehmigungsunterlagen vorbereitet“. Obwohl die Kostenschätzung für diesen knapp 6 Kilometer langen Teilabschnitt also bereits vorliegen muss, verweigerte der Senat die entsprechende Transparenz in Drs. 21/15877 mit der bemerkenswerten wie widersinnigen Begründung , wonach „die Komplexität der Verhältnisse eine Kostenschätzung nicht als geeignet erscheinen“ lasse. Geeignetheit, zumal in diesem Fall eindeutig eine Geeignetheit politischer oder gar parteipolitischer Natur ist kein zulässiger Grund zur Beschneidung des verfassungsrechtlich verbrieften Fragerechts der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Liegt die Kostenschätzung für die U5 Ost a) der HOCHBAHN, b) der zuständigen Behörde vor? Drucksache 21/16141 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Anknüpfend an den im Vorwort geschilderten Sachverhalt frage ich erneut und verbunden mit der Ankündigung einer Beschwerde bei der Bürgerschaftspräsidentin für den Fall, dass bei der Antwortverweigerung seitens des Senats erneut auf das Kriterium der Geeignetheit abgestellt werden sollte: a) Wie lautete das Ergebnis der Kostenschätzung für die U5 Ost? b) Welche Kosten pro Kilometer ergeben sich dadurch schätzungsweise aktuell für die U5 Ost? 3. In Drs. 21/15877 hatte ich den Senat gefragt, wie das Ergebnis der Kostenberechnung für die U5 Ost laute und welche Kosten pro Kilometer sich damit aktuell für die U5 Ost rechnerisch ergeben. Die Antwort des Senats hierauf lautete: „Die HOCHBAHN erarbeitet derzeit auf Basis der Entwurfsplanung die Bau- und Kostenunterlage. Dem Senat liegt daher derzeit noch keine Bau- und Kostenunterlage für die U5 Ost vor.“ a) Welche Stelle bei der HOCHBAHN ist seit welcher Kalenderwoche mit der Erarbeitung der Bau- und Kostenunterlage beschäftigt? b) Zu welcher Kalenderwoche ist der Abschluss der Erarbeitung der Bau- und Kostenunterlage geplant? c) Liegt die Bau- und Kostenunterlage bereits der HOCHBAHN und/ oder der zuständigen Behörde vor? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis der Kostenberechnung für die U5 Ost und welche Kosten pro Kilometer ergeben sich damit aktuell für die U5 Ost? Die Kostenermittlung für den Abschnitt U5 Ost wird zurzeit bei der HOCHBAHN erarbeitet . Das Ressort Technik, Bereich U-Bahn-Neubau U5 (TU) der HOCHBAHN arbeitet seit der ersten Kalenderwoche des Jahres 2019 an der Erstellung der Bau- und Kostenunterlage für die U5 Ost. Sie liegt der zuständigen Behörde noch nicht vor.