BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16156 21. Wahlperiode 19.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen (FDP) vom 11.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Bearbeitungszeiten von Anträgen beim Versorgungsamt Das Versorgungsamt Hamburg trifft Feststellungen über Behinderungen und gesundheitliche Merkmale nach dem Schwerbehindertenrecht und stellt Schwerbehindertenausweise aus. Berichten aus der Bevölkerung zufolge soll es zu extrem langen Bearbeitungszeiten bei diesen Anträgen kommen. Mit dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage soll dem nachgegangen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Beeinflusst werden die Bearbeitungszeiten der Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung insbesondere durch die Abforderung der Befundberichte von den behandelnden Ärzten und Ärztinnen und durch die Erstellung von gutachterlichen ärztlichen Stellungnahmen. Seit dem letzten Jahr gibt es die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Hierdurch kann eine Beschleunigung des Verfahrens erreicht werden. Wenn die medizinischen Unterlagen bereits bei der Antragstellung eingereicht werden und keine medizinische Begutachtung notwendig ist, liegen die Bearbeitungszeiten bei etwa 14 Tagen, die schnellste Bearbeitung erfolgte in fünf Tagen. Die aktuelle Auswertung ergibt für in 2016 eingegangene Anträge 889 Tage als längste Bearbeitungszeit eines Antrags (Einzelfall), bei noch vier offenen Anträgen. Für in 2017 eingegangene Anträge belief sich diese auf 647 Tage, bei 50 offenen Anträgen. Für in 2018 eingegangene Anträge kann noch keine verlässliche Auswertung erstellt werden. Bei den Fällen mit sehr langer Bearbeitungsdauer handelt es sich um besondere Einzelfälle . Die Befundberichte von den behandelnden Ärzten und Ärztinnen wurden trotz wiederholter Mahnungen nicht geliefert. So mussten vom Versorgungsamt Anträge auf Vernehmungsersuchen beim Sozialgericht gestellt werden. Auch die Beteiligung anderer Träger wie etwa Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen führt zur Verlängerung der Bearbeitungszeiten. Die Bearbeitungszeit verlängert sich zudem durch begrenzte Kapazitäten bei den für das Versorgungsamt tätigen ärztlichen Außengutachterinnen und Außengutachtern, sodass eine Zuteilung der Akten an die Gutachterinnen und Gutachter nur zeitverzögert erfolgen kann. Es ist gelungen, in den letzten Jahren zusätzliche Gutachterinnen und Gutachter zu gewinnen. Da diese Tätigkeit überwiegend neben der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit ausgeübt wird, gibt es allerdings eine hohe Fluktuation. Durch das Projekt „Digitalisierung Schweb.NET“ soll eine elektronische Akte eingeführt und auch die Zusendung der Befundberichte auf elektronischem Wege ermöglicht werden. Darüber hinaus werden die Verfahren weiter optimiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/16156 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele Anträge an das Versorgungsamt wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 gestellt? 2. Wie viele Anträge auf Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 gestellt? Erst- und Neufeststellungsanträge gingen beim Versorgungsamt wie folgt ein: 2016: 28 735, 2017: 27 883, 2018: 27 984. 3. Wie viele Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises wurden jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 gestellt? Zur Anzahl der in 2016 und 2017 ausgestellten Schwerbehindertenausweise siehe Drs. 21/13492. 2018 wurden 23 088 Ausweise ausgestellt. Darin sind auch Ersatzausstellungen und Ausweise, bei denen die Gültigkeitsdauer abgelaufen war, enthalten. 4. Wie lange war jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Versorgungsamtes bei der a) Gesamtzahl der Anträge? b) Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung? c) Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises? Zur durchschnittlichen Bearbeitungszeit von Anträgen auf Feststellung des Grades einer Schwerbehinderung für 2016 und 2017 siehe Drs. 21/13492. 2018 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit 129 Tage. In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis innerhalb von zehn – 14 Tagen nach Eingang des Lichtbildes beim Versorgungsamt beziehungsweise nach dem Upload des Bildes auf dem Upload-Portal im Internet durch den für die Ausweisausstellung beauftragten Dienstleister übersandt. 5. Was waren jeweils die längsten Bearbeitungszeiten von Anträgen in den Jahren 2016, 2017 und 2018? 6. Wie viele Antragssteller verstarben jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018, während sie noch auf eine Antwort des Versorgungsamts warteten ? In 2016 sind 498, in 2017 540 und in 2018 523 Antragstellerinnen und Antragssteller verstorben, während noch ein Feststellungsverfahren lief, das Durchschnittsalter liegt bei 72,3 Jahren. Das Durchschnittsalter aller Antragstellerinnen und Antragssteller liegt derzeit bei circa 60 Jahren (in 2018 waren es 59,6 Jahre). 7. Wie viele Vollzeitäquivalente an Personalstellen zur Feststellungen von Behinderungen und gesundheitlichen Merkmalen nach dem Schwerbehindertenrecht und zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen stehen beim Versorgungsamt Hamburg zur Verfügung? Zur Feststellung von Schwerbehinderungen standen durchschnittlich folgende Vollzeitäquivalente standen zur Verfügung: 2016: 54, 2017: 49, 2018: 47. 8. Was sind die Gründe für die langen Bearbeitungszeiten? Siehe Vorbemerkung.