BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16157 21. Wahlperiode 19.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 11.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Erhaltungsmanagement für Spielplätze Mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen „Hamburgs Infrastruktur Schritt für Schritt in Ordnung bringen – Gemeinsam mit den Bezirken ein systematisches Erhaltungsmanagement auch für Hamburgs Spielplätze entwickeln“ (Drs. 21/11673) wurde der Senat aufgefordert, „(...) Schritt für Schritt nach dem erfolgreichen Vorbild der Straßensanierungen gemeinsam mit den Bezirken ein systematisches Erhaltungsmanagement für Hamburgs öffentliche Spielplätze aufzulegen und dessen Umsetzung vorzubereiten.“ In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft über die Grundsätze des Erhaltungsmanagements der Freien und Hansestadt Hamburg (Drs. 21/13592) führte der Senat aus: „Bei den Parks und Grünanlagen werden konzeptionelle Ideen in der Behörde für Umwelt und Energie vorangetrieben; insbesondere für Spielplätze wird nach Ersuchen der Bürgerschaft zeitnah ein Erhaltungsmanagement eingeführt werden.“ Das war im Juni 2018. In bisherigen Schriftlichen Kleinen Anfragen zum baulichen und pflegerischen Zustand der Spielplätze der Freien und Hansestadt Hamburg wurden Spielplätze nach folgender Systematik beurteilt: o = ausreichend, + = gut, – = nicht ausreichend.1 „(Hierbei basierte) die Einschätzungen des pflegerischen und baulichen Zustandes der Spielplätze (...) auf einer internen Bewertung der Spielplatzkontrolleure, Revierleiter, und Abschnittsleitung Stadtgrün, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes “2 Der Präsident des Hamburgischen Rechnungshofes kritisierte dennoch, dass „(...) der Zustand der Grünflächen, Spielplätze und Uferbefestigungen nur lückenhaft bekannt (sei).“3 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie weit ist die durch den Senat angekündigte Entwicklung eines Erhaltungsmanagements für die Hamburger Spielplätze? 2. Bis wann wird die Entwicklung des Erhaltungsmanagements voraussichtlich abgeschlossen sein? 1 Vergleiche Drs. 21/4029, 21/13973. 2 Vergleiche Drs. 21/13973. 3 Vergleiche Jahresbericht 2019 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg, Pressekonferenz am 11.02.2019 Drucksache 21/16157 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Auf Basis welcher Kennzahlen sollen a. der bauliche Zustand, b. der pflegerische Zustand, c. der aktuelle Investitionsbedarf, d. der zu erwartende Investitionsbedarf, e. der Wertverlust bei nicht getätigten Investitionen in die Instandhaltung , f. die Priorisierung von Investitionen in die Instandhaltung erhoben und gewichtet werden? 4. Wurden bereits Spielplätze hinsichtlich ihres baulichen und/oder pflegerischen Zustandes auf Basis solcher Kennzahlen oder anderer Kennzahlen aus dem geplanten Erhaltungsmanagements geprüft? Wenn ja, wie viele und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche weiteren Aspekte soll das Erhaltungsmanagement des Senats enthalten? Die zuständige Behörde hat unter Beteiligung der Bezirksämter die Arbeiten zum Aufbau eines Erhaltungsmanagementsystems (EMS) für Grün- und Erholungsanlagen einschließlich Spielplätzen aufgenommen. Der Aufbau eines EMS soll im Rahmen eines Projektes erfolgen, um der komplexen Zusammensetzung aus Aspekten operativer Grünunterhaltung, zusammenfassender grünfachlicher Kategorisierung und an haushälterische Anforderungen gebundener Anlagenbuchhaltung gerecht werden zu können. Der Projektcharakter ist auch über die zeitliche Begrenzung begründet. Nach Aufbau des Systems soll dieses ausschließlich in Linienarbeit geführt, gepflegt und ausgewertet werden. Die zuständige Behörde hat zunächst eine Projektstruktur entworfen und diese mit verschiedenen Akteuren abgestimmt. Eine entsprechende Projekteinsetzungsverfügung befindet sich derzeit in der Abstimmung. Es ist vorgesehen, in einem ersten Schritt die Spielplätze mit einem besonderen Instandsetzungsbedarf zu sanieren. In welchem Umfang darüber hinaus weitere Spielplätze saniert beziehungsweise grundüberholt werden können, wird zurzeit geprüft. Im Übrigen sind die Überlegungen zum Aufbau des EMS für Grün- und Erholungsanlagen noch nicht abgeschlossen. 6. In welcher Höhe wurden im Haushaltsplan 2019/2020 Mittel für den Erhalt und die Verbesserung des baulichen und pflegerischen Zustandes im Haushalt bereitgestellt? Im Haushalt 2019/2020 sind unter anderem für die Grundinstandhaltung von öffentlichen Spielplätzen insgesamt 10 000 000 Euro im neu eingerichteten zentralen Investitionsprogramm „ZP EMS Grünanlagen u. Spielplätze“ veranschlagt. Mit den zur Verfügung stehenden Ermächtigungen für den Aufbau eines EMS für Grünanlagen und Spielplätze soll in der ersten Phase der Schwerpunkt zunächst in der Anhebung der baulichen Standards der negativ bewerteten Spielplätze liegen. 7. In welcher Höhe wurden für die im Haushalt bereitgestellten Mittel zur Verbesserung des baulichen und pflegerischen Zustandes von Spielplätzen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht abgerufen? (Bitte für die Jahre 2016 – 2018 jahresweise darstellen) 8. In welcher Höhe wurden die unter 7. genannten Mittel als Ermächtigungsüberträge in das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16157 3 Das zentrale Investitionsprogramm „ZP EMS Grünanlagen u. Spielplätze“ wurde im Haushaltsplan 2019/2020 erstmals veranschlagt. Insofern gibt es keine Erfahrungswerte über einen Mittelabruf in den Jahren 2016 bis 2018, und es ist es bisher nicht zu Ermächtigungsüberträgen in das nachfolgende Haushaltsjahr gekommen.