BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16159 21. Wahlperiode 19.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 11.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Muss nun SAGA wegen Fehlern des Senats bei der Flüchtlingsunterkunft Mittlerer Landweg/Am Gleisdreieck einspringen? Die Flüchtlingsunterkunft Mittlerer Landweg/Am Gleisdreieck ist ein Beleg für die Fehleinschätzungen des Senats. Dank engagierter Bürger konnte das auf der grünen Wiese ohne soziale Infrastruktur geplante Quartier immerhin von einst vorgesehenen 5 000 Plätzen auf 2 500 Plätze in öffentlich-rechtlicher Unterkunft reduziert werden. Zugleich gab es aber auch immer wieder Probleme bei der Abstimmung mit dem privaten Investor. Während der Fewa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG Zusagen über die Zahl und Förderung der Plätze öffentlich-rechtlicher Unterkünfte (örU) gemacht wurden, wurde aber zeitgleich im Jahr 2016 mit der Initiative „Hamburg für gute Integration!“ und der lokalen Bürgerinitiative über eine zeitnahe Reduzierung der Plätze in örU verhandelt. Dass der Investor nachträgliche Vertragsänderungen zu seinen Lasten nicht akzeptieren wollte, musste der Senat zuletzt Mitte Januar 2019 bekennen, indem er eingestehen musste, dass auch nach zweieinhalb Jahren die Verhandlungen mit dem Investor „noch nicht abgeschlossen “ seien (Drs. 21/15653). Am 1. Februar 2019 verkündete dann aber der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF), dass die Zahl der Plätze in örU doch auf 1 950 reduziert werden würde. Dies ließ auf eine Vereinbarung mit dem Investor schließen, jetzt heißt es aber, die SAGA würde das Quartier von Fewa abkaufen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für den Standort „Mittlerer Landweg“ erfolgte die Bauantragstellung am 18. Dezember 2015. Die Firma Fewa Mobil Verwaltungs GmbH hat einen Vertrag über den Verkauf der Grundstücke des Standortes „Mittlerer Landweg“ unterzeichnet. Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgte am 22. Januar 2016. Die Fewa Mobil Verwaltungs GmbH hat am 22. Januar 2016 mit f & w fördern und wohnen AöR (f & w) bezüglich des Betriebs der Einrichtung „Mittlerer Landweg“ den Vertrag unterzeichnet. Die Verhandlungen mit der Bürgerinitiative endeten erst im Juli 2016; am 13. Juli 2016 erfolgte dazu der Bürgerschaftsbeschluss (Drs. 21/5231). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w und der SAGA Unternehmensgruppe (SAGA) wie folgt: 1. Stimmt es, dass die SAGA Teile des Quartiers oder sogar das ganze Quartier von Fewa kauft? Wenn ja, wann genau hat die SAGA Verhandlungen mit Fewa bezüglich eines Kaufs aufgenommen, was genau wurde zu welchen Konditionen wann mit welchem Umsetzungsdatum beschlossen? Drucksache 21/16159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (HIG) als Tochterunternehmen der SAGA hat das Quartier von der Fewa Mobil Verwaltungs GmbH gekauft. Mit den Verhandlungen wurde im November 2018 begonnen. Der Senat äußert sich mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich nicht zu Vertragsinhalten von Immobiliengeschäften. 2. In Drs. 21/15653 heißt es, dass bis Mitte 2020 auf dem angrenzenden Bahndamm eine zusätzliche Lärmschutzwand errichtet werden soll. Die Kosten würde die Stadt tragen. a) Liegt inzwischen eine Kostenberechnung vor? Wenn ja, welche Kosten werden angenommen? Wenn nein, warum nicht? b) Dürfen Wohnungen auch schon vor Aufstellung der Lärmschutzwand in reguläre Wohnungen umgewandelt werden? Die Kostenberechnung ist momentan in Erstellung. Weiterhin dürfen Wohnungen auch schon vor Aufstellung der Lärmschutzwand zu regulären Wohnungen umgewandelt werden. 3. Welche weiteren baulichen Maßnahmen sind zu welchen Kosten bis wann von wem finanziert umzusetzen, um die Umwandlung in reguläre Wohnungen zu ermöglichen? Es sind keine weiteren baulichen Maßnahmen erforderlich, die über die Errichtung der Lärmschutzwand entlang der Bahngleise hinausgehen. 4. In der Meldung des ZKF ist von Reduzierung von 2 500 Plätzen in örU auf 1 950 bis Ende des Jahres 2019 die Rede. a) Wie viele Wohnungen wären damit nicht mehr örU? b) Werden die Wohnungen dann in Sozialwohnungen oder frei vermietbare Wohnungen umgewandelt? c) Welche Auswirkungen hat die Umwandlung auf die aktuellen Mieter ? d) Wie soll die Umwandlung innerhalb welches Zeitraums umgesetzt werden? Derzeit wird geplant, 170 Wohnungen vorzeitig als Sozialwohnungen zu nutzen. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 5. Drs. 21/16029 ist zu entnehmen, dass f & w fördern und wohnen AöR (f & w) eine monatliche Miete für den Standort in Höhe von fast 450.000 Euro zu entrichten hat. Welche Auswirkungen hat die Platz-Reduzierung ab wann konkret auf die Höhe der Miete? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 6. Auch sind laut Drs. 21/16029 49 Beschäftigte vor Ort, für die f & w monatlich rund 175 000 Euro Personalkosten trägt. a) Um wie viel VZÄ handelt es sich bei den 49 Beschäftigten? b) Welche Auswirkungen hat die Platzreduzierung auf die Zahl der Beschäftigten/VZÄ und die damit verbundenen Kosten? Es handelt sich um 46,64 Vollzeitkräfte. Der vereinbarte Personalschlüssel ist auch bei Reduzierungen der Platzzahlen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 7. Welche Art der sozialen Infrastruktur soll in dem Quartier in den nächsten fünf Jahren zu welchen Kosten durch wen finanziert und beauftragt jeweils wann erstellt werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16159 3 Für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wurden unten stehende Mittel (Spalte Kosten) für die soziale Infrastruktur eingeplant. Für über den Doppelhaushalt 2019/2020 hinausgehende Haushaltsjahre kann keine Aussage bezüglich der zur Verfügung stehenden Mittel getroffen werden. Art der sozialen Infrastruktur Form Kosten In € Kostenträger / Auftraggeber Zeitpunkt Erstellung Jugendclub Gleis 1 Offene Kinder- und Jugendarbeit 261 000 Bezirksamt Bergedorf Bereits laufendes Angebot Angebot der Elternschule Familienförderung 37 000 Bezirksamt Bergedorf Bereits laufendes Angebot Haus 23 Familienförderung 277 000 Bezirksamt Bergedorf Bereits laufendes Angebot Mobile Flüchtlingsfamilien - hilfe Sozialintegrative Netzwerke 96 000 Bezirksamt Bergedorf Bereits laufendes Angebot Integrationsprojekt junge Erwachsene Sozialintegrative Netzwerke 78 500 Bezirksamt Bergedorf Bereits laufendes Angebot Peer2Peer Straßensozialarbeit Sozialintegrative Netzwerke 50 000 Bezirksamt Bergedorf Angebotsstart 15.02.19 Quelle: Bezirksamt Bergedorf 8. Laut Drs. 21/10157 sollen an dem Standort 30 Wohnungen als sogenannte Azubi-Wohnungen geführt werden. Wie viele sind es aktuell mit insgesamt wie vielen Bewohnern in Ausbildung? Derzeit gibt es noch 14 Azubi-Wohngemeinschaften mit insgesamt 28 Auszubildenden . Darüber hinaus gibt es weitere gemischte Wohngemeinschaften, in denen Auszubildende und Berufstätige zusammen wohnen. 9. Im Jahr 2017 hieß es, berufstätigen Bewohnern der Unterkunft würden zweimal wöchentlich Sprechstunden angeboten. a) Gibt es das Angebot in der Form noch? Wenn ja, wie viele Personen nutzten das Angebot im Jahr 2018? Wenn nein, warum gibt es das Angebot nicht mehr? b) Wer führt das Angebot zu welchen Konditionen durch? Die Beratung wird weiterhin zweimal wöchentlich (Dienstag und Donnerstag) bis 18 Uhr vom Sozialmanagement von f & w angeboten. Die Anzahl der Beratungen wird nicht erfasst. 10. Wie viele Kinder im Kita-Alter wohnen in der Unterkunft? Derzeit wohnen 194 Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren in der Einrichtung. 11. Wie viele Kinder besuchen derzeit jeweils welche Kita außerhalb des Quartiers? Die Behörde für Arbeit, Soziales und Integration (BASFI) verfügt nicht über die zur Beantwortung erforderlichen Daten. Sie hat deshalb die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen“ (Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V.; Caritasverband für Hamburg e.V.; Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg; Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. Landesverband Hamburg; Diakonisches Werk Hamburg e.V., Kindermitte e.V. – Bündnis für soziales Unternehmertum und Qualität in der Kindertagesbetreuung e.V.; SOAL – Alternativer Wohlfahrtsverband e.V. Landesverband Hamburg, Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH) und die nicht organisierten Träger von Kindertageseinrichtungen gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Drucksache 21/16159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Elbkinder haben mitgeteilt, dass außerhalb des Quartiers der Flüchtlingssiedlung Am Gleisdreieck folgende Kinder aus der Unterkunft betreut werden: Elbkinder-Kita Anzahl betreuter Kinder Billbrookdeich 2 Druckerstr. 1 Friedrich-Frank-Bogen 11 Henriette-Herz-Ring 11 Öjendorfer Höhe 1 Schulenburgring 6 Gesamt 32 Quelle: Elbkinder Das DRK Hamburg gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe mbH hat mitgeteilt, dass in ihrer Kita Leuchtkäfer ein Kind aus der Unterkunft Am Gleisdreieck betreut wird. 12. Wie viele Kita-Plätze gibt es aktuell im Quartier im Krippen- und Elementarbereich insgesamt und je Kita und wie viele sind davon jeweils belegt? Seit Einführung des nachfrageorientierten Kita-Gutschein-Systems in Hamburg zum 1. August 2003 erfasst die BASFI die in den Kitas eingerichteten Plätze nicht mehr statistisch. Nach Angaben der Träger der Kitas im Quartier stellt sich die Situation wie folgt dar: Träger Kita Kinderzahl Krippe Kinderzahl Elementar Kinderzahl Gesamt PMP GmbH Kita Frosch, Haus 4 25 25 50 PMP GmbH Kita Frosch, Haus 19 30 45 75 Pestalozzi-Stiftung Hamburg Kita Am Gleisdreieck 26 48 74 Rudolf-Ballin- Stiftung e.V. Kita Kinderhaus MiLa 32 48 80 Quelle: Kita Träger 13. „Eine Vernetzung mit benachbarten Einrichtungen kann erst dann erfolgen , wenn sich der Kita-Betrieb etabliert hat und alle Kinder eingewöhnt sind“, so der in Drs. 21/10157 angeführte Stand für das Jahr 2017. Inwieweit ist die Vernetzung mit welchen Einrichtungen bei jeweils welcher der drei Kitas knapp zwei Jahre später realisiert worden? Falls die Vernetzung noch nicht erfolgt ist: warum nicht? Nach Auskunft der drei Kita-Träger im Quartier wird eine intensive und vielfältige Vernetzung praktiziert. Alle vier Kitas kooperieren miteinander, mit dem TSG Bergedorf und dem Naturlandschaftshaus „Boberger Dünenhaus“. Darüber hinaus stehen die Kitas im engen Austausch mit dem Jugendamt des Bezirksamts Bergedorf. Die beiden Frosch-Kitas geben an, darüber hinaus mit der Elternschule Bergedorf, Sprungbrett e.V., Ergo- und Logotherapiepraxen, dem Konservatorium Sülldorf, freien Kunsttherapeuten und Kunsttherapeutinnen, Gedichte für Wichte e.V., Bäderland Hamburg, „Bücherkoffer“, einem Kleingartenverein, der Hamburger Tafel sowie der Musikschule Bergedorf zu kooperieren. Nach Angaben der Kita Kinderhaus MiLa bestehen Kooperationen mit dem Familienund Beratungszentrum Haus 23, dem Internationalen Bund (IB), MIKO Kinder- und Jugendhilfe GmbH, umliegenden Schulen und Kinderarztpraxen, f & w fördern und wohnen AöR sowie verschiedenen Trägern von Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel der sozialpädagogischen Familienhilfe. Die Kita ist aktives Mitglied im Stadtteilbeirat MiLa und der Allermöher Kita-Runde. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16159 5 Die Kita Am Gleisdreieck informiert über Kooperationen mit den Hamburger Bücherhallen , dem Familien- und Beratungszentrum Haus 23, dem Hamburger Konservatorium sowie mit der Grundschule Mittlerer Landweg. 14. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter befinden sich aktuell unter den Bewohnern und ist die Versorgung mit ausreichend Schulplätzen vor Ort gewährleistet? An welchen Schulen in der Umgebung wurden im Laufe der letzten beiden Jahre zusätzliche Klassen eröffnet und die Schülerzahlen inwiefern dadurch erhöht? Wenn nein, wo gibt es warum welche Defizite? Es wohnen 560 Kinder im Alter von sechs und 17 Jahren in der Einrichtung. Im Schulbezirk Bergedorf können Grundschülerinnen und Grundschüler nahezu an allen Bergedorfer Schulen, in Regelklassen und in Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) beschult werden. Durch die Verteilung der schulpflichtigen Kinder aus der Wohnunterkunft sowie der Flüchtlingsklassen auf viele verschiedene Schulen im gesamten Bezirk Bergedorf stellt die für Bildung zuständigen Behörde sicher, dass die Schülerinnen und Schüler gut integriert werden und keine ungewöhnlichen Belastungen an einzelnen Schulen auftreten. Mit der Einbeziehung vieler Schulstandorte sind tägliche Bustransporte zu verschiedenen Grundschulen eingerichtet worden, die auch weiterhin aktiv genutzt werden. Folgende IVK wurden in den letzten zwei Jahren an Grundschulen in Bergedorf zusätzlich eingerichtet: Schulname Schulform Jahrgangsstufe Schule Sander Straße Grundschule IVK 0/2 Schule Fünfhausen-Warwisch Grundschule IVK 0/2 Schule Ernst-Henning-Straße Grundschule IVK 0/2 Grundschule Heidhorst Grundschule IVK 0/2 Grundschule Heidhorst Grundschule IVK 0/2 Clara-Grundwald-Schule Grundschule IVK 0/2 Schule Mittlerer Landweg Grundschule IVK 0/2 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde Die Belegungszahlen der IVK sind unterjährig schwankend. Die Benennung einer Schülerzahl ist daher nicht möglich. Die Höchstzuschulungsfrequenz für die Zuschulung in eine IVK beträgt 18 Schülerinnen und Schüler. Es wurden keine IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen in den letzten zwei Jahren zusätzlich eingerichtet. Die bereits vorhandenen Klassen waren ausreichend für eine Beschulung, zumal die IVK und Basisklassen an weiterführenden Schulen in einem weiten Umkreis über den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden können. Zu Schülerinnen und Schüler in Regelklassen siehe Drs. 21/10157. 15. In Drs. 21/7529 waren sieben Gruppenräume und ein Café avisiert worden . Wie viele Gruppenräume welcher Größe für jeweils wie viele Personen gibt es derzeit und welche Angebote finden wie oft derzeit dort statt? Am Standort gibt es sechs Gruppenräume. Je nach Format der Veranstaltung können dort zwischen 15 und 40 Personen Platz finden. Folgende Angebote können wahrgenommen werden: Freiwillige: Deutschkurs (täglich) Nähen (wöchentlich) Berufsintegration (wöchentlich) Basteln (wöchentlich) Flechten (wöchentlich) Drucksache 21/16159 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Kooperationspartner/andere Träger: Musikerziehung (wöchentlich) Gesundheitsprävention Mieterführerschein Gewaltprävention Ferienprogramm Bewohner-und Bewohnerinnen: Nutzung der Musikinstrumente in den Gruppenräumen nach Absprache mit f & w Individuelle Lernhilfen durch Paten (zum Beispiel Hausaufgabenhilfe) Festlichkeiten nach Absprache mit f & w 16. Wann erfolgte die Vorweggenehmigungsreife des regulären Bebauungsplanverfahrens ? Die Zustimmung der Bezirksversammlung (Vorweggenehmigungsreife) zum Bebauungsplanentwurf Billwerder 29/Allermöhe 29/Neuallermöhe 1 erfolgte am 29. November 2018. 17. Welche Integrationsprojekte (Art der Maßnahme, Ziel, Anzahl der Teilnehmer , Laufzeit, Kosten) werden von welchen Trägern derzeit an diesem Standort angeboten? Welche sind in Planung? Siehe Antwort zu 7. Darüber hinaus werden am Standort verschiedene Projekte von sieben Trägern angeboten. Die einzelne Ermittlung der Teilnehmerzahlen, Laufzeiten und Kosten hierfür ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu den Projekten: Haus 23, Stadtteilbüro http://mittlerer-landweg.de/index.php/category/projekte/ Musik für Kinder vom Hamburger Konservatorium Bücherbus mit Halt Am Gleisdreieck: https://www.buecherhallen.de/ buecherbusse.html Schulungen der Stadtreinigung Angebote von Freiwilligen zu Sprache, Kultur, Berufsorientierung und Patenschaften Gruppenangebote seitens Freiwilliger zu Sprache, Kultur, Berufsorientierung Mieterführerschein (VZHH, Mieter helfen Mietern, Stadtreinigung) MiMi – Gewaltprävention für Frauen und Männer: https://www.mimi-gegengewalt .de/ Teilhabeberatung für Geflüchtete mit Behinderung und chronischen Erkrankungen , siehe Drs. 21/11273