BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16196 21. Wahlperiode 19.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Joachim Lenders und Philipp Heißner (CDU) vom 13.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Endloses Warten aufs Geld – Hat der Senat inzwischen eine schnellere Bearbeitung der Beihilfeanträge realisiert? (IV) Es klang zu schön, um wahr zu sein. Im Dezember soll die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen bei 8,7 Tagen gelegen haben. Doch bereits Ende Dezember hieß es, der Jahresabschluss würde die Auszahlung zum Jahreswechsel verzögern. Das war auch noch nachvollziehbar. Dann gab es allerdings im Januar die Information, dass das Beihilfe-Fachverfahren nicht störungsfrei arbeite. Kaum war die technische Störung behoben, gab es neue schlechte Nachrichten. „Auszahlungen verzögern sich vorübergehend“, lautet nun die aktuelle Fehlermeldung, die alle Beihilfebescheide ab dem 6. Februar 2019 betrifft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Was ist der genaue Hintergrund der technischen Störung im Januar? 2. Wann wurde diese festgestellt? 3. Wann wurde sie durch wen mit welchen Maßnahmen zu welchen Kosten behoben? 4. Welche Auswirkungen hatte diese Störung auf die durchschnittliche Bearbeitungsdauer, den Rückstand (Ist-Stand jeweils Anfang Januar und Ende Januar) und die Auszahlung von Geldern? 5. Warum verzögert sich ab dem 6. Februar die Auszahlung aller Beihilfebescheide ? 6. Wie lange dauern die Auszahlungsprobleme voraussichtlich an? 7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Auszahlungsprobleme zu beheben? Das Zentrum für Personaldienste (ZPD) informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) über das Personalportal und hamburg.de proaktiv über kurzfristige Verzögerungen. Die „technische Störung im Januar“ im Beihilfefachverfahren wurde am 14. Januar 2019 festgestellt und hatte zwei Ausprägungen: erstens war der für die Antragsbearbeitung erforderliche Aufruf von eingescannten Belegbildern nur stark zeitverzögert möglich, zweitens kam es in regelmäßigen Abständen zu langen Wartezeiten innerhalb des Beihilfe-Fachverfahrens. Die Probleme wurden am 24. Januar 2019 durch Dataport AöR behoben. Kosten sind der FHH durch die Behebung nicht entstanden. Auf die Zahlung festgesetzter Beihilfen hatte diese Störung keinen Einfluss. Drucksache 21/16196 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Störung am 6. Februar 2019 betraf den Zahlungsdienst. An diesem Tag konnte die Beihilfezahlung aufgrund eines technischen Fehlers nicht durchgeführt werden. Der Fehler wurde inzwischen behoben und die Verarbeitung nachgeholt. Seitdem erfolgen die Beihilfezahlungen wieder planmäßig. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Beihilfeanträge lag Anfang Januar bei 8,7 Tagen, Ende Januar lag sie bei 10,8 Tagen. Die zum Monatsanfang noch zu bearbeitenden Anträge lagen zum Beginn des Januars bei 13 022 Anträgen und konnten bis Ende Januar trotz der Störungen auf ein übliches Maß von 12 082 Anträgen reduziert werden. Das Ziel einer Bearbeitungsdauer von jahresdurchschnittlich zehn Bearbeitungstagen ist dadurch nicht gefährdet. 8. Infolge der Ablösung von PERMIS-B ist eine Ausschreibung erfolgt, bei der die Auswahlentscheidung Anfang 2019 ansteht. a) Wie viele Anbieter haben an der Ausschreibung teilgenommen? b) Welcher Anbieter wurde wann ausgewählt? c) Innerhalb welchen Zeitplans soll die Ablösung erfolgen? d) Was soll das neue Programm besser machen können als PERMIS- B? Das EU-weite Vergabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, nähere Angaben können aus vergaberechtlichen Gründen nicht erfolgen. Eine Vergabeentscheidung erfolgt bei planmäßigem Verlauf im 2. Quartal 2019. Die bisher eingesetzte Software PERMIS-B muss aus technischen und funktionalen Gründen ersetzt werden. Für die Einführung des neuen Verfahrens sind 1,5 Jahre geplant. 9. Einige Bundesländer bieten Beihilfeempfängern an, ihre Rechnungen und Belege auch online einzureichen. Wie ist hier der aktuelle Stand in Hamburg? Das ZPD arbeitet an der Bereitstellung einer Portallösung beziehungsweise einer Anwendung für mobile Endgeräte zur Einreichung von Erstattungsanträgen. Die bisherigen Kanäle (zum Beispiel Einreichung auf dem Postweg) stehen den Beihilfeberechtigten nach Einführung der Online-Lösung weiterhin zur Verfügung.