BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16199 21. Wahlperiode 19.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 13.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Schriftliche Kleine Anfragen und Große Anfragen: Verläufe und Bearbeitungszeiten Nicht selten wird in Schriftlichen Kleinen Anfragen (SKA) wie bisweilen auch in Großen Anfragen (GA) seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) darauf hingewiesen, dass für die Beantwortung von Fragen keine ausreichende Zeit zur Verfügung gestanden hätte. Ich frage den Senat: Gemäß Artikel 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg sind Abgeordnete berechtigt, in öffentlichen Angelegenheiten Große und Kleine Anfragen an den Senat zu richten. Diese müssen vom Senat binnen vier Wochen beziehungsweise binnen acht Tagen beantwortet werden. Die Frist beginnt mit Eingang der Anfragen bei der Geschäftsstelle des Senats in der Senatskanzlei. Danach werden alle Anfragen unverzüglich über einen elektronischen Verteiler an die Senatsämter und Fachbehörden weitergeleitet, die nach fachlicher Zuständigkeit die Federführung für die Beantwortung übernehmen. Die federführende Fachbehörde/das federführende Senatsamt entscheidet dann, welche Stellen innerhalb welcher Frist zu beteiligen sind und erstellt daraufhin – gegebenenfalls in Abstimmung mit zu beteiligenden Stellen – einen Antwortentwurf für den Senat. Dabei kann im Einzelfall bei einer Vielzahl von zu beteiligenden Stellen für die einzelne Bearbeiterin beziehungsweise den einzelnen Bearbeiter nur ein geringes Zeitfenster verbleiben, das teilweise auch nur wenige Stunden betragen kann. Auf der Basis dieses Antwortentwurfs bereitet die Senatskommission für Große und Kleine Anfragen, die dienstags und freitags tagt, die Antwort des Senats vor und beschließt diese auch, wenn keine Senatssitzung erreicht werden kann. Andernfalls beschließt der Senat die Antwort innerhalb der in Artikel 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vorgesehenen Frist. Der konkrete zeitliche Rahmen, der den Behörden und beteiligten Stellen für die Erstellung des Antwortentwurfs zur Verfügung steht, ist grundsätzlich einzelfallabhängig und ergibt sich unter anderem aus dem konkreten Tag des Eingangs der Anfrage beim Senat, der Anzahl der gestellten Fragen sowie den zu beteiligenden Stellen. Darüber hinaus ist für die Terminierung die Zeitspanne bis zur Erreichung der Beschlussfassung im Senat oder in der Senatskommission für Große und Kleine Anfragen maßgeblich. Eine detaillierte Auflistung für alle in dieser Wahlperiode bereits eingereichten circa 11 438 Parlamentarischen Anfragen ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welchen Weg gehen Parlamentarische Anfragen genau? Drucksache 21/16199 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Welchen Weg geht eine SKA bezogen auf den Zeitstrahl von sieben Tagen, die zur Beantwortung vorgesehen sind? b. Welchen Weg geht eine GA bezogen auf den Zeitstrahl von vier Wochen, die zur Beantwortung einer GA vorgesehen sind? I. SKA 2. Welche Stelle in der Behörde bekommt von der Bürgerschaftskanzlei eine SKA zugeschickt? 3. An wen verteilt diese Anlaufstelle die SKA weiter? 4. Wie viel Zeit steht den anderen Stellen zur Beantwortung zur Verfügung? Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Stellen im Bezirksamt sind in die Beantwortung einer SKA eingebunden ? a. Wie viel Zeit steht den entsprechenden Stellen in den Bezirksämtern zur Beantwortung einer SKA zur Verfügung? In den Bezirksämtern gehen die Anfragen elektronisch in der Regel im Fachamt Interner Service ein und werden von dort den beteiligten Fachämtern innerhalb des Bezirksamtes zur Erstellung des Antwortentwurfs übermittelt. Die Anzahl der zu beteiligenden Fachämter hängt von Art und Umfang der Fragestellung ab. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Welche Stellen in den Schulen sind in die Beantwortung einer SKA eingebunden ? a. Wie viel Zeit steht den entsprechenden Stellen in den Schulen zur Beantwortung einer SKA Verfügung? In der Regel werden bei Schulabfragen diese direkt an die Schulleitung und das Schulbüro versandt. Je nach Inhalt der Anfrage erfolgt dann innerhalb der Schule die Einbindung weiterer Beteiligter wie zum Beispiel der zuständigen Abteilungsleitung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Welche Stellen in den Dienstleistern/Institutionen/Einrichtungen, die dem Zuständigkeitsbereich der BSB unterliegen, sind in die Beantwortung einer SKA eingebunden? Die Leitungsebene und die jeweiligen Fachbereiche. a. Wie viel Zeit steht den entsprechenden Stellen in den Volkshochschulen zur Beantwortung einer SKA Verfügung? Nachdem eine Schriftliche Kleine Anfrage eingeht, die die Hamburger Volkhochschule betrifft, wird diese von der für Bildung zuständigen Behörde an die Leitung der Hamburger Volkshochschule mit der Bitte um Erstellung eines Antwortentwurfs weitergeleitet . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Zu welchem Zeitpunkt läuft eine SKA an welche Stelle in der Behörde zurück? a. Wie viel Zeit haben die jeweiligen Behördenstellen, um die eingegangene Antwort zu bearbeiten? b. Werden den Stellen in der Behörde oder den der Behörde unterstehenden Institutionen politische Weisungen zur Beantwortung der SKAs gegeben? c. Wird auf die Beantwortung einer SKA sonst wie Einfluss genommen ? Der Senat beantwortet die Parlamentarischen Anfragen nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den verfassungsrechtlich entwickelten Grundsätzen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16199 3 II. GA 9. Welche Stelle in der Behörde bekommt von der Bürgerschaftskanzlei eine GA zugeschickt? 10. An wen verteilt diese Anlaufstelle die GA weiter? 11. Wie viel Zeit steht den anderen Stellen zur Beantwortung zur Verfügung? Siehe Vorbemerkung. 12. Welche Stellen im Bezirksamt sind in die Beantwortung einer GA eingebunden ? a. Wie viel Zeit steht den entsprechenden Stellen in den Bezirksämtern zur Beantwortung einer GA zur Verfügung? Siehe Antwort zu 5. a. 13. Welche Stellen in den Schulen sind in die Beantwortung einer GA eingebunden ? a. Wie viel Zeit steht den entsprechenden Stellen in den Schulen zur Beantwortung einer GA Verfügung? Für eine Große Anfrage stehen den Schulen in der Regel fünf Tage zur Beantwortung zur Verfügung. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. a. und Vorbemerkung. 14. Welche Stellen bei den Dienstleistern/Institutionen/Einrichtungen, die dem Zuständigkeitsbereich der BSB unterliegen, sind in die Beantwortung einer GA eingebunden? Siehe Antwort zu 7. a. Wie viel Zeit steht den entsprechenden Stellen in den Volkshochschulen zur Beantwortung einer GA Verfügung? Siehe Vorbemerkung. 15. Zu welchem Zeitpunkt läuft eine GA an welche Stelle in der Behörde zurück? a. Wie viel Zeit haben die jeweiligen Behördenstellen, um die eingegangene Antwort zu bearbeiten? b. Werden den Stellen in der Behörde oder den der Behörde unterstehenden Institutionen politische Weisungen zur Beantwortung der GAs gegeben? c. Wird auf die Beantwortung einer GA sonst wie Einfluss genommen? Siehe Antwort zu 8. bis 8. c.