BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16201 21. Wahlperiode 12.03.19 Große Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann, Stephan Jersch, Norbert Hackbusch, Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Dr. Carola Ensslen, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 13.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Endlich Fortschritt bei Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen in Hamburg ? Im Mai 2018 hat der Senat unsere Große Anfrage Drs. 21/12713 „Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen in Hamburg“ beantwortet. Demnach war seit der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Dezember 2016 nur in drei Fällen die Möglichkeit genutzt worden, soziale Einrichtungen auch ohne belegte Gefahrenlage durch Tempo 30 vor zu schnellem KFZ-Verkehr zu schützen. 548 Schulen, Kitas, Seniorenheime und Krankenhäuser sind noch immer nicht geschützt. Davon haben 171 Einrichtungen kein Tempo 30, obwohl die stadteigenen Kriterien – wenig Busverkehr und maximal eine Fahrspur pro Richtung – erfüllt sind. Der Bundesrat hat in seiner 954. Sitzung am 10.03.2017 beschlossen, das Regel-Ausnahmeverhältnis zur Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen umzukehren. Gleichzeitig hat er die Empfehlung des Verkehrsausschusses , entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzungen nur zuzulassen , soweit es sich „um Straßen mit einstreifiger Verkehrsführung pro Richtung handelt“, abgelehnt. Der Verordnungsgeber wünscht also ausdrücklich die regelhafte Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen auch an mehrspurigen Straßen. Ferner sieht die Verwaltungsvorschrift zur StVO eine Abweichung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen aus Rücksicht auf den ÖPNV lediglich als Ausnahme vor. In den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) wird Tempo 30 aber regelhaft an Straßen mit mehr als einer Fahrspur pro Richtung und mit einer Linienbusfrequenz ab nur sechs Fahrten pro Stunde und Richtung ausgeschlossen. 121 der Einrichtungen ohne Tempo 30 liegen an mehrspurigen Straßen mit einer Busfrequenz ab sechs Bussen pro Fahrtrichtung und Stunde. Bei 50 Einrichtungen ist die Mehrspurigkeit das einzige ausschließende Kriterium, bei 206 Einrichtungen ist es die Busfrequenz. Der Eindruck entsteht, dass der Senat es sich mit den Kriterien zu einfach macht. Der Ausschluss von Tempo 30 bei Mehrspurigkeit ist vom Verordnungsgeber nicht vorgesehen und bei der reinen Betrachtung der Busfre- Drucksache 21/16201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 quenz wird nicht im Einzelfall berücksichtigt, ob die Busse vor der Einrichtung nicht ohnehin langsamer als 50 Km/h fahren. Weiterhin fällt auf, dass in der Antwort nur die Geschwindigkeitsbegrenzung an der Hauptadresse herangezogen wird. Die Einrichtungen haben jedoch ein Anrecht auf Tempo 30 an allen angrenzenden Straßen, an denen Haupteingänge liegen, an relevanten Nebengebäuden gegebenenfalls auch mit anderer Adresse und gemäß StVO auch im Umfeld, wo vermehrt Ziel- und Quellverkehr aufkommt. Ganz besonders Schulen mit mehreren Standorten sind in einigen Fällen nicht vollständig dargestellt. In der Antwort wird also nicht der Handlungsbedarf für alle Einrichtungen abgebildet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Bereits seit 1994 ist es in Hamburg bewährte Praxis, Tempo-30-Strecken vor Schulen unter bestimmten Voraussetzungen einzurichten. Die Novelle der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO) hat damit eine in Hamburg in Bezug auf Schulen bereits etablierte Handhabung aufgegriffen, wobei schon heute bei circa 92 Prozent eine Tempo-30- Regelung vor Schulen besteht. Auf allen Hamburger Straßen gilt bereits zu über 50 Prozent Tempo 30, bezogen auf alle bestehenden sozialen Einrichtungen schon heute vor circa 70 Prozent. Zur Verkehrssicherheitsarbeit gehört auch die Einrichtung und Förderung von Tempo- 30-Strecken insbesondere vor schützenswerten Einrichtungen. Im Bereich vor 1 287 schützenswerten Einrichtungen gilt eine reduzierte Geschwindigkeit. Hierbei handelt es sich um: • 688 Kindertagesheime, • 429 allgemeinbildende Schulen, • 96 vollstationäre Pflegeheime, • 36 Großtagespflegestellen, • 20 Krankenhäuser und • 18 Tagespflegeeinrichtungen.1 Zur Konkretisierung und Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden hat die oberste Landesbehörde in Ergänzung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) die Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) mit dem Kapitel: Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten , allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern erlassen. Diese ist im Transparenzportal unter folgendem Link aufzurufen: http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource1 00/GetRessource100.svc/10c3c4b1-4d71-4e97-8b17-2f6b7fb16a25/Akte_751.20-32- 00006.pdf. Mit der Neuregelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden , dass Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der in Rede stehenden Einrichtungen. Somit sind weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig . Aufgrund der Vielzahl zu prüfenden Einrichtungen wird die Bewertung und Umsetzung schrittweise erfolgen müssen. 1 Stand: 26. April 2018; siehe Drs. 21/15572. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16201 3 In den HRVV wird ausgeführt, dass das Vorfahrtstraßennetz auf das zügige Vorankommen im Straßennetz ausgelegt ist und der Abwicklung sowie Bündelung des Verkehrs dient. Mehrstreifige Verkehrsführungen dienen im besonderen Maße einer Bündelungsfunktion der Verkehre. In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden zwischen • Straßen mit einstreifiger Verkehrsführung je Fahrtrichtung, • Straßen mit mehrstreifiger Verkehrsführung je Fahrtrichtung. Bei der Einrichtung von Tempo-30-Strecken bei mehrstreifigen Verkehrsführungen sind Verlagerungen des bisher diese Hauptverkehrsstraßen nutzenden Verkehrs in die anliegenden, regelmäßig bereits geschwindigkeitsreduzierten Wohnnebenstraßen zu befürchten, da der bisherige Leistungsfähigkeitsvorteil der Nutzung der mehrstreifigen Straße für den motorisierten Verkehrsteilnehmer sinkt und damit alternative Streckenführungen an Attraktivität gewinnen. Mit einer solchen Verlagerung ist ein Verlust an Verkehrssicherheit in den angrenzenden Wohnnebenstraßen durch steigende Durchfahrtverkehre zu erwarten. Damit einher geht eine erhöhte Belastung dieser Wohnnebenstraßen durch steigende Verkehrsmengen. Der Senat hat daher, wie dies die gesetzliche Regelung auch vorsieht, eine Abwägung zwischen den durch die gesetzliche Neuregelung geschaffenen Möglichkeiten und Vorteilen einer erweiterten Einrichtung von Tempo-30-Strecken und den damit verbundenen Auswirkungen auf andere Bereiche vorgenommen. Bei dieser Abwägungsentscheidung ist auch zu berücksichtigen, dass nach Verkehrsunfällen mit Schülerbeteiligung seit jeher in Hamburg eine sorgfältige Unfallanalyse der Ursache an dieser Örtlichkeit erfolgt, um gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu veranlassen. Hierfür bieten sich je nach Örtlichkeit verschiedene Möglichkeiten der Verkehrsraumgestaltung. Zudem sind bei mehrstreifigen Verkehrsführungen im Regelfall umfangreiche andere bauliche und technische Sicherungen wie Lichtzeichenanlagen vorhanden. Daher kommt die Anordnung von Tempo 30 nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO bei mehrstreifiger Verkehrsführung grundsätzlich nicht in Betracht; dies gilt auch bei Straßen mit wechselnder Fahrtrichtung zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit. Der Anordnung von Tempo-30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des öffentlichen Personennachverkehrs (ÖPNV) steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7 – 8 Uhr) vorliegt. Dies kann sowohl durch eine einzelne Buslinie bedingt sein, aber auch durch die Summe mehrerer Buslinien. In diesem Fall wird wegen der negativen Auswirkungen • Erhalt der Attraktivität und Förderung des ÖPNV, • betriebliche Nachteile durch erhöhte Kosten bei Einsatz zusätzlich notwendiger Fahrzeuge, • Gewährleistung zum Erreichen der Anschlüsse auf die Anordnung einer Tempo-30-Strecke grundsätzlich verzichtet. Damit wird auch der VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43 „Allgemeines über Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen “ I. Ziffer 2 entsprochen, wonach der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Sofern im Einzelfall aufgrund örtlicher Gegebenheiten trotz oben angeführter vorliegender Indikatoren keine Beeinträchtigung einer Buslinie zu erwarten ist, kann in Ausnahmefällen eine Tempo-30- Strecke angeordnet werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo-30-Strecke dies berücksichtigt . Nach der VwV-StVO zu Zeichen 274 XI. ist die streckenbezogene Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken. Drucksache 21/16201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Im Rahmen einer ersten Abschätzung, welche Einrichtungen auf der Grundlage der postalischen Anschriften in den Anwendungsbereich der HRVV grundsätzlich fallen, wurden über 160 Einrichtungen identifiziert, • vor deren postalischer Anschrift keine reduzierte Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h gilt, • die an einstreifigen Verkehrsführungen gelegen sind, • an denen eine Busdichte von weniger als sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit vorliegt. Mit der Prüfung dieser Einrichtungen wurde begonnen. Von diesen Einrichtungen wurden bereits circa 110 Einrichtungen von der Polizei hinsichtlich der Anordnungsfähigkeit überprüft.2 Bei der Beantwortung der Fragen werden die in der Drs. 21/12713 aufgelisteten Einrichtungen zugrunde gelegt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen sozialen Einrichtungen wurde seit Mai 2018 wann Tempo 30 angeordnet beziehungsweise eingeführt? Bitte die Straßenabschnitte und jeweils den Status (angeordnet/eingeführt) und das Anordnungs-/ Einführungsdatum angeben. Siehe Anlage. 2. Für welche sozialen Einrichtungen gab es Anträge oder Hinweise zur Einführung von Tempo 30 von Betroffenen oder aus der Bevölkerung, jeweils an welchen Straßenabschnitten? Die bei der Polizei im Sinne der Fragestellung gemeldeten Einrichtungen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Einrichtung Örtlichkeit Kindertagesheim Stubbenhuk 9 Kindertagesheim Bundesstraße 25 Kindertagesheim Weidenallee 8c, 44, 22a Schule Lutherothstraße/Nebeneingang Eidelstedter Weg Kindertagesheim Methfesselstraße 78 Seniorenresidenz Martinistraße 45 Kindertagesheim Pinneberger Straße 72 Seniorenresidenz Hagenbeckstraße 10 Kindertagesheim Friedrichsberger Straße 18 Kindertagesheim Jarrestraße 59 Kindertagesheim Alsterdorfer Straße 220 Kindertagesheim Hummelsbütteler Hauptstraße 57 Kindertagesheim Bredenbekstraße 57e Schule Timms Hege Servicewohnen Haldesdorfer Straße 119a Kindertagesheim Fabriciusstraße 54-56 Kindertagesheim Hermann-Balk-Straße 47 Kindertagesheim Meiendorfer Weg 77 Kindertagesheim Spitzbergenweg 40 Schule Deepenhorn 1/Nordlandweg Seniorenheim Am Hegen 29 Kindertagesheim Luisenweg 10 Kindertagesheim Kirchwerder Landweg 2 und 248 Kindertagesheim Rungedamm 7 Kindertagesheim Justus-Brinckmann-Straße 62 Kindertagesheim Industriestraße 117 2 Stand: 27.02.2019. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16201 5 Einrichtung Örtlichkeit Kindertagesheim Niedergeorgswerder Deich 79 Kindertagesheim Blohmstraße 22 3. Wie begründet der Senat gegebenenfalls die immer noch fehlende Anordnung von Tempo 30 an Einrichtungen, die an Straßen mit maximal einer Spur pro Fahrtrichtung und geringer Busfrequenz liegen, im Einzelfall ? Bei fehlenden Anordnungen im Sinne der Fragestellung dauert die Prüfung entweder derzeit noch an oder wurde negativ entschieden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. In welchen an soziale Einrichtungen angrenzenden Straßenabschnitten mit einer Busfrequenz ab sechs Fahrten pro Stunde und Richtung, in denen kein Tempo 30 angeordnet ist, verlangsamt der Bus ohnehin die Fahrt, zum Beispiel wegen Bushaltestellen oder abbiegenden Buslinien? Bitte jeweils die Einrichtung, den Straßenabschnitt und die betreffende Buslinie angeben. Falls hier keine Angaben gemacht werden können: Wurden diese Aspekte geprüft? Wenn nein, weshalb nicht? Zur Bearbeitung und Prüfung der Einführung von Tempo 30 vor den schützenswerten Einrichtungen siehe Vorbemerkung. 5. Welche sozialen Einrichtungen haben Haupteingänge beziehungsweise Ziel- und Quellverkehr in Straßen, die nicht der Hauptadresse entsprechen ? Wie ist dort jeweils die Geschwindigkeitsbegrenzung? Bitte machen Sie die Angaben für Straßen mit Haupteingängen sowie Angaben des Ziel- und Quellverkehrs mit den jeweiligen Geschwindigkeitsbegrenzungen getrennt. Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Polizei nicht erhoben. Für die Beantwortung wäre eine erneute Überprüfung aller 1 833 in der Drs. 21/12713 genannten Einrichtungen erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Warum hat die Stadt Hamburg in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) festgelegt , dass die Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen an mehrspurigen Straßen nicht infrage kommt, obwohl dies explizit dem Willen des Bundesrates vom 10.03.2017 widerspricht? Bei mehrspurigen Straßen ist davon auszugehen, dass diese eine übergeordnete Bedeutung für die Abwicklung des Verkehrs besitzen. Einer möglichen Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen soll entgegengewirkt werden. Zum Schutze einer Einrichtung an mehrspurigen Straßen sind entweder bauliche und technische Sicherungen (zum Beispiel Lichtzeichenanlagen, Absperrgeländer) vorhanden oder werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. An welchen weiteren Straßenabschnitten wurde seit Mai 2018 wann Tempo 30 eingeführt? Aus welchem Grund? Bitte die Straßenabschnitte und jeweils den Status (angeordnet/eingeführt), das Anordnungs-/ Einführungsdatum sowie den Grund angeben. Die im Sinne der Fragestellung betroffenen Straßen sind in der folgenden Tabelle dargestellt ; die Anordnungen umfassen bei den einzelnen Straßen jeweils den gesamten Straßenzug: Streckenabschnitt Anordnungs-/Einführungsdatum Grund Tinsdaler Heideweg 01.06.2018/03.08.2018 Einrichtung einer Tempo-30-Zone Neuengammer Hausdeich 23.01.2019/30.01.2019 Verlängerung einer bestehenden Tempo-30-Zone Hasselwerder Straße 05.07.2018/19.07.2018 Einrichtung einer Tempo-30-Zone Drucksache 21/16201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Streckenabschnitt Anordnungs-/Einführungsdatum Grund Tiefenstraße 05.07.2018/19.07.2018 Einrichtung einer Tempo-30-Zone Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16201 7 Anlage Einrichtungsart Straße Nummer Datum Anordnung Datum Umsetzung Länge Vollstationäres Pflegeheim Am Frankenberg 34 12.06.2018 18.10.2018 ca. 300 m Allgemeinbildende Schule Bebelallee 65 27.09.2018 07.12.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Berner Heerweg 512 02.07.2018 07.11.2018 ca. 100 m Kindertagesheim Billstedter Haupt-straße 52 04.12.2018 ca. 250 m Kindertagesheim Blohmstraße 22 07.05.2018 Anfang November 2018 ca. 300 m Kindertagesheim Borsteler Bogen 27 25.05.2018 ca. 430 m Kindergarten Bredenbekstraße 57 19.07.2018 14.11.2018 ca. 150 m Kindertagesheime Buchenkamp 10, 60 07.06.2018 05.09.2018 Integration in Tempo - 30 Zone Vollstationäres Pflegeheim Bullenkoppel 17 23.05.2018 07.11.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Bundesstraße 25 17.07.2018 ca. 100 m Kindertagesheime Eidelstedter Weg 63, 75, 107 18.05.2018 ca. 600 m Kindertagesheime Eimsbütteler Chaussee 21, 24, 28, 57, 86 18.05.2018 ca. 490 m Kindertagesheim Elversweg 6 12.06.2018 06.12.2018 ca. 300 m Kindertagesheime Eppendorfer Weg 4, 12 27.06.2018 ca. 200 m Kindertagesheime Eppendorfer Weg 121, 138a, 163, 185, 205 27.06.2018 ca. 700 m Kindertagesheim Fabriciusstraße 270 24.05.2018 08.11.2018 ca. 600 m Kindertagesheim Farmsener Land-straße 69 05.06.2018 07.11.2018 ca. 200 m Kindertagesheim Flughafenstraße 89 nach Abschluss Baumaßnahme zurzeit Baumaßnahmen Integration in Tempo 30 Zone Großtagespflegestelle Gammer Weg 44 12.06.2018 06.12.2018 ca. 300 m Vollstationäres Pflegeheim Gazellenkamp 38 25.05.2018 ca. 250 m Altenheim Hagenbeckstraße 10 14.06.2018 ca. 150 m Kindertagesheim Hasselbrookstraße 164 22.06.2018 06.11.2018 ca. 300 m Großtagespflegestellen Havighorster Redder 50 04.12.2018 ca. 250 m Allgemeinbildende Schule und Kindertagesheime Hegholt 28, 36, 44 29.05.2018 11.12.2018 ca. 420 m Kindertagesheim Heselstücken 24 11.06.2018 29.08.2018 ca. 250 m Kindertagesheim Industriestraße 117 a 29.05.2018 13.09.2018 ca. 200 m Vollstationäres Pflegeheim Justus- Brinckmann- Straße 60 03.07.2018 ca. 400 m Kindertagesheim Kirchdorfer Straße 76 22.05.2018 13.09.2018 ca. 200 m Kindertagesheim Kirchwerder Landweg 2 04.06.2018 10.12.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Kirchwerder Landweg 248 04.06.2018 10.12.2018 ca. 300 m Drucksache 21/16201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Einrichtungsart Straße Nummer Datum Anordnung Datum Umsetzung Länge Kindertagesheim Lappenbergsallee 8 18.05.2018 ca. 200 m Kindertagesheim Legienstraße 66 04.12.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Legienstraße 165 a 04.12.2018 ca. 300 m Allgemeinbildende Schule Lehmweg 14 15.05.2018 ca. 300 m Kindertagesheime Maienweg 272, 289, 302 16.07.2018 01.10.2018 ca.300 m Kindertagesheim Maienweg 66b 16.07.2018 01.10.2018 ca. 300 m Vollstationäres Pflegeheim Manteuffelstraße 33 09.07.2018 ca. 300 m Kindertagesheime Merkenstraße 4, 27 04.12.2018 ca. 500 m Kindertagesheim Methfesselstraße 78 21.06.2018 ca. 250 m Kindertagesheime Möllner Landstra-ße 86, 118 10.12.2018 ca. 600 m Tagespflege Möllner Landstra-ße 154 10.12.2018 ca. 250 m Großtagespflegestelle Mörkenstraße 55 11.06.2018 ca. 100 m Kindertagesheim Müggenkampstra-ße 61 17.05.2018 ca. 200 m Kindertagesheim Niedergeorgswer-der Deich 79 25.05.2018 ca. 420 m Kindertagesheim Paul-Sorge-Straße 108 22.10.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Pinneberger Stra-ße 72 12.06.2018 ca. 200 m Vollstationäres Pflegeheim Rathenaustraße 4-10 04.10.2018 12.10.2018 ca. 300 m Allgemeinbildende Schule Rathenaustraße 208 19.10.2018 13.11.2018 ca. 300 m Kindertagesheim, Allgemeinbildende Schule Ritterstraße 29, 44 04.07.2018 06.11.2018 ca. 350 m Kindertagesheim Rodenbeker Stra-ße 28 04.06.2018 14.11.2018 ca. 200 m Vollstationäre Pflegeheime Rodenbeker Straße 3-5 04.06.2018 12.11.2018 ca. 100 m Kindertagesheim Rolfinckstraße 6 12.11.2018 zurzeit Baumaßnahme Kindertagesheim Rungedamm 7 05.06.2018 06.12.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Rothenbaum-chaussee 138 17.07.2018 ca. 100 m Kindertagesheim Rupertistraße 47 09.07.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Sandkamp 8 10.12.2018 ca. 150 m Allgemeinbildende Schule Sinstorfer Weg 40 30.05.2018 25.10.2018 ca. 300 m Kindertagesheim Stubbenhuk 9 28.11.2018 ca. 200 m Vollstationäres Pflegeheim Theodorstraße 30 17.05.2018 ca. 300 m Allgemeinbildende Schule Waidmannstraße 8c 11.06.2018 ca. 100 m Kindertagesheime Weidenallee 22a, 37, 44 03.07.2018 ca. 350 m Kindertagesheim, Vollstationäre Pflegeheime Wellingsbütteler Landstraße 217, 223 11.07.2018 30.08.2018 ca. 100 m Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16201 9 Einrichtungsart Straße Nummer Datum Anordnung Datum Umsetzung Länge Allgemeinbildende Schule Wilhelm-Metzger- Straße 4 20.09.2018 07.12.2018 ca.200 m Vollstationäres Pflegeheim Wohldorfer Damm 156 04.06.2018 12.11.2018 ca. 200 m