BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16233 21. Wahlperiode 22.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 14.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um den Schnelsener Sassenhof? Der Schnelsener Sassenhof wurde 1759 erstmals aktenkundig erwähnt und erstreckt sich auf einer 1,4 Hektar großen Fläche, auf der sich neben Wohnhaus und anderen kleinen Bebauungen zwei historische Fachwerkgebäude befinden. Der Hof ist für die Stadtteilgeschichte bedeutsam und steht deswegen folgerichtig seit 1988 unter Denkmalschutz. Jedoch besteht beim teils baufälligen Hof erheblicher Sanierungsbedarf. Verschiedene Nutzungsideen als Pflegeheim oder Hotelanlage scheiterten daran, dass der dafür notwendige Bauumfang nicht denkmalgerecht hätte umgesetzt werden können, weswegen das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren „Schnelsen 49“ nicht umgesetzt wurde. Über die weitere Nutzung des historisch wertvollen Hofs liegen keine öffentlichen Informationen vor. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie gestalten sich die Eigentums- und Besitzverhältnisse des Sassenhofs ? a. Wann erfolgte der letzte Eigentümerwechsel der Fläche? b. Sind der zuständigen Behörde Absichten über einen Verkauf bekannt? c. Hat die 1,4 ha große Fläche einen einzigen Eigentümer oder haben verschiedene Teile der Anlage verschieden Eigentümer? Nach Kenntnis des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) befindet sich das gesamte Areal im Eigentum einer juristischen Person. Ein entsprechender Kaufvertrag zwischen den beiden privaten Kaufvertragsparteien wurde nach Kenntnis des LIG am 18. Dezember 2018 beurkundet. 2. Welche Pläne verfolgt die zuständige Behörde bezüglich der weiteren Entwicklung des Sassenhofs beziehungsweise sind dazu Pläne der Eigentümer bekannt? a. Besteht für die Fläche aktuell ein Bebauungsplan? Wenn ja, welcher? b. Gibt es konkrete Pläne zu einem neuen Bebauungsplanverfahren? Wenn ja, welche? 3. Welche Maßnahmen ergreift der aktuelle Eigentümer, um eine denkmalgerechte Erhaltung der Anlage zu gewährleisten, insbesondere bezüg- Drucksache 21/16233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 lich der Feuersicherheit und der Pflege des äußeren Erscheinungsbildes ? 4. Liegen der zuständigen Behörde Erkenntnisse vor, dass die vom Eigentümer hierzu getroffenen Maßnahmen unzureichend sind? Wenn ja, inwiefern? Für die Fläche besteht der Baustufenplan Niendorf – Lokstedt – Schnelsen. Eine Beurteilung von Vorhaben erfolgt nach § 35 BauGB. Es ist nicht vorgesehen, für den Sassenhof einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Die zuständige Behörde ist mit dem neuen Eigentümer in konstruktivem Gespräch hinsichtlich zukünftiger denkmalverträglicher Nutzungen; hierzu hat bereits eine Begehung stattgefunden. Auf dieser Begehung wurden auch kleinere notwendige Maßnahmen besprochen, die zur Sicherung des Bestands notwendig sind. In der Vergangenheit wurden auch durch den vorherigen Eigentümer auf Veranlassung und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde diverse Sicherungsmaßnahmen gemäß § 7 DSchG durchgeführt.