BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16234 21. Wahlperiode 22.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 14.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Plagiatsfälle bei Dissertationen – Wie läuft die Aufklärung? Im Juli 2018 tauchten in der öffentlichen Berichtserstattung erstmals Plagiatsvorwürfe gegenüber der Dissertation von Hamburgs früherem Innensenator Michael Neumann (SPD) auf. Nach dem Ausscheiden aus der Politik, so berichtete „SPIEGEL ONLINE“ am 20. Juli 2018, wurde er an der Universität der Bundeswehr (HSU) in Hamburg promoviert. Die Universität verweigert auf Medienanfragen derweil jede Auskunft zum Prüfungsverfahren. Die Behörde für Wissenschaft und Gleichstellung als Aufsichtsbehörde ist zuständig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg (HSU) ist eine wissenschaftliche Hochschule der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe des Hamburgischen Hochschulgesetzes (§ 112 HmbHG) und eine mitgliedschaftlich organisierte Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Die HSU nimmt die akademischen Angelegenheiten als Selbstverwaltungsaufgaben wahr. Dabei unterliegt sie in den in § 112 Absatz 5 HmbHG näher bezeichneten Fällen der gemeinsamen Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Verteidigung und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. Beabsichtigte Aufsichtsmaßnahmen sind im Regelfall durch das Bundesministerium der Verteidigung zu veranlassen und der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung mitzuteilen . In sonstigen Angelegenheiten unterliegt die HSU der alleinigen Aufsicht des Bundesministeriums der Verteidigung. Prüfverfahren in Promotionsangelegenheiten liegen grundsätzlich in der Autonomie der Hochschulen und sind jedenfalls bis zum Abschluss der Verfahren zum Schutz der Persönlichkeit vertraulich zu behandeln. Der Behörde liegen keine Erkenntnisse zu Prüfverfahren der HSU vor, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erforderlich erscheinen lassen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Anfrage auf Grundlage von Auskünften der HSU wie folgt: 1. In welcher Form hat die HSU die Doktorarbeit von Michael Neumann geprüft? 2. Welches wissenschaftliche Gremium hat sich von wann bis wann mit der unter 1. genannten Dissertation beschäftigt? 3. Wie ist der Stand des Prüfverfahrens, in das offenbar unterschiedlichen Gremien eingebunden sind? Unterscheidet sich das Prüfverfahren gegenüber anderen Plagiatsverdachtsfällen? Drucksache 21/16234 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Zu welchem Ergebnis ist das Prüfverfahren gekommen? Und wenn das Prüfungsverfahren noch zu keinem Ergebnis gekommen ist: Wann ist mit diesem Ergebnis beziehungsweise mit dem Abschluss des Prüfungsverfahren zu rechnen? 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde das Prüfungsverfahren der unter 1. genannten Dissertation im Vergleich zu ähnlichen Verfahren an anderen Hamburger Universitäten? Siehe Vorbemerkung. 6. Im aktuellen Personalverzeichnis der HSU taucht Michael Neumann nicht näher gekennzeichnet beim Vizepräsidenten der Hochschule auf. Was ist die aktuelle Funktion von Herrn Neumann an der HSU? Derzeit erfolgt kein Einsatz in den Bereichen Forschung oder Lehre an der HSU. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.