BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16239 21. Wahlperiode 22.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 14.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Evaluation des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe Im September 2012 hat die Bürgerschaft ein umfassendes Maßnahmenpaket der Wohnungslosenhilfe beschlossen. Der Stand der Umsetzung des Gesamtkonzeptes sollte nach einem bereits fünf Jahre andauernden Prozess zum 30.06.2018 evaluiert werden. Der Bericht hierzu wurde aufgrund des Aufbaus des JEP II und der Versorgung psychisch belasteter Wohnungsloser auf Ende des Jahres 2018 verschoben. Auch sollte über den weiteren Kapazitätenausbau in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bis Ende 2018 berichtet werden. Beides ist bisher nicht erfolgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann liegt die Evaluation des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe vor? 2. Wieso kam es zu bei der Evaluation des Gesamtkonzeptes zu diesen erheblichen Verzögerungen? 3. Welche Arbeitspakete des Gesamtkonzeptes konnten bereits erfolgreich umgesetzt werden? 4. Welche Arbeitspakete wurden zurückgestellt und wieso? 5. Welche Arbeitspakete wurden wieder eingestellt und wieso? Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) bereitet zurzeit eine Berichtsdrucksache zum Umsetzungsstand des Gesamtkonzeptes Wohnungslosenhilfe vor. Dabei hat sich ergeben, dass zusätzlich zu den in Drs. 21/13593 bereits genannten Aspekten auch eine Einbeziehung der Ergebnisse der Anfang 2019 vorgelegten Untersuchung zur Obdach- und Wohnungslosenbefragung 2018 sinnvoll ist, um die Entwicklungen in der Wohnungslosenhilfe weitergehend einordnen beziehungsweise belegen zu können. Mit der Drucksache soll auch über die Umsetzung der Arbeitspakete berichtet werden. Geplant ist, die Drucksache der Bürgerschaft im Frühjahr 2019 vorzulegen. 6. In welchen Stadtteilen und an welchen Standorten sind zusätzliche Plätze im Rahmen des Kapazitätenausbaus geschaffen worden beziehungsweise sollen noch geschaffen werden? a) Inwiefern wurde beziehungsweise wird dabei auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen eingegangen? b) Wurden beziehungsweise werden hierfür zusätzliche Personalstellen geschaffen? c) Sind beziehungsweise waren hierfür Bau- oder Umbaumaßnahmen erforderlich? Drucksache 21/16239 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bitte Platzzahl differenziert nach Planungsstand, Standort, Träger und Zielgruppe nennen. Der Zugang in die öffentlich-rechtliche Unterbringung wird in Drs. 21/4569 erläutert. Eine Unterscheidung der Wohnungslosen erfolgt dabei nicht, siehe Drs. 21/12386. Zum Kapazitätsaufbau und den aktuellen Planungen siehe Drs. 21/16101, https://www.hamburg.de/zkf-pressemeldungen/12127998/2019-02-01-zkf-bilanz-2018- und-kapazitaetsplanung-2019/ sowie Drs. 20/917, in der der Stand aus dem Jahr 2011 dargestellt wird. Mit der Anpassung der Vereinbarung zum Unterkunfts- und Sozialmanagement wurden zusätzliche Stellen geschaffen, siehe Drs. 21/16040 und die Leistungsvereinbarung zum Unterkunft- und Sozialmanagement (UKSM): http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/leistungsvereinbarung-unterkunft-undsozialmanagement -uksm?forceWeb=true. In der Nöldekestraße in Harburg ist zudem der zweite Standort des Jungerwachsenenprojekts errichtet worden, siehe Drs. 21/16138. 7. Welche Maßnahmen wurden zur Versorgung psychisch belasteter Wohnungsloser bereits umgesetzt? a) Wie oft und in welcher Regelmäßigkeit trifft sich die damit befasste AG? b) Welche Akteure/-innen sind an der AG beteiligt? Die im Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe zunächst offen gebliebenen Arbeitspakete „Wohnungslose Menschen mit psychischen Störungen“ und „Einführung und Umsetzung der Stufe 4“ wurden zur gemeinsamen Weiterbearbeitung in den Arbeitskreis Wohnungslosenhilfe (AK Wo) überwiesen. Dort wurde zur weiteren Arbeit an den Themen die Arbeitsgruppe „Psychisch belastete Wohnungslose“ gebildet. Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter des Caritasverbands Hamburg e.V., der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V., von f & w fördern und wohnen AöR (f & w), der bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle, der bezirklichen sozialpsychiatrischen Dienste, der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) sowie der BASFI. Die Arbeitsgruppe hat sich in drei Arbeitsgruppensitzungen am 20. August 2018, am 18. Oktober 2018 und am 21. Januar 2019 getroffen und neben ersten fachlichen Erörterungen auch die weitere Zusammenarbeit konkretisiert . Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 5.