BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16242 21. Wahlperiode 22.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 14.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Straßensozialarbeit für Obdachlose – Hat der Senat das Angebot wirklich ausgeweitet? (II) Obwohl bereits eine Schriftliche Anfrage zu dem Thema gestellt wurde, die Antwort aber noch nicht vorliegt, hat die aktuelle Berichterstattung über die Straßensozialarbeiter, die die Stadt seit einigen Tagen über f & w fördern und wohnen AöR (f & w) beschäftigt, einige zusätzliche Nachfragen ergeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Projekte wurden beziehungsweise werden bei jeweils welchen Trägern mit wie vielen VZÄ mit welchen Aufgaben zu welchen Kosten aus EHAP-Mitteln im Bereich der Obdachlosenberatung gefördert? Bitte für die Jahre 2018 und 2019 aufschlüsseln. In der Wohnungslosenhilfe ist zur Beratung neuzugewanderter, obdachloser Unionsbürgerinnen und -bürger im Rahmen der Förderung des „Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen“ (EHAP) im Zeitraum 2016 bis 2018 der Projektverbund „Perspektiven in Europa schaffen“ mit den zwei Teilprojekten „Social Bridge“ in Trägerschaft des Diakonischen Werkes Hamburg und sansa in Trägerschaft von „hoffnungsorte hamburg“ eingerichtet worden. Die für diesen Zeitraum insgesamt aus EHAP-Mitteln durch Entscheidung des Bundesverwaltungsamtes gewährte Zuwendungssumme in Höhe von 949 406,42 Euro bezog sich nahezu vollständig auf die Finanzierung des Projektpersonals, wovon jeweils 2,6 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für Personal der Sozialarbeit auf beide Träger entfielen, ergänzt um 0,25 VZÄ beim Diakonischen Werk für die Projektverwaltung. Die zuständige Behörde hat das Projekt als Kooperationspartner intensiv begleitet und in Höhe von 16 656,24 Euro auch ihren finanziellen Anteil zum notwendigen Eigenanteil des Projektes beigetragen. Das Diakonische Werk hat sich für die zweite EHAP-Förderrunde für die Jahre 2019/2020 mit einem Anschlussprojekt „Social Bridge“ erneut um eine Förderung beworben, nunmehr mit einem Personalvolumen von 2,75 VZÄ Sozialberatung, 0,5 VZÄ Projektverwaltung und 0,5 VZÄ Projektkoordination. Nach dem Auslaufen des Teilprojektes sansa des Trägers „hoffnungsorte hamburg“ hat die zuständige Behörde kurzfristig einen zusätzlichen Projektentwurf vorgelegt, mit dem für 2019/2020 eine Förderung von vier VZÄ Sozialarbeit, 0,5 VZÄ Projektverwaltung und 0,5 VZÄ Projektkoordination beantragt wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/16193. 2. Welche zusätzlichen Mittel wendet der Senat aktuell gegenüber dem Vorjahr im Bereich der Obdachlosenberatung und -betreuung für jeweils welche Aufgaben bei welchem Träger zu welchen Kosten auf? Drucksache 21/16242 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zur Übernahme von zwei VZÄ des Projektes sansa in die Zuwendung des Trägers „hoffnungsorte hamburg“ siehe Drs. 21/16193 und Antwort zu 1. Die zusätzlichen Mittel betragen an dieser Stelle rund 90.000 Euro und werden in der Produktgruppe 253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung abgebildet. 3. Wann hat der Senat im Jahr 2018 warum beschlossen, bei der Verwendung der EHAP-Mittel umzusteuern beziehungsweise einige Projekte nicht mehr in der vorherigen Höhe zu fördern? Siehe Drs. 21/16193 und Antwort zu 1. 4. Wie beurteilt der Senat die Position, dass EHAP-Mittel nur als Anschubfinanzierung gedacht sind und danach innerhalb kommunaler Strukturen verstetigt werden sollten? Welche Schlussfolgerungen zieht er daraus? Das Ziel einer Verstetigung der Projektstrukturen nach Auslaufen der EHAP- Förderung ist wesentlicher Bestandteil des EHAP-Förderprogramms. Die zuständige Behörde hat dies mit der zu 2. genannten Übernahme des Personals von „sansa“ zu der von der zuständigen Behörde zuwendungsfinanzierten Einrichtung „plata“ des Trägers „hoffnungsorte hamburg“ umgesetzt.