BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16244 21. Wahlperiode 22.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschläger und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 14.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Tierrechtsorganisation fordert Wattkutschenverbot Seit über 100 Jahren beginnt auf der Insel Neuwerk traditionsgemäß im März die Wattwagensaison. Der Fahrweg führt von Duhnen nach Neuwerk und dauert insgesamt circa 4 Stunden inklusive einer Stunde Inselaufenthalt. Die Wattwagen zeichnen sich durch ihre besondere Bauweise aus, da diese in der Lage sein müssen, tiefere Priele zu durchfahren. Jedes Jahr kontrolliert die Polizei die Wattwagen, handelt es sich bei diesen doch um Fahrzeuge, welche am Straßenverkehr teilnehmen; das Ordnungsamt wiederum setzt das Vorhandensein von Erste-Hilfe- und Rettungs-Mitteln voraus, während sich sogar ein Funkgerät auf den Wattwagen befindet. Die ordnungsgemäße Abnahme der Wattkutschen dient der Sicherheit von Menschen, Pferden und Material. Diversen Zeitungsartikeln zur Folge fordert der Tierrechtsverein Peta nun ein Wattkutschenverbot. Gemäß der Zeitung „Die Welt“ Hamburg vom 12.02.2019, Seite 25, sollen zehn Menschen bei Pferdekutschen- Unfällen getötet worden sein. Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat: Fahrten mit Wattwagen zwischen Neuwerk und Cuxhaven werden sowohl von einzelnen Betrieben, die auf Neuwerk ansässig sind, als auch von Betrieben, die in Cuxhaven ansässig sind, angeboten. Niedersächsische Betriebe fallen nicht unter die Zuständigkeit der Hamburger Behörden. Zu diesen Betrieben können keinerlei Angaben gemacht werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Wattkutschenbetreiber bieten derzeit Fahrten nach Neuwerk an? Drei Betriebe auf Neuwerk bieten nach amtlicher Kenntnis Wattwagenfahrten an. 2. Wie viele Wattwagen betreiben die gegenwärtigen Wattkutschenbetreiber ? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine aktuellen Zahlen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wann wurden die Wattkutschen letztmalig überprüft? Bitte auch die Pferdegeschirre und den Gesundheitszustand der Pferde berücksichtigen . Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte überprüft die Neuwerker Fahrbetriebe durchschnittlich einmal im Jahr. Der Gesundheitszustand der Pferde und die Geschirre wurden letztmalig im September 2017 überprüft. Drucksache 21/16244 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Durch die Polizei Hamburg erfolgte die letzte Wattwagenkontrolle am 02.06.2018. Die Zuständigkeit umfasst dabei die Prüfung der Zulassung des Wagens, der erforderlichen Befähigung des Wattwagenfahrers und das Mitführen des entsprechenden Nachweises sowie das Einhalten der zulässigen Personenzahlen in dem Wagen. a) Welche Mängel wurden dabei festgestellt? Mängel wurden nicht festgestellt. b) Falls Mängel festgestellt wurden, hat eine Nachuntersuchung stattgefunden ? c) Welche Reparaturmaßnahmen wurden ergriffen? Entfällt. 4. Wie viele Personen werden pro Jahr vom Festland zur Insel und zurück transportiert? Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 5. Wird die Anzahl der Fahrten dokumentiert? Falls ja, wie viele Fahrten hat es in den letzten 30 Jahren nachweislich gegeben? Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 6. Der Chef der Duhner „Wattenpost“ erklärt, dass seit 1880 regelmäßig Wattfahrten stattfinden. Wie viele Unfälle hat es in den letzten 30 Jahren gegeben? Bitte nach Personen- und Sachschaden aufschlüsseln. Polizeiliches Schriftgut ist gemäß Polizeidienstvorschrift fünf Jahre aufzubewahren. Eine Auswertung im Sinne der Anfrage konnte daher nur bis 2014 vorgenommen werden . Berücksichtigt wurden in der tabellarischen Darstellung ausschließlich Unfälle auf Neuwerk. Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Anzahl der Unfälle 1 0 0 0 1 1 mit Personenschaden x 0 0 0 x x mit Sachschaden 0 0 0 0 0 x Im Jahr 2015 verunfallte ein niedersächsischer Wattwagen im Niedersächsischen Wattenmeer mit einem Personenschaden. 7. Wie viele Todesfälle hat es in den letzten 30 Jahren bei den Wattkutschenfahren zwischen Duhnen und Neuwerk gegeben? Bitte die Todesfälle nach Menschen und Pferden aufschlüsseln. Bitte auch die Unfallursache benennen. Polizeiliches Schriftgut ist gemäß Polizeidienstvorschrift fünf Jahre aufzubewahren. Eine Auswertung im Sinne der Anfrage konnte daher nur bis 2014 vorgenommen werden . In diesem Zeitraum gab es keine Todesfälle. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Wie haben die Behörden darauf im Einzelnen reagiert? Entfällt. 9. Inwieweit gibt es einen Zusammenhang zwischen den benannten Todesfällen aus dem Zeitungsartikel „Die Welt“ Hamburg vom 12.02.2019, Seite 25, und den Wattkutschenfahrten von Duhnen nach Neuwerk? Keine, siehe Antwort zu 7. 10. Welche Rolle spielt der Kutschtransport beim Güterverkehr (Lebensmittel , Abfallbeseitigung, Produktions- und Futtermittel et cetera)? Hierzu liegen dem Senat keine Informationen vor. 11. Welche Nachteile würden den Inselbewohnern von Neuwerk entstehen, wenn der Wattkutschenbetrieb zwischen Duhnen und Neuwerk komplett eingestellt werden sollte? Bitte ausführlich beschreiben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16244 3 Der Tourismus ist für die Anwohnerinnen und Anwohner auf Neuwerk eine Lebensgrundlage . Die Wattwagenfahrten und die damit verbundenen Aufenthalte auf Neuwerk sind touristischer Magnet und von großer Bedeutung. Eine alleinige Reglementierung der Neuwerker Wattkutschen-Betriebe würde zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den niedersächsischen Anbietern führen, die nicht verhältnismäßig ist. Zudem ist das Anbieten von Kutschfahrten nach dem Tierschutzrecht unter Beachtung bestimmter Vorgaben erlaubt.