BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16245 21. Wahlperiode 22.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christel Nicolaysen und Michael Kruse (FDP) vom 14.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Aufenthaltsstatus für britische Staatsbürger sichern Die Ausländerbehörden in den Bezirken sollten auch auf einen ungeregelten Austritt Großbritanniens vorbereitet sein. Zentrale Stellen sind auf möglicherweise Tausende Fragen stellende Bürger vorzubereiten. Ressourcen sind dafür vorzuhalten, um schnell und unbürokratische Hilfe zu leisten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Briten leben aktuell in Hamburg? Wie viele dieser Menschen besitzen zusätzlich zur britischen die deutsche Staatsbürgerschaft, wie viele die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates? In Hamburg sind insgesamt 6 596 Personen mit britischer Staatsangehörigkeit meldebehördlich mit Hauptwohnung erfasst, von diesen Personen besitzen 3 719 Personen ausschließlich die britische Staatsangehörigkeit, 2 481 Personen besitzen neben der britischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit und 77 Personen besitzen neben der britischen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- Mitgliedstaates. 2. Was unternimmt der Senat, um die Einbürgerungen zu erleichtern? a. Wird Einbürgerung aktiv angeboten? b. Wenn ja, geschieht dies generell oder selektiv? c. Falls dies selektiert geschieht, nach welchen Kriterien? d. In welcher Form, in welcher Sprache wird das Angebot unterbreitet? Die Möglichkeit der Einbürgerung, deren Voraussetzungen gesetzlich normiert sind, wird von der zuständigen Behörde schon seit Jahren aktiv angeboten. Im Zeitraum von Dezember 2011 bis März 2015 wurden im Rahmen der Einbürgerungsinitiative im Namen des Ersten Bürgermeisters insgesamt 145 846 Briefe an ausländische Personen versandt, die die zeitlichen und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllten. In einer zweiten Versandaktion haben zwischen Juni und September 2017 11 193 weitere Personen, die zum Zeitpunkt der ersten Initiative noch nicht die Voraussetzungen erfüllten, ebenfalls ein Anschreiben erhalten. Darin enthalten waren 1 115 britische Staatsangehörige, die nach dem Referendum zum Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU mit einem gesonderten Schreiben auf die Folgen des Austritts und die Möglichkeit der Einbürgerung unter Hinnahme der britischen Staatsangehörigkeit hingewiesen wurden. Flankiert wurden und werden die Versandaktionen durch sogenannte Einbürgerungslotsen (siehe auch Drs. 20/8962). Darüber hinaus hat das Einwohner-Zentralamt verschiedene Informationsveranstaltungen explizit für britische Staatsangehörige durchgeführt, darunter eine Veranstaltung mit der britischen Botschaft im Januar 2019. Drucksache 21/16245 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zudem können sich alle Interessierten jederzeit während der allgemeinen Öffnungszeiten über die Möglichkeit der Einbürgerung kostenlos beraten lassen. Insbesondere in der direkten Kommunikation werden Interessierte gezielt auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Da deutsche Sprachkenntnisse regelhaft Voraussetzung für eine Einbürgerung sind, erfolgt die Bereitstellung der Informationen grundsätzlich in deutscher Sprache. 3. Mit welchem zusätzlichen Arbeitsaufkommen rechnet das Einwohner- Zentralamt in welchem Zeitraum, um die erwartete Nachfrage nach Einbürgerungsanträgen im Zusammenhang mit dem Brexit zu bedienen? Durch die vielfältigen Informationen, die in den vergangenen Jahren bereits ergangen sind (siehe Antwort zu 2. bis 2. d.), hat sich die Anzahl der Einbürgerungsverfahren britischer Staatsangehöriger bereits deutlich erhöht. So haben seit dem Tag des Referendums bis zum 31. Januar 2019 insgesamt über 1 000 britische Staatsangehörige einen Einbürgerungsantrag gestellt. Das Interesse an Beratungsgesprächen und Antragstellungen ist auch aktuell gleichbleibend hoch (im Januar 2019 13,4 Prozent des gesamten Antragsaufkommens) und es ist zu erwarten, dass dies bis zum tatsächlichen Austritt des VK aus der EU anhalten wird. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen gemäß geplanter bundesgesetzlicher Übergangsregelung Anträge vollständig und unter Erfüllung aller Voraussetzungen gestellt sein, um eine Einbürgerung unter Fortbestand der britischen Staatsangehörigkeit zu erreichen. Eine konkrete Prognose ist, nicht zuletzt wegen des weiterhin bestehenden politischen Abstimmungsbedarfs, nicht möglich. Das Einwohner-Zentralamt geht davon aus, jeden Einbürgerungsantrag bis zum Fristablauf entgegennehmen zu können. Im Übrigen besteht für britische Staatsangehörige selbstverständlich auch nach dem Austrittsdatum weiterhin die Möglichkeit der Antragstellung unter den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen. 4. Mit welchem zusätzlichen Arbeitsaufkommen rechnen die bezirklichen Ausländerdienststellen in welchem Zeitraum, um die erwartete Nachfrage nach aufenthalts- oder arbeitsrechtlichen Erlaubnissen im Zusammenhang mit dem Brexit zu bedienen? 5. Ist dem Senat bekannt welchen Aufenthaltsstatus die Mehrzahl der hier lebenden britischen Staatsbürger nach dem Brexit erhalten werden? a. Wie werden die zuständigen Stellen in den Bezirken konkret vorbereitet , um eine geregelte Umstellung auf das mögliche Erfordernis der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für die mehr als 4 000 Briten in Hamburg zu ermöglichen? b. Welche personellen und technischen Kapazitäten werden hierzu vorgehalten? Ab wann und für welchen Zeitraum sind diese verfügbar ? Die Überlegungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. 6. Warum ist weder auf der Website des Einwohner-Zentralamtes noch auf dem Hamburg Welcome Portal ein Hinweis für einbürgerungswillige britische Staatsbürger zu finden? Spezifische Informationen für britische Staatsangehörige werden zentral auf der Internetseite https://www.hamburg.de/brexit/ vorgehalten, auf die auch von der Startseite des Einwohner-Zentralamts sowie vom Hamburg Welcome Portal verwiesen wird. Die Seite enthält konkrete Informationen zum Thema Aufenthalt und Einbürgerung im Zusammenhang mit dem geplanten Austritt des VK aus der EU. Da sich die Einbürgerungsvoraussetzungen für britische Staatsangehörige nicht von denen anderer Staatsangehöriger unterscheiden, finden sich Informationen zur Einbürgerung zudem auf den Seiten des Einwohner-Zentralamts (https://www.hamburg.de/innenbehoerde/einbuergerung/) und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (https://einbuergerung.hamburg.de/). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16245 3 7. Wie viele britische Staatsangehörige sind derzeit an Hamburger Hochschulen immatrikuliert? Es sind im Wintersemester 2018/2019 insgesamt 158 Studierende mit britischer Staatsangehörigkeit an den Hamburger staatlichen Hochschulen immatrikuliert. Diese verteilen sich wie folgt: Hochschule Anzahl Studierende mit britischer Staatsangehörigkeit Universität Hamburg 128 (105 Studierende u. 23 Promovierende mit britischer Staatsangehörigkeit; davon besitzen 56 Studierende und fünf Promovierende eine weitere Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaats) Technische Universität Hamburg 6 HafenCity Universität Hamburg 3 (ein Studierender mit brit. Staatsangehörigkeit als erste Staatsangehörigkeit und zwei Studierende mit brit. Staatsangehörigkeit als zweite Staatsangehörigkeit) Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 9 Hochschule für Musik und Theater Hamburg 4 Hochschule für Bildende Künste Hamburg 8 gesamt 158 a. Ist dem Senat bekannt, wie sich die Botschaft im Vereinten Königreich auf das vermutlich künftige Visaerfordernis für Studierende einstellt? Wenn ja, wie? Nein. b. Ist dem Senat bekannt, ob es aufenthaltsrechtliche Sondervereinbarungen für Briten geben soll? Bezogen auf britische Studierende liegen über aufenthaltsrechtliche Sondervereinbarungen keine Informationen vor. c. Inwieweit müssen britische Studierende künftig mit um wie viel höhere Semestereiträge oder Gebühren an welchen Hamburger Hochschulen rechnen? Britische Studierende müssen künftig nicht mit höheren Semesterbeiträgen oder Gebühren an den Hamburger Hochschulen rechnen. 8. Wie viele in Hamburg arbeitende Fachkräfte kommen aus Großbritannien ? a. Plant der Senat, künftig auch Fachkräfte speziell aus Großbritannien anzuwerben? b. Wenn ja, wie und durch welche Maßnahmen? Am 30. Juni 2018 arbeiteten in Hamburg nach Angaben des Statistikservices der Bundesagentur für Arbeit 1 901 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus „Großbritannien und Nordirland“, davon 675 Fachkräfte. Der Senat unterstützt den Zuzug von Fachkräften nach Hamburg aus Großbritannien. Inwieweit und mit welchen Maßnahmen dies künftig geschieht, wird von den Modalitäten des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union abhängen.