BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16246 21. Wahlperiode 22.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 14.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Mängel in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben durch die Handelskammer Hamburg Der Aufgabenkreis der Handelskammer Hamburg ist im „Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern“ (IHKG) in Verbindung mit weiteren Rechtsvorschriften gesetzlich geregelt und umfasst die drei Aufgabenbereiche Unabhängige Gesamtinteressenvertretung, Allgemeine Wirtschaftsförderung sowie Spezialgesetzliche Einzelaufgaben. Die der Handelskammer vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben sind im Einzelnen in insgesamt circa 60 Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und öffentlich-rechtlichen Verträgen definiert. In seiner Pressemitteilung vom 13.02.2019 beklagt der Personalrat der Handelskammer Hamburg nunmehr schwerwiegende Mängel im geplanten Restrukturierungsprozess und insbesondere in Bezug auf den dem Personalrat vorliegenden Stellenplan. Bereits heute sei „rechtskonformes Arbeiten auf Grund von Personalmangel an mehreren Stellen nicht mehr möglich“; die mit der Restrukturierung einhergehende, im Plan vorgesehene Streichung weiterer Stellen würde diese Situation aus Sicht des Personalrats noch wesentlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Außer der erwähnten Pressemeldung vom 13. Februar 2019 hat der Personalrat der Handelskammer seine ausführliche Stellungnahme vom 12. Februar 2019 in anonymisierter Form an Mitglieder des Senats versandt. Die Stellungnahme liegt außerdem ausweislich von Presseberichten den Medien vor. Die nach dem IHKG zuständige Aufsichtsbehörde und die für Bildung zuständige Behörde haben die Geschäftsführung der Handelskammer zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Sachverhaltsaufklärung und Meinungsbildung seitens der zuständigen Aufsichtsbehörden ist noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Handelskammer Hamburg wie folgt: 1. In welchen Aufgabenbereichen und an welchen Stellen genau werden dem Personalrat der Handelskammer zufolge gesetzliche Aufgaben mangelhaft erfüllt und welche Mängel werden genau beklagt? Bitte detailliert nach Ressorts und Geschäftsbereichen getrennt angeben. Nach Auffassung des Personalrats der Handelskammer sollen ausweislich vorliegender Überlastungsanzeigen Aufgaben der Berufsbildung (Geschäftsbereich 2) und im Bereich der Außenwirtschaftsursprungszeugnisse (Geschäftsbereich 3 Weiterbildung und Services) nicht rechtskonform erfüllt werden. Drucksache 21/16246 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Trifft nach Ansicht des Senats die Aussage des Personalrats der Handelskammer zu, dass aufgrund von Personalmangel rechtskonformes Arbeiten nicht mehr möglich sei? Wenn ja, welche Maßnahmen hat der Senat bereits ergriffen beziehungsweise welche Maßnahmen wird der Senat bis wann ergreifen, um die Missstände in der Arbeit der Handelskammer abzustellen? Wenn nein, auf welche Informationen stützt der Senat seine Sichtweise? Siehe Vorbemerkung. 3. Bestätigt die Geschäftsleitung der Handelskammer die Mängel in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben? Wenn ja, in welchen Aufgabenbereichen und im Hinblick auf welche Stellen? Wenn nein, warum nicht? Nach Auskunft der Handelskammer ist der Personalrat der Handelskammer der Auffassung , dass die Erfüllung einzelner gesetzlicher Aufgaben gefährdet sei. Der Personalrat behauptet nicht, dass es bereits zu konkreten Mängeln gekommen ist. Die Geschäftsleitung der Handelskammer überprüft derzeit die Befunde des Personalrats. Soweit Personalengpässe bei kritischen Aufgaben (zum Beispiel Durchführung der Abschlussprüfungen nach §§ 37 fortfolgende BBiG) bestehen, werden diese nach Auskunft der Handelskammer abgestellt. 4. Wie beurteilen die Geschäftsleitung der Handelskammer, der Personalrat der Handelskammer und der Senat den geplanten Restrukturierungsprozess , insbesondere im Hinblick auf die Gefahr einer Verschärfung der Lage, das heißt neu oder zusätzlich auftretende Mängel in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben durch die Handelskammer? Siehe Vorbemerkung.