BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16260 21. Wahlperiode 15.03.19 Große Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse, Christel Nicolaysen, Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein, Daniel Oetzel, Dr. Kurt Duwe (FDP) und Fraktion vom 15.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg nach dem Brexit Der Brexit steht unmittelbar bevor, dennoch ist die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (GB) und der Europäischen Union (EU) noch völlig offen, was eine detaillierte Vorbereitung erschwert. Mögliche Szenarien sind der Abschluss eines (modifizierten) Austrittsvertrags mit Vereinbarungen über die gegenseitigen Beziehungen zwischen GB und der EU, die Verschiebung des Brexits, der Verbleib von GB in der EU infolge eines zweiten Referendums und schließlich der „harte“ Brexit ohne Austrittsabkommen, welcher immer wahrscheinlicher wird und zugleich für alle Beteiligten die größte Herausforderung darstellen würde. Für die Hamburger Wirtschaft ist GB ein wichtiger Partner: Etwa 1 000 Hamburger Unternehmen unterhalten nach eigenen Angaben Geschäftsbeziehungen nach GB, 200 davon sind permanent mit einer Niederlassung, über ein Joint Venture, eine Vertretung oder eine Produktionsstätte vor Ort vertreten . Umgekehrt haben rund 70 britische Firmen einen Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Weiterhin unmittelbar vom Brexit betroffen sind die etwa 4 000 in Hamburg lebenden Briten. Die möglichen Auswirkungen des Brexits auf diese Menschen und Unternehmen sind vielfältig und abhängig davon, welches Szenario am Ende Realität wird. Der Senat ist deshalb gefordert, vorausschauend zu planen und ausreichende Kapazitäten aufzubauen und vorzuhalten, um auf alle Szenarien und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf sehr schnell und flexibel reagieren zu können. Damit dies gelingt, müssen alle betroffenen Behörden konkrete und zielgerichtete Vorbereitungen treffen. Bei allen denkbaren negativen Folgen birgt der Brexit für Hamburg als Wirtschaftsstandort auch Positives, zum Beispiel die Aussicht auf Unternehmensansiedlungen aufgrund der sich durch den Brexit verändernden Standortfaktoren . Hamburg ist bereits heute ein attraktiver Standort für in- und ausländische Unternehmer und Investoren und kann von der Unsicherheit profitieren , die der Brexit mit sich bringt. Auch hier ist der Senat gefordert, diese Chancen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist angesichts der aktuellen Entwicklungen der Sachstand bei der Verlagerung von Unternehmen nach Hamburg? Drucksache 21/16260 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Welche quantitativen Ziele verfolgt/verfolgte die für die Unternehmensansiedlungen zuständige HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH mit ihren Anwerbeaktivitäten im Zusammenhang mit dem Brexit (Anzahl der Ansiedlungen, Umsatz, Arbeitsplätze)? b. Nach Senatsangaben (siehe Drs. 21/15705) wurden zuletzt mit 16 an einer Sitzverlagerung interessierten Unternehmen Gespräche geführt. In wie vielen Fällen waren diese Gespräche mittlerweile erfolgreich und haben zu einer Sitzverlagerung geführt? Wie viele Sitzverlagerungen und Unternehmensansiedlungen im Zusammenhang mit dem Brexit haben insgesamt stattgefunden? c. Auf welche Weise hat die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH ihre Strategie dem Umstand angepasst, dass britische Unternehmen zunehmend nach Standortalternativen suchen, um der Brexit-Hängepartie zu entgehen? Mit welchen konkreten zusätzlichen Maßnahmen und Aktivitäten begegnet die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH der aktuellen Tendenz zum harten Brexit? Seit dem Brexit-Referendum des Vereinigten Königreichs am 23. Juni 2016 haben sechs Unternehmen ihren Sitz aus Großbritannien nach Hamburg verlegt und sieben Unternehmen Anfragen zur Sitzverlagerung gestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/15705. Die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH betrachtet diese Entwicklung als erfolgreich und wird weiterhin Unternehmen aus Großbritannien am Standort unterstützen. Komplette Sitzverlagerungen sind nur in Ausnahmefällen zu erwarten, da aufgrund der Unsicherheit bezüglich der Art des Brexits die Unternehmen eher einen zusätzlichen Unternehmenssitz in der EU anstreben. Zielsetzung ist es, mit einer umfangreichen Betreuung die Attraktivität des Hamburger Standortes zu sichern und dabei den wirtschaftlichen Verkehr für Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich aufrechtzuerhalten. Zum einen werden die Hauptgeschäftssitze solcher Unternehmen aus Asien und Nordamerika angesprochen, welche eine Niederlassung im Vereinigten Königreich betreiben und im Zuge des Brexits über eine Teilverlagerung, beziehungsweise bei einem ungeregelten Brexit möglicherweise auch über eine komplette Verlagerung in die EU nachdenken. Zum anderen stehen internationale und nationale Unternehmen in Großbritannien im Fokus, die bereits Geschäftsbeziehungen in Hamburg haben. Im Übrigen siehe Drs. 21/9755. Wie bereits im Jahr 2018, erfolgt auch im Jahr 2019 eine Standortakquise im Vereinigten Königreich (Veranstaltungen vor Ort, Partnerveranstaltungen, Seminare, Verbände etc.) sowohl für den Fall eines Austrittsabkommens als auch bei einem Austritt ohne Abkommen. Im Übrigen siehe Maßnahmen aus Drs. 21/15705. Flankiert werden diese Veranstaltungen durch Pressearbeit, Advertorials in Fachmedien sowie Bannerwerbung, zum Beispiel im Onlineauftritt der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer oder der Londoner Kammerzeitschrift. Es ist spürbar, dass Anfragen sowohl von britischen Unternehmen als auch von Unternehmen aus Drittländern, die gegebenenfalls Teile ihrer Sitze in die EU verlagern wollen, kurz vor dem geplanten Austritt am 30. März 2019 leicht ansteigen. Ergänzt wird die Strategie durch folgende Maßnahmen: - Erstellung einer Potenzialliste mit Unternehmen, die mit der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH zu konkreten Vorhaben in Kontakt sind, - Erstellung einer Kontaktliste mit Unternehmen, die Interesse an Hamburg in der Zukunft zeigen könnten, - Strategiemaßnahmen in Absprache mit Anwaltskanzleien zur gezielten Ansprache, zum Beispiel der Versicherungsbranche, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16260 3 - Gezielte Ansprache von Länderverbänden in Großbritannien wie zum Beispiel China Chamber of Commerce in the UK oder Japan External Trade Organization, - Gezielte Ansprache von Clustern in Großbritannien, zum Beispiel TechUK, - Marketingstrategie für Flyer, Handouts, Merchandise Artikeln und Präsentationen, - Pressearbeit, besonders in Zusammenarbeit mit der Hamburg Invest Kommunikationsabteilung und einer Agentur in London, - Veranstaltungen vor Ort in Großbritannien (Liverpool und London), - Beteiligung an Messen und Summits, - Enge Zusammenarbeit mit dem HamburgAmbassador in London und Institutionen wie der British Chamber of Commerce, der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London und dem London Office von Germany Trade & Invest, - Adressierung des Themas „Brexit“ auch bei Hamburg-Invest-Repräsentanzen im Ausland (Shanghai, Mumbai, Taipeh). d. Welche sonstigen konkreten Maßnahmen werden von Dienststellen der FHH und ihren öffentlichen Unternehmen ergriffen, um Anreize für britische Unternehmen zur Eröffnung eines EU-Standorts in Hamburg zu schaffen? Die Senatskanzlei organisiert auf regelmäßiger Basis Gespräche auf politischer Ebene mit Delegationen aus Großbritannien, so fand kürzlich beispielsweise ein Besuch des schottischen Handelsministers statt. Diese Gespräche dienen vor allem dazu, Hamburg als attraktiven Wirtschaftsstandort zu positionieren. Darüber hinaus sollen die Bedürfnisse britischer Unternehmen eruiert und die Fachbehörden bei der Planung von Anwerbemaßnahmen unterstützt werden. Die Hamburg-interne Zuständigkeit in der Ansprache von britischen Unternehmen liegt bei der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH. Da die Freie und Hansestadt Hamburg nach Europäischem Recht kein Fördergebiet mit eigenen Bezuschussungsmöglichkeiten ist und gesonderte Steuererleichterungen für bestimmte Unternehmen nicht zulässig sind, gibt es für die Ansiedlung keine relevanten monetären Anreize. Daher ist die HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH vor allem um einen besonders guten Service zur Unterstützung aller betroffenen Unternehmen in ihren individuellen Aufgabenstellungen bemüht. Weitere Anreize bilden das Welcome Center als Anlaufstelle für ausländische Unternehmerinnen und Unternehmer, die Internationalität der Stadt sowie das britische Netzwerk in Hamburg (Anglo-German Club, Internationale Schule, internationale Unternehmen). Der Senat arbeitet fortlaufend daran, Hamburg als Rechtsstandort auch für große Wirtschaftsverfahren und Schiedsverfahren noch attraktiver zu machen. Bereits jetzt kann am Landgericht Hamburg auf Englisch verhandelt werden. Darüber hinaus wurde zum wiederholten Male ein Gesetzentwurf zur Einführung englischsprachiger Spruchkörper an den Landgerichten („Kammern für internationale Handelssachen“) in den Bundesrat eingebracht. Weiterhin leitet Hamburg gemeinsam mit Nordrhein- Westfalen eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz, die sich mit der Einrichtung von Wirtschaftsspruchkörpern am Oberlandesgericht („Commercial Courts“) befasst. Darüber hinaus soll der Schiedsstandort Hamburg durch verschiedene Maßnahmen, unter anderem Veranstaltungen und die länderübergreifende Konzentration schiedsbezogener Verfahren, gefördert werden. 2. Es ist zu erwarten, dass mit dem Brexit die Nachfrage nach deutschen Exporten in GB zurückgeht. Einen weiteren Dämpfer wird die Exportwirtschaft aufgrund der zu erwartenden Kosten für Zölle, Zollabfertigung und diesbezügliche Beratung erleiden. a. Wie hoch schätzt der Senat den zu erwartenden Handelsrückgang für die Hamburger Exportwirtschaft ein? Die ökonomischen Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf die Exportwirtschaft können derzeit weder auf internationaler, euro- Drucksache 21/16260 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 päischer, nationaler noch Hamburger Ebene seriös abgeschätzt werden. Sie hängen wesentlich von der Ausgestaltung der zukünftigen Beziehung zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union ab, die bislang ungeklärt ist. Einer Umfrage der Handelskammer Hamburg zu den Unternehmensvorbereitungen auf den Brexit vom März 2018 zufolge rechnen 4 Prozent der befragten Hamburger Unternehmen bei Nichtzustandekommen eines Freihandelsabkommens mit einer eher günstigen Geschäftslage, 18 Prozent mit einer gleichbleibenden Geschäftslage und 70 Prozent mit einer eher ungünstigen Geschäftslage. b. Welche konkreten qualitativen und quantitativen Auswirkungen hat dieser Handelsrückgang nach Einschätzung des Senats i. auf die Steuereinnahmen der Stadt? Laut Steuerverwaltung könnte sich das Investitionsklima infolge der bis jetzt nicht beendeten Verhandlungen über den Vertrag, der den EU-Austritt des Vereinigten Königreichs regeln soll, verschlechtern. Die vollständigen Auswirkungen des Brexits auf die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands beziehungsweise Hamburgs und insbesondere das Steueraufkommen werden jedoch erst im Zeitablauf erkennbar werden. ii. auf den Arbeitsmarkt? Nach Mitteilung der Handelskammer Hamburg hat sich aus einer repräsentativen Umfrage bei Hamburger Unternehmen mit Geschäftsverbindungen nach Großbritannien vom März 2018, an der 123 Unternehmen teilgenommen haben, folgendes zu den möglichen Auswirkungen des Brexits auf die Hamburger Wirtschaft ergeben: Zwei Drittel der Unternehmen schließen einen Arbeitsplatzabbau in Deutschland aus. Rund 28 Prozent der Unternehmen wollten sich in dieser Frage noch nicht endgültig festlegen. Aktuellere Angaben liegen den zuständigen Behörde nicht vor. 3. Die Formalitäten im Zusammenhang mit dem Zoll und den nichttarifären Handelsbeschränkungen verursachen nicht nur erhebliche Kosten, sondern auch Zeitverzögerungen in der Logistikkette. Zu rechnen ist außerdem mit einem erhöhten Lagerbedarf, um diese Zeitverzögerungen abpuffern zu können. a. Welche Auswirkungen erwartet der Senat auf die Hafenlogistik? Mit welchen Zeitverzögerungen muss insbesondere bei der Zollabfertigung gerechnet werden? b. In welchem Umfang wird zusätzliches Personal für die Zollabwicklung vorgehalten? Woher stammt dieses Personal, wie wurde/wird es rekrutiert? Wie schnell und für welche Dauer ist es verfügbar, und wie gut ist es ausgebildet und qualifiziert? c. Wie reagiert der Senat in diesem Zusammenhang auf die Tatsache, dass zuletzt Planstellen des Hauptzollamtes im Hamburger Hafen nicht besetzt waren und Probleme bestanden haben, diese nach zu besetzen? Was bewegt den Senat zu der Annahme, der Zoll könne genügend qualifiziertes Personal rekrutieren, um das erhöhte Aufkommen abzuarbeiten? Welche Vorkehrungen werden gemeinsam mit der Generalzolldirektion getroffen, um Verzögerungen im Warenaustausch im Hamburger Hafen möglichst zu verhindern? d. Besteht nach Ansicht des Senats die Gefahr, dass Zollpersonal aus Hamburg abgezogen wird, wenn aufgrund des Brexits Personalengpässe an anderen Standorten auftreten? e. Welche Vorkehrungen hat/wird der Senat getroffen/treffen, um dem zu erwartenden zusätzlichen Lagerbedarf im Hafen gerecht zu werden ? In welchem Umfang, zu welchem Zeitpunkt und für welchen Zeitraum können Flächen hierfür vorgehalten werden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16260 5 Die Vorbereitungen der Zollverwaltung fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Daher erfolgt die Beantwortung in Teilen aufgrund von Angaben der Generalzolldirektion: Die Zollverwaltung übernimmt post Brexit keine neue Aufgabe. Die Abfertigung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Drittländern ist eine Aufgabe, mit der der Zoll sehr vertraut ist. Insbesondere an den internationalen See- und Flughäfen ist mit einem erhöhten Abfertigungs- und Kontrollaufwand zu rechnen. Da der Verkehr von Unionswaren im Binnenmarkt nicht zollamtlich überwacht wird, sind abschließende Angaben zum zusätzlich zu erwartenden Volumen an Zollsachverhalten, deren örtliche Schwerpunkte und damit verbundenen Mehraufwände post Brexit nicht möglich. Das Bundesministerium der Finanzen und die Zollverwaltung arbeiten eng zusammen und bereiten sich umfassend auf die Auswirkungen des Brexits vor. Für den voraussichtlichen Mehrbedarf an Personal wurden mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2019 rund 900 Stellen bereitgestellt. Dieses Personal wird sukzessive die Zollverwaltung verstärken. Einem möglichen Austritt ohne Abkommen wird der Zoll zudem über eine temporäre Priorisierung innerhalb seiner Aufgabenbereiche, über einen flexiblen Personaleinsatz und durch die IT-gestützte Optimierung des Abfertigungsprozesses begegnen. Die Generalzolldirektion hat einen „Brexit-Pool“ eingerichtet, in dem sich die Hauptzollämter über das IT-Verfahren ATLAS bei den Abfertigungshandlungen gegenseitig unterstützen werden. Ferner werden dann Auswertungen des Abfertigungsvolumens von und nach Großbritannien erfolgen, um die tatsächlich betroffenen Verkehrswege und Dienststellen eindeutig bestimmen zu können. Das Lastverhalten des IT-Verfahrens ATLAS wurde einem „Brexit-Stresstest“ unterzogen : Die Lastfähigkeit des Gesamtsystems ist sichergestellt. Neben der Ausbildung eigener Nachwuchskräfte ist die verstärkte Einstellung externer Kräfte in allen geeigneten Bereichen der Zollverwaltung ein wichtiger Bestandteil der Personalgewinnung. Darüber hinaus treffen externe Ausschreibungen erfahrungsgemäß auf eine hohe Bewerberresonanz. Die in Hamburg beabsichtigten Einstellungen stehen (vorbehaltlich abschließender personalwirtschaftlicher Maßnahmen) kurz bevor. Die zuständige Behörde hat sich hinsichtlich des zeitweiligen Personalmangels der und der daraus resultierenden Abfertigungsverzögerungen im Hamburger Hafen mehrfach an die Zollverwaltung gewandt sowie den zuständigen Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums auf die Abfertigungsprobleme im Hamburger Hafen hingewiesen . Nach den vorgenommenen Personalaufstockungen der Zollverwaltung in Hamburg sind im Jahr 2018 keine anhaltenden Verzögerungen mehr verzeichnet worden . Die norddeutschen Hauptzollämter unterstützen sich gegenseitig beim Verfahren im Zuge der elektronischen Zollabfertigung. Darüber wird nicht davon ausgegangen, dass Personal der Zollstandorte in Hamburg aufgrund des Brexits abgezogen und anderweitig eingesetzt wird. Mit Blick auf die erfragten Lagerbedarfe wird darauf verwiesen, dass im Jahr 2018 rund 180 000 TEU im Hamburger Hafen im Verkehr mit Großbritannien umgeschlagen wurden. Dies entspricht 2,1 Prozent des Gesamtcontainerumschlags. Sollte es zu einer Erhöhung des Containerumschlags im Verkehr mit Großbritannien kommen, könnte er mit den bestehenden Anlagen abgewickelt werden. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde keine Prognosen über eine Erhöhung des Containerumschlags mit Großbritannien nach dem geplanten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vor. 4. Um das Nadelöhr Eurotunnel zu vermeiden, ist mit einer Verlagerung von Handelsströmen zu rechnen, möglicherweise auch zugunsten des Hamburger Hafens. Welches zusätzliche Handelsvolumen erwartet der Senat hierdurch? Verfügt der Hafen über ausreichende Kapazitäten, dieses ebenfalls zügig abzuwickeln? Es ist nicht mit der Verlagerung von Lkw-Verkehren über Hamburg zu rechnen. Der Hamburger Hafen verfügt aufgrund der verkehrsgeografischen Lage nicht über Linien- Drucksache 21/16260 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 verbindung mit Fähren oder RoRo-Schiffen nach Großbritannien. Sollte es in den Haupthäfen des Großbritannienverkehrs aufgrund von Engpässen in der Lkw-Abfertigung zu Verlagerung auf Containertransporte per Schiffe kommen, die dort nicht abgewickelt werden können, verfügt der Hamburger Hafen über ausreichend Containerumschlagkapazitäten . Im Jahr 2018 wurden rund 180 000 TEU im Verkehr zwischen dem Hamburger Hafen und Großbritannien umgeschlagen. Bei einer Steigerung könnte das zusätzliche Aufkommen mit den vorhandenen Terminalkapazitäten im Hamburger Hafen weiterhin problemlos abgewickelt werden. Der zuständigen Behörde liegen keine Prognosen oder Informationen vor, die zusätzliche Handelsvolumina durch eine Verlagerung von Handelsströmen vom Eurotunnel zum Hamburger Hafen vorsehen. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. bis 3. e 5. Der Senatsantwort auf Drs. 21/15685 zufolge hat die Koordinierungsstelle Brexit den personellen und sachlichen Mehrbedarf in der Administration für einen geordneten sowie für einen harten Brexit eruiert und sich auf potenzielle Mehrbedarfe vorbereitet. a. In welchen beteiligten Dienststellen auf Bundes- und Länderebene wird in Hamburg wieviel zusätzliches Personal (VZÄ) eingeplant und/oder eingesetzt? Ein personeller Mehrbedarf ist aktuell nur bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) auszumachen: Das Veterinär- und Einfuhramt Hamburg als zuständige Einheit in Hamburg für die Abfertigung von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen und Lebensmitteln aus Drittländern erhält zusätzliche Personalstellen: • Amtliche Tierärztin/amtlicher Tierarzt: zwei VZÄ, • Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter mit einer abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder einer abgeschlossenen, vergleichbaren kaufmännische Ausbildung: zwei VZÄ. b. Woher stammt dieses Personal? Wie wurde/wird es rekrutiert? Die Stellen werden extern (Tierarztstellen) beziehungsweise intern (Sachbearbeiter- Stellen) ausgeschrieben. c. Wie schnell, ab wann und für welche Dauer ist es verfügbar? Wie ist es ausgebildet und qualifiziert? Die Besetzung erfolgt schnellstmöglich unbefristet. Zur Qualifikation siehe Antwort zu 5. a. d. Wie hoch beziffert der Senat den durch den Brexit bedingten Mehraufwand für Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung sowie Vergütung des zusätzlich benötigten Personals? Der Senat sieht aktuell über den oben beschriebenen Bedarf hinaus keinen Brexitbedingten Mehraufwand in den Bereichen Rekrutierung, Aus- und Weiterbildung sowie Vergütung. e. Wird beziehungsweise wurde geprüft, welche Hamburger Verwaltungsbereiche von den Auswirkungen eines ungeregelten Brexits besonders betroffen wären? Wenn ja, welche und welche Vorkehrungen wurden diesbezüglich getroffen? Wenn nein, warum nicht? (Bitte nach Behörden getrennt angeben.) Senatskanzlei: Die Brexit-Koordinierungsstelle der Senatskanzlei wurde im Juli 2018 eingerichtet, um die Vorbereitungen des Senates auf einen, wie auch immer gelagerten, Brexit zu koordinieren und zu begleiten. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist primär das Schaffen von strukturellen Voraussetzungen, um den zuständigen Stellen zu ermöglichen, ziel- und adressatengerechte Informationen bereitzustellen. Die Abstimmungen hierzu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16260 7 finden in Hamburg über regelmäßige Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachbehörden und nachgeordneten Bereichen statt. Ebenso findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Bund und den anderen Ländern, sowie der Europäischen Kommission und Vertreterinnen und Vertretern des Vereinigten Königreichs statt. Dazu werden auch regelmäßig Fachvertreterinnen und -vertreter verschiedener Organisationen eingeladen. Darüber hinaus stellt die Koordinierungsstelle Unternehmen sowie betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Informationen zur Thematik bereit. Im Falle eines ungeregelten Brexits wird die Koordinierungsstelle die weiteren Verhandlungen zwischen der Europäischen Kommission und dem Vereinigten Königreich begleiten. In diesem Zusammenhang wird es auch weiterhin einen Informationsaustausch mit den Fachbehörden geben. In diesem Sinne wird die Koordinierungsstelle auch die hamburgische Position zu einzelnen Verhandlungspunkten in geeigneten Gremien wie dem Bundesrat, der Europaministerkonferenz und dem Ausschuss der Regionen abstimmen. Die Koordinierungsstelle hat ihr Informationsangebot auf den Fall eines ungeregelten Brexits bereits angepasst. Die entsprechenden Informationsangebote auf der Brexit- Webseite werden permanent aktualisiert. Ebenso ist eine Verlinkung mit dem englischsprachigen Internetauftritt hamburg.com erfolgt, um auch britische Staatsbürgerinnen und -staatsbürger zu erreichen, die über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen. Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz: Das Szenario eines ungeregelten Brexits wurde mittels des zur Verfügung stehenden Datenmaterials evaluiert und daraus die zu treffenden Maßnahmen, zum Beispiel bezüglich Personalbedarf, abgeleitet. Mit den beteiligten Behörden auf Bund- und Länderebene (Zoll, Wirtschaftsbehörde, Terminalbetreiber, lokale Veterinärämter) wurde das Thema in den bestehenden Besprechungsrunden ebenfalls erörtert. Die Wirtschaft wurde beziehungsweise wird durch diverse Informationsveranstaltungen (09.11.18, 29.11.18 sowie 17.01.19 und 24.01.19) über die möglichen Auswirkungen und den erforderlichen Handlungsbedarf in Kenntnis gesetzt. Zudem wurden Informationen auf den einschlägigen Websites zur Verfügung gestellt. Behörde für Inneres und Sport: In der Behörde für Inneres und Sport wären bei einem ungeregelten Brexit das Amt für Innere Verwaltung und Planung, das Einwohner-Zentralamt und die Polizei von den Auswirkungen betroffen. Das Amt für Innere Verwaltung und Planung wäre durch zu regelnde Grundsatzangelegenheiten des Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechts von den aufenthaltsbzw . staatsangehörigkeitsrechtlichen Auswirkungen eines ungeregelten Brexits betroffen . Es stellt hierzu einen engen Informationsaustausch mit dem für das Aufenthaltsund Staatsangehörigkeitsrecht zuständigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sowie den in Hamburg ausführenden Behörden sicher. Das Einwohner-Zentralamt wäre ebenfalls durch Einbürgerungsanträge und aufenthaltsrechtliche Regelungen betroffen. Auch bedingt durch vielfältige Werbung für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, ist bereits seit der Austrittserklärung des VK ein deutlicher Anstieg von Einbürgerungsverfahren britischer Staatsangehöriger festzustellen. Im Falle eines ungeregelten Brexits ist die Einbürgerung unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit nur möglich, wenn die entsprechenden Einbürgerungsanträge mit Ablauf des 29. März 2019 vollständig und unter Erfüllung aller Voraussetzungen gestellt wurden. Die zuständige Behörde geht davon aus, die noch zu erwartenden Anträge und die Bearbeitung aller Verfahren mit dem vorhandenen und hierauf vorbereiteten Personalbestand bewältigen zu können, siehe auch Drs. 21/16245. Die Ausländerabteilung des Einwohner-Zentralamts und die Ausländerdienststellen der Bezirksämter bereiten sich ebenfalls auf einen ungeregelten Brexit vor. Es wurde die Anzahl potenzieller antragstellender Personen für einen Aufenthaltstitel ermittelt und eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Beschäftigten der Bezirksämter und der BIS sowie der Finanzbehörde – eingerichtet, um die erforderlichen Vorbereitungen zu Drucksache 21/16260 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 treffen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch die zuständigen Bundesbehörden bereits eine Übergangsfrist von drei Monaten vorbereitet ist. Es besteht insoweit ein erhöhter Arbeitsaufwand im Falle eines ungeregelten Brexits im Bereich der Ausländerdienststellen aufgrund der dann zu erteilenden Aufenthaltsgenehmigungen . Dieser Mehraufwand kann jedoch durch bestehende Personalkapazitäten bearbeitet werden. Darüber hinaus werden zurzeit britische Staatsbürgerinnen und -staatsbürger durch die BIS über die Möglichkeit eines Online-Prozesses zur Antragsstellung bezüglich der erforderlichen Aufenthaltstitel schriftlich informiert. Die Polizei wäre im Falle eines ungeregelten Brexits nach derzeitigem Kenntnisstand bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben, teilweise nach Ablauf von Übergangsfristen , in folgenden Bereichen betroffen: veränderte aufenthaltsrechtliche Regelungen – analog zu Nicht-EU-Bürgern – bei Überprüfungen britischer Staatsangehöriger und sich bei festgestellten ausländerrechtlichen Verstößen daraus ergebende polizeiliche Folgemaßnahmen, zeitaufwändigere grenzpolizeiliche Kontrollen von Schiffen (Kreuzfahrtschiffen) mit überwiegend britischen Staatsangehörigen durch die Wasserschutzpolizei, Ahndung von Verstößen im Bereich des Verkehrsrechts aufgrund zulassungs- und fahrerlaubnisrechtlicher Einschränkungen für britische Staatsangehörige sowie für in Großbritannien produzierte Kraftfahrzeuge, Wegfall/Einschränkungen von bisher geltenden EU-Vereinbarungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfolgung, zum Beispiel bei der Übermittlung von Halterdaten aus Großbritannien zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten und beim Daten-/Informationsaustausch zur Kriminalitätsbekämpfung. Wegfall/Verlagerung von Zuständigkeiten im Bereich des Waffenrechts von der Polizei weg zu Stellen des Bundes, Neuregelung der Zusammenarbeit beim technischen Support für von der Polizei genutzte Anlagen britischer Hersteller. In der Aus- und Fortbildung wären gegebenenfalls veränderte rechtliche Vorschriften durch entsprechende Anpassungen und Aktualisierungen der Lehrinhalte an der Akademie der Polizei sowie an den einzelnen Polizeidienststellen im Rahmen von Dienstunterrichten zu vermitteln. Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation: Die Betroffenheit einzelner Arbeitsbereiche der BWVI durch einen Austritt ohne Abkommen wird fortlaufend überprüft. Auf dem Gebiet der Warenabfertigung ist die BWVI zuständig für die Pflanzengesundheitskontrolle. Angesichts geringer Warenströme mit Großbritannien im Bereich pflanzlicher Erzeugnisse ist bei der BWVI nach derzeitigem Stand kein bedeutsamer Mehraufwand zu erwarten. Zu den Vorbereitungen der Zollverwaltung in Hamburg siehe Antwort zu 3. a. bis e. Zur weiteren Vorbereitung der Hamburger Unternehmen bei der Warenabfertigung im Falle eines Austritts ohne Abkommen siehe Antwort zu 6. b. Zu den Notfallmaßnahmen für den Bereich der Flugverkehrs- und der Flugsicherheitsbestimmungen siehe Antwort zu 8. Notfallmaßnahmen in weiteren Bereichen, die für Unternehmen relevant sind, wie die provisorischen Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen für britische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Umwandlung britischer in deutsche unternehmerische Gesellschaftsformen , aber auch finanz- und steuerpolitische Regelungsbedarfe, unterliegen der Zuständigkeit anderer Hamburger Fachbehörden, des Bundes beziehungsweise der Europäischen Union (EU). Über die verschiedenen bewährten Austauschformate der Verwaltung mit der Wirtschaft hinaus (Arbeitskreis Zoll und Hafen, Hamburger Cluster, siehe auch Antwort 6. b.) bedarf es keiner zusätzlichen Gremien zur Vorbereitung eines Austritts ohne Abkommen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16260 9 6. Die kleinen und mittleren Unternehmen stellt der Brexit vor besondere Herausforderungen, da sie im Gegensatz zu Großunternehmen in der Regel nicht über die notwendigen Ressourcen verfügen, sich auf alle Eventualitäten frühzeitig und umfassend vorzubereiten. Die vorherrschende Strategie dieser Unternehmen besteht vielmehr darin, abzuwarten , den Gang der Verhandlungen eng zu verfolgen und bei Konkretisierung der Lage schnell und flexibel zu handeln. Hier ist der Senat gefordert , ebenso schnell und flexibel zu reagieren. a. Ist die Koordinierungsstelle darauf vorbereitet, dass es bei einer Konkretisierung der Sachlage einen sprunghaften Anstieg der Anfragen seitens der kleinen und mittleren Unternehmen geben wird? Die Koordinierungsstelle ist auf einen möglichen Anstieg der Anfragen seitens kleinerer und mittlerer Unternehmen personell wie inhaltlich gut vorbereitet. In Abstimmungen mit der Handelskammer und der BWVI sowie weiteren Partnern sind bereits Strukturen geschaffen worden, um ein breites Informationsangebot bereitzustellen und wenn möglich unterstützend tätig zu werden. Diese Strukturen werden auch bei einem Anstieg von Anfragen und Hilfeersuchen funktionieren. Die Internetpräsenz zum Thema Brexit auf hamburg.de wird laufend aktualisiert. Hier werden auch aktuelle Informationen zu diesen möglichen Übergangsregelungen bereitgehalten. Diese Internetpräsenz dient als erster Anlaufpunkt bei Fragen zu den Auswirkungen des Brexits und beinhaltet auch Kontaktadressen und Ansprechpartner. Unter https://www.hamburg.de/brexit/wirtschaft/ sind beispielsweise eine Übersicht der Notfallmaßnahmen sowie weiterführende Links zu Ansprechpartnern enthalten. Die Koordinierungsstelle befindet sich zudem im laufenden Austausch mit Fachbehörden , um bei einem sich abzeichnenden deutlichen Anstieg von Anfragen das Informationsangebot kurzfristig um geeignete Informationsmaßnahmen zu erweitern. Die Koordinierungsstelle arbeitet eng mit der Handelskammer zusammen, die auf Ihrer Internetpräsenz Informationen zu relevanten Themenbereichen bereitstellt, zum Beispiel Warenverkehr, wobei hier primär auf die Angebote der jeweiligen Fachbehörden verwiesen wird. Des Weiteren wurde eine „Brexit-Checkliste“ entworfen, die ebenfalls online verfügbar ist. Diese bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihren Anpassungsbedarf für den Brexit zu prüfen. Zudem besteht die Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme über eine gesondert eingerichtete Brexit-Hotline sowie der Hotline der Handelskammer. b. Gibt es spezielle Informationsangebote für kleine und mittlere Unternehmen? Wer ist für die Belange dieser Unternehmen zuständig ? In einer gemeinsamen Veranstaltung am 24. Januar 2019 haben die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz und die BWVI zusammen mit der Zollverwaltung die Hamburger Unternehmen darüber informiert, auf welche Verfahrensänderungen diese sich bei der Zollabfertigung, der Veterinär- und der Pflanzengesundheitskontrolle bei einem Austritt ohne Abkommen einstellen müssen. Teilgenommen haben neben Außenhandelsunternehmen und Unternehmen und Verbänden der Hamburger Hafenwirtschaft auch Unternehmen der Hamburger Cluster, die auf das Funktionieren von Lieferketten angewiesen sind. In der Sitzung des Arbeitskreises Zoll und Hafen am 26. Oktober 2018 hat ein Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in London die Verbände der Hafenwirtschaft über den Stand der Austrittsverhandlungen, die politische Debatte innerhalb Großbritanniens und das neue britische Zollgesetz informiert. Zu weiteren Gelegenheiten hat sich die BWVI im Jahr 2018 an die Hamburger Unternehmen gewandt und diese dazu aufgerufen, sich rechtzeitig auf einen Austritt auch ohne Abkommen vorzubereiten. Umfangreiche Informationsangebote stellen zudem die Handelskammer Hamburg, die Wirtschaftsverbände und die Zollverwaltung, jeweils abhängig vom konkreten Unterstützungsbedarf der Unternehmen. c. Mit welchen Wirtschaftsvertretern und -verbänden arbeitet die Koordinierungsstelle Brexit zusammen, um ein zielgruppen- und Drucksache 21/16260 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 bedarfsgerechtes Informations- und Dienstleistungsangebot für diese Unternehmen vorzuhalten? Die Koordinierungsstelle Brexit befindet sich im kontinuierlichen Austausch mit den Fachbehörden, der Handelskammer, Vertretern der Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden . 7. Wann und zu welchen Themen und Inhalten wird die in der Senatsantwort zur Drs. 21/15685 angekündigte dreiteilige öffentliche Veranstaltungsreihe stattfinden, die sich an Vertreter der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit richten soll? Der Erste Bürgermeister wird am 19. März 2019 im Rahmen einer Veranstaltung im Anglo-German Club die aktuelle Situation politisch einordnen und die potenziellen Auswirkungen des Brexits auf Hamburg darstellen. Aufgrund der fortwährenden Unklarheit darüber, ob das Austrittsabkommen vonseiten des Vereinigten Königreichs angenommen wird, ob der Austritt verschoben wird oder es zu einem ungeregelten Austritt kommt, werden die geplanten weiteren Veranstaltungen erst dann durchgeführt , wenn Klarheit über die Art und Weise der zukünftigen Beziehungen besteht. 8. Welche Vorbereitungen treffen der Senat beziehungsweise die zuständigen Stellen gemeinsam mit der Flughafen Hamburg GmbH, um eine geregelte Abfertigung von Flügen aus und in das Vereinigte Königreich nach dem Brexit zu gewährleisten? Wird ausreichend Personal hierfür vorgehalten beziehungsweise welche weiteren Maßnahmen werden getroffen? Wenn nein, warum nicht? Gemäß Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 GG hat der Bund im Verhältnis zu den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Luftverkehr. Auf europäischer Ebene ist die EU für wesentliche Teile der Luftfahrtgesetzgebung zuständig. Entsprechend ihrer Zuständigkeit ist die EU dabei, Maßnahmen zu ergreifen, die das Ziel haben, die geordnete Abwicklung von Luftverkehr auch nach dem Brexit sicherzustellen . Dies erfolgt etwa durch neue Verordnungen. Zurzeit befinden sich zwei Verordnungsvorschläge des Europäischen Parlaments und des Rates im Bundesratsverfahren . Zum einen geht es um die Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität (BR.- Drs. 14/19, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Luftverkehr im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union; COM(2018) 893 final; Ratsdok. 15788/18). Zum anderen geht es um Fragen der Flugsicherheit (BR.-Drs. 15/19, Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Flugsicherheit im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Union, COM(2018) 894 final). Hamburg unterstützt im Bundesratsverfahren die Umsetzung der Vorschlagsziele auf Unionsebene. Es ist davon auszugehen, dass der Luftverkehr in der EU auf der Grundlage der geplanten Verordnungen auch nach dem 30. März 2019 und im Falle eines ungeordneten Brexits aufrechterhalten bleiben kann. Für Passagiere am Hamburg Airport werden sich aus einem Brexit voraussichtlich keine spürbaren Folgen ergeben. Flüge von und nach Großbritannien sind heute bereits sogenannte Non-Schengen Flüge, die besonderen Anforderungen zum Beispiel bei der Passkontrolle unterliegen. Nach einem Brexit werden diese Flüge sogenannte Non-Schengen und Non-EU-Flüge, so wie dies bereits heute für Flüge in die beziehungsweise aus der Schweiz gilt. Die infrastrukturellen Voraussetzungen am Flughafen Hamburg zur Abfertigung solche Flüge bestehen bereits und müssen nicht neu geschaffen werden.