BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16273 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Jihadistinnen aus Hamburg – Wie ist die Lage im Februar 2019? Infolge der militärischen Niederlagen, die der IS in 2017 hinnehmen musste, konnten Syrien und der Irak nahezu vollständig von der Besatzung durch die Terrororganisation befreit werden. Aktuellen Informationen der Bundesregierung zufolge sind mittlerweile etwa 50 deutsche Jihadistinnen aus Syrien und dem Irak zurückkehrt, wo sie zuvor als Terrorkriegerinnen oder als Bräute der Terrorkrieger gelebt hatten, um im IS-Kalifat für Nachwuchs und Kindererziehung zu sorgen. Von den insgesamt 960 Personen, die sich dem IS bis heute vor Ort angeschlossen haben, ist etwa ein Drittel wieder in Deutschland – eine Gruppe, deren Frauenanteil bei 15 Prozent liegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der genaue Zeitpunkt einer Aus- beziehungsweise Einreise lässt sich nicht immer genau bestimmen, da Hinweise auf eine erfolgte Aus- beziehungsweise Einreise in vielen Fällen erst nachträglich anfallen und daher zeitlich nicht konkret eingegrenzt werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Frauen sind bis heute aus Hamburg in den Dschihad nach Syrien gereist? a) Wie alt sind diese Personen, welche Staatsangehörigkeit haben sie und wann ist ihre Ausreise jeweils erfolgt? b) Wie viele der Ausgereisten sind mittlerweile nach Hamburg zurückgekehrt ? c) Wann sind die Einreisen dieser Personen jeweils erfolgt? Angegeben werden kann die Zahl der Frauen, die nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aus Hamburg in die Krisengebiete gereist sind. Zum jeweiligen Zweck der Reise liegen nur teilweise Erkenntnisse vor. Syrienreisende Frauen 18-21 Jahre 4 22-25 Jahre 4 26-34 Jahre 6 35 Jahre u.ä. 3 Gesamtsumme 17 Staatsangehörigkeit Frauen Deutsch 11 Türkisch 5 Drucksache 21/16273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Staatsangehörigkeit Frauen Libanesisch 1 Kasachisch 1 Russisch 1 Irakisch 1 Ghanaisch 1 Polnisch 1 Tunesisch 1 Dopp. Staatsangehörigkeit 6 Ausreisejahr Frauen 2013 2 2014 7 2015 4 2016 2 Unbekannt 2 Syrien-Rückkehrer Frauen 3 Im Übrigen siehe Drs. 21/16149 und Vorbemerkung. 2. Wie viele der ausgereisten Frauen werden gegenwärtig noch in Syrien beziehungsweise dem Irak vermutet? Aufgrund der eingeschränkten Erkenntnisse der Lage vor Ort liegen in den wenigsten Fällen gesicherte Informationen über den Verbleib und die Aktivitäten der gereisten Personen vor. Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Einblickstiefe des Verfassungsschutzes zulassen und eine künftige Beobachtung würde dadurch unverhältnismäßig erschwert werden . Detaillierte Angaben können daher aus Gründen des Staatswohls nur gegenüber dem nach § 24 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschusses (PKA) gemacht werden. 3. In wie vielen Fällen hat der Senat Kenntnis davon, dass die Ausgereisten ums Leben gekommen sind? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen derzeit Hinweise vor, dass circa 20 Personen zu Tode gekommen sein sollen. Frauen befinden sich nach Kenntnisstand des LfV Hamburg nicht darunter. 4. Ist dem Senat bekannt, ob die ausgereisten Frauen während ihres Aufenthalts beim IS Straftaten begangen haben? In einem Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg erließ das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Haftbefehl gegen eine deutsche Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a, 129b StGB) und Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz . Die Beschuldigte soll sich in Syrien dem IS angeschlossen haben. Sie ist zur Festnahme ausgeschrieben. Im Übrigen siehe Drs. 21/11459. 5. Inwiefern werden zurückgekehrte Jihadistinnen rechtlich belangt? Siehe Drs. 21/14123. 6. Wie viele Prozesse gegen Angehörige dieser Personengruppe sind gegenwärtig in Hamburger Gerichten anhängig? 7. Wie viele Prozesse sind bereits abgeschlossen worden? 8. Welche Urteile hat es dabei gegeben? Keine. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16273 3 9. Unternimmt der Senat Anstrengungen, um nach Syrien ausgereiste Jihadistinnen, die von den syrischen beziehungsweise irakischen Behörden aufgrund ihrer Mitgliedschaft im IS angeklagt werden und mit harten Strafen rechnen müssen, nach Hamburg zurückzuholen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? 10. Arbeitet der Senat zu diesem Zweck mit der Bundesregierung zusammen ? Falls ja, inwiefern? Falls nein, warum nicht? 11. Ist dem Senat bekannt, ob gegenwärtig gegen aus Hamburg ausgereiste Jihadistinnen in Syrien beziehungsweise dem Irak prozessiert wird? Falls ja, welche Informationen liegen dem Senat hier vor? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 5. und Drs. 21/16178.