BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16274 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Rückkehrquote minderjähriger Flüchtlinge in die Heimat – Abfrage für Februar 2019 Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 29. Oktober 2018 zufolge sind seit 2016 insgesamt 1 257 Minderjährige aus Afghanistan in ihr Heimatland zurückgekehrt, darunter 94 sogenannte unbegleitete sowie 650 Personen im Alter von unter zwölf Jahren.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele minderjährige Flüchtlinge waren zum 1. Februar 2019 in Hamburg registriert? Die Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) wird stichtagsbezogen zum letzten Tag des Monats erstellt. Zum Stichtag 31. Januar 2019 waren für Hamburg 13 852 minderjährige Flüchtlinge (im Sinne der in den monatlichen Flüchtlingsmonitoring- Anfragen zugrunde gelegten Definition, siehe dazu Drs. 21/131) erfasst. 2. Auf welche Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter verteilen sich diese Personen? Dem AZR können nur Angaben zum Geschlecht oder zum Alter unabhängig voneinander entnommen werden. Eine Korrelation („minderjährige weibliche beziehungsweise männliche Personen“) ist anhand der vorliegenden AZR-Daten nicht möglich. Die Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftslands minderjährige Personen Afghanistan 3 927 Syrien 3 358 Irak 1 251 Russische Föderation 775 Iran 620 Serbien 439 Eritrea 304 Ghana 289 Montenegro 254 Somalia 225 Die im AZR erfassten Altersgruppen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Altersgruppe (in Jahren) minderjährige Personen bis 5 4 788 1 „Minderjährige kehren freiwillig nach Afghanistan zurück“. „Hamburger Abendblatt“. 29.10.2018. Drucksache 21/16274 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Altersgruppe (in Jahren) minderjährige Personen 6 bis 13 6 209 14 bis 15 1 359 16 bis 17 1 496 3. Über welchen aufenthaltsrechtlichen Status verfügen diese Personen? Der Aufenthaltsstatus der minderjährigen Flüchtlinge ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsrecht minderjährige Personen Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 9 620 Niederlassungserlaubnis 389 Aufenthaltsgestattung 2 117 Duldung 1 726 4. Wie viele minderjährige Flüchtlinge sind seit September 2015 freiwillig in ihr Heimat- beziehungsweise ins Ausland ausgereist? 5. Um welche Länder handelt es sich hierbei? Seit dem 1. Oktober 2018 reisten insgesamt 23 minderjährige Personen nachweislich freiwillig aus. Die Herkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen. Herkunftsland minderjährige Personen Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 8 Russische Föderation 4 Serbien 3 Iran, Syrien je 2 Armenien, Gabun, Saudi-Arabien, Somalia je 1 Bezüglich unbegleiteter und minderjährig eingereister Ausländer sind der zuständigen Fachbehörde keine Minderjährigen bekannt, die im Zeitraum zwischen dem 1. November 2018 und dem 31. Januar 2019 in ihre Heimatländer ausgereist sind. Im Übrigen siehe Drs. 21/14874. 6. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein minderjähriger Flüchtling im obigen Sinne freiwillig in sein Herkunftsland ausreisen kann? 7. Wie viele der in Hamburg untergebrachten minderjährigen Flüchtlinge haben seit ihrer Einreise nachweislich falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht? 8. Wie viele von ihnen haben nachweislich verschiedene Identitäten benutzt? 9. Wie viele minderjährige Flüchtlinge sind in Hamburg seit dem 1. Januar 2015 strafrechtlich in Erscheinung getreten? Bitte jeweils hinsichtlich Jahr, Alter, Geschlecht und Strafmaß aufschlüsseln. 10. In wie vielen Fällen ist es infolgedessen zu Verurteilungen gekommen? Bitte jeweils hinsichtlich Jahr, Alter, Geschlecht und Strafmaß aufschlüsseln . Siehe Drs. 21/14874.