BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16276 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Übergriffe auf islamische Einrichtungen in Hamburg – Abfrage für das zweite Halbjahr 2018 Im März 2018 kritisierten die Vertreter verschiedener islamischer Verbände eine sich verschlechternde Sicherheitslage der Muslime in Deutschland. Im Rahmen der Bundespressekonferenz vom 15. März 2018 gab Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, die folgende Erklärung ab: „Wenn Moscheen brennen in unserem Land, dann brennt in erster Linie unser Land; und in zweiter Linie ist es dann die Gruppe, die Religionsgemeinschaften und anderes.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Zur Erfassung von Straftaten der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Drs. 21/3165. Für die nachstehenden Ergebnisse ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) als Recherchegrundlage herangezogen worden. Zu den erfragten Sachverhalten hat der Senat zuletzt mit Drs. 21/12433 berichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Zu wie vielen Übergriffen gegen islamische Einrichtungen ist es im zweiten Halbjahr 2018 in Hamburg gekommen? 2. Was hat sich dabei jeweils im Einzelnen zugetragen? Bitte die zugrunde liegenden Sachverhalte schildern. 3. Welche Tätergruppen hat der Senat im Rahmen solcher Übergriffe identifiziert ? 4. In wie vielen Fällen konnten keine Täter ermittelt werden? Die Recherche ergab für den erfragten Zeitraum eine Sachbeschädigung. Unbekannte Täter brachten ausländerfeindliche/islamfeindliche Schriftzüge an der Hauswand einer Moschee in Horn an. 5. In wie vielen Fällen hat es laut Kenntnis des Senats Drohungen gegen islamische Einrichtungen beziehungsweise deren Betreiber gegeben? 6. Wie viele Fälle sind dem Senat bekannt, bei denen es zu öffentlichen Aufrufen zu Gewalt gegen islamische Einrichtungen gekommen ist? Bitte die zugrunde liegenden Fälle jeweils einzeln beschreiben. Siehe Vorbemerkung. Die Recherche zu den einschlägigen Straftatbeständen (zum Beispiel Bedrohung gemäß § 241 Strafgesetzbuch (StGB) und Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB) ergab für den erfragten Zeitraum keine Fälle im Sinne der Fragestellung. Drucksache 21/16276 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie schätzt der Senat die Bedrohungslage islamischer Einrichtungen in Hamburg gegenwärtig ein? 8. Wie hat sich die Bedrohungslage islamischer Einrichtungen nach Einschätzung des Senats seit dem 1. Juli 2018 bis heute verändert? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: unverändert. 9. Welche Maßnahmen hat die Stadt Hamburg im besagten Zeitraum zum Schutz islamischer Einrichtungen unternommen? 10. Wie hoch beläuft sich nach Kenntnis des Senats der bei Übergriffen gegen islamische Einrichtungen entstandene Sachschaden? Bitte für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 beantworten. Siehe Vorbemerkung.