BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16278 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Wohngemeinschaften für LSBTI*-Geflüchtete – Abfrage für Februar 2019 Ende Dezember 2019 waren nach Auskunft des Senats 56 269 Flüchtlinge in Hamburg.1 Man darf annehmen, dass sich unter diesen vereinzelt auch Menschen befinden, die dem Spektrum LSBTI* angehören. Dieses umfasst Personen , die entweder lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intersexuell sind. Da es sich bei den genannten sexuellen Randgruppen jeweils um kleine Minderheiten handelt, werden diese vom Senat als „besonders schutzbedürftig “2 eingestuft. Obwohl Fälle von gewalttätigen Übergriffe gegen LSBTI*- Migranten nicht statistisch erfasst werden3, hat der Senat im Rahmen neuer Schutzkonzepte 2016 erstmals spezielle Wohngemeinschaften ins Leben gerufen. Zu diesem Zweck wurden außerhalb der Erst- und Folgeunterbringungen Appartements angemietet, in denen die Betroffenen dann unter sich blieben. Dies ist jedoch insofern problematisch, als der Senat erklärt hat, keine Informationen darüber zu haben, wie hoch der Anteil der LSBTI* an der Gesamtzahl der Migranten ausfällt.4 Nichtsdestoweniger verfolgt der Senat das Ziel, sämtliche LSBTI*-Migranten komplett aus den Folgeunterkünften in sicheren Wohnraum zu vermitteln, um ein Zwangsouting zu verhindern.5 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, der Schutzbedürftigkeit aller von Gewalt betroffenen beziehungsweise bedrohten Personen Rechnung zu tragen (siehe Drs. 20/10994, Drs. 21/4174, Drs. 21/5581, 21/6163, Drs. 21/6891, 21/7485, 21/10281, 21/10457). Die besondere Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen ergibt sich dabei aufgrund von Erfahrungen aus der Beratungspraxis, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie internationalem Recht (wie zum Beispiel der Genfer Flüchtlingskonvention; EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Angaben von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sowie Lawaetz wohnen & leben gGmbh (Abrigo) wie folgt: 1. Hat der Senat mittlerweile Kenntnis davon, wie groß der Anteil von LSBTI* an der Gruppe der in Hamburg lebenden Migranten ausfällt? 1 Confer Drs. 21/15811. Seite 2. 2 Confer Drs. 21/7993. Seite 1. 3 Confer Drs 21/5581. Seite 3. 4 Confer ibidem. 5 Confer Drs. 21/7993. Seite 2. Drucksache 21/16278 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, wie viele Personen sind dem Senat gegenwärtig als LSBTI* bekannt? Bitte jeweils Alter und biologisches Geschlecht angeben. Falls nein, warum nicht? 2. Auf der Grundlage welcher gesicherten Informationen (denn weder die Größe der LSBTI*-Gruppe unter den Migranten noch die Anzahl von Fällen transphober Gewalt wurden nach Aussage des Senats statistisch erfasst) hat sich der Senat 2016 im Rahmen neuer Schutzkonzepte dazu entschlossen, LSBTI*-Migranten als „besonders schutzbedürftig“ einzustufen ? Siehe Vorbemerkung, Drs. 21/3649, 21/4569 und Drs. 21/10457. 3. Wie viele Wohnprojekte für LSBTI*-Migranten sind gegenwärtig in Hamburg vorhanden? Bitte jeweils Adresse, Typ der Immobilie (Häuser oder Wohnungen), Aufnahmekapazität sowie Belegung nennen. Der Betreiber f & w bietet in jedem Hamburger Bezirk Plätze in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU) in extra hierfür reserviertem abgeschlossenem Wohnraum für LSBTI*-Geflüchtete an. Die Platzkapazität und aktuelle Belegung (Stand 19. Februar 2019) stellt sich wie folgt dar: Wohnung Anzahl der Plätze Belegung 1 4 belegt 2 6 2 Plätze frei 3 6 2 Plätze frei 4 6 1 Platz frei 5 7 2 Plätze frei 6 9 alle belegt 7 6 1 Platz frei 8 5 4 Plätze frei Gesamtzahl der Plätze 49 12 Plätze frei Quelle: f & w Im Übrigen siehe Drs. 21/10457 und 21/6891. 4. In wie vielen Fällen wurden Immobilien angemietet beziehungsweise neu gebaut? 5. Wie viel Geld hat der Senat 2018 für die „besondere Schutzbedürftigkeit“ von LSBTI*-Migranten ausgegeben? Siehe Drs. 21/15678 und 21/10457. 6. In wie vielen Fällen hat der Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. LSBTI*- Migranten in privaten Wohnraum vermittelt? In keinem Fall. Im Übrigen siehe Drs. 21/10457. 7. In wie vielen Fällen hat f & w fördern und wohnen AöR bislang dabei mitgeholfen, LSBTI*-Migranten in privaten (sicheren) Wohnraum zu überführen? Die einzelnen Maßnahmen bitte im Sinne der in Frage 1. enthaltenen Spezifizierungen beantworten. Siehe Drs. 21/4569 und Drs. 21/10457. 8. In wie vielen Fällen hat das Projekt Abrigo der Lawaetz-Stiftung, die seit Ende 2016 für die „sichere“ Unterbringung von LSBTI*-Migranten zuständig ist, bis heute in entsprechender Weise gewirkt? Bislang wurden 46 Personen in das Projekt aufgenommen. Diese wurden – analog zu dem Projekt vivienda (siehe Drs. 21/5584) – in einer Anbahnungsphase, in der die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Wohnungsfindung geklärt und gegebenenfalls Besichtigungen und Begleitungen zu potenziellen Vermietern durchgeführt werden , intensiv beraten. Von den 46 Personen haben 14 Personen das Projekt verlassen , darunter neun Personen, die eigenständig eine Wohnung fanden. 25 Personen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16278 3 konnten über Abrigo in Mietverhältnisse vermittelt werden. Von der Möglichkeit der bedarfsbezogenen Unterstützung zur Einhaltung von Rechten und Pflichten während des Mietverhältnisses haben 20 Personen Gebrauch gemacht. 9. Wie rechtfertigt der Senat die Notwendigkeit von gesonderten Wohnprojekten für LSBTI*-Migranten, deren Anzahl und Bedrohungslage er nach eignen Angaben gar nicht kennt? Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/10457. 10. Was ist bis heute aus den angemieteten Appartements für LSBTI*- Migranten geworden, über die die Pressestelle des Senats am 4. August 2016 berichtete? 11. Ist gegenwärtig geplant, in Zukunft Wohnprojekte für LSBTI*-Migranten zu schaffen? Falls ja, welche und wie hoch belaufen sich die dafür anfallenden Kosten ? Falls nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 3.