BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1628 21. Wahlperiode 25.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Immer mehr Kinder mit Epilepsie in Regelklassen – Sachstandsanalyse in Hamburg (II) Bei der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/1401 sind unter Verweis auf die Ferienzeit und die damit einhergehende Unmöglichkeit einer Schulabfrage maßgebliche Fragen zu Fallzahlen aus dem Schulalltag offen geblieben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler waren und sind seit dem Schuljahr 2010/2011 bis heute jährlich an Hamburger Regelschulen offiziell mit Epilepsie in ihren verschiedenen Formen und Unterformen angemeldet? Bitte absolut und prozentual pro Schule pro Jahrgang und Schuljahr angeben. 2. Welche anderen chronischen Krankheiten, die „den Schulalltag der Schülerinnen und Schüler beeinflussen“ oder zu „Leistungsproblemen führen und besonderer Hilfestellungen im Schulalltag bedürfen“, wurden und werden seit dem Schuljahr 2010/2011 bis heute an Hamburger Schulen vermehrt gemeldet? Bitte nach Häufigkeit gestaffelt, absolut und prozentual pro Schule pro Jahrgang und Schuljahr angeben. 3. Wie viele Not- oder Unfälle im Zusammenhang mit chronischen Krankheiten von Schülerinnen und Schülern, bei denen eine Notversorgung notwendig wurde, sind seit dem Schuljahr 2010/2011 bis heute an den einzelnen Schulen aufgetreten, welcher Art waren diese Not- oder Unfälle ? Bitte pro Schule pro Jahrgang und Schuljahr angeben. Von einer Schulabfrage wurde seitens der zuständigen Behörde abgesehen, da es kein Meldeverfahren für Epilepsie und andere chronische Krankheiten gibt, siehe Drs. 21/1401. Eine Lehrkraft darf nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern andere Personen in der Schule über eine chronische Erkrankung eines Kindes informieren. Erfahrungen zeigen , dass dazu ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Schule, betroffenen Schülerinnen beziehungsweise Schülern und deren Eltern aufgebaut werden muss. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt deshalb, dass Schulen, denen die schriftliche Einwilligung der Eltern vorliegt, eine Liste der gesundheitlich beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler erstellen, in der ohne Nennung einer Diagnose spezifische Regelungen festgehalten sind. Diese Listen werden nur intern verwendet und können aus Schutz der betroffenen Familien nicht für statistische Auswertungen genutzt werden. Für die Entwicklung und Umsetzung unterstützender Maßnahmen, wie beispielsweise Fortbildungen zu chronischen Erkrankungen und Unterrichtsprojekte zu psychischen Drucksache 21/1628 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Erkrankungen, wird auf die Daten der Kinder- und Jugendgesundheitsberichterstattung , wie zum Beispiel den Kinder- und Jugendgesundheitssurvey des Robert KochInstituts (siehe http://www.kiggs-studie.de/), zurückgegriffen. Eine bundesweite qualitätsgesicherte Auswertung der meldepflichtigen Unfälle an Schulen erfolgt im Rahmen der bundesweiten Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), siehe Drs. 21/1401. Dabei wurden bis einschließlich der aktuellen Statistik von 2013 die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zusammengefasst . Von der Unfallkasse Nord werden außerhalb dieses Berichtswesens keine Daten vorab, beispielsweise für 2014, öffentlich zur Verfügung gestellt.