BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16287 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Koeppen und Dirk Kienscherf (SPD) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Nachverdichtung der SAGA am Reemstückenkamp in Eidelstedt Im Juni 2018 wurde ein Vorbescheidsantrag für die Nachverdichtung der SAGA-Siedlung am Reemstückenkamp positiv beschieden. Zwischen den vorhandenen viergeschossigen Häusern sollen auf vorhandenen Parkplatzanlagen zwei sechsgeschossige Wohnhäuser errichtet werden. Die vorhandenen Stellplatzanlagen sind im Bebauungsplan Eidelstedt 6 zwischen den Häusern 18 und 20 als Parkplatz und zwischen den Häusern 12 und 14 als Grünfläche ausgewiesen. Die im B-Plan ausgewiesene Stellplatzfläche zwischen den Häusern 14 und 16 wurde nie errichtet. Sofern in einem B-Plan Flächen für einen Parkplatz explizit ausgewiesen wurden, der nun einer Bebauung zugeführt werden soll, ist über eine Befreiung nach § 31 Absatz 2 BauGB zu befinden. Dabei ist neben der allgemeinen Parkplatzsituation in der Umgebung auch zu berücksichtigen, ob die entfallenden Stellplätze bei früheren Baugenehmigungen dem Nachweis von Stellplätzen dienten. Wir fragen daher den Senat: 1. Welchen Bearbeitungsstand hat das Bauvorhaben? Ist ein Bauantrag geplant? Wenn ja, wie viele Vollgeschosse, Wohneinheiten, neue Stellplätze sind geplant und wie viele Stellplätze entfallen? Ein Bauvorbescheid liegt vor, per dato ist die Einreichung eines Bauantrages für das 2. Quartal 2019 geplant. In der Planung sind derzeit zwei Gebäude mit je sechs Vollgeschossen und insgesamt 36 Wohnungen. Neue Stellplätze sind nach jetzigem Stand nicht vorgesehen. 2. Wurde im Rahmen des Vorbescheidsantrages eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 BauGB für die Überbauung der Stellplatzanlagen beantragt , geprüft und genehmigt? Wenn ja, wie wurde die Stellplatzsituation in der näheren Umgebung bewertet? Wenn ja, sind die entfallenden Stellplätze Bestandteil von früheren Baugenehmigungen gewesen? Ja, eine Befreiung gemäß § 31 Absatz 2 Baugesetzbuch für das Errichten eines Wohngebäudes auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche (ausgewiesene Fläche „Stellplätze mit Einfahrten“) wurde beantragt und geprüft. Die Stellplatzsituation wurde in der näheren Umgebung im Vorbescheidsverfahren nicht bewertet. Nach § 48 (1a) der Hamburgischen Bauordnung gilt die Verpflichtung Drucksache 21/16287 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zur Herstellung oder zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge nicht für Wohnungen oder Wohnheime. Weder im vereinfachten noch im konzentrierten Genehmigungsverfahren wird daher die Herstellung von Kfz-Stellplätzen geprüft. Ja, bei den entfallenden Stellplätzen handelte es sich um notwendige Stellplätze aus früheren Baugenehmigungen. Der Bauherr hat ein Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Absatz 1 Nummer 1 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) beantragt. Da sich nach Erteilung der Baugenehmigung die materielle Rechtslage durch Aufhebung der Stellplatzpflicht für Wohnraum geändert hat, wurde die Festsetzung notwendiger Stellplätze in der Baugenehmigung im Wege des Widerrufs nach § 49 Absatz 1 HmbVwVfG aufgehoben. 3. Wie viele Stellplätze sind in der SAGA-Wohnanlage Eidelstedt-Ost derzeit vorhanden und wie ist deren Auslastung? a) Auf privatem Grund b) Im öffentlichen Raum Im Quartier Eidelstedt-Ost gibt es derzeit 349 offene Stellplätze und 100 Garagen mit voller Auslastung. 4. Welchen Stellplatzschlüssel (Stellplatz pro Wohneinheit) gibt es aktuell in dem Quartier Eidelstedt-Ost? 5. Wie bewertet der Senat die derzeitige Stellplatzsituation in dem Quartier ? Bei Wohnungen oder Wohnheimen entscheiden die Bauherrinnen und Bauherren in eigener Verantwortung über die Herstellung von Stellplätzen in angemessenem Umfang, wobei sie neben dem Stellplatzbedarf der Bewohnerinnen und Bewohner, den örtlichen Verkehrsverhältnissen, der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr insbesondere die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigen sollen. Diese Regelung stellt lediglich einen Appell an Bauherrinnen und Bauherren dar, ist jedoch bauaufsichtlich weder erzwingbar noch durchsetzbar. 6. Sind auch weiterhin nur geförderte Wohnungen geplant? Wenn ja, wie bewertet der Senat die derzeitige Sozialstruktur auf Grundlage des Sozialmonitorings in dem Gebiet Eidelstedt-Ost? Es sind nur öffentlich geförderte Wohnungen geplant. Zur Bewertung werden die Ergebnisse des Sozialmonitorings für das Statistische Gebiet 42005 herangezogen. Der Statusindex ist niedrig, der Dynamikindex stabil (Sozialmonitoring-Bericht 2018). Seit dem Sozialmonitoring-Bericht 2012 hat es keine Veränderung des Statusindex gegeben. Die Ergebnisse für die einzelnen Indikatoren des Sozialmonitorings zeigen erhöhte Anteile vor allem bei folgenden Indikatoren: Anteil Kinder von Alleinerziehenden Anteil Kinder in Mindestsicherung (SGB II) Anteil Mindestsicherung im Alter (SGB XII) Dementsprechend signalisiert der Statusindex eine erhöhte Aufmerksamkeit für die Sozialstruktur in dem Quartier, eine Tendenz zur Verschärfung sozialer Herausforderungen ist jedoch nicht erkennbar. 7. Wie bewertet der Senat die Planungen insgesamt? Würden sich sechsgeschossige Bauten städtebaulich in das Quartier einfügen? Die beiden geplanten sechsgeschossigen Wohngebäude sind Teil eines Entwicklungskonzeptes des Bauherrn für die gesamte Siedlung und fügen sich als Nachverdichtung städtebaulich ein.