BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16289 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Welche Folgen hat der geplante Flughafenausbau? (4) Insgesamt fanden im vergangenen Jahr am innerstätisch gelegenen Hamburger Verkehrsflughafen „Helmut Schmidt“ 156 574 Flugbewegungen – davon 90 Prozent gewerblichen Ursprungs – statt. Mit 86 409 Starts und Landungen fanden 55,2 Prozent der Flugbewegungen in den Monaten Mai bis Oktober statt. Der Juli war mit 14 678 Starts und Landungen der flugverkehrsreichste Monat. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 17,23 Millionen Passagiere transportiert. Pro Flug waren es durchschnittlich 123 Passagiere . Der durchschnittliche Auslastungsgrad der Flugzeuge betrug 78,2 Prozent . Der passagierstärkste Tag des Jahres war mit 65 345 Passagieren der 12. Oktober 2018. Für das Jahr 2035 rechnet die Flughafen Hamburg GmbH (FHG) insgesamt mit 26 Millionen Passagieren pro Jahr. Dies entspräche einer Steigerung um 8,77 Millionen Passagieren gegenüber 2018. Damit es dann zu keinen relevanten Störungen im Betriebsablauf kommt, beabsichtigt die FHG, insgesamt circa 540 Millionen Euro in die Flughafeninfrastruktur zu investieren. Geplant (beziehungsweise zum Teil bereits realisiert) sind: Umbau der Pier Süd (160 Millionen Euro Baukosten), temporäre Errichtung eines Shuttlebus-Gates (30 Millionen Euro), Neubau einer Gepäckanlage (190 Millionen Euro), Umbau der Airport Plaza sowie Neubau eines zentralen Vorbaus (160 Millionen Euro). Die Kapazitäten des Luftraums, der Start- und Landebahnen sowie der Abfertigungsanlagen unterliegen administrativen, materiellen, personellen sowie meteorologischen Beschränkungen. Aufgrund dessen werden Flugverbindungen an stark frequentierten Flughäfen zentral koordiniert. In Deutschland sind die Verkehrsflughäfen in Berlin (Tegel und Schönefeld), Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart und Hamburg vollkoordiniert. Letzterer wurde im März 2016 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entsprechend ausgewiesen. Als Koordinationseckwert wird die maximale Anzahl an Flugbewegungen bezeichnet, die je Zeiteinheit an einem Flugplatz aufgrund der bestehenden Randbedingungen abgewickelt werden kann. Am Hamburger Verkehrsflughafen sind dies 48 Starts und Landungen je Stunde beziehungsweise 31 Starts pro Stunde. Hieraus folgt, dass der durchschnittliche zeitliche Mindestabstand je Flugbewegung (rechnerisch) 75 Sekunden beträgt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/16289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In der Vorbemerkung des Anfragenstellers werden Zahlen und Annahmen verwendet, die weder von der zuständigen Behörde noch von der Flughafen Hamburg GmbH (FHG) stammen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der FHG wie folgt: 1. Wann wurden die Koordinationseckwerte von 48 Starts und Landungen pro Stunde beziehungsweise 31 Starts pro Stunde für den Hamburger Verkehrsflughafen festgelegt? Die Eckwerte wurden im März des Jahres 2016 festgelegt. 2. Wer hat die Koordinationseckwerte festgelegt und wer war an deren Festlegung beteiligt? 3. Welche Einflussfaktoren wurden bei der Festlegung berücksichtigt? 4. Welches war der den Koordinationseckwert maßgeblich bestimmende Faktor? Gemäß § 27a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) legt der Flughafenkoordinator des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Koordinierungseckwert nach Anhörung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF), der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS), des betreffenden Flugplatzunternehmers und der Luftfahrtunternehmen, die den Flugplatz regelmäßig benutzen, im Einvernehmen mit der Landesluftfahrtbehörde fest. Der (zugleich bestimmende) Faktor für die Festlegung des Koordinierungseckwertes ist die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Flugplatz - und Flugsicherungskapazität. In Hamburg sind somit insbesondere das gekreuzte Start- und Landebahnsystem sowie der hiesige Luftraum zu berücksichtigen . Im Übrigen siehe Drs. 21/15534 und Drs. 21/15603. 5. Existiert am Hamburger Verkehrsflughafen – vergleichbar zu anderen vollkoordinierten Verkehrsflughäfen in Deutschland – ein Koordinierungsausschuss zur Ermittlung der Flughafenkapazität? Wenn ja, seit wann, mit welcher Zusammensetzung und unter wessen Leitung? Wenn nein, warum nicht? Seit der Vollkoordinierung im Jahr 2016 ist der Hamburger Flughafen in einen Koordinierungsausschuss eingebunden, in dem mehrere Flughäfen behandelt werden und der einmal pro Jahr durch den deutschen Flughafenkoordinator einberufen wird. Im Übrigen siehe Antwort 2. bis 4. 6. Wie groß ist die derzeitige maximale Luftraumkapazität pro Stunde am Hamburger Verkehrsflughafen? Ausdruck der Luftraumkapazität ist der Koordinationseckwert. Dieser beträgt am Hamburg Airport 48 Starts und Landungen. 7. Welches sind die die Luftraumkapazität – in welchem Ausmaß – sowohl im Ist-Zustand als auch nach Beendigung des oben beschriebenen Flughafenausbaus bestimmenden Faktoren? Die genannten Baumaßnahmen haben Auswirkung auf die Menge der Flugbewegungen , die abgewickelt werden können. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4. sowie Drs. 21/15534 und 21/15603. 8. Wie groß ist die maximale Flugverkehrs-Kapazität der Start- und Landebahnen am Hamburger Verkehrsflughafen pro Stunde? 9. Welches sind die die maximale Kapazität der Start- und Landebahnen – sowohl im Ist-Zustand als auch nach Beendigung des oben beschriebenen Flughafenausbaus – bestimmenden Faktoren? Siehe Antwort zu 6. Bei der Kapazitätsbestimmung wird nicht zwischen Luftraum- und Flugverkehrskapazität unterschieden. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16289 3 10. Wie groß ist die maximale Kapazität der Flugzeug-Abstellflächen am Hamburger Verkehrsflughafen pro Stunde? 11. Welches sind die die maximale Kapazität der Abstellflächen – in welchem Ausmaß – sowohl im Ist-Zustand als auch nach Beendigung des oben beschriebenen Flughafenausbaus bestimmenden Faktoren? Es gibt keinen Stundenwert für die maximale Kapazität der Flugzeug-Abstellflächen am Hamburger Flughafen. Die Anzahl der maximalen „Code-C“-äquivalenten Abstellpositionen beträgt 53. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen werden es 56 Positionen sein. 12. Wie groß ist die maximale Kapazität der Passagierabfertigung (Anzahl an Passagieren) am Hamburger Verkehrsflughafen pro Stunde? 13. Welches sind die die maximale Kapazität der Passagierabfertigung am Hamburger Verkehrsflughafen sowohl im Ist-Zustand als auch nach Beendigung des oben beschriebenen Flughafenausbaus – jeweils in welchem Ausmaß – bestimmenden Faktoren? Es gibt keine einheitliche Messgröße, die die maximale Kapazität der Passagierabfertigung pro Stunde beschreibt. 14. Wie groß ist die maximale Kapazität der „landseitigen Anbindung“ (insbesondere betriebseigener Pkw-Parkraum sowie S-Bahn-Anbindung) am Hamburger Verkehrsflughafen pro Stunde? 15. Welches sind die die maximale Kapazität der „landseitigen Anbindung“ bestimmenden Faktoren sowohl im Ist-Zustand als auch nach Beendigung des oben beschriebenen Flughafenausbaus? Derzeit wird der Flughafen im Tagesverkehr von der Linie S1 alle zehn Minuten mit Kurzzügen angefahren. Die maximal zulässige Fahrgastkapazität je Kurzzug beträgt circa 500 Plätze; das sind pro Stunde und Richtung (6 x 500 Plätze=) 3 000 Plätze. Der Flughafen Hamburg selbst stellt rund 12 000 Kundenparkplätze zur Verfügung. Parkflächen sind nicht Teil der erwähnten Baumaßnahmen an den Terminals. Der Flughafen Hamburg prüft dennoch stetig den Bedarf und die weitere Erschließung von Parkflächen. 16. Wie viele Flugbewegungen (getrennt nach Starts und Landungen) fanden am 12. Oktober 2018 während der Betriebszeit jeweils in den 17 Betriebsstunden statt? Am 12. Oktober 2018 fanden 261 Landungen und 267 Starts statt. 17. Wie stellt sich die Tagesganglinie der Flugbewegungen (getrennt nach Starts und Landungen sowie Gesamt) als gleitender Stundenwert für den 12. Oktober 2018 dar? Bitte tabellarisch als Zehn-Minuten-Werte angeben . Siehe Anlage. Flugbewegungen am 12. Oktober 2018 gleitende Stunde (tats. Zeit) Landungen Starts Bewegungen 06:00-07:00 1 22 23 06:10-07:10 2 24 26 06:20-07:20 3 24 27 06:30-07:30 5 25 30 06:40-07:40 5 24 29 06:50-07:50 7 21 28 07:00-08:00 8 18 26 07:10-08:10 9 16 25 07:20-08:20 9 14 23 07:30-08:30 10 11 21 07:40-08:40 11 9 20 07:50-08:50 10 7 17 08:00-09:00 12 9 21 08:10-09:10 12 10 22 08:20-09:20 16 9 25 08:30-09:30 17 13 30 08:40-09:40 20 16 36 08:50-09:50 22 17 39 09:00-10:00 22 14 36 09:10-10:10 23 15 38 09:20-10:20 20 16 36 09:30-10:30 21 15 36 09:40-10:40 18 14 32 09:50-10:50 16 18 34 10:00-11:00 16 20 36 10:10-11:10 16 20 36 10:20-11:20 16 21 37 10:30-11:30 11 24 35 10:40-11:40 11 24 35 10:50-11:50 13 20 33 11:00-12:00 14 18 32 11:10-12:10 14 19 33 11:20-12:20 15 20 35 11:30-12:30 18 15 33 11:40-12:40 19 16 35 11:50-12:50 18 19 37 12:00-13:00 17 22 39 12:10-13:10 16 21 37 12:20-13:20 15 22 37 12:30-13:30 15 22 37 12:40-13:40 14 22 36 12:50-13:50 16 21 37 13:00-14:00 17 19 36 13:10-14:10 21 19 40 13:20-14:20 22 17 39 13:30-14:30 22 16 38 13:40-14:40 22 18 40 13:50-14:50 20 17 37 14:00-15:00 17 19 36 14:10-15:10 11 18 29 14:20-15:20 10 19 29 14:30-15:30 11 19 30 14:40-15:40 11 15 26 14:50-15:50 11 18 29 Drucksache 21/16289 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage 15:00-16:00 12 18 30 15:10-16:10 15 16 31 15:20-16:20 16 15 31 15:30-16:30 13 15 28 15:40-16:40 15 15 30 15:50-16:50 14 11 25 16:00-17:00 13 10 23 16:10-17:10 12 12 24 16:20-17:20 12 12 24 16:30-17:30 14 12 26 16:40-17:40 14 12 26 16:50-17:50 18 13 31 17:00-18:00 22 11 33 17:10-18:10 24 12 36 17:20-18:20 24 13 37 17:30-18:30 23 16 39 17:40-18:40 20 16 36 17:50-18:50 17 18 35 18:00-19:00 17 20 37 18:10-19:10 18 21 39 18:20-19:20 19 19 38 18:30-19:30 19 17 36 18:40-19:40 21 19 40 18:50-19:50 19 17 36 19:00-20:00 16 17 33 19:10-20:10 14 19 33 19:20-20:20 11 17 28 19:30-20:30 9 19 28 19:40-20:40 7 17 24 19:50-20:50 9 15 24 20:00-21:00 10 14 24 20:10-21:10 11 9 20 20:20-21:20 14 10 24 20:30-21:30 16 7 23 20:40-21:40 18 6 24 20:50-21:50 21 8 29 21:00-22:00 23 8 31 21:10-22:10 23 9 32 21:20-22:20 23 8 31 21:30-22:30 26 9 35 21:40-22:40 26 10 36 21:50-22:50 25 9 34 22:00-23:00 24 8 32 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16289 5 16289ska_text 16289ska_Antwort_Anlage