BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16293 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Feineis und Peter Lorkowski (AfD) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Dritte Variante zum Ehestorfer Heuweg: Einbahnstraßenregelung und vier Wochen Vollsperrung zur Weihnachtszeit! „Neue Baustellenkoordinierung wirkt“, prahlt der Senat in seiner Pressemeldung am 14. Februar 2019. Er tut dies einen Tag, nachdem in der Bürgerschaft wiederholt AfD-Anträge zur Umgehung einer Vollsperrung sowie Zusatzanträge anderer Oppositionsparteien durch die rot-grüne Mehrheitsregierung abgelehnt wurden. Die Wirkung eines Umdenkens und Umplanens beim LSBG führt wohl nicht minder auf das Intervenieren der AfD und den Protest der Anwohner zurück. In seiner dritten Planungsvariante zum Ehestorfer Heuweg verspricht der LSBG jetzt: „Vollsperrung von sieben Monaten auf vier Wochen reduziert/ Wechselnde Einbahnstraßenregelung/Einrichtung von provisorischer Fahrbahn “. Der neue Bauablauf werde möglich durch „eine kleinteilige Arbeit in fünf Bauphasen“. Bisher wurden diese Vorschläge vom LSBG rigoros abgelehnt , nicht zuletzt aus Gründen arbeitsschutzrechtlicher Maßnahmen und wegen der Verkehrssicherheit.1 Die wechselnde Einbahnstraßenregelung für den Autoverkehr sieht so aus: Von fünf bis zwölf Uhr kann das Baufeld in Richtung Norden passiert werden, von zwölf bis fünf Uhr in Richtung Süden Zusätzlich soll eine provisorische Fahrbahn für eine Einbahnstraße und ein provisorischer Gehweg gebaut werden, um den Verkehr am Baufeld vorbeizuführen, während die neuen Fahrbahnen und die Straßenentwässerungsleitungen hergestellt werden. Anstatt einer Vollsperrung von März bis September dieses Jahres und einer weiteren, neunmonatigen im kommenden Jahr soll es also zunächst in diesem Jahr zwischen der niedersächsischen Landesgrenze und der Rudolph- Steiner-Schule fünf Bauphasen mit jeweils eigener Verkehrsführungen geben. Zum Einbau der letzten Asphaltschichten in die Fahrbahn und für Arbeiten an den Grünstreifen sei dann allerdings doch eine Vollsperrung nötig, und zwar für etwa vier Wochen, aber nicht erst im Januar 2020, sondern pünktlich zum Weihnachtsgeschäft. Im kommenden Jahr sollen die Bauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt, nördlicher Ehestorfer Heuweg bis zur B 73, durchgeführt werden. Acht Jahre Planung, eine teure Machbarkeitsstudie,2 knapp 1 Million Euro Projektierungskosten3 und nun sollen sich die Gesamtkosten dieser Straßen- 1 Drs. 21/14573. 2 Erläuterungsbericht zur Schlussverschickung, Seite 2. 3 Bezirksdrucksache Harburg Drs. 20-4085.01. Drucksache 21/16293 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 baumaßnahme durch die erneute Planung um 800 000 Euro auf mehr als 14,5 Millionen Euro verteuern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In der Vorbemerkung zu Drs. 21/14573 erklärt der Senat, dass die Vollsperrung eine Folge arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben sei, die zum Schutz der Beschäftigten einzuhalten seien. Weiter heißt es in Drs. 14978, dass „rechtliche Vorgaben“ eine Vollsperrung notwendig machten . Wie kommt es dazu, dass diese Aussagen plötzlich alle nicht mehr relevant sind beziehungsweise wodurch werden diese Voraussetzungen jetzt hinfällig? Diese Regelungen gelten weiterhin ohne Einschränkungen. Durch den Bau von provisorischen Fahrbahnen und Gehwegen kann zusätzlicher Raum geschaffen werden, sodass ein öffentlicher Straßenverkehr als Einbahnstraße neben dem Baufeld sicher möglich ist. 2. Geplant ist jeweils eine Einbahnstraßenführung entlang der einzelnen Baustellenbereiche. Warum ist hier nicht eine wechselseitige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlagen (Blockverkehr) möglich? Der Senat hatte diese Variante stets abgelehnt mit der Begründung, dass dies nur beim Bauen in Teilabschnitten möglich sei. Ein entsprechender Umstand scheint ja nun gegeben. Siehe Drs. 21/15447. 3. Betrifft die geplante Einbahnstraßenregelung für den Autoverkehr: in Richtung Norden von fünf bis zwölf Uhr und Richtung Süden von zwölf bis fünf Uhr, alle Wochen- und Feiertage? Und sind hier Ausnahmeregelungen für Anwohner geplant? Wenn ja, wie? Die Details der Verkehrsführung und Beschilderung, dazu zählen auch die Regelungen während der Wochenenden und Feiertage, sind noch nicht abschließend festgelegt . Dies wird in der jeweiligen laufenden Arbeitswoche erfolgen. Ausnahmeregelungen für Anliegerinnen und Anlieger sind nicht geplant. 4. Welche Ankäufe von Flurstücken stehen noch aus und welche haben sich durch die neue Planungsvariante erübrigt beziehungsweise auf welche Käufe hätte verzichtet werden können, wenn die aktuelle Variante von Beginn an favorisiert worden wäre? Die Planungsinhalte für den Zustand nach der Fertigstellung haben sich nicht geändert . Die Bauablaufplanung hat keinen Einfluss auf den erforderlichen Grunderwerb. Der Grunderwerb ist abgeschlossen. 5. Was kostet die geplante Verkehrsinsel im nördlichen Teil des EHW und bleibt diese, trotz des Protestes der Anwohner über die Widersinnigkeit einer solchen, Planungsbestandteil? Im Ehestorfer Heuweg sind insgesamt drei Mittelinseln als Querungshilfen geplant. Diese werden von vielen Anliegerinnen und Anliegern und den Behindertenverbänden begrüßt. Die Kosten für diese Mittelinseln lassen sich nicht separat ermitteln, da sie Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme sind. 6. Wird ein Rad-/Gehweg während der Bauphase ausschließlich entlang des EHW geplant oder wird dieser auch durch ein Waldstück führen? Wenn nein, warum wird diese Variante nicht als einen permanent existierenden Waldweg gewählt, nicht zuletzt, um auf die Herstellung eines für jedes Baufeld eigens herzustellenden Geh-/Radweges verzichten zu können? Die Nutzung des vorh. Waldweges ist geprüft worden. Der Wanderweg im Wald ist als öffentlicher Gehweg nicht geeignet. Auch mit einer zusätzlichen Schotterbefestigung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16293 3 oder Ähnlichem ist der Weg zu schmal und besitzt streckenweise ein sehr starkes Quer- und Längsgefälle. 7. Sichtlich erleichtert schwärmt der Niedersächsische Minister für Wirtschaft , Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, von einer „enge(n) Kooperation beim Thema Verkehr zwischen Hamburg und Niedersachsen“.4 Unterstützt der Senat diese Einschätzung oder sieht er hier Verbesserungsbedarf, um künftig weniger zeitintensiv und teuer Straßenbaumaßnahmen in Abstimmung mit den umliegenden Ländern zu koordinieren? Die zuständige Behörde teilt diese Einschätzung. 8. Am Beispiel von Straßenbauarbeiten auf Autobahnen wird deutlich, dass Anreizsysteme wie die Bonus-Malus-Regelung zu effizienteren Abläufen auf der Baustelle führen und durch die eingesparte Zeit insgesamt zu erheblichen Kosteneinsparungen beitragen. Findet ein solches Anreizsystem nun beim EHW nun Anwendung? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/15447. 9. Zum Einbau der letzten Asphaltschichten in die Fahrbahn und für Arbeiten an den Grünstreifen ist zum Ende der Bauzeit eine Vollsperrung für etwa vier Wochen notwendig. Warum ist diese während der Weihnachtszeit geplant, wo es doch schon 2018 massive Proteste betroffener Gastronomen gab, die durch den Verzicht auf das lukrative, und damit existenzielle, Weihnachtsgeschäft eklatante Einsatzbußen hinnehmen müssten? Die Vollsperrung kann auf ca. vier Wochen begrenzt werden. Dies ist eine erhebliche Veränderung gegenüber dem bisher geplanten Bauablauf. Der Asphalteinbau kann erst in der letzten Bauphase erfolgen, die voraussichtlich im Dezember des Jahres 2019 liegen wird. a) Bei all der bewiesenen Flexibilität des LSBG, der in der Lage ist, Baumaßnahmen in kürzester Zeit komplett umzuwerfen, stellt sich die Frage, ob es hier nicht auch noch Handlungsspielraum gibt? 10. Im kommenden Jahr sollen die Bauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt (nördlicher Ehestorfer Heuweg bis zur B 73) durchgeführt werden . Werden hier die gleichen Regelungen beibehalten (5-12-5-Uhr- Regelung)? Und wie lange werden die Maßnahmen andauern? Werden diese auch wieder mit einer vierwöchigen Vollsperrung im Dezember 2020 enden? Der Bauablauf ist unter anderem abhängig von Witterungseinflüssen. Der Bauablauf für den zweiten Bauabschnitt im Jahr 2020 wird erst im Jahr 2019 unter Beteiligung der Betroffenen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Bauablauf im Jahr 2019 festgelegt. 11. Es bestünde das Risiko, heißt es in besagter Pressemeldung, „dass durch unvorhergesehene Ereignisse das Baufeld doch verbreitert und eine Vollsperrung eingerichtet werden muss“. Welche könnten denn diese unvorhergesehenen Ereignisse sein und wie wahrscheinlich ist das Eintreten dieser Ereignisse? Selbst nach sorgfältiger Erkundung des Baugrunds sind Behinderungen durch ungünstige Bodenverhältnisse, Hindernisse oder Leitungen nicht völlig auszuschließen . Die Wahrscheinlichkeit, dass solche Behinderungen auftreten können, wird von der zuständigen Behörde derzeit als gering eingeschätzt. 4 https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/12153706/2019-02-14-bwvi-ehestorfer-heuweg/. Drucksache 21/16293 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 12. Inwiefern verschieben sich jetzt wiederholt die Baumaßnahmen zur Grundinstandsetzung der B 75, Bremer Straße? Die Grundinstandsetzung der Bremer Straße ist ab dem Jahr 2021 geplant. Der genaue Baubeginn wird mit den übrigen relevanten Baumaßnahmen im Umfeld koordiniert werden. 13. Wodurch verteuert sich die Baumaßnahme jetzt konkret um voraussichtlich 800 000 Euro? Für den jetzt geplanten Bauablauf entstehen zusätzliche Kosten für den Bau und den Rückbau einer provisorischen Fahrbahn und eines provisorischen Gehwegs und für zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen und Absperrungen. 14. Welche Architekten/Planungsbüros waren bisher (seit Beginn 2010) zu welcher Zeit der Planungsphase an der Bauplanung zum Ehestorfer Heuweg" beteiligt? Die Planung einschließlich Bauablaufplanung obliegt dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gwässer (LSBG) und dem Mecklenburgischen Ingenieurbüro für Verkehrsbau GmbH in Schwerin.