BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16299 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch und Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: PepKo/Berufsförderungswerk II – Wieder Grundstücksspekulation statt gemeinwohlorientierter Bodenpolitik? Im Anschluss an die Drs. 21/15095 ergeben sich weitere Fragen, insbesondere zum aktuellen weiteren Grundstücksverkauf in Farmsen. Wie sich aus der Drs. XIX-4909.1 der Bezirksversammlung Wandsbek ergibt, arbeitete die Berufsförderungswerk Hamburg GmbH (BFW) nach der Insolvenz im Jahr 2013 im Januar 2014 mit einem Schuldenstand von circa 12 Millionen Euro weiter. Insolvenzplan und Restrukturierungskonzept (Drs. 20/5765) sahen lediglich den Verkauf der für nicht betriebsnotwendig erachteten Grundstücke am Berner Heerweg 183a/185 sowie von circa 50 Prozent der Grundstücksflächen an der August-Krogmann-Straße vor. Diese Verkäufe wurden realisiert . Es wurde insgesamt ein Verkaufserlös von 18 726 500,00 Euro erzielt. Wie sich aus den Jahresabschlüssen ergibt, lag dieser knapp 5 Millionen Euro über dem Buchwert. Weitere Grundstücksverkäufe waren nicht vorgesehen . Vielmehr wurden die restlichen Flächen als betriebsnotwendig angesehen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat bereits mit Drs. 21/15095 ausführlich zum bevorstehenden Verkauf der PEPKO Perspektiv-Kontor Hamburg GmbH (PepKo) Stellung genommen. Zudem hat der Senat im Rahmen der vom bürgerschaftlichen Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration beschlossenen Selbstbefassung am 06.12.2018 über Hintergründe des Verkaufs der Gesellschaft und den anstehenden Verkauf der Liegenschaften in Farmsen berichtet (siehe Ausschussprotokoll Nummer 21/35). Der Ausschuss hat beschlossen, diese Selbstbefassung fortzusetzen. Da der Standort des BFW mit seinem etablierten, vielfältigen sozialen Nutzen für das Quartier in Farmsen von hoher Bedeutung ist, erfolgt das Verfahren des Verkaufs der Liegenschaften In Farmsen in enger Abstimmung mit den Interessen der Beteiligten im Bezirk Wandsbek. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage der Rückmeldungen der PepKo-Unternehmen wie folgt: 1. In der Drs. 20/5765 heißt es, dass die Betriebsimmobilien und deren Ausstattung auch durch Darlehen und Investitionszuschüsse finanziert worden seien, die weitgehend mit grundpfandrechtlich besicherten Rückzahlungsvorbehalten für den Fall einer Nutzungsaufgabe vor Beendigung der vorgegebenen Nutzungsdauer versehen seien. a. Wer sind die Darlehens- und Zuwendungsgeber/-innen, die Rückzahlungsvorbehalte beziehungsweise vorzeitige Rückzahlungsfor- Drucksache 21/16299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 derungen jeweils in welcher Höhe haben? Für wie lange ist die jeweilige Nutzungsdauer festgelegt? Bitte genau auflisten. b. Rückzahlungen in welcher Höhe fielen aufgrund der Grundstücksverkäufe im Jahr 2013 an? Bitte genau darlegen und nach Darlehen und Zuschüssen differenzieren. c. Rückzahlungen in welcher Höhe fallen aufgrund der aktuell vorgesehenen Grundstücksverkäufe an? Bitte ebenfalls nach Darlehen und Zuschüssen differenzieren. Zu Darlehens- und Zuwendungsgebern siehe Anlage. Bei der Gesamtsumme in Höhe von 10 576 888,06 Euro handelt es sich um die aktuellen Darlehen des BFW gegenüber Gläubigern für Immobilien. Dieser Betrag wurde im Jahr 2018 im Schuldenmoratorium eingefroren und muss am 31.12.2019 oder beim Verkauf der Immobilie zurückgezahlt werden. Eine Gegenüberstellung der mit den Darlehen finanzierten korrespondierenden Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da aktuell alle Kapazitäten des BFW für die Jahresabschlussarbeiten benötigt werden und für eine detaillierte Auflistung zusätzliche, umfangreiche Recherchearbeiten im Archiv erforderlich sind. Die Grundstücke in der August-Krogmann Straße und im Berner Heerweg wurden im Jahr 2013 verkauft. Die seinerzeitigen Darlehens- und Zuschussgeber haben ihre Darlehen und Zuschüsse aufgrund der erzielten Verkaufserlöse zurückerhalten. Im Einzelnen stellten sich die Rückzahlungen wie folgt dar: Grundstücksverkauf August-Krogmann-Straße 2013 Rückzahlungen (in Euro) Darlehen in € Zuschuss in € Hamburger Stiftung für Rehabilitation und Integration 336 911,24 Investitions- u. Förderbank Hamburg 781 557,95 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 390 339,55 2 160,21 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 974 194,23 Bundesagentur für Arbeit 18 363,15 KFW Bankengruppe 350 241,42 Deutsche Rentenversicherung Nord 688 509,44 Deutsche Rentenversicherung Bund 316 220,57 Berufsbildungswerk Hamburg GmbH 1 413 159,41 Quelle: PepKo Grundstücksverkauf Berner Heerweg 2013 Rückzahlungen (in Euro) Darlehen in € Zuschuss in € Investitions- u. Förderbank Hamburg 3 752 041,85 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 573 078,86 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung 1 406 615,81 Bundesagentur für Arbeit 76 969,10 KFW Bankengruppe 371 616,01 Quelle: PepKo Für die aktuell vorgesehenen Grundstücksverkäufe fallen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2 024 160 Euro, für die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord 47 793 Euro und für die Freie und Hansestadt Hamburg 1 533 254 Euro an. 2. Welche Forderungen welcher (weiteren) Gläubiger/-innen in welcher Höhe sind aktuell noch grundpfandrechtlich gesichert? Welche Grundstücke sind damit belastet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16299 3 Keine. Im Übrigen: entfällt. 3. Wie ist der aktuelle Sachstand im Hinblick auf das seinerzeitige Schuldenmoratorium ? Siehe Vorbemerkung. 4. Im Rahmen des Restrukturierungskonzeptes bewilligte die Freie und Hansestadt Hamburg ein zinsloses Gesellschafterdarlehen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung in Höhe von 4,55 Millionen Euro. a. In welchem Umfang ist dieses Darlehen und wofür in Anspruch genommen worden? b. Für welchen Zeitraum wurde dieses Darlehen in Anspruch genommen und in welchem Umfang wurde es wann zurückgezahlt? Das Darlehen wurde als Liquiditätshilfe in fünf Tranchen in der Zeit von August 2012 bis April 2013 in einer Gesamthöhe von 3,55 Millionen Euro in Anspruch genommen. Die vollständige Rückzahlung erfolgte per 31.12.2013. 5. Im Jahr 2012 wurde gleichzeitig die Option beschlossen, das Liquiditätsdarlehen in einen Restrukturierungszuschuss oder ein langfristiges Darlehen in gleicher Höhe umzuwandeln. a. In welchem Umfang wurde der Zuschuss und/oder das Darlehen in Anspruch genommen? b. Wie ist es zu erklären, dass es im Jahr 2012 keine rechtlichen Bedenken gab, das BFW gegebenenfalls auch mit einem Zuschuss zu unterstützen, dass aber nunmehr in der Drs. 21/15095 erklärt wird, die Handlungsspielräume der Freien und Hansestadt Hamburg seien sehr eng, um die PepKo- Unternehmen zu unterstützen, da auch das europäische Beihilferecht enge Grenzen setze? Inwieweit galt beziehungsweise gilt dies auch für Geldflüsse von Gesellschaftern/-innen an Tochtergesellschaften (und von diesen gegebenenfalls an Enkelgesellschaften )? Bitte ausführlich darlegen, auch im Hinblick auf eine mögliche Änderung der Sach- oder Rechtslage. Ein Zuschuss wurde nicht gewährt. Zur Frage nach der Inanspruchnahme des Darlehens siehe Antwort zu 4. a. und b. Der Verweis auf die Spielräume des EU- Beihilferechts in Drs. 21/15095 erfolgte, weil diese Aspekte zunehmend im Fokus stehen . Änderungen der Rechtslage haben sich seit der Drs. 20/5765 nicht ergeben. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wurden weitere Liquiditätshilfen der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen? Wenn ja, wann wurden welche Hilfen beschlossen und welche Entwicklung gab es? Das Tochterunternehmen ab ausblick hamburg gmbh war 2017 durch einen unvorhersehbaren Wegfall von Aufträgen und durch Änderungen im Einkaufsverhalten von Auftraggebern existenzbedrohend betroffen. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschafterin im Januar 2018 beschlossen, Liquiditätshilfen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zu leisten. Die ab ausblick hamburg gmbh erhielt eine Mietüberbrückung in Höhe von 130 000 Euro, um die Zahlungsfähigkeit bis zur Aufhebung der Mietverträge für durch den Auftragseinbruch nicht mehr benötigter Geschäftsräume sicherzustellen. Zudem erhielt das Unternehmen 55 000 Euro zur Finanzierung personeller Kapazitäten zur Geschäftsfeldentwicklung der im Zielbild zugewiesenen Aufgaben. Durch diese Maßnahmen konnte die existenzbedrohende Situation abgewendet werden. Der bestehende Kontokorrentrahmen bei der Kasse.Hamburg in Höhe von 1 Millionen Euro wurde bisher nicht in Anspruch genommen. Drucksache 21/16299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Warum ist die rund 32 000 qm große Fläche an der August-Krogmann- Straße 52 seinerzeit nicht, wie laut Restrukturierungskonzept beabsichtigt , an ein städtisches Wohnungsbauunternehmen oder eine andere Gesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg verkauft worden? Es gab damals kein werthaltiges Kaufinteresse. 8. Wie ist der aktuelle Stand des Grundstücksverkaufs um den Marie- Bautz-Weg herum? a. Ist bereits ein Anhandgabe- oder Grundstückskaufvertrag abgeschlossen ? Wenn ja, mit wem und über welche Flächen und zu welchen Konditionen beziehungsweise welchem Kaufpreis? b. Wenn nein: Seitens des Bezirkes Wandsbek sind umfangreiche Auflagen an einen zukünftigen Käufer formuliert worden (dortige Drs. 20-6970). Inwieweit gehen Senat beziehungsweise zuständige Behörden davon aus, dass damit ein Kaufpreis erzielt werden kann, der die finanziellen Probleme der PepKo-Unternehmen löst? Was geschieht, falls dies nicht der Fall ist? Ein Anhandgabe- oder Grundstückskaufvertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/15095. 9. Aktuell macht gerade die Asbest-Belastung von älteren Gebäuden Schlagzeilen (NDR, C&A). Ist aufgrund des Alters der auf dem Gelände des BFW stehenden Gebäude mit einer Asbest-Belastung zu rechnen? Wurde dies untersucht? Wenn ja, welche Gebäude genau sind betroffen? Eine Asbestbelastung der BFW-Gebäude ist nicht bekannt. Eine Untersuchung hat deshalb bisher nicht stattgefunden. 10. Mit der Drs. 21/15024 hat die Hamburgische Bürgerschaft die Ausübung von Wiederkaufsrechten durch die Freie und Hansestadt Hamburg beschlossen. a. Besteht an den zum Verkauf stehenden Flächen des BFW ein Wiederkaufsrecht der Freien und Hansestadt Hamburg? Wenn ja, warum macht die Freie und Hansestadt Hamburg von diesem Recht keinen Gebrauch? b. Welche (weiteren) Möglichkeiten zu welchen Konditionen hat beziehungsweise hatte die Freie und Hansestadt Hamburg als alleinige Gesellschafterin der Muttergesellschaft des BFW, Eigentum an den fraglichen Grundstücksflächen zu erlangen? c. Inwieweit haben Senat beziehungsweise zuständige Behörden es in Betracht gezogen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg oder eine ihrer Tochtergesellschaften durch einen Erwerb der Grundstücksflächen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation von PepKo beziehungsweise des BFW leisten könnte? Ein Wiederkaufsrecht der Freien und Hansestadt Hamburg besteht nicht. Generell könnte das BFW Grundstücksflächen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) anbieten. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein solcher Verkauf an den LIG dort die Grunderwerbsteuerpflicht auslöst und ebenso bei einem eventuellen Weiterverkauf an einen Dritten. Dies würde das Grundstück gerade auch im Hinblick auf hierauf zu bauende Wohnungen unnötig verteuern. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16299 5 11. Mit der Drs. 21/15595 hat die Hamburgische Bürgerschaft eine Neuausrichtung der Bodenpolitik beschlossen, die insbesondere die Nutzung von Erbbaurechten vorsieht. a. Inwieweit wird der Senat das Konzept einer gemeinwohlorientierten Liegenschaftspolitik auch auf städtische Tochter- und Enkelgesellschaften , deren Mehrheitseigentümerin sie ist, erstrecken? b. Warum wird beziehungsweise wurde die Zielrichtung des Bürgerschaftsbeschlusses nicht bereits für die Flächen des BFW umgesetzt und die Möglichkeit wahrgenommen, die Grundstücksflächen im Wege des Erbbaurechts zu vergeben? c. Warum sind in der Drs. 20-6970 der Bezirksversammlung Wandsbek lediglich mindestens 30 Prozent der Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen im ersten Förderweg und nicht mindestens 50 Prozent vorgesehen, wie es die Drs. 21/15024 nahelegt? Der Senat nimmt zu Anträgen, die in einer Bezirksversammlung gestellt beziehungsweise beschlossen wurden und sich an das Bezirksamt richten, keine Stellung. Im Übrigen hat sich der Senat noch nicht mit der Beantwortung der Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/15024 und 21/15595 befasst. Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen . 12. Welches (weitere) städtebauliche Entwicklungskonzept verfolgt der Senat mit dem Verkauf von Grundstücksflächen in dem sich dynamisch entwickelnden Gebiet Farmsen-Berne mit aktuell diversen Neubauprojekten ? Unabhängig von einzelnen Grundstücksgeschäften ist der Stadtteil Farmsen-Berne im Sinne des Senatskonzeptes „Mehr Stadt in der Stadt“ der sogenannten Urbanisierungszone zuzurechnen. Dort bestehen die Möglichkeit und das Ziel, im vorhandenen, bereits erschlossenen Siedlungsraum im Rahmen der Innenentwicklung weitere Stadtentwicklungspotenziale, insbesondere im Wohnungsbau, zu realisieren. Die zuständigen Fachbehörden sind sich der Herausforderung bewusst, hierbei auch zum Beispiel die verkehrsbezogenen Rahmenbedingungen und die infrastrukturelle Ausstattung des Stadtteils zu berücksichtigen. 13. Wer ist Eigentümer/-in des an der Reichsbahnstraße gelegenen Grundstücks , auf dem das BBW angesiedelt ist? Welche Planungen gibt es hinsichtlich dieses Grundstückes? Eigentümerin des Grundstückes in der Reichsbahnstraße ist die Berufsbildungswerk Hamburg GmbH, die dieses Grundstück selbst nutzt. Hinsichtlich des Grundstücks gibt es keine Planungen. Liste der Darlehensgeber: Kreditgeber Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 05.05.1994 21.985,55 13.304,92 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 01.01.2013 74.562,65 49.724,76 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 10.08.1992 24.542,01 16.437,33 Summe Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 121.090,21 79.467,01 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06.05.1994 40.392,06 24.385,41 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 10.05.1994 7.669,38 4.470,74 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 01.02.1999 15.470,16 12.009,93 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 18.10.2004 78.230,00 74.892,08 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 28.07.1992 8.691,96 4.694,50 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 03.01.1996 11.759,71 7.808,31 Summe: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe 162.213,27 128.260,97 30.06.2032 30.06.2038 31.12.2045 30.06.2031 31.12.2034 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Ablaufdatum 30.06.2033 31.12.2042 31.12.2034 30.06.2033 Drucksache 21/16299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage Kreditgeber Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 01.07.1994 10.225,84 6.161,92 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 07.06.1994 30.166,22 18.035,31 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 09.05.1994 47.038,85 28.072,38 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 05.05.1994 16.872,63 10.058,36 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 24.06.1994 34.767,85 20.922,75 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 05.05.1994 43.459,81 25.908,03 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 01.07.1999 23.130,84 18.251,83 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 01.08.1973 379.889,87 212.796,28 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 14.03.1975 255.645,94 144.772,23 31.12.2032 31.12.2038 31.12.2050 31.12.2050 Ablaufdatum 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16299 7 Kreditgeber Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 1 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 15.07.1992 19.429,09 10.473,53 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 13.08.1992 11.759,71 6.339,20 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 30.09.1992 12.271,01 6.483,76 BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 08.11.1995 52.151,77 34.548,75 Summe: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 936.809,43 542.824,33 BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 11.05.1994 4.090,34 2.399,57 BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 05.05.1994 58.287,27 34.219,85 BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 13.06.1994 12.782,30 6.960,33 BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 11.08.1994 19.940,38 12.233,45 BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 01.07.1999 36.615,15 28.480,96 BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 05.11.2004 60.000,00 56.563,82 Summe: BG ETEM Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 191.715,44 140.857,98 31.12.2032 30.06.2031 30.06.2033 30.06.2038 30.06.2045 Ablaufdatum 30.06.2031 30.06.2031 31.12.2030 31.12.2034 31.12.2032 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Drucksache 21/16299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Kreditgeber Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 15.07.1994 50.617,90 30.308,85 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 04.05.1994 24.542,01 14.695,24 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 26.05.1994 47.550,14 28.472,11 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 08.06.1994 6.135,50 3.660,28 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 08.06.1994 4.090,34 2.429,45 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 18.05.1994 1.533,88 910,98 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 01.02.1999 10.832,23 8.348,61 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 01.02.1999 2.222,59 1.712,98 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 16.10.1972 5.624,21 3.139,96 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 19.01.1993 1.533,88 821,10 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 18.01.1993 4.601,63 2.463,23 31.12.2032 30.06.2038 30.06.2038 31.12.2050 30.06.2031 30.06.2031 Ablaufdatum 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16299 9 Kreditgeber Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 18.01.1993 6.646,79 3.558,59 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie 17.09.1993 63.911,49 35.594,39 Summe: BG RCI Berufsgenossenschaft 229.842,59 136.115,77 Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirt (BG Verkehr) 13.06.1994 36.813,02 22.139,27 BG Verkehr 04.07.1994 7.669,38 4.582,85 BG Verkehr 11.08.1994 4.090,34 2.267,09 BG Verkehr 31.01.1999 82.343,56 63.889,49 BG Verkehr 08.02.1999 5.660,51 4.343,58 BG Verkehr 22.10.2004 400.000,00 377.429,69 BG Verkehr 27.12.1995 60.843,73 40.348,61 BG Verkehr 30.12.2008 34.957,00 33.849,08 Summe: BG Verkehr 632.377,54 548.849,66 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 10.06.1994 24.542,01 14.676,32 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 19.05.1994 71.069,57 42.524,75 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 18.08.1994 39.880,77 24.056,27 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 13.05.1994 70.558,28 42.577,29 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2032 31.12.2031 30.06.2038 30.06.2038 31.12.2043 31.12.2034 31.12.2043 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Ablaufdatum 30.06.2031 31.12.2031 31.12.2032 31.12.2032 Drucksache 21/16299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Kreditgeber Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 11.07.1994 8.180,67 4.884,60 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 02.06.1994 35.790,43 21.481,55 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 01.02.1999 28.241,72 21.912,51 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 02.04.1974 259.224,98 146.810,05 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 07.08.1992 80.784,12 42.165,44 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 09.11.1995 41.414,64 25.847,29 BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 31.08.2007 99.277,00 94.005,77 Summe: BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall 758.964,19 480.941,84 Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik(BGHW) 11.05.1994 52.151,77 30.899,93 BGHW Berufsgenossenschaft 1 09.05.1994 24.542,01 14.603,30 BGHW Berufsgenossenschaft 1 31.01.2005 740.000,00 694.285,23 BGHW Berufsgenossenschaft 1 23.06.1995 38.346,89 25.022,58 Summe: BGHW Berufsgenossenschaft 855.040,67 764.811,04 31.12.2044 30.06.2034 31.12.2032 31.12.2032 30.06.2038 31.12.2050 31.12.2030 31.12.2033 31.03.2045 31.12.2032 31.12.2032 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Ablaufdatum Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16299 11 Kreditgeber Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion NORD 31.12.2013 1.764.673,37 1.368.651,63 Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion NORD 31.12.2013 58.864,75 37.544,53 Summe: Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion NORD 1.823.538,12 1.406.196,16 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 01.01.2014 555.155,65 301.974,27 Summe: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 555.155,65 301.974,27 Deutsche Rentenversicherung Bund 21.05.2003 511.291,88 430.428,11 Deutsche Rentenversicherung Bund 18.04.2006 474.969,00 425.311,41 Summe: Deutsche Rentenversicherung Bund 986.260,88 855.739,52 Deutsche Rentenversicherung Nord 10.07.1996 682.574,66 417.788,67 Deutsche Rentenversicherung Nord 10.12.2002 1.385.165,89 1.145.623,33 Deutsche Rentenversicherung Nord 23.04.2002 1.385.165,38 1.126.980,49 Deutsche Rentenversicherung Nord 01.01.2014 370.735,85 237.503,17 Summe: Deutsche Rentenversicherung Nord 3.823.641,78 2.927.895,66 30.01.2039 30.06.2026 31.12.2031 31.01.2041 30.06.2033 30.06.2040 31.12.2039 31.12.2026 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Ablaufdatum 31.01.2024 Drucksache 21/16299 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Kreditgeber Referenznummer Aufnahmedatum Drl.-Betrag Restbetrag 31.12.2018 Deuteche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) 1 31.03.2015 860.180,03 623.081,02 Summe: DGUV 860.180,03 623.081,02 Investitions- u. Förderbank Hamburg (IFB) 03.11.1975 1.092.119,46 203.055,24 Summe: IFB Hamburg 1.092.119,46 203.055,24 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) Bankengruppe 27.05.1991 384.235,85 12.706,24 KFW Bankengruppe 01.12.1994 4.090.335,05 1.334.928,72 Summe: KFW Bankengruppe 4.474.570,90 1.347.634,96 Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) 31.12.2013 103.946,08 89.182,63 Summe: VBG 103.946,08 89.182,63 Quelle: PepKo GESAMTSUMME 10.576.888,06 Euro 31.12.2025 31.12.2034 Alle Darlehen am 31.12.2018 mit ihren Restlaufzeiten (in EUR) Ablaufdatum 31.12.2026 30.09.2038 30.11.2020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16299 13 16299ska_Text 16299ska_Anlage DARLEHEN