BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/163 21. Wahlperiode 07.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding und Michael Kruse (FDP) vom 01.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Folgen des Moratoriums HETA ASSET RESOLUTION AG für die HSH Nordbank Anfang des Jahres trat die Abwicklungsrichtlinie der EU (BRRG) für die geordnete Abwicklung von Banken in Kraft. Deutschland und Österreich sind bislang die einzigen Länder der EU, die diese Richtlinie in bereits geltendes nationales Recht umgesetzt haben. Der Finanzminister der Republik Österreich lehnte auf dieser Grundlage Anfang März weitere Hilfen für die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA), der „Bad Bank“ der Hypo Alpe Adria, ab. Daraufhin verhängte die österreichische Finanzmarktaufsicht am 01.03.2015 ein Moratorium für Gläubigerforderungen gegenüber der HETA, da aufgrund von bereits im März abzulösender Verbindlichkeiten in Höhe von circa 1 Milliarde Euro deren unmittelbare Insolvenz drohte. Das Moratorium sieht nunmehr zunächst die Stundung der Zahlungsverpflichtungen bis Ende Mai 2016 vor. Insbesondere österreichische Medien berichteten im Verlauf des Märzes über die weiteren Entwicklungen. Dem „Wirtschaftsblatt“ zufolge stehen auch Forderungen der HSH Nordbank in Höhe von 220 Millionen Euro zur Disposition . Am 25.03.2015 hat die EZB schließlich alle Banken in der Eurozone aufgefordert, ihr Engagement beziehungsweise ihren Abschreibungsbedarf in Bezug auf die HETA offenzulegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Welches Volumen hatte das Engagement der HSH Nordbank bei der HETA zu Beginn des letzten Quartals 2014 sowie am 01.03.2015? 2. In welcher Höhe wurden Abschreibungen auf das Engagement der HSH Nordbank bei der HETA 2014 sowie im bisherigen Jahresverlauf 2015 vorgenommen? (Bitte jahresweise auflisten.) a. In welcher Höhe wird gegebenenfalls weiterer Abschreibungsbedarf gesehen? b. In welchem Umfang wurden bislang Garantien der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein für die Abschreibungen in Anspruch genommen? In welchem Umfang sollen sie gegebenenfalls noch in Anspruch genommen werden? Drucksache 21/163 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die HSH hat hierzu auf ihren Geschäftsbericht 2014 verwiesen, in dem berichtet wird, dass sie auf ihren Wertpapier- und Forderungsbestand gegenüber der HETA ASSET RESOLUTION AG Abschreibungen in Höhe von 89 Millionen Euro vorgenommen habe und darüber hinaus negative Marktwertänderungen in Höhe von 3 Millionen Euro erfasst würden. Die Abschreibung werde weitgehend durch die Zweitverlustgarantie der Länder kompensiert (siehe http://www.hsh-nordbank.de/de/investorrelations/ investorrelations.jsp). Im Übrigen hat die HSH mitgeteilt, dass es sich bei den darüber hinaus erfragten Informationen um Gegenstände des operativen Geschäfts handele. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. 3. Wurden vonseiten der HSH bereits juristische Schritte eingeleitet oder geprüft, um gegen das Moratorium und den drohenden Zahlungsausfall vorzugehen? a. Wenn ja, wann wurden oder werden welche Schritte eingeleitet? b. Wenn nein, warum nicht? Die HSH hat hierzu mitgeteilt, dass sie derzeit die Einleitung juristischer Schritte prüfe.