BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16300 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Keine behördliche Aufklärung zur Nutzung der ab Sommer leer stehenden G2 in Eimsbüttel Mit Drus. 21/16005 bat ich um Aufklärung zur zukünftigen Nutzung der Gewerbeschule G2 an der Bundesstraße in Eimsbüttel ab Mitte 2019. Hintergrund waren Protestunterschriften von Schülern/-innen des in unmittelbarer Nähe liegenden Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums (EWG). Aus Sicht vieler Eltern und Schüler/-innen des EWG ist von behördlicher Seite keine fundierte Prüfung bezüglich einer möglichen Nutzung der G2 als Ausweichquartier für das EWG erfolgt. Meine Fragen wurden seitens des Senats nur zum Teil beantwortet, einige Beantwortungen ausgelassen. Vor diesem Hintergrund und aktueller Diskussion am EWG und in der Bezirksversammlung Eimsbüttel ergibt sich Nachfragebedarf . Ich frage den Senat: Die Berufsschule für Anlagen- und Konstruktionstechnik am Inselpark (heute BS13, ehemals G2) ist unter anderem für die Ausbildung der verschiedenen Installationsberufe zuständig. Für diese Bildungsgänge wurden in den Unterrichtsräumen im zweiten und dritten Obergeschoss zahlreiche Installationen der Wasser- und Heizungstechnik angebracht und aufgrund der gewerblichen Nutzung mit Sichtinstallationen aufwendig verbaut. In der Sporthalle wurden eine Zwischendecke eingezogen und zu Ausbildungszwecken auf einer Ebene eine Feuerstelle für Schmiedearbeiten installiert. Das Dachgeschoss ist zurzeit nicht nutzbar, weil ein zweites Treppenhaus zur Sicherstellung des Fluchtweges fehlt. Aufgrund dieser Umbauten ist das Schulgebäude zurzeit nicht für eine größere allgemeinbildende Schule nutzbar. Die ausbildungsbedingte Ausstattung des Gebäudes erfordert eine aufwendigen Umbau beziehungsweise eine Sanierung der Räumlichkeiten . Schon alleine aus Gründen des Lärmschutzes wäre dies während des laufenden Schulbetriebs nicht möglich. Die bedarfsgerechte Planung setzt voraus, dass alle Rückbaunotwendigkeiten definiert werden müssen. Hierzu müssen alle Räume zugänglich sein. Dies ist im laufenden Schulbetrieb nicht abschließend zu klären. Planmäßig wird die Berufsschule in den Sommerferien 2019 aus dem Gebäude ausziehen. Erst dann kann SBH I Schulbau Hamburg mit der Planung der Sanierung und des Umbaus für die Nutzung durch eine allgemeinbildende Schule beginnen. Erst dann sind weitere konkrete Schritte, wie beispielsweise die Erstellung von erforderlichen Ausschreibungsunterlagen möglich. Für die Fertigstellung der Baumaßnahme wird 2023 anvisiert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/16300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Nach Drs. 21/16005 sind „die Planungen der für Bildung zuständigen Behörde für die konkrete Nachnutzung der BS13 (…) noch nicht abgeschlossen “. Wann sollen die innerbehördlichen Planungen abgeschlossen werden? a. Ist eine (Um-)Nutzung des Gebäudes in Richtung nicht schulischer Zwecke und eine mögliche Veräußerung an Dritte ausgeschlossen? 2. Wann können nach Einschätzung der Behörde frühestens konkrete Baumaßnahmen beginnen? Wie schätzt der Senat/die zuständige Behörde den Zeitraums bis zum Beginn erforderlicher konkreter Baumaßnahmen im Hinblick auf die vorab notwendige Erstellung der haushälterischen Grundlagen/notwendigen Haushaltsmittelbewilligung, die Erstellung von erforderlichen Ausschreibungsunterlagen (für Architekten -/Ingenieurplanungen sowie anschließend Baumaßnahmen inklusive Berücksichtigung von Ausschreibungsfristen) et cetera ein (vergleiche auch nicht beantwortete Fragen 2., 3., 4., 5. und 6. in Drs. 21/16005.)? 3. Vor dem Hintergrund vorgenannter Überlegungen: Wie lange wird die G2 nach derzeitiger Einschätzung keiner Nutzung unterliegen, das heißt ohne Nutzung leer stehen? 4. Wie lange wird nach Kenntnis des Senats/der zuständigen Behörde der Zeitraum zwischen Auszug der Gewerbeschule G2 und dem Beginn neuer Nutzung betragen? (Vergleiche nicht beantwortete Frage 7. in Drs. 21/16005.) Siehe Vorbemerkung. 5. Über welche konkreten Erfahrungswerte verfügt der Senat/die zuständige Behörde hinsichtlich des Beginns konkreter Umbaumaßnahmen an anderen Schulstandorten? (Bitte konkret darlegen.) a. Welche genauen Zeiträume bis zum Beginn konkreter Umbaumaßnahmen an anderen Standorten und im Hinblick auf Verzögerungen bei Bauvorhaben sind dem Senat/der zuständigen Behörde bekannt? (Bitte für alle Bauvorhaben in einer Excel-Tabelle aufführen und den Schulstandort, die Umbaumaßnahme samt geplantem und realem Baubeginn, Nennung der Verzögerungszeitraums in Wochen, des KESS-Faktors der Schule, des Bezirks und der Schüler -/-innenzahl nennen. Vergleiche auch nicht beantwortete Frage 8. in Drs. 21/16005.) Die Termine für Umbaumaßnahmen werden zwischen SBH I Schulbau Hamburg, der für Bildung zuständigen Behörde und den Schulen einvernehmlich festgelegt und in einem Rahmenplan festgeschrieben. Zeitverzögerungen bei einzelnen Baumaßnahmen waren beziehungsweise sind in der Regel durch Mangelleistungen und Insolvenzen von einzelnen Gewerken begründet. Sie werden in der Regel zeitlich kompensiert oder führen nur zu geringen Zeitverzögerungen von wenigen Wochen, die mit den Schulen abgestimmt werden. Zu den Bauvorhaben an Schulen siehe Drs. 21/14050. Die weiteren erfragten Daten werden nicht systematisch erfasst. Eine Auflistung würde die manuelle Durchsicht von mehreren Hundert Bauakten einschließlich der Terminpläne erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Gibt es innerbehördliche Planungen, in denen die Umbauten für die Grundschule An der Isebek (Erweiterungsbau, ehemals Ausweichquartier für die Grundschule Kielortallee), Schwenckestraße (geplante Grundschule) und Telemannstraße (geplante Grundschule, derzeit Ausweichquartier für Grundschule Lutterothstraße) unter Berücksichtigung der Schülerzahlentwicklung mit denen für weiterführende Schulen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16300 3 (Modernisierung EWG, Umbau Kurt-Tucholsky-Schule sowie Umbau G2 sowie gegebenenfalls weitere) aufeinander abgestimmt sind? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, wie begründet sich ein Fehlen der Planungen sachlich und fachlich? Die Planungen werden regelhaft schulformbezogen abgestimmt, nach Möglichkeit mit der Zielsetzung, Baumaßnahmen durch Auslagerung während der Überplanungs- und Genehmigungsphase zu beschleunigen und gleichzeitig die notwendigen Belastungen für die Schülerinnen und Schüler zu reduzieren. So geschehen unter anderem bei den Grundschulen Kielortallee und An der Isebek und aktuell bei der Auslagerung der Grundschule Lutterothstraße an den zukünftigen Grundschulstandort Telemannstraße. Das gleiche Verfahren gilt auch für die weiterführenden Schulen. So werden freie Räume der ehemaligen Berufsschule auf dem Gelände der Kurt-Tucholsky-Schule für Schulen aus der Umgebung vorübergehend genutzt, um Bau- und Sanierungsphasen zu überbrücken. Dies wurde unter anderem für Schülerinnen und Schüler des Eimsbütteler Modells erfolgreich praktiziert und ist für die oberen Klassen des Emilie- Wüstenfeld-Gymnasium vorgesehen. 7. Sind die Kapazitäten von Schulbau Hamburg ausreichend, um die unter 6. genannten laufenden und geplanten Umbaumaßnahmen zeitgerecht durchzuführen? (Bitte anhand von Bedarfsfeststellungen und Ressourcenzuweisungen konkret pro Schulstandort belegen und in einer Excel- Tabelle darstellen.) Ja. Die oben genannten Maßnahmen sind bei SBH I Schulbau Hamburg projektiert und jeweils einem Projektsteuerer zugewiesen. 8. Gibt es eine Priorisierung im Hinblick auf die laufenden und geplanten Umbaumaßnahmen (vor dem Hintergrund eventueller Kapazitätsengpässe bei Schulbau Hamburg)? Wie sind die im Sommer anlaufenden Modernisierungsmaßnahmen am Hauptgebäude des EWG hier eingeordnet ? (Bitte eine priorisierte Liste der Standorte in einer Excel-Tabelle aufführen, die neben dem Standort auch die Maßnahmen, den Beginn, Stand und geplanten Abschluss der Baumaßnahmen nennt.) Die Priorisierung ergibt sich aus dem zwischen den Beteiligten und den Schulen abgestimmten Ablauf. Für die Grundschule An der Isebek wurde am Erweiterungsstandort in der Bundesstraße ein Gebäude abgerissen. Der denkmalgeschützte Altbau wird derzeit umgebaut . Die Fertigstellung erfolgt 2019. Der Zubau des Unterrichts- und Sportgebäudes ist geplant und wird 2021 fertiggestellt. Die Baumaßnahmen für die Wolfgang-Borchert-Schule in der Schwenckestraße beginnen 2019. Das Gebäude wird bis 2020 saniert und umgebaut werden. Der Standort in der Telemannstraße dient derzeit als Auslagerungsstandort für Baumaßnahmen in der Region. Ab 2022 wird die Schule umgebaut und saniert. Die Fertigstellung ist 2024 geplant. Die Sanierung des Emilie-Wüstenfeld-Gymnasiums beginnt 2019 und wird 2020 fertiggestellt . Zu den Planungen insgesamt siehe Drs. 21/14050. 9. Nach meiner Kenntnis wurde Eltern und Schüler/-innen des EWG mündlich mitgeteilt, dass die Nutzung der G2 durch das EWG unter anderem nicht möglich wäre, da eine baurechtliche Nutzungsänderung (Nutzung durch Gymnasium statt durch Berufsschule) erforderlich und die Räumlichkeiten an der G2 als Ausweichquartier nicht ausreichend seien. Ist eine baurechtliche Nutzungsänderung tatsächlich erforderlich? Wie wurde /wird in vergleichbaren Fällen (zum Beispiel Nutzung Astrid-Lindgren- Schule durch Kielortallee, Nutzung Schule Telemannstraße durch Schule Drucksache 21/16300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Lutterothstraße, Umnutzung der ehemaligen Berufsschule am Standort der Kurt-Tucholsky-Schule) verfahren? (Bitte detailliert begründen und die Verfahrensweisen für die genannten Beispiele konkret darlegen.) Einer baurechtlichen Nutzungsänderung bedarf es nicht. Die Eltern des Emilie- Wüstenfeld-Gymnasium wurden darüber informiert, dass bei einer Nachnutzung der Gebäude der BS13 durch eine andere Schule beziehungsweise Schulform der Bestandschutz für das Gebäude entfällt und damit unter anderem die Brandschutzanforderungen an die aktuellen Bestimmungen anzupassen sind. Für den Standort Schwenckestraße ist beispielsweise für die spätere Nutzung als Grundschule der Bau eines zweiten Treppenhauses erforderlich. Bei den in der Fragestellung genannten Schulen waren die Voraussetzungen für eine weitere Nutzung erfüllt. Am Standort der ehemaligen Astrid-Lindgren-Schule wurde aber die Nutzung für Schülerinnen und Schüler auf den sogenannten Neubau beschränkt, der Altbau entspricht nicht den aktuellen Brandschutzbestimmungen. 10. Zieht der Senat/die zuständige Behörde Änderungen im Landesrecht in Betracht, um (befristete) Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf erforderliche baurechtliche Nutzungsänderungen bei Änderung der Schulform zu ermöglichen? Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus? Wenn nein, welche sachlichen und fachlichen Gründe liegen hier für vor? Entfällt, siehe Antwort zu 9. 11. Am Standort der ehemaligen G2 (jetzige BS 13) wurden nach Antwort 14. in Drs. 21/16005 zuletzt 1 083 Berufsschülerinnen und Berufsschüler unterrichtet. Seitens des EWG müssen im Rahmen der anstehenden Modernisierungsarbeiten insgesamt circa 600 Schüler/-innen umziehen. Warum sind die Räumlichkeiten am Standort G2 für das EWG dennoch nicht ausreichend? a. Wie viele Berufsschüler/-innen wurden am Standort G2 gleichzeitig maximal unterrichtet? (Bitte für die letzten drei Schuljahre angeben.) Es handelt sich bei der Summe von 1 083 Berufsschülerinnen und -schülern um die insgesamt gemeldeten Schülerinnen und Schüler. Diese sind jedoch nicht täglich in der Berufsschule. Gleichzeitig unterrichtet wurden im Schuljahr 2015/2016 543 Schülerinnen und Schüler , im Schuljahr 2016/2017 544 Schülerinnen und Schüler und im Schuljahr 2017/ 2018 531 Schülerinnen und Schüler. Davon jeweils rund 100 Schülerinnen und Schüler im Gebäude Bundesstraße 41. Gleichzeitig wurden am Standort der BS13 in der Bundesstraße 58 also 430 und 444 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. 12. Für wie viele Schüler/-innen des EWG stünden an der G2 (Gebäude Bundesstraße) Räumlichkeiten zur Verfügung? (Bitte konkrete Zahlen, Flächen und Berechnungen darlegen.) a. Falls Räumlichkeiten nicht genutzt werden können, welche Gründe sprechen dagegen? b. Falls Umbaumaßnahmen notwendig sind, wurde der Umfang dieser Maßnahmen bereits von Fachleuten geplant und wie lange würden diese Maßnahmen nach Einschätzung von Experten dauern? (Bitte den jeweils konkreten Zeitstrahl jeder Maßnahme darlegen.) c. Welche Maßnahmen wurden im Einzelnen für notwendig erachtet und wie wurden sie priorisiert? (Bitte in einer Excel-Tabelle nach Prioritätsstufe aufführen.) d. Wurde geprüft, ob es die Möglichkeiten gibt, die Maßnahmen so durchzuführen, dass parallel Schulbetrieb erfolgen kann? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16300 5 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, welche sachliche und fachliche Begründung spricht gegen eine solche Prüfung? Das Gebäude entspricht in seiner Gesamtheit den Anforderungen für eine weiterführende Schule nicht, siehe Vorbemerkung und Antwort zu 9. 13. Vonseiten von Eltern und Schülern/-innen des EWG wurde nach meiner Kenntnis vor allem kritisiert, dass die behördlichen Planungen im Hinblick auf den alternativ diskutierten Ausweichstandort G2 und den geplanten Ausweichstandort Kurt-Tucholsky-Schule nicht transparent seien. Welche Maßnahmen hat die Behörde ergriffen, um eine ausreichende Transparenz zu gewährleisten? (Bitte die einzelnen Maßnahmen unter Nennung des gegebenen Datums, der Entscheidungsträger und der Umsetzung in einer Excel-Tabelle aufführen.) Die für Bildung zuständige Behörde und SBH I Schulbau Hamburg stehen hinsichtlich der Sanierungsplanung seit dem Frühjahr 2018 mit der Schulleitung in ständigem Kontakt. Die Schulleitung informiert laufend die Vertreterinnen und Vertreter des Personals und den Elternrat über den Fortgang der Sanierungsplanung und übermittelt Hinweise der Gremien an die für Bildung zuständige Behörde und an SBH I Schulbau Hamburg. Die Schulaufsicht hat wiederholt am Rande von monatlichen Sitzungen des Kreiselternrats die Elternvertreterinnen und Elternvertreter persönlich informiert (zuerst am 9. April 2018) und hat am 14. September 2019 zusammen mit der Schulleitung sowohl mit dem Vorstand des Elternrats als auch mit dem Personalrat über die Auslagerungspläne diskutiert und Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungen erörtert. 14. Wurden Elternrat und/oder Schulleitung schriftliche Unterlagen bezüglich der Prüfung der G2 als alternativem Ausweichstandort zur Verfügung gestellt? Wenn ja, welche? Wenn nein, existieren solche Unterlagen überhaupt, oder sind die behördlichen Entscheidungen gegebenenfalls ausschließlich aufgrund eines mündlichen (innerbehördlichen) Fachaustausches erfolgt? (Bitte Dokumente im Anhang beifügen.) Die Erstellung detaillierter Unterlagen und gegebenenfalls auch von Gutachten kann erst erfolgen, wenn die Berufsschule ausgezogen ist. Da eine erste Inaugenscheinnahme bereits deutlich machte, dass eine Nutzung als Auslagerungsstandort im derzeitigen Zustand nicht möglich ist, wurden entsprechende Dokumente bisher nicht erstellt beziehungsweise beauftragt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 15. Wie sehen die baulichen Prüfungen des Gebäudes im Bereich der Kurt- Tucholsky-Schule (als potenzieller Ausweichstandort) aus? Welche Prüfungen wurden hier in den vergangenen Jahren im Hinblick auf Brandschutz , Schadstoffprüfungen et cetera vorgenommen (bitte um chronologische Auflistung von Prüfzeitpunkt und jeweiligem Prüfgegenstand)? SBH I Schulbau Hamburg ist im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells für die Bewirtschaftung der staatlichen Hamburger Schulen zuständig. Dies beinhaltet im Rahmen der Betreiberverantwortung auch wiederkehrende Prüfungen, zum Beispiel Brandverhütungsschauen und die Überprüfung von sicherheitsrelevanten technischen Anlagen in unterschiedlichen Prüfzyklen. Weitere Prüfungen erfolgen anlassbezogen im baulichen Bedarfsfall. Folgende Prüfungen wurden an der Kurt-Tucholsky-Schule durchgeführt : Brandverhütungsschau 12/2018, Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen 07/2018, Beprobung von Trinkwasseranlagen 06/2018, Prüfung ortsfester Elektroanlagen 02/2018, Blitzschutzprüfung 03/2015, Schadstoff-Beprobungen 06/2012. Die Ergebnisse der Prüfungen zeigen keine sicherheitsrelevanten Mängel wie in Drs. 20/13637 definiert auf.