BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16305 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carl-Edgar Jarchow (FDP) vom 18.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/16107 – Sachstand gemeinsames Abhörzentrum Nordländer In seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/16107 vom 07.02.2019 stellte der Senat dar: „Eine Beteiligung am gemeinsamen Abhörzentrum der Bundesbehörden wurde im September mit den beteiligten Landesregierungen thematisiert“. Der Senat führte weiterhin aus, „das gemeinsame Abhörzentrum der Bundesbehörden stelle auf Grundlage gegenwärtig vorliegender Informationen keine Alternative zum Rechen- und Dienstleistungszentrum (RDZ) dar.“ Diese Ausführungen werfen bereits Nachfragen auf: Daher frage ich den Senat: 1. War das vom Senat dargestellte Ergebnis dieser Thematisierung unter den beteiligten Landesbehörden einvernehmlich? Ja. In mehreren Befassungen bis auf Ebene der Abteilungsleitungen der Innenressorts der beteiligten Länder sind insbesondere inhaltliche und zeitliche Planungen des Projektes der Bundesbehörden zum Aufbau eines TKÜ-Systems beleuchtet und mit Blick auf Beitrittsmöglichkeiten geprüft worden. 2. Welchen konkreten zeitlichen und inhaltlichen Stand hatten die bei dieser Thematisierung vorliegenden Informationen? Die Inhalte nehmen Bezug auf die schriftliche Antwort des Bundeskriminalamtes vom 04.07.2018 sowie die ergänzende mündliche Berichterstattung des Vertreters des Projektes „Phoenix“ des BKA vom 21.09.2018 anlässlich einer Sitzung der Abteilungsleitungen Öffentliche Sicherheit der beteiligten Länder. Die vorgenannten Sachstände sind weiterhin aktuell. 3. Aus welchen Gründen kamen die beteiligten Landesregierungen zu dem Schluss, dass eine Beteiligung am Projekt der Bundesbehörden keine Alternative darstellt? 4. Welche weiteren Gründe gab es darüber hinaus für diesen Schluss? Im Rahmen der vorgenannten Befassungen konnten keine belastbaren inhaltlichen und fachlichen Informationen zum Leistungsspektrum der TKÜ-Anlage des Bundes und insbesondere zu zeitlichen Realisierungsschritten sowie etwaigen verlässlichen Beitrittsterminen für weitere Mandanten dargelegt werden. Vor diesem Hintergrund war und ist festzustellen, dass das Projekt der Bundesbehörden auf der Grundlage der hierzu gegenwärtig vorliegenden Informationen aktuell keine Alternative zum Projekt RDZ darstellt. Unabhängig hiervon wird die weitere Entwicklung eng begleitet und ausgewertet, um diesen Sachstand kontinuierlich fortzuschreiben. Drucksache 21/16305 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Basierte der erfolgte Ausschluss auf der Prämisse, dass die Errichtung des RDZ im Zeitplan und unter voller Leistungsfähigkeit erfolgen würde? Siehe Drs. 21/16107.