BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16317 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Was sind die Perspektiven für eine Rückkehr für Hamburger/-innen im Kampf für den Islamischen Staat in Syrien? Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte, ausgelöst durch die Aufforderung des US-amerikanischen Präsidenten Trump, Deutschland solle seine gefangenen IS-Kämpfer zurückholen, soll die Lage für Hamburg beleuchtet werden . Bundesaußenminister Maas und Verteidigungsministerin von der Leyen erklärten, dass eine Rücknahme deutscher IS-Kämpfer rechtlich extrem schwierig sei, weil Kontakte zu den kurdischen Kräften nicht vorhanden seien . Die Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) bieten seit Langem eine Kooperation an, um gefangene deutsche Dschihadisten nach Deutschland zurückzuschicken. Die Bundesregierung verweigerte bis jetzt die Kooperation . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Menschen sind aus Hamburg ausgereist, um sich dem IS anzuschließen? Bitte nach Ausreisejahr, Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit aufschlüsseln. a. In wie vielen Fällen gab es bisher einen Rückkehrwunsch der Betroffenen, oder einen Rückholwunsch ihrer Angehörigen, mit dem sie sich an deutsche Behörden wandten? Wurden Rechtsmittel eingelegt ? Bitte die Umstände und den Stand des Verfahrens jeweils beschreiben. b. Gegen wie viele von ihnen laufen Ermittlungsverfahren beziehungsweise sind diese in der Vorbereitung? c. Gegen wie viele von ihnen liegen Haftbefehle vor beziehungsweise sind diese in der Vorbereitung? d. In wie vielen dieser Fälle wurde ein Auslieferungsersuchen gestellt beziehungsweise wird dies geplant? Im Vorgangserfassungs- und Vorgangsverwaltungssystem MESTA der Staatsanwaltschaften Hamburg wird nicht erfasst, ob Menschen aus Hamburg ausreisen, um sich dem IS anzuschließen. Es müssten daher alle Akten mit Staatsschutzbezug einzeln auf etwaige Hinweise durchgesehen werden. Allein bei der Generalstaatsanwaltschaft (Zentralstelle Staatsschutz) handelt es sich insoweit um eine dreistellige Verfahrenszahl . Noch weitaus höher liegt der Anteil der in der Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg geführten Verfahren. Dies ist binnen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/16273, 21/16149, 21/16311. Drucksache 21/16317 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie könnte nach Ansicht des Senats eine Rückkehr beziehungsweise „Rücknahme“ der betroffenen Hamburger/-innen vonstattengehen? Bitte die rechtlichen und konkreten Schritte genau beschreiben. Soweit es sich um deutsche Staatsangehörige handelt, genießen diese gemäß Artikel 11 Grundgesetz Freizügigkeit und damit über das Recht, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und sich hier aufzuhalten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1. d. 3. Wie kann Hamburg auf das deutsche Außenministerium einwirken, um diesbezüglich Kontakt zu den SDF in Rojava (Nordsyrien) aufzunehmen ? Außenpolitik liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit des Bundes. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 1. d.