BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16318 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Warum expandiert die TEREG Gebäudedienste GmbH jetzt in Bayern? Mit 56 Prozent ist die HOCHBAHN seit vielen Jahrzehnten am Reinigungsdienstleister TEREG beteiligt, die weiteren Anteile hält seit der HEW- Übernahme Vattenfall. Mit der HOCHBAHN besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Laut dem aktuellen Beteiligungsbericht des Senats (Drs. 21/14987) gab es im Jahr 2017 einen Umsatz- und Ergebnisrückgang bei der TEREG. Im Ausblick 2018 ist zudem von „großen Herausforderungen“ die Rede, weiter heißt es dort: „Der seit Jahren drohende Verlust der verbliebenen Vattenfall- Beauftragungen konnte in der Vergangenheit immer wieder hinausgezögert werden. Der überwiegende Teil dieser Aufträge sind per 31.12.2017 final ausgelaufen. Dies führt zu erheblichen Erlös- und Ergebniseinbußen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der TEREG Gebäudedienste GmbH (TEREG) wie folgt: 1. Welches Ergebnis und welche Gewinnabführung an die HOCHBAHN werden für das Jahr 2018 bei der TEREG derzeit erwartet? Es wird ein Ergebnis nach Steuern rund 1,7 Millionen Euro erwartet. Davon werden rund 1,2 Millionen Euro an die HOCHBAHN abgeführt. 2. Wie hat sich in den einzelnen Jahren seit 2016 der Umsatzanteil mit Drittkunden bei der TEREG entwickelt? Welche weitere Entwicklung wird erwartet? Der Umsatzanteil mit Drittkunden bewegte sich in den vergangenen Jahren um 40 Prozent. Es wird erwartet, dass der Umsatzanteil mit Drittkunden bei der TEREG in den kommenden Jahren sinkt. 3. Warum wurde mit dem Beteiligungsbericht 2017 erstmals vom Senat das von der TEREG durchgeführte Drittgeschäft in der Begründung für das wichtige staatliche Interesse an der Beteiligung an der TEREG aufgeführt ? Die zuständige Behörde ist einer Anregung des Rechnungshofs gefolgt, das wichtige Interesse Hamburgs an der TEREG auf der Basis deren gesamter Geschäftstätigkeit deutlicher zu begründen. Drucksache 21/16318 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Stellen haben wann geprüft und entschieden, dass durch die im Drittgeschäft erzielten Deckungsbeiträge die Kosten im Grundgeschäft gesenkt werden können? Deckungs- beziehungsweise Ergebnisbeiträge, die über den direkt dem Drittgeschäft zuzuordnenden Kosten liegen, tragen per Definition zu einer Ergebnisverbesserung des Grundgeschäftes bei. Sie bedürfen somit keiner gesonderten Prüfung und Entscheidung . 5. Wie wird verhindert, dass es durch die Ausweitung des Drittgeschäfts zu zusätzlichen Risiken oder finanziellen Belastungen für die Gesellschaft und ihre städtischen Anteilseigner HGV/HOCHBAHN kommt? Da es keine Absicht gibt, das Drittgeschäft zu erweitern, sind hiermit auch keine potenziellen zusätzlichen Risiken oder finanziellen Belastungen verbunden. 6. Der Homepage der TEREG ist zu entnehmen, dass die Gesellschaft 2017 ein Außendienstbüro in Bayern eröffnet hat, im Jahr 2018 verzeichnet die Unternehmenshistorie dann den „Betriebsstart München“. 6.1. Welche Regelungen und Vorgaben gibt es derzeit im Einzelnen für die Ausweitung der Geschäftstätigkeit öffentlicher Unternehmen außerhalb der Metropolregion Hamburg? 6.2. Ist der Senat der Auffassung, dass für die Beurteilung der Ausweitung der Geschäftstätigkeit öffentlicher Unternehmen außerhalb der Metropolregion Hamburg grundsätzlich ein restriktiver Maßstab anzulegen ist? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich vertritt der Senat die Auffassung, dass die unternehmerische Tätigkeit öffentlicher Unternehmen innerhalb der Metropolregion Hamburg und nur in begründeten Fällen außerhalb der Metropolregion erfolgen sollte. Die zuständige Behörde ist der Ansicht, dass das im Rahmen der Erfüllung des Hauptzwecks des Unternehmens erworbene Know-how – hier der Verkehrsmittelreinigung bei der HOCHBAHN- Beteiligung TEREG – für rentable Aktivitäten genutzt wird und dadurch ein Beitrag zur Entlastung des Haushalts erreicht wird. Allerdings sollte bei der Durchführung derartiger Aktivitäten, insbesondere auch außerhalb der Metropolregion, im Vorfeld eine besondere Risikoabwägung vorgenommen werden. 6.3. Welche Stellen haben wann, in welcher Form und aus welchen Gründen entschieden und genehmigt, dass die TEREG ihre Geschäftsaktivitäten nach Bayern ausweitet? Wann und in welcher Form war die zuständige Fachbehörde hieran im Einzelnen beteiligt ? Durch welche Maßnahmen wurden die Risiken dieser neuen Aktivität begrenzt? Die Information über die Angebotslegung erfolgte gegenüber dem Gesellschafterkreis der TEREG. Das im Rahmen der Erfüllung des Hauptzwecks der Gesellschaft erschlossene Marktpotenzial im Segment der Verkehrsmittelreinigung konnte hierdurch für weitere rentable Aktivitäten genutzt werden. Das Engagement in Bayern ist erfolgreich und hat im Jahr 2018 einen über die direkt zuordenbaren Kosten hinausgehenden signifikanten Gemeinkosten- beziehungsweise Ergebnisbeitrag zum Grundgeschäft geliefert. Eine Risikoüberwachung und Steuerung erfolgt durch ein monatliches auftragsbezogenes Controlling. 6.4. Ist eine weitere Geschäftsausweitung der TEREG geplant? Wenn ja, wann und in welcher Form? 6.5. Wie hoch ist derzeit bei der TEREG der Anteil des Geschäfts außerhalb der Metropolregion Hamburg? Welche weitere Entwicklung wird erwartet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16318 3 Derzeit beträgt der Anteil der Geschäfte außerhalb der Metropolregion Hamburg rund 19 Prozent. Eine Geschäftsausweitung in diesem Gebiet ist nicht geplant, sondern diese Aktivitäten sollen sukzessive reduziert werden. 7. Die TEREG ist zusammen mit der Stromnetz Hamburg GmbH auch an der HanseGM Gebäudemanagement GmbH beteiligt, bei der es zuletzt Ende 2016 Kapitaleinzahlungen gab. In der Drs. 21/7980 hatte der Senat zur HanseGM Stellung genommen und dabei ausgeführt, dass mit der Beteiligung an der HanseGM keine relevanten Risiken verbunden sind. Laut dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss der Gesellschaft hat die HanseGM allerdings das Geschäftsjahr 2017 zum ersten Mal mit einem Jahresverlust abgeschlossen. 7.1. Warum gab es im Jahr 2017 einen Jahresfehlbetrag bei der Hanse GM? 7.2. Welche weitere Ergebnisentwicklung wird bei der HanseGM für das Jahr 2018 sowie die Folgejahre erwartet? 7.3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde die mit der Beteiligung an der HanseGM verbundenen Risiken für die Freie und Hansestadt Hamburg? Der Jahresfehlbetrag geht auf Aktivitäten zur Restrukturierung und Neuausrichtung der Gesellschaft zurück. Die Aktivitäten zur Restrukturierung und Neuausrichtung der Gesellschaft wurden im Jahr 2018 fortgesetzt. Als Ergebnis wird ein minimal negativer Betrag erwartet. Per 1. Januar 2019 wurden die Anteile der TEREG an der HanseGM verkauft. Aus Sicht der zuständigen Behörde ist mit dieser Beteiligung kein Risiko mehr verbunden. 8. Inwiefern werden derzeit Änderungen in der Gesellschafterstruktur der TEREG geprüft oder erwogen? Es gibt derzeit keine Überlegungen zur Veränderung der Gesellschafterstruktur der TEREG seitens der HOCHBAHN. 9. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde derzeit die mit der Beteiligung an der TEREG verbundenen Risiken für die Freie und Hansestadt Hamburg? Eine signifikante Veränderung der mit dem Geschäftszweck der TEREG verbundenen Risiken ist derzeit nicht erkennbar.