BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16320 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Jörg Hamann (CDU) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand Schulcampus Lohsepark 2012 hat der Senat beschlossen, dass mit dem Schulcampus Lohsepark endlich zwei weiterführende Schulen in den Stadtteil HafenCity einziehen sollen – eine Stadtteilschule und ein Gymnasium unter einem Dach. Reserviert ist seitdem eine opulente Fläche, auf der neben den Schulen „evtl. ergänzend Wohnen“ ermöglicht werden soll, wie es auf der Website der städtischen HafenCity GmbH heißt. Im Rahmen des seit März vergangenen Jahres laufenden städtebaulichen Gutachterverfahrens zeichnet sich jedoch ab, dass das Wohnen die eigentlich geplante Schulfläche dominieren wird: Von vier vorliegenden Architektenentwürfen wurde von einer Jury unter Vorsitz von Oberbaudirektor Franz-Josef Höing und HafenCity-GmbH-Chef Jürgen Bruns-Berentelg gerade derjenige Entwurf ausgewählt, welcher das Verhältnis Wohnen/Schule umkehrt: Demnach soll der Wohnblock rund 20 000 Quadratmeter erhalten, für die Schule bleiben lediglich rund 15 000 Quadratmeter . Weil in diesem Entwurf kaum mehr Außenflächen übrig bleiben, will man die Sporthallen und den Schulhof nun auf das Dach verlegen – entgegen der Kritik der Eltern, welche ebenerdige Freiflächen fordern und sich in einer Initiative Schulcampus Lohsepark zusammengeschlossen haben. Im April oder Mai soll nun der geänderte Bebauungsplan HafenCity 10 öffentlich ausgelegt werden mit dem Inhalt, dass das Schulgrundstück definitiv geteilt und der ruhigere nördliche Teil an einen Investor zwecks Wohnungsbaus verkauft werden soll. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Mit dem Schulcampus Lohsepark wird im neuen Stadtteil ein moderner, pädagogisch anspruchsvoller Bildungsstandort in einem urbanen Umfeld realisiert. Die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des Schulcampus ist für 2022 geplant und dringend erforderlich, um die Schulversorgung vor Ort sicherzustellen. Die Anforderungen an eine solche Schule ergeben sich aus dem Musterflächenprogramm , das Basis jeglicher baulicher Überlegungen im Rahmen einer Neubauplanung ist. Für den Schulcampus Lohsepark ist in den Auslobungsunterlagen zum städtebaulichen Gutachterverfahren eine Schulhoffläche von 7 700 m² bei kalkulierten und erwarteten sieben Zügen des Schulcampus Grundvoraussetzung für die planerische Auseinandersetzung mit dem Ort gewesen. Die von der Fragestellerin in der Vorbemerkung genannten Quadratmeterangaben können von der für Bildung zuständigen Behörde nicht nachvollzogen werden. Vielmehr erfüllt der jetzt erarbeitete Plan alle Anforderungen des Schulbaus und weicht deutlich von den in der Vorbemerkung genannten Angaben ab. Zur Findung eines angemessenen Entwurfs für den Ort und zur Wahrung aller für eine attraktive Schule erforderlichen Anforderung ist ein zweistufiges Verfahren vorgese- Drucksache 21/16320 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 hen. Im ersten Schritt wurde ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt, um eine städtebauliche Konfiguration für den Ort zu finden. In einem sich anschließenden hochbaulichen Realisierungswettbewerb wird der städtebauliche Entwurf entsprechend konkretisiert. Ziel des städtebaulichen Gutachterverfahrens war es, in Absprache mit und auf Wunsch der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Behörde und der Hafen- City Hamburg GmbH, zu prüfen, ob zusätzlich Wohnungsbau realisiert werden kann. Entsprechend sahen alle Entwürfe auch Wohnungsbau vor. Von einer Dominanz des Wohnungsbaus kann nicht die Rede sein. Im Gutachterverfahren hat die für Bildung zuständige Behörde die Notwendigkeit für ein Schulgebäude und einen Schulhof mit ausreichend Flächen zur Bewegung und Rückzugsmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler im schulischen Ganztag sehr deutlich gemacht. Zielsetzung ist es, pro Schülerin und Schüler eine Aufenthaltsfläche von 17 m² auf dem Schulgelände sicherzustellen. Der Siegerentwurf erfüllte diese Auflage nicht. Deshalb hat die Jury bereits entsprechende Überarbeitungshinweise gegeben. In der überarbeiteten Planung können alle Anforderungen erfüllt werden. Es sind nun alle Voraussetzungen gegeben, um mit einer klugen Architektur eine attraktive und funktionale, sich dem Stadtteil öffnende Schule zu gestalten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Grundfläche wurde ursprünglich 2012 für den Bau des Schulcampus Lohsepark mit Stadtteilschule und Gymnasium vorgesehen, welche Grundfläche für den Bau von Wohnungen? Bitte in Quadratmetern angeben. Im Masterplan HafenCity aus dem Jahr 2010 ist auf dem ca. 11 300 m² großem Areal ein Schulstandort vorgesehen. Im ersten Bebauungsplanentwurf HafenCity 10 (öffentliche Auslegung Anfang 2013) ist das gesamte Grundstück als Schulstandort dargestellt . In beiden Plänen war die Darstellung ein Platzhalter, da man zu dem Zeitpunkt nicht absehen konnte, wieviel Flächen die Schule tatsächlich benötigt. Die konkrete Festlegung der Nutzungsbausteine Schule und Wohnen war Gegenstand des städtebaulichen Gutachterverfahrens. 2. Welche Grundfläche wird laut der aktuellen Planungen für den Schulcampus vorgesehen, welche Fläche für den Bau von Wohnungen? Bitte ebenfalls in Quadratmetern angeben. Wenn sich das Größenverhältnis zum Vorteil der Wohnbebauung geändert hat, bitte begründen. Nach gegenwärtigem Gesprächsstand stellen sich die Verhältnisse wie folgt dar: circa 9 000 m² für die Schule und circa 2 400 m² für das Wohnen. In dieser Konstellation kann die ebenerdige Schulhoffläche circa 4 300 m² erreichen und zusammen mit der Schulhoffläche auf dem Dach circa 8 100 m² betragen. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus welchem Einzugsgebiet wurden in den ursprünglichen Planungen für den Schulcampus eingeplant; wie viele Schülerinnen und Schüler aus welchem Einzugsgebiet sind aktuell geplant? Bitte differenziert für Stadtteilschule und Gymnasium aufzeigen. Der Schulcampus Lohsepark ergänzt mit sieben Zügen die Schulversorgung in der Region 1. Im Übrigen haben Eltern und Kinder in Hamburg das Recht auf eine freie Schulwahl, siehe § 42 Hamburgisches Schulgesetz. 4. Wurde der Pausenhof der Schule ursprünglich auf dem Dach geplant? Oder wurde dies während des bauplanerischen Prozesses erst mit Fortschreiten der Planungen entschieden? Wenn ja, warum? 5. Wie groß soll die für die Pausen verfügbare Freifläche auf dem Schuldach werden? Welchem Größenverhältnis entspricht dies in etwa pro Schüler (Quadratmeter/Schüler)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16320 3 Im Auslobungstext zum Städtebaulichen Gutachterverfahren wird festgelegt, dass die Außenflächen des neuen Schulstandortes regelhaft ebenerdig und für die Schülerinnen und Schüler frei zugänglich sein sollen. Hallendächer können als Freiflächen mit einbezogen werden, sofern dies konzeptionell und pädagogisch begründbar ist. Die Dachfläche umfasst zurzeit circa 3 800 m². Zur angestrebten Aufenthaltsfläche für Schülerinnen und Schüler siehe Vorbemerkung. 6. Wie groß sind die für die Pausen verfügbaren, ebenerdigen Freiflächen weiterführender Schulen in Hamburg durchschnittlich (bitte ebenfalls im Verhältnis Quadratmeter pro Schüler angeben)? Ein statistischer Durchschnittwert über ebenerdige Freiflächen aller Hamburger Schulen wird nicht erhoben. In innerstädtischen, urbanen Gebieten mit altem Schulgebäudebestand sind die Schulhofflächen kleiner dimensioniert als in weniger urbanen Räumen und erreichen nicht den Richtwert von 17 m² Aufenthaltsfläche pro Schülerin und Schüler. 7. Ein Kritikpunkt der Initiative Schulcampus Lohsepark lautet, dass der Dach-Pausenhof bei bestimmten Wetterlagen (zum Beispiel starker Wind) eher gesperrt werden würde als dies bei einer ebenerdigen Freifläche der Fall wäre. Wie beurteilt der Senat dies? Wie sind die Erfahrungen bei ähnlichen Dach-Pausenhöfen? Nach Auskunft der Schulleitung der Katharinenschule wird der Schulhof auf dem Dach gern und gut genutzt. Der für Bildung zuständigen Behörde sind keine besonderen Vorkommnisse an der Katharinenschule bekannt. Im Übrigen gilt für alle Schulen, dass insbesondere bei Sturm- und Orkanwarnungen die Vorgaben für den Schulbetrieb bei extremen Witterungsverhältnissen zu beachten sind. 8. Ein weiterer Kritikpunkt der Initiative ist das Vorhaben, die Schulsporthalle , welche auch von Vereinen genutzt werden soll, auf dem Schuldach zu platzieren. Ein Zugang zur Sporthalle ist dadurch nur über die Schule möglich, verbunden mit möglichen Problemen zum Beispiel am Abend, wenn die Schule eigentlich abgeschlossen ist. Wie soll der Zugang zur Schulsporthalle auch außerhalb der Schulbetriebszeiten sichergestellt werden? Die Frage der Zugänglichkeit von Sportflächen für Dritte wird im Rahmen des noch auszulobenden hochbaulichen Wettbewerbs geklärt werden. 9. Wie viele Gespräche hat es mit der Initiative Schulcampus am Lohsepark gegeben? Wer hat an diesen Gespräche seitens der Behörden (Stadtentwicklung, BSB oder Finanzbehörde) sowie dem Bezirk wann teilgenommen? Mit der Initiative Schulcampus Lohsepark hat es regelmäßig Gespräche in verschiedenen Konstellationen gegeben. Mitgliederinnen und Mitglieder der später gegründeten Initiative waren bereits in der sogenannten Phase Null eingebunden, ebenso im städtebaulichen Gutachterverfahren. Nach dem städtebaulichen Gutachterverfahren gab es regelhaft Termine mit der für Bildung zuständigen Behörde, zum Teil auch zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Behörde und der HafenCity Hamburg GmbH. 10. Die Initiative bemängelt, dass die Verantwortlichkeiten nicht klar seien beziehungsweise diese je nach Argumentation verschoben würden. Wer ist in dem Verfahren federführend, wer kann eine Kompromisslinie herbeiführen ? Die zuständige Behörde für die Planung der Schule ist die für Bildung zuständige Behörde. Für die Bauleitplanung und die Baugenehmigung die für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig verantwortlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Wie können die Ergebnisse der Gespräche mit der Initiative zusammengefasst werden? 12. Werden Elemente der Initiative aufgenommen und berücksichtigt? Drucksache 21/16320 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Es hat ein intensiver Informationsaustausch mit der Initiative stattgefunden, der auch fortgeführt wird. Die für Bildung zuständige Behörde hat bekräftigt, dass die Anforderungen des Musterflächenprogramms an eine attraktive und moderne Schule eingehalten werden. Die beteiligten Behörden und die HafenCity Hamburg GmbH sind davon überzeugt, dass mit diesem Schulbauvorhaben ein gutes schulisches Angebot sowie ein Ort geschaffen wird, der für die Mitnutzungen der Bewohner des Stadtteils gute Möglichkeiten bereithält und bietet der Initiative weiterhin den Dialog und die Einbeziehung in das Verfahren an.