BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16324 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Lässt der Senat Prostituierte zu lange auf die ihnen zustehende Gesundheitsberatung warten? (II) Das Prostituiertenschutzgesetz trat bereits am 1. Juli 2017 in Kraft. Erst im November 2017 begann in Hamburg die vom Gesetz vorgesehene Gesundheitsberatung , ging aber mit mehreren Monaten Wartezeiten einher. Doch wie haben sich unter anderem die Wartezeiten im Jahr 2018 entwickelt? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg ist bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) durch das zentral eingerichtete Fachamt für Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (FA-BEA*Pro | Bezirksamt Altona) und der vorgelagerten Gesundheitlichen Beratung für Sexarbeiter/-innen nach § 10 ProstSchG (GESAH 14 | Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, BGV) bundesweit führend . Über die Umsetzung hat der Senat mehrfach berichtet (siehe unter anderem Drs. 21/11140, Drs. 21/12044 und Drs. 21/13157). Alle drei Kernbereiche des Prost- SchG (Anmeldung als Prostituierte, Erlaubnisverfahren Prostitutionsgewerbe und Überwachung) werden operativ umgesetzt. 1. Wie viele Gesundheitsberatungen wurden im Jahr 2018 durchgeführt und wie viele bisher insgesamt? Bitte zusätzlich nach Monaten auflisten. Im Jahr 2018 wurden 1.024 und insgesamt wurden seit Oktober 1 617 gesundheitliche Beratungen durchgeführt. Monat Anzahl der Beratungen Oktober 17 111 November 17 178 Dezember 17 129 Januar 18 119 Februar 18 88 März 18 75 April 18 89 Mai 18 78 Juni 18 79 Juli 18 65 August 18 60 September 18 78 Oktober 18 95 November 18 130 Dezember 18 68 Januar 19 99 Februar 19 (einschließlich 20.2.19) 76 Drucksache 21/16324 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Monat Anzahl der Beratungen Summe 1 617 2. Wie viele Personen warten derzeit auf einen Termin zur Gesundheitsberatung ? 3. Wie lange sind die Wartezeiten durchschnittlich? Wann ist momentan der späteste Termin vergeben? Termine sind direkt verfügbar, eine offene Sprechstunde ohne Termin gibt es dienstags ganztags und mittwochs vormittags. Termine, die für einen späteren Zeitpunkt vergeben werden, bestehen aufgrund eines Wunsches der Sexarbeiterin beziehungsweise des Sexarbeiters. Im Übrigen: entfällt. 4. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ sind aktuell in der Gesundheitsberatung tätig? Ist eine Aufstockung geplant? Wenn ja, zu wann, auf welcher Bemessungsgrundlage und mit wie vielen VZÄ? Wenn nein, warum nicht? Aktuell sind 4,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufgeteilt auf fünf Personen in der Gesundheitsberatung tätig. Zum 01.04.2019 wird eine weitere Sozialpädagogin (1,0 VZÄ) ihre Tätigkeit aufnehmen: eine Stelle (1,0 VZÄ) Sozialpädagogin/Sozialpädagoge für die gesundheitliche Beratung befindet sich aktuell in der Ausschreibungsphase. Im Übrigen siehe Drs. 21/11140. 5. Wie viele Prostituierte waren Anfang 2017 in Hamburg sozialversicherungspflichtig gemeldet und wie viele sind es aktuell? Siehe BT.-Drs. 19/7810 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907810.pdf). 6. Die Nachfrage nach den sogenannten Hurenpässen war zumindest noch zu Jahresbeginn 2018 laut Medienberichten zurückhaltend. Wie viele Anmeldebescheinigungen wurden im Jahr 2018 und insgesamt ausgeteilt ? Seit November 2017 wurden insgesamt 1 102 Anmeldebescheinigungen ausgestellt, darunter 871 im Jahr 2018 (Stand 20.02.2019). 7. Wie lange sind momentan die Wartezeiten für den Erhalt einer Anmeldebescheinigung ? Zwischen der Terminvergabe und der persönlichen Vorsprache im Rahmen des Informations- und Beratungsgesprächs nach § 7 ProstSchG liegen derzeit rund zwei Tage, ad-hoc-Termine sind im Einzelfall möglich. Die Ausgabe der Anmelde- und Aliasbescheinigungen erfolgt unmittelbar im Anschluss an das Informations- und Beratungsgespräch . 8. Wie viele Termine für die Beantragung der Anmeldebescheinigung liegen bereits vor? Seit November 2017 wurden insgesamt 2 171 Termine vereinbart (Stand 20.02.2019), darunter auch Vereinbarungen für Zweitgespräche und Terminvereinbarungen aufgrund abgesagter oder nicht wahrgenommener Termine. Darüber hinaus konnten seit September 2018 43 ad-hoc-Termine wahrgenommen werden. 9. Wie viele Mitarbeiter/VZÄ sind aktuell in diesem Bereich tätig? Seit dem 01.01.2019 sind im Bereich der multiprofessionellen und interdisziplinären Sachbearbeitung für die Aufgabenwahrnehmung des Anmelde- und Erlaubnisverfahren sowie der Überwachung neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 8,31 VZÄ beschäftigt. 10. Ist hier eine personelle Aufstockung geplant? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16324 3 Wenn ja, zu wann, auf welcher Bemessungsgrundlage und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/11140. 11. Das Gesetz sieht auch vor, dass auch die Prostitutionsbetriebe eine Erlaubnis für die Ausübung des Gewerbes beantragen müssen. a) Wie viele Betriebserlaubnisse wurden bisher beantragt? b) Wie viele davon wurden gewährt, versagt beziehungsweise bei wie vielen hat der Termin noch nicht stattgefunden? c) Wie lange sind momentan die Wartezeiten für den Erhalt einer Betriebserlaubnis? d) Welche Voraussetzungen für den Erhalt einer Betriebserlaubnis müssen erfüllt sein, welche Unterlagen müssen vorgelegt werden und in welcher Form erfolgt die Überprüfung der Voraussetzungen? e) Wie viele Mitarbeiter/VZÄ sind in diesem Bereich momentan tätig? f) Ist hier eine personelle Aufstockung geplant? Wenn ja, zu wann, auf welcher Bemessungsgrundlage und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? g) Bezüglich der Betriebe, die bereits eine Erlaubnis erhalten haben: Wie viele Mitarbeiter sind dort jeweils tätig? Bislang wurden 184 Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG gestellt. Davon wurden 93 Anträge positiv beschieden und in neun Fällen wurde die Erlaubnis versagt. 82 Anträge befinden sich in der komplexen Einzelfallprüfung (Stand 20.02.2019). Im Übrigen siehe Antworten zu 9. und 10. sowie Drs. 21/13157. 12. Das Gesetz sieht auch Kontrollen vor. Ab wann sollen Kontrollen in welchem Umfang mit wie vielen Mitarbeitern/VZÄ für welche Bereiche erfolgen ? Wenn bisher noch keine Kontrollen geplant sein sollten, warum ist das so? Mit den Vor-Ort-Kontrollen wurde am 01.11.2018 begonnen. Seitdem wurden insgesamt 25 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt. Beteiligt waren alle Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Fachamtes FA-BEA*Pro in enger Kooperation mit dem Landeskriminalamt . Neben den Vor-Ort-Kontrollen werden bereits im Rahmen des Erlaubnisverfahrens einzelfallbezogene Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, siehe Drs. 21/13157. 13. Wie wird kontrolliert, wie die Kondompflicht umgesetzt wird und ob beispielsweise Betreiber eines Prostitutionsgewerbes durch Aushang auf diese Pflicht laut § 32 ProstSchG hinweisen? Zu den betriebsbezogenen Kontrollaufträgen gehört unter anderem, ob die Betreiberinnen und Betreiber ihren Pflichten nach § 32 Absatz 2 ProstSchG, einem gut sichtbaren Aushang zur Kondompflicht, nachgekommen sind. Im Rahmen der personenbezogenen Kontrollaufträge wird präventiv auf die Einhaltung der Kondompflicht nach § 32 Absatz 1 ProstSchG hingewiesen. Siehe Drs. 21/12044 sowie BT-Drs. 19/7810 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/ btd/19/078/1907810.pdf). 14. Neue IT spielt bei der Umsetzung des Gesetzes auch eine große Rolle. Drs. 21/13157 wies jedoch hin, dass es Schwierigkeiten gab. Sind diese inzwischen behoben? Wenn ja, seit wann? Drucksache 21/16324 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Wenn nein, warum nicht? Die für Sommer/Herbst 2018 geplante Überführung in einen geregelten Software- Betrieb ließ sich bislang nicht realisieren. Bei dem eingesetzten Produkt migewa handelt es sich um eine bundesweit marktführende, kommerzielle Standard-Software mit einem hohen Standardisierungsgrad. Dieser stellt für die Abbildung der Prozesse des zentral zuständigen Fachamtes FA-BEA*Pro in dem für die Unterstützung des betrieblichen Erlaubnisverfahrens nach dem ProstSchG neu entwickelten Software-Modul eine erhebliche Herausforderung dar. Von Juli bis Dezember 2018 haben Workshops mit den Fachanwenderinnen und Fachanwendern, dem Software-Hersteller, dem für IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung zuständigen Bezirksamt Hamburg-Nord und der zuständigen Behörde stattgefunden, um die vorstehend genannten Anforderungen genauer zu beschreiben. Seit Januar 2019 läuft ein auf diesen Anforderungen basierender Angebotsprozess beim Hersteller, der die Prüfung der Machbarkeit einer Lösung durch Anpassung des vorhandenen Software-Moduls beziehungsweise nötigenfalls die Konzeptionierung einer alternativen Lösung umfasst. 15. Wie wirkt sich die im Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis aus? Siehe Drs. 21/13157. 16. Der Runde Tisch konstituierte sich am 12. Oktober 2017. Wie viele Treffen gab es wann im Jahr 2018 mit welchen Erkenntnissen? Siehe Drs. 21/13157, Drs. 21/11140, Drs. 21/9460 und https://www.hamburg.de/ prostitution/. 17. Ende 2018 wurde das Ergebnis der Evaluation Kontaktanbahnungsverbot St. Georg erwartet. Welches externe Forschungsinstitut führte den Auftrag durch, seit wann liegt die Evaluation welcher Stelle vor und was ist das Ergebnis? Siehe Drs. 21/11140 und https://www.hamburg.de/prostitution/12151456/evaluationkontaktverbot /. 18. Wo stockt aus Sicht des Senats aus jeweils welchen Gründen momentan die Umsetzung des Gesetzes und welche Maßnahmen plant der Senat, um das jeweilige Defizit zu beheben? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen: entfällt.