BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16325 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Rath (CDU) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Wie läuft die Zusammenarbeit von f & w fördern und wohnen AöR im Winternotprogramm mit dem Kältebus? Der Kältebus hilft seit Jahresbeginn Obdachlosen. Das von der Alimaus des Hilfsvereins St. Ansgar e.V. innerhalb weniger Wochen auf die Beine gestellte und koordinierte, aber überwiegend von Ehrenamtlichen umgesetzte Projekt hat schnell das Vertrauen der Obdachlosen gewonnen. 64 Transporte obdachloser Menschen in das Winternotprogramm (WNP), 140 Schlafsäcke und 100 Isomatten gegen die Kälte verteilt, 486 ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden bis zum 31. Januar 2019, so lautet die Bilanz für den ersten Monat des Jahres. Auch viele Bürger und Unternehmen vertrauen dem Kältebus , was an der hohen Zahl an Freiwilligen, aber auch Spenden zu erkennen ist. Allerdings, so berichten gleich mehrere Freiwillige unabhängig voneinander , vertraut ausgerechnet f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als Betreiber mehrerer Standorte im WNP nicht dem Kältebus und seinen Helfern . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Hamburger Winternotprogramm (WNP) zeichnet sich seit jeher durch das große Engagement Hamburger Bürgerinnen und Bürger, zahlreicher Kirchengemeinden und weiteren Einrichtungen in Kooperation mit dem staatlich finanzierten Hilfe- und Unterstützungssystems für Obdachlose aus. Der Förderverein Winternotprogramm für Obdachlose e.V., 2007 gegründet von Hamburgerinnen und Hamburgern, versorgt die obdachlosen Menschen während des WNP an allen Tagen der Woche mit abendlichen Speisen, die überwiegend aus Spenden stammen. Circa 300 Freiwillige engagieren sich hier vor Ort in den Einrichtungen des Betreibers der städtischen WNP-Standorte f & w fördern und wohnen AöR (f & w). Der Erfolg dieses Engagements ist auch und gerade auf eine intensive Kommunikation und Abstimmung von Förderverein und f & w und das damit entstandene enge Vertrauensverhältnis zurückzuführen. Gleiches gilt bei der Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Projekten der Wohnungslosenhilfe . Das WNP fügt sich in die Struktur des Hilfesystems und wird durch dieses ergänzt. Die hierfür notwendigen Arbeitsstrukturen und -prozesse sind von den Akteuren gemeinsam erarbeitet worden. Hierzu gehören etwa Abstimmungen zwischen f & w und anderen Einrichtungen, aus denen obdachlose Menschen an das WNP übergeben werden (zum Beispiel Bahnhofsmission, Kemenate – Tagestreff für wohnungslose Frauen). Ebenfalls zählen dazu Verabredungen mit mobilen Gesundheitshilfen , mit denen vor Ort eine medizinische Betreuung der im WNP Übernachtenden sichergestellt wird. Siehe Drs. 21/15541. Bei all dem steht im Vordergrund, dass im Sinne der Nutzerinnen und Nutzer des WNP sowohl der hohe Standard des Hamburgischen WNP erhalten und weiter aus- Drucksache 21/16325 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gebaut wird, der ordnungsgemäße Betrieb der Einrichtungen gewährleistet ist und schließlich dem ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis der Zielgruppe der Obdachlosen entsprochen wird. Das hohe Sicherheitsgefühl der Übernachtenden und der in den letzten Jahren ganz weitgehend störungsfreie Ablauf des WNP sind eine wesentliche Grundvoraussetzung, um die Akzeptanz des WNP sowohl bei den obdachlosen Menschen als auch bei der unmitelbaren Anwohnerschaft weiter zu steigern und damit Perspektiven abseits des Lebens auf der Straße aufzeigen zu können. Der von der Alimaus des Hilfsvereins St. Ansgar e.V. eingerichtete Kältebus ist im laufenden WNP als ergänzendes Angebot zu bestehenden mobilen Hilfestrukturen für obdachlose Menschen wie dem Mitternachtsbus hinzugekommen. Die Verantwortlichen des Kältebusses und von f & w haben sich im Sinne der skizzierten Maßstäbe und Zielsetzungen in einem Gespräch am 18. Februar 2019 auf wesentliche Eckpfeiler der Zusammenarbeit verständigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: 1. Stimmt es, dass sich die Helfer des Kältebusses bei „Übergabe“ eines Obdachlosen an das WNP ausweisen müssen? Wenn ja, warum müssen sie sich ausweisen? Um die Sicherheit der übernachtenden Menschen und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WNP zu gewährleisten, gehört die Angabe der Personalien zu standardisierten Regelprozessen. Mit der konsequenten Umsetzung soll insbesondere auch den Personen, die in einer Einrichtung des WNP übernachten, deutlich gemacht werden , dass ihrem Sicherheitsbedürfnis entsprochen wird. 2. Stimmt es, dass der Kältebus vor der „Übergabe“ eines Obdachlosen beim WNP anrufen muss, während allein ankommende Obdachlose ohne telefonische Voranmeldung im WNP aufgenommen werden? Wenn ja, warum soll die telefonische Voranmeldung erfolgen? Im Interesse der schutzsuchenden Menschen des Kältebusses tragen telefonische Vorankündigungen insbesondere bei einer größeren Zahl von Übernachtenden dazu bei, dass Vorbereitungen für die Aufnahme getroffen werden können und Wartezeiten reduziert werden. Hierauf haben sich die Beteiligten im Gespräch am 18. Februar 2019 verständigt. 3. f & w verlangt angeblich eine formelle „Übergabe“ eines Obdachlosen beziehungsweise ein Erstgespräch, durchgeführt durch die ehrenamtlichen Helfer mit diesem. Diese Forderung löst bei den Ehrenamtlichen, die diese Aufgabe in ihrer Freizeit ausführen, Verwunderung aus, auch weil das WNP als niedrigschwellig gilt. Was genau ist mit einer formellen „Übergabe“ und einem Erstgespräch gemeint und warum hält f & w dieses für notwendig? Im Erstkontakt der obdachlosen Menschen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kältebusses können sich Informationen ergeben, die für die weitere Versorgung der Übernachtenden im WNP von hoher Bedeutung sind. Dazu können etwa Angaben zu Krankheiten, Schmerzleiden oder anderen persönlichen Umständen gehören. Um entsprechende Hilfe leisten zu können, gleichzeitig aber das Vertrauensverhältnis der Betroffenen zu den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kältebusses nicht zu gefährden, soll bei entsprechenden Anhaltspunkten ein gemeinsames kurzes Gespräch im Zuge des Aufnahmeprozesses erfolgen. Eine dahin gehende Verpflichtung oder weitergehende Vorgaben zu einer „Übergabe“ gibt es nicht. Auch hierüber ist Einigkeit zwischen den Verantwortlichen im Gespräch am 18. Februar 2019 erzielt worden. 4. Wohin mit kranken Obdachlosen? a) Wie viele Plätze für kranke Personen gibt es im Pik As und wie war in den Tagen dieses Jahres jeweils die Auslastung? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16325 3 Im „Pik As“ gibt es zwölf Plätze für kranke obdachlose Menschen. Die Platzzahl kann bei Bedarf aufgestockt werden. Im Pik As sind derzeit vier Plätze im Krankenzimmer belegt. Ebenso können im „FrauenZimmer“ jederzeit Plätze für obdachlose kranke Frauen angeboten werden. Dies war bisher nicht notwendig. b) Welche weiteren Möglichkeiten stehen wo beim welchem anderen Anbieter mit jeweils wie vielen Plätzen zur Verfügung und wie war hier in jeweils die Auslastung? Obdachlosen Menschen steht grundsätzlich das Regelsystem der medizinischen Versorgung zur Verfügung (siehe Drs. 21/4787). Zusätzlich gibt es Angebote der niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung für obdachlose Menschen, siehe https://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/895384/ krankenhilfe-obdachlose/. Im Übrigen siehe Drs. 21/4787, 21/8371, 21/8509, 21/11267 und 21/12386. 5. Wie bewertet der Senat die Arbeit des Kältebusses und die Zusammenarbeit mit diesem? Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst.