BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16326 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Milliardenprojekt U5 – Wie lange möchte der rot-grüne Senat die Hamburgerinnen und Hamburger mit seinem unwürdigen Eiertanz bei der Kostenschätzung für die U5 Ost noch an der Nase herumführen? Die Planung der neuen U-Bahn-Linie 5 (U5) ist in drei Abschnitte unterteilt, einen rund 5,8 Kilometer langen östlichen (U5 Ost), einen zwischen 13 und 17 Kilometer langen mittleren (U5 Mitte) und einen aufgrund noch möglicher Varianten hinsichtlich der Länge aktuell nicht genauer zu beziffernden westlichen (U5 West). Alle drei Abschnitte befinden sich in unterschiedlichen Planungs - beziehungsweise Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI). Die LP2 „Vorplanung“ umfasst bereits eine Kostenschätzung, die LP 3 „Entwurfsplanung“ sogar eine Kostenberechnung . Laut den von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und der Hamburger Hochbahn AG in der Sitzung des Verkehrsausschusses der Bürgerschaft am 17. Januar 2019 vorgelegten Unterlagen und den Antworten der Senatsvertreter auf Fragen der CDU-Abgeordneten läuft bei der U5 Ost aktuell bis März 2019 bereits die LP 4 „Genehmigungsplanung “. Diesen Sachstand hatte der Senat in der Antwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 21/15877) sogar konkretisiert. Demnach befindet sich das Teilprojekt der U5 Ost „im Übergang zwischen Entwurfs- (Leistungsphase 3 (Lph 3)) und Genehmigungsplanung (Lph 4). Derzeit werden die Entwurfsunterlagen finalisiert und die Genehmigungsunterlagen vorbereitet“. Obwohl die Kostenschätzung für diesen knapp 6 Kilometer langen Teilabschnitt also bereits vorliegen muss, verweigerte der Senat die entsprechende Transparenz in Drs. 21/15877 mit der bemerkenswerten wie widersinnigen Begründung, wonach „die Komplexität der Verhältnisse eine Kostenschätzung nicht als geeignet erscheinen“ lasse. Geeignetheit, zumal in diesem Fall eindeutig eine Geeignetheit politischer oder gar parteipolitischer Natur, ist kein zulässiger Grund zur Beschneidung des verfassungsrechtlich verbrieften Fragerechts der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft. Dieser für die Hamburgerinnen und Hamburger unwürdige und für die politische Kultur in Hamburg extrem schädliche rot-grüne Eiertanz fand mit der Senatsantwort auf die jüngste CDU-Anfrage aus Drs. 21/16141 zu diesem Vorgang eine bedauernswerte Fortsetzung. In den Medien um keine noch so ausschweifende wie pompöse Äußerung zur U5 verlegen, verwies der Senat in seiner spartanischen Antwort lediglich darauf, dass die Kostenermittlung derzeit bei der HOCHBAHN erfolge. Die Kostenschätzung ist aber nur eine von mehreren Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276. Drucksache 21/16326 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Tatsache ist: Die Kostenschätzung als Bestandteil der LP2 „Vorplanung“ nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) liegt vor und der rot-grüne Senat verletzt durch sein Antwortgebaren fortlaufend das in der Hamburgischen Verfassung verbriefte Fragerecht der Abgeordneten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ziel des Senats ist es, vor der Entscheidung über die Realisierung von Bauvorhaben Transparenz herzustellen, indem belastbare Kostenangaben ermittelt werden. Angesichts der Komplexität der U-Bahn-Planung genügt der nach Abschluss der Leistungsphase 2 erreichte Planungsstand nicht, um eine solche belastbare Aussage zu machen. Der zuständigen Behörde liegt weder eine Kostenschätzung noch eine Bauund Kostenunterlage vor. Eine Kostenberechnung wird derzeit bei der Hamburger Hochbahn AG für den Abschnitt U5 Ost auf Basis einer detaillierten Entwurfsplanung erarbeitet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Seit wann liegt das Ergebnis der Kostenschätzung für die U5 Ost der HOCHBAHN beziehungsweise der zuständigen Behörde vor? Bitte das konkrete Datum angeben. 2. Wie lautet das Ergebnis der Kostenschätzung für die U5 Ost? Welche Kosten pro Kilometer ergeben sich dadurch schätzungsweise aktuell für die U5 Ost? 3. Auf welcher Stufe nach DIN 276 befindet sich die Kostenermittlung hinsichtlich der U5 Ost aktuell? 4. Ist dem Präses der BWVI bekannt, dass die Kostenschätzung für die U5 Ost bereits vorliegt? Wenn ja, seit wann? 5. Kennt der Präses der BWVI das Ergebnis der Kostenschätzung für die U5 Ost? Wenn ja, seit wann? 6. Ist dem Ersten Bürgermeister bekannt, dass die Kostenschätzung für die U5 Ost bereits vorliegt? Wenn ja, seit wann? 7. Kennt der Erste Bürgermeister das Ergebnis der Kostenschätzung für die U5 Ost? Wenn ja, seit wann? Siehe Vorbemerkung.