BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16327 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Beobachtung linksextremistischer Gruppierungen seit 2015 (V) In Drs. 21/15989 hat der Senat detailliert dargelegt, welche Personenzusammenschlüsse des linksextremistischen Spektrums in den vergangenen Jahren seit 2015 als Beobachtungsobjekt gemäß § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) eingestuft waren und inwieweit diese in den Jahresberichten des Landesamtes für Verfassungsschutz aufgeführt wurden. Demzufolge ist auch die Gruppierung „Antifa Altona Ost“ seit dem Jahr 2018 als Beobachtungsobjekt des LfV eingestuft. In der zweiten Hälfte des Jahres 2018 wurde die Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“ initiiert. Informationen zu den Initiatoren und maßgeblichen Unterstützern liegen öffentlich nicht vor. Es existiert lediglich die Facebook- Seite https://www.facebook.com/JugendGegenRechteHetze/.1 Aus einem der ersten Beiträge auf der Facebook-Seite geht hervor, dass sich Besucher bei „Fragen jeglicher Art“ an die „Social-Media-Kanäle der Antifa Altona Ost“ wenden sollen.2 Unterstützer der Kampagne sind bereits auf einigen Demonstrationen als sogenannter Jugendblock mit eigenen Transparenten aufgetreten. In jüngster Zeit versucht die Kampagne, Schüler an diversen Hamburger Schulen für ihre politischen Ziele zu gewinnen.3 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz oder der Behörde für Inneres und Sport zu personellen, organisatorischen und ideologischen Überschneidungen der Gruppierung „Antifa Altona Ost“ und der Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“ vor? 2. Welche Erkenntnisse liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz oder der Behörde für Inneres und Sport zur Zusammensetzung der aktiven Unterstützer der Kampagne vor? Insbesondere: Handelt es sich hierbei auch oder maßgeblich um Aktivisten verschiedener (auch vom LfV beobachteter) Hamburger Antifa-Gruppen? 1 https://www.facebook.com/JugendGegenRechteHetze/ (abgerufen am 20.02.2019). 2 https://www.facebook.com/JugendGegenRechteHetze/photos/ a.263828800926686/263828714260028/?type=3&theater (abgerufen am 20.02.2019). 3 Siehe zum Beispiel: https://www.facebook.com/JugendGegenRechteHetze/posts/ 324874124822153?__xts__[0]=68.ARBe5IBuzy14vPoAqidgMrWO0ygfRx1Hx8tTQXB6t_ XOsRlti1dCZNSZpVUWHQprLcJyGWGgruVZTEIv1ouNxbkFN7o-bjTJZOsYfCpEsftbQ DetGF6qXodDZfahfoFddqPaUPGM2RqxGPzUcBzbCFsJdiLCwjfkqLyVxGhg1AY9onrPNR LtURxm4w1nLqAzyuPZ85SaBZx87mawq7lqMX6PgexHq-zYLUhJEKzZUHAVixqu 2F6Ql2NXsI_nZP1AmLfEXDkxPW3ajn9Xxktkv9UIyBMpet3Sj5KGLlqj3204xDtlsWJSJeandi HkVm988PNAqQRk2ooog8lQddUz-bA&__tn__=-R (abgerufen am 20.02.2019). Drucksache 21/16327 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja: Welche Antifa-Gruppen unterstützen die Kampagne aktiv und üben einen steuernden Einfluss aus? 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Landesamt für Verfassungsschutz oder der Behörde für Inneres und Sport zur Teilnahme des Jugendblocks „Jugend gegen rechte Hetze“ bei Demonstrationen des linken Spektrums ab der zweiten Jahreshälfte 2018 bis dato vor und welche Erkenntnisse gibt es über die Gewaltbereitschaft oder über Gewaltanwendungen von Teilnehmern dieser Gruppe? 4. Ist davon auszugehen, dass es sich bei der Kampagne um einen gezielten Versuch linksextremistischer Akteure handelt, über gesellschaftlich akzeptierte Themen, nicht extremistische Unterstützer anzuwerben und diese für ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu gewinnen? 5. Wurde auch die Kampagne „Schüler*Innen united! Gegen Hetzkampagnen der AfD“, welche über die Facebook-Seiten der „Antifa Altona Ost“ und der Kampagne „Jugend gegen rechte Hetze“ verbreitet wird, von der Gruppierung „Antifa Altona Ost“ oder anderer extremistischer Antifa- Gruppen initiiert? Bitte umfassend erläutern. „Jugend gegen rechte Hetze“ und „Schüler*Innen united! Gegen Hetzkampagnen der AfD“ sind keine Beobachtungsobjekte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg. Im Übrigen siehe Drs. 21/16296.