BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16329 21. Wahlperiode 26.02.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Ewald Aukes und Michael Kruse (FDP) vom 20.02.19 und Antwort des Senats Betr.: „Meistermeile“ Offakamp – Wie ist der aktuelle Stand? (IIl) Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet rund 70 kleinen und mittleren Handwerks- und Produktionsbetrieben in der „Meistermeile“ Offakamp“ Gewerbeflächen an. Eine Vorvermietung von 80 Prozent ist bisher nicht erreicht worden. Die in der der Dr. 21/16072 dargestellten Kostenpositionen werfen weitere Fragen auf. Zudem ist bisher ungeklärt, inwiefern verbrauchernahe Handwerke bei den Planungen berücksichtigt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Sprinkenhof GmbH und der Handwerkskammer Hamburg wie folgt: 1. In der Drs. 21/16072 schlüsselt der Senat die Kosten für die „Meistermeile “ Offakamp auf.1 Unter welcher Rubrik/Kostenposition sind die nicht geleisteten Mietkosten enthalten, die zurzeit noch ausgeglichen werden müssen, da noch keine wirtschaftliche Auslastung von 92,5 Prozent erreicht ist? Welche Auswirkungen hat dies auf das Projekt? Bitte genau darstellen. 2. Sind neben den derzeitigen Besichtigungen und weiteren Werbemaßnahmen auch vertragliche Mieterleichterungen beziehungsweise Mietkürzungen für Neumieter angedacht oder in Vorbereitung? Siehe Drs. 21/16248. 3. Wie werden bei der Stadtplanung in neuen Quartieren verbrauchernahe und emittierende Handwerke berücksichtigt? Um die vom Senat angestrebte Nutzungsmischung aus Wohnen, Arbeiten und Erholung umzusetzen, werden neue Flächen für Handwerksbetriebe bereits im Rahmen der Quartiersentwicklung und bei der Konzepterarbeitung berücksichtigt. Die Handelskammer und Handwerkskammer sind an diesen Verfahren beteiligt. Innerhalb der Bebauungspläne werden Möglichkeitsräume in den hierfür vorgesehenen Gebietskategorien zur Umsetzung entsprechender Betriebe gesichert. Standorte für Handwerk und Kleingewerbe sind im Übrigen ein wichtiger Bestandteil der Gewerbeflächenkonzepte der Bezirke. Die planungsrechtliche Sicherung bestehender Standorte und eine bauliche Verdichtung innerhalb der jeweiligen Gebiete ist ein wichtiger Handlungsansatz . Gemäß § 1 Absatz 6 des BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne beziehungsweise bei der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des BauGB insbesondere die 1 Vergleiche Antwort des Senats auf Drs. 21/16072, Seite 3, Frage 5. Drucksache 21/16329 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Belange der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung zu berücksichtigen. a) Wie viele neue Quartiere sind in derzeit in Planung? Die derzeit in den Bezirksämtern und seitens der zuständigen Behörde in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne sowie die damit verbundenen Planungsziele können den jeweiligen Auftritten der Behörden unter www.hamburg.de entnommen werden. Da der Begriff „Quartier“ nicht feststehend definiert ist, wird diesbezüglich von weiteren Differenzierungen abgesehen. Durch Bebauungspläne wird in der Regel abhängig vom festgesetzten Baugebiet lediglich die Möglichkeit von Betriebsansiedlungen unter anderem von Handwerksbetrieben eröffnet; nicht jedoch die konkrete Branche oder gar der anzusiedelnde Betrieb selbst festgelegt. Dies unterliegt innerhalb des gegebenen öffentlich-rechtlichen Rahmens regelhaft der Vertragsfreiheit zwischen den privaten Bauherren und Grundeigentümern (Vermietern) und Betrieben (Mietern). Eine weitergehende Darstellung beziehungsweise Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist insoweit nicht möglich . b) Welche Flächen für Handwerke werden bei Planungen in welchem Hamburger Quartier, Stadtteil berücksichtigt? Bitte nach Tätigkeit und Handwerk darstellen. Die Zulässigkeit von Handwerksbetrieben richtet sich nach der jeweiligen Baugebietskategorie und dem individuellen Störgrad. Einen Überblick über die Gewerbegebiete und deren Eignung, die Branchenstruktur in den Gewerbegebieten sowie die Strategien zur Sicherung und Weiterentwicklung des jeweiligen Gewerbestandortes gibt das Gewerbeflächenkonzept des jeweiligen Bezirkamtes. Die Gewerbeflächenkonzepte können online unter www.hamburg.de abgerufen werden. c) Liegen bereits Interessenbekundungen von verbrauchernahen Handwerken vor? Wenn ja, seit wann und wie viele? Bitte nach Tätigkeit aufschlüsseln . d) Gibt es die Möglichkeit für diese Mieter, eine Räumlichkeit mit Laden und/oder eine Werkstattfläche zu mieten? Nein, siehe Antwort zu 3.a), die Gebiete befinden sich noch in der Planung. 4. Wie werden verbrauchernahe Handwerke bei Planungen berücksichtigt? a) Wurden verbrauchernahe Handwerke bei der Planung und beim Bau derzeit explizit berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? Es wird davon ausgegangen, dass die Fragesteller sich auf den Gewerbehof am Offakamp/„Meistermeile“ beziehen und nicht auf die Planungen in den einzelnen Quartieren, da vom „Bau“ gesprochen wird. Das Raum- und Ausstattungskonzept des Gewerbehofes am Offakamp/„Meistermeile“ ist im Wesentlichen auf produzierendes und damit störendes Handwerk ausgerichtet, da diese Gruppe am stärksten von Verdrängung und Problemen bei der Standortsuche betroffen ist. Selbstverständlich sind die Flächen grundsätzlich auch für verbrauchernahe Gewerke geeignet, wobei hinsichtlich der Standortanforderungen in dieser Gewerkegruppe zu differenzieren ist. Die Bäckerei wird allgemein als verbrauchernahes Ladenhandwerk verstanden, aber die Produktion mit typischen Betriebszeiten und Emissionen findet aufgrund des Störgrades getrennt von den Verkaufsstellen regelmäßig im Gewerbegebiet statt. Ähnlich verhält es sich mit der Fleischerei oder der Textilreinigung, abhängig von der Betriebsgröße und dem Emissionsumfang. Auch der Kfz-Betrieb ist nur noch in gewachsenen Lagen mit einer wohnlich geprägten Nachbarschaft verträglich. Daher stellt die Meistermeile auch für Teile des verbrauchernahen Handwerks ein Flächenangebot bereit. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16329 3 b) Liegen bereits Interessenbekundungen von verbrauchernahen Handwerken vor? Wenn ja, wie viele und welche Handwerke sind dies? Bitte nach Tätigkeit aufschlüsseln. Zu den Mieterinnen und Mietern, die bereits einen Vertrag unterschrieben haben, gehören eine Konditorin und eine Änderungsschneiderin. Unter den aktuellen Interesstentinnen und Interessenten sind zwei weitere Konditoren und eine Fotografin. In der Vergangenheit gab es bereits Interesse von weiteren Bäckern bzw. Konditoren, einem Fleischer, einem Maßschneider, einem Kürschner, einer Uhrmacherin und zwei Friseurinnen . c) Gibt es die Möglichkeit für diese Mieter, eine Räumlichkeit mit Laden oder Werkstattflächen zu mieten? Die „Meistermeile“ ist als Handwerker- und Gewerbehof mit Werkstattflächen konzeptioniert (siehe Drs. 21/4849). Reine Ladenflächen sind nicht vorgesehen und nach dem Bebauungsplan Lokstedt 58 nur eingeschränkt zulässig. d) Wie wird insgesamt mit emittierenden Handwerksbetrieben wie zum Beispiel Kfz-Reparaturen, Schlossereien und Heizungs- und Sanitärbetrieben und Tischlereien bei der Planung von neuen Quartieren umgegangen? Bei der Planung bilden die Regelungen der Baunutzungsverordnung einen Rahmen für die Zulässigkeit von Handwerksbetrieben. In Allgemeinen Wohngebieten sind nur nicht störende Handwerksbetriebe, in Misch- und Kerngebieten sowie in Urbanen Gebieten sind nur nicht wesentlich störende Betriebe und in Gewerbegebieten nur nicht erheblich belästigende Betriebe zulässig. Je nach Branche und individuellem Emissionsverhalten kann eine Zulässigkeit von bestimmten Handwerksbetrieben in einigen Baugebieten ausgeschlossen sein. An Standorten, an denen man in der Vergangenheit eher Allgemeine Wohngebiete ausgewiesen hätte und an denen heute vermehrt der Einsatz Urbaner Gebiete möglich ist, besteht nun auch für die Ansiedlung von in gewissem Maße störanfälligem Handwerk ein größerer Spielraum als bisher. Daher gibt es unterschiedliche Ansätze. Während beispielsweise in der Neuen Mitte Altona keine Flächen für emittierendes Handwerk vorgesehen worden sind, ist im Spreehafenviertel eine Handwerkerhofstruktur mit GE-Ausweisung geplant. Inwieweit die Handwerkerhofstrukturen im Masterplan für Oberbillwerder auch für störendes Handwerk geeignet sein werden, bleibt abzuwarten. Insgesamt ist festzustellen, dass durch die enge Zusammenarbeit von Handwerkskammer und der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) im Rahmen des Masterplan Handwerk, das Bewusstsein für die Standortbelange des Handwerks deutlich gestiegen ist. Grundsätzlich wird in Planungen darauf geachtet, dass bestehende emittierende Betriebe durch die Planung nicht eingeschränkt werden; in den Bebauungsplanverfahren wird dies nach Maßgabe von § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt. e) Welche Maßnahmen ergreift der Senat derzeit, um die Abwanderung ins Umland zu verhindern? Siehe Antwort zu 3.b. f) Wie viele Betriebe sind seit Januar 2017 bis Februar 2019 ins Umland abgewandert, weil sie keine entsprechenden Flächen in Hamburg gefunden haben? In der Handwerksrolle, dem Zentralregister des Hamburger Handwerks, werden die Gründe für eine Ab- oder Ummeldung regelhaft nicht erfasst, da diese Angaben freiwillig sind und davon kaum Gebrauch gemacht wird. Daher können hierzu keine validen Angaben gemacht werden