BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1633 21. Wahlperiode 25.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Karin Prien (CDU) vom 17.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Tut der Senat sein Möglichstes zur schnellen und würdigen Unterbringung von Flüchtlingen in den Stadtteilen? Immer mehr Menschen kommen nach Hamburg und beantragen hier Asyl. Die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung bleibt beeindruckend hoch, obwohl gleichzeitig die Kritik an der Kommunikationspolitik sowie an einzelnen Maßnahmen und Projekten des Senats zunimmt. Ein Schlüssel zum Erfolg, die Beibehaltung der Willkommenskultur, liegt in der schnellen und würdigen Unterbringung der Asylsuchenden. Container und Zelte können nur temporäre Lösungen sein. Die Unterbringung in Wohnungen , gut integriert in den Quartieren unserer Stadt, ist ein Baustein der weiteren Integration für alle Asylsuchenden, die auf Dauer bei uns bleiben werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Immobilien von privaten Eigentümern hat f & w fördern und wohnen AöR für die Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg angemietet ? Bitte je Stadtteil angeben. f & w fördern und wohnen AöR (f & w) hat aktuell 31 Objekte von privaten Eigentümern angemietet, siehe Anlage. Projektiert sind folgende Einrichtungen in privaten Immobilien: Hamburg-Nord:  Holsteinischer Kamp (Barmbek-Süd);  Hufnerstraße (Barmbek-Süd);  Heinrich-Hertz-Straße (Uhlenhorst); Hamburg-Mitte:  Eiffestr. (Hamm); Wandsbek:  Sieker Landstraße (Rahlstedt);  Lademannbogen (Hummelsbüttel); Bergedorf:  Kurt A.-Körber-Chaussee (Bergedorf). 2. Welche Erfahrungen hat f & w mit der Anmietung von Privatwohnungen, beispielsweise im Stadtteil Lokstedt, gesammelt? Drucksache 21/1633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Bezug auf die Anmietung kompletter Wohnhäuser hat f & w grundsätzlich sehr gute Erfahrungen gemacht. Das Verständnis und die Toleranz zwischen den untergebrachten Haushalten sind überwiegend groß. Eine Belegungssteuerung ist unter diesen Rahmenbedingungen auch innerhalb einer Einrichtung gut möglich. Bei der Anmietung einzelner Wohnungen in Wohnblocks kann dieses Modell grundsätzlich sehr gut zur Integration der Bewohner in das Wohnumfeld beitragen. Andererseits kommt es teilweise aufgrund etwa von Hellhörigkeit der Wohnungen im Grandweg in Lokstedt (alte Bausubstanz) zu Konflikten insbesondere mit Nachbarn, die nicht zur Unterkunft gehören. 3. Wie beurteilt f & w das Potenzial der Anmietung weiterer privater Immobilien , speziell in den Stadtteilen Lokstedt, Niendorf und Schnelsen? f & w hat keine Kenntnis über weitere potenzielle Nutzungsmöglichkeiten in den benannten Stadtteilen, siehe Antwort zu 1. 4. Von welcher Dauer sind die Mietverträge? Wenn es verschiedene Laufzeiten der Mietverträge gibt, diese bitte einzeln auflisten. Die Laufzeiten der Mietverträge sind unterschiedlich. Sie reichen von Festlaufzeiten mit maximal 15 Jahren bis zu zeitlich unbefristeten Mietverträgen mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Die Konditionen der Mietverträge mit den Wohnungsgebern unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Vertragspartner. Hierzu gehört die Benennung der Laufzeiten einzelner Objekte wie auch die Höhe der im Einzelnen zu zahlenden Mieten. 5. Wie hoch ist die Gesamtmiete, die f & w für die von Privateigentümern angemieteten Immobilien monatlich insgesamt bezahlt? Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Zusammenstellung der monatlichen Ausgaben für die angemieteten Objekte unter 1. im Sinne einer Gesamtmiete ist nach Auskunft von f & w in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich . 6. Wird die Miete nach Quadratmetern berechnet oder wird diese nach der Belegungszahl der Immobilie pro Person berechnet? Es gibt bei f & w vertragliche Gestaltungen für beide Varianten. 7. Erhält dabei jeder Privatvermieter dieselbe Miete oder gibt es Unterschiede ? Wenn ja, bitte die Spanne der Miete aufführen. Wie begründen sich die Unterschiede? Unterschiedliche Miethöhen ergeben sich aus der Lage, der Ausstattung, dem Baujahr und so weiter. Die gezahlten Mieten bewegen sich im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmieten . Siehe hierzu Drs. 21/1431 und Drs. 21/1067. 8. Ist die Höhe der Miete, die an die Privateigentümer bezahlt wird, Verhandlungssache oder gibt es dafür einen speziellen Berechnungsschlüssel ? Wenn letzteres der Fall ist, welche Kriterien fließen in den Schlüssel ein? Siehe Antwort zu 7. Darüber hinaus werden alle Vertragsdetails grundsätzlich individuell ausgehandelt. 9. Ab wann bezahlt f & w für die Immobilien Miete? Zu welchem Datum werden dort jeweils Flüchtlinge untergebracht und wie viele Plätze stehen zur Verfügung? Wer trägt die Umbaukosten für diese Immobilien und wie hoch sind diese? Wie lange läuft der Mietvertrag? Regelhaft wird eine Mietzahlung ab Nutzungsbeginn gezahlt. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. und zu 8. 10. Wer trägt die Kosten, wenn eine von privaten Eigentümern angemietete Immobilie umgebaut werden muss? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1633 3 11. Wenn diese Kosten f & w trägt, wie viel wurde bislang für den Umbau von Immobilien ausgegeben, die Privateigentümern gehören? Siehe Drs. 21/1431 und Drs. 21/1067. Drucksache 21/1633 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Bestehende Einrichtungen in Immobilien privater Eigentümer: 31 Altona: 7 Sibeliusstraße (Bahrenfeld) Bahrenfelder Straße (Ottensen) Eimsbüttler Straße (Altona-Nord) Grünewaldstraße (Bahrenfeld) Waidmannstraße (St. Pauli) Max-Brauer-Allee (Ottensen) Borselstraße (Ottensen) Harburg: 5 Winsener Straße (Sinstorf) Osterbaum (Wilstorf) Stader Str.106a (Heimfeld) Sinstorfer Weg (Sinstorf) WS Transit (Harburg) Wandsbek: 8 Bargteheider Straße (Wandsbek) Waldreiterring (Volksdorf) Wandsbek mybed Wandsbek Schreyersring (Steilshoop) Duvenstedter Damm (Duvenstedt) August-Krogmann-Straße (Farmsen-Berne) Borstels Ende (Wellingsbüttel) Kirchhofstwiete (Wandsbek) Bergedorf: 1 Rahel-Varnhagen-Weg (Neuallermöhe) Mitte: 2 Wendenstraße (Borgfelde) Billstieg (Billbrook) Nord: 2 Opitzstraße (Winterhude) Fibigerstraße (Langenhorn) Eimsbüttel: 5 Furtweg (Eidelstedt) Langeloh-Hof (Eidelstedt) Grandweg (Lokstedt) Lohkoppelweg (Lokstedt) Hornackredder (Eidelstedt) ZEA / ZA und EA: 1 Heselstücken (Ergänzung Sportallee) (Groß-Borstel)