BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16334 21. Wahlperiode 01.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Deniz Celik (DIE LINKE) vom 21.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Ambulante Sozialpsychiatrie – Stand der (niedrigschwelligen) Angebote und Nutzung für Menschen mit psychischen Behinderungen (2) Aus der Antwort auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/15730 vom 19.01.2019 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V., der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) sowie die Behörde für Arbeit, Soziales , Familie und Integration haben 2013, zur Weiterentwicklung der ambulanten Sozialpsychiatrie in Hamburg, ein Begleitmanagement eingerichtet. Das Begleitmanagement hatte während dieser Konvergenzphase die Aufgabe, die Systementwicklung zu beobachten und Steuerungsentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung (zum Beispiel Anpassung der Vereinbarungen aufgrund der in der Konvergenzphase gemachten Erfahrungen) zu treffen und gegebenenfalls Vertragskommissionsentscheidungen herbeizuführen. Die Vertragskommission SGB XII beauftragte die bestehende AG ASP-Begleitmanagement – per Beschluss vom 13.12.2016 –, ihre Arbeit in 2017 fortfolgende fortzusetzen . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie oft trifft sich das trialogisch zusammengesetzte Gremium Begleitmanagement zur Steuerung und Entwicklung des ASP-Systems seit Gründung des Gremiums? Bitte aufgliedern nach Jahr und teilnehmenden Organisationen. 2. Welche Interessensgruppen sind in dem trialogisch zusammengesetzten Gremium Begleitmanagement zur Steuerung und Entwicklung des ASP- Systems mit dabei? 3. Welche Organisationen sind mit wie vielen Vertretern/-innen in dem trialogisch zusammengesetzten Gremium Begleitmanagement zur Steuerung und Entwicklung des ASP-Systems und welche davon haben Stimmrecht? Die konstituierende Sitzung des Begleitgremiums Ambulante Sozialpsychiatrie (ASP- Begleitmanagement) fand am 13.12.2013 statt. Die Anzahl der Sitzungen verteilen sich auf die Jahre wie folgt: 2013: eine, 2014: sechs, Drucksache 21/16334 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2015: drei, 2016: vier, 2017: drei, 2018: drei, 2019: bisher eine. An den Sitzungen haben Vertreterinnen und Vertreter folgender Organisationen teilgenommen : - Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Hamburg e.V. (AGFW) - Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Landesverband Hamburg e.V. - Diakonisches Werk Hamburg - Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Hamburg e.V. - AWO Landesverband Hamburg e.V. - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Interessenverbände - Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG) - Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. Hamburg - Landesverband Hamburg der Angehörigen psychisch Kranker e.V. Sonstige Organisationen - f & w fördern und wohnen AöR (f & w) - Fachamt Eingliederungshilfe Bezirksamt Wandsbek - Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) Das Gremium ASP Begleitmanagement ist mit jeweils einer Vertreterin beziehungsweise einem Vertreter der AGFW, der Verbände, f & w fördern und wohnen AöR, der Interessenverbände sowie einer Vertreterin beziehungsweise einem Vertreter des Fachamtes Wandsbek und zwei Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der BASFI besetzt. Bis auf die Vertreterinnen und Vertreter der Interessenverbände, die in beratender Funktion beteiligt sind, haben alle Vertreterinnen und Vertreter ein Stimmrecht. 4. Aus den Antworten zur Personalsituation der Hauser-Gruppe ergibt sich ein kontinuierlicher Stellenabbau. a. Wie wirkt der Senat einem Ausfall des Angebots Hauser-Gruppe durch Krankheitsfall des einzigen aktuellen Mitarbeiters entgegen? b. Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um wieder eine Stelle der hauptamtlichen weiblichen Mitarbeiterin bereitzustellen, die von dem Großteil der Hauser-Gruppe dringend gebraucht wird? Die Hauser-Gruppen sind ein besonders niedrigschwelliges Angebot und verfolgen das Konzept der Hilfe zur Selbsthilfe. Dies schließt die Gestaltung des (Arbeits-) Alltags und die Organisation des Tagesablaufes ein. Die hauptamtliche Mitarbeiterin beziehungsweise der hauptamtliche Mitarbeiter wirkt unterstützend im Hintergrund und nur, soweit der Bedarf geäußert wird. Bei krankheitsbedingten Personalausfällen sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer – wie sonst auch – in der Lage, sich selbst zu organisieren. Bei akuten Problemen können sie zudem die benötigten Leistungen, zum Beispiel der Eingliederungshilfe oder der Psychiatrie, selbstständig in Anspruch nehmen. Ein Bedarf einer weiteren hauptamtlichen Kraft ist vor diesem Hintergrund nicht gegeben . 5. Warum prüft das Fachamt Eingliederungshilfe neue Räumlichkeiten als neuen Standort für die Hauser-Gruppe? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16334 3 Die Prüfung wurde erforderlich, da der Vermieter die bisher von den Hauser-Gruppen genutzten Räumlichkeiten fristgemäß kündigte. 6. Welche Räumlichkeiten wurden wo und warum bislang als geeignet befunden? Bitte angeben mit Größe der Räume und ob mit Küche und mit Koch- und Backmöglichkeit, Toiletten. 7. Gibt es bereits einen neuen Mietvertrag für neue Räumlichkeiten? a. Wenn ja, ist dieser befristet und wenn ja, bis wann? b. Wenn nein, warum nicht? In der Kurt-Schumacher-Allee wurden mit insgesamt rund 270 m² geeignete Räumlichkeiten gefunden. Es handelt sich um eine abtrennbare Einheit im Erdgeschoss mit einem separaten, stufenlosen Eingang. Es können Gruppenräume, ein Büro, Toiletten, eine Küche mit Koch- und Backmöglichkeit und Lagerfläche angeboten werden. Das Bezirksamt hat die Flächen seit 01.01.2019 bis 31.12.2024 angemietet. Darüber hinaus besteht ein zweifaches Optionsrecht zu je sechs Monaten. 8. In der Senatsmitteilung vom 15.01.2019 zur Umsetzung des Bundeteilhabegesetzes in Hamburg – Drs. 21/15785 – schreibt der Senat: „Durch die Einbeziehung aller Leistungen der Eingliederungshilfe in das Gesamtplanverfahren werden im Fachamt Eingliederungshilfe weit über 5.000 Fälle zusätzlich im Fallmanagement zu bearbeiten sein.“ Unsere Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/15730 ergab, dass es im Fachamt Eingliederungshilfe seit 2014 einen kontinuierlichen Stellenabbau für das Fallmanagement im sozialpädagogischen Dienst gab und dass 40 Prozent der Fallbearbeitung auf die ambulante Sozialpsychiatrie fallen. 2018 wurde dann wieder um drei Stellen etwas aufgestockt. Das ist für die nun anfallenden über 5 000 Fälle im Fallmanagement viel zu wenig. Wie gedenkt der Senat mit welchen Maßnahmen und wie vielen Stellen dieser Entwicklung hinreichend Rechnung zu tragen? In Drs. 21/15730 sind Stichtagszahlen zu den vorhandenen Fallmanagement-Stellen abgebildet; hieraus lässt sich kein Stellenabbau ableiten. Zur Umsetzung des BTHG wird auf die Drs. 21/15785 verwiesen. Die erforderliche Nachsteuerung der Ressourcen soll der Bürgerschaft mit einer weiteren Drucksache dargelegt werden.