BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16347 21. Wahlperiode 01.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 22.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Dauerbaustelle Mellenbergweg? Seit Längerem finden im Mellenbergweg in Volksdorf Leitungsarbeiten statt, offenbar von Gasnetz Hamburg. Obwohl die Bauarbeiten lediglich einen schmalen Streifen für die Leitungstrasse betreffen, wurde die Straße dabei immer komplett für einzelne Abschnitte gesperrt – so zurzeit zwischen Künnekestraße und Mellenbergstieg. Inzwischen hat auch Stromnetz Hamburg am anderen Ende der Straße mit Leitungsarbeiten begonnen. Hier wurde jedoch die Straße nicht komplett gesperrt, sondern eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Offenbar erfolgen die Leitungsarbeiten im Vorwege der Grundinstandsetzung beziehungsweise erstmaligen endgültigen Herstellung der Straße. Über solche Planungen werden die Leitungsträger regelhaft frühzeitig informiert. So hatte der Senat in Drs. 21/773 folgendes ausgeführt: „Während der Planungsphase von Baumaßnahmen im öffentlichen Raum werden regelhaft alle Leitungsunternehmen sehr frühzeitig eingebunden und aufgefordert, geplante Leitungsarbeiten zu benennen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Gasnetz Hamburg GmbH (GNH) und der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH), wie folgt: 1. Welche Baumaßnahmen wurden oder werden seit Anfang 2018 von Leitungsträgern im Mellenbergweg durchgeführt? Welche weiteren Baumaßnahmen von Leitungsträgern sind geplant? Sowohl die SNH als auch die GNH führen seit 2018 im Mellenbergweg Leitungsarbeiten durch. Die GNH tauscht die vorhandene alte Gasleitung aus, die SNH erneuert das Leitungsnetz und verlegt Fernmeldekabel neu. Darüber hinaus hat die Telekom in 2018 ebenfalls Leitungsarbeiten durchgeführt. Die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH wird im Zuge der Straßenbauarbeiten Leitungsarbeiten durchführen. 2. Wie und wann wurden diese Arbeiten mit dem Bezirksamt abgestimmt? Wann wurden entsprechende Aufgrabescheine beantragt und genehmigt ? Im Mai 2018 wurde durch das zuständige Bezirksamt eine Leitungsbesprechung durchgeführt und daran anschließend die Trassenanweisung ausgestellt. Im Juli 2018 erfolgte eine Anpassung der Trassenanweisung aufgrund von Planungsänderungen bei SNH, siehe dazu auch Antwort zu 3. Die entsprechenden Aufgrabescheine wurden wie folgt beantragt und genehmigt: Drucksache 21/16347 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beantragung Genehmigung Straße Antragsteller 10.04.2018 10.04.2018 Mellenbergweg 19 bis 83 Deutsche Telekom 05.06.2018 07.06.2018 Mellenbergweg 9 bis 91 FHH Bohrkernentnahme 22.06.2018 25.06.2018 Mellenbergweg 65a Stromnetz Hamburg 06.08.2018 07.08.2018 Mellenbergweg 9 bis 87 Gasnetz Hamburg 23.08.2018 24.08.2018 Mellenbergweg 1 bis 71c FHH Bohrkernentnahme 08.11.2018 09.11.2018 Mellenbergweg 91-113 Straßenbauarbeiten 26.11.2018 29.11.2018 Mellenbergweg 9 bis 87 Gasnetz Hamburg 05.12.2018 10.12.2018 Mellenbergweg 9 Stromnetz Hamburg 3. Warum werden die Arbeiten der Leitungsträger nicht zusammen und koordiniert durchgeführt? Arbeiten der Leitungsunternehmen werden generell gemeinsam terminlich koordiniert. Bei der SNH kam es jedoch zu einer längeren Vorlaufzeit für die Planung – das alte Leitungsnetz sollte zunächst nur punktuell saniert werden; im Juli 2018 wurde jedoch entschieden, das Leitungsnetz auf kompletter Länge zu erneuern. Zu diesem Zeitpunkt war die GNH bereits in der Ausführung der Leitungsarbeiten. Somit war eine gemeinsame Durchführung in diesem Fall nicht mehr realisierbar. 4. Wie sieht insgesamt der weitere Zeitplan für die Arbeiten von Leitungsträgern im Mellenbergweg aus? Nach der Verlegung der Hauptleitungen erfolgen Anschlussarbeiten an den Hausanschlüssen für GNH und SNH. Die Arbeiten von GNH werden in der 12. KW abgeschlossen. Von kleineren punktuellen Restarbeiten sind allenfalls einzelne Hausanschlüsse betroffen, sodass vom Gasleitungsbau keine weiteren nennenswerten Verkehrsbehinderungen mehr ausgehen werden. Die Arbeiten der SNH werden bis Ende Juli 2019 beendet sein. 5. Wer prüft, entscheidet und genehmigt jeweils, ob im Zuge der Arbeiten eine Sperrung der Straße in welchem Umfang erfolgt? Die Leitungsfirmen wenden sich zur Anordnung der für sie erforderlichen Verkehrsführung an die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Die verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt durch das zuständige Polizeikommissariat im Zuge des Aufgrabescheins. In diesem Fall wurde eine Vollsperrung angeordnet, da durch den Einsatz eines Saugbaggers bei den Aufgrabungen die verbleibende Durchfahrtsbreite für den Pkw-Verkehr nicht ausreichend war. 6. Wie wird sichergestellt, dass die Sperrungen zeitlich und räumlich auf das notwendige Maß begrenzt sind? Im Rahmen der Regelwerke werden geeignete Bauabschnitte gebildet, sodass die Beeinträchtigungen jeweils nur für einen möglichst kleinen Teil der Anliegerinnen und Anlieger gelten. So wurden im Mellenbergweg die Leitungsarbeiten von GNH in mehreren Abschnitten unter Vollsperrung durchgeführt, da sich die Leitungstrasse in der Fahrbahn befindet und ein ausreichender Sicherheitsraum für Anliegerinnen und Anlieger nicht gewährleistet werden konnte. Für die im Gehweg erforderlichen Arbeiten von SNH reicht wiederum eine Einbahnstraßenregelung aus. 7. Wie sieht derzeit der weitere Zeitplan für die Arbeiten zur Grundinstandsetzung beziehungsweise erstmaligen endgültigen Herstellung im Mellenbergweg aus? Wann und in welchen Abschnitten sollen diese Maßnahmen jeweils umgesetzt werden? Wie sieht das Verkehrskonzept für die Bauphase im Einzelnen aus? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16347 3 Der Baubeginn für die Straßenbauarbeiten ist für Herbst 2019 vorgesehen. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise unter Vollsperrung. Die Fertigstellung ist für das 4. Quartal 2020 vorgesehen.