BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1635 21. Wahlperiode 25.09.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 17.09.15 und Antwort des Senats Betr.: Bargkoppelstieg – Flüchtlingsunterbringung in Rahlstedt Medienberichten zufolge hat die Stadt für die Flüchtlingsunterkunft im Bargkoppelstieg 12 – 14 von Globetrotter eine Halle käuflich erworben, in der zunächst 800 Flüchtlinge und langfristig bis zu 1.500 Personen untergebracht werden sollen. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge sind aktuell im Stadtteil Rahlstedt untergebracht? Bitte den neuesten Stichtag verwenden und nach Unterkünften aufschlüsseln . Am Standort der Zentralen Erstaufnahme Bargkoppelstieg: 600 Personen (Stand 21. September 2015). Über Standorte der öffentlichen Unterbringung und die Anzahl der vorhandenen Plätze informiert die zuständige Behörde immer aktuell auf den bezirksbezogenen Standortlisten unter www.hamburg.de/fluechtlinge. Zum Stand der Belegung siehe im Übrigen Drs. 21/1568. 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand im Hinblick auf die oben genannte Unterkunft? 3. Ab wann plant der Senat die Unterbringung am vorgenannten Standort? Die Flüchtlingsunterkunft wurde am 11. September 2015 in Betrieb genommen und mit Flüchtlingen belegt. 4. Handelt es sich um eine zeitlich befristete Einrichtung? Falls ja, für welchen Zeitraum ist die Nutzung der Fläche für Flüchtlingsunterbringung vorgesehen? Nein. Die auf unbestimmte Zeit angelegte Nutzungsdauer richtet sich nach dem Bedarf. 5. Wer wird dort untergebracht? (Handelt es sich um Flüchtlinge, die zurzeit in Zelten leben? Handelt es sich um Neuankömmlinge? Bitte konkretisieren .) Die Zuweisung von Flüchtlingen orientiert sich wie bei allen Standorten der Zentralen Erstaufnahme an den Unterbringungsbedarfen der in Hamburg eintreffenden Menschen . Darunter können auch Personen sein, die zuvor an anderen Standorten der Zentralen Erstaufnahme provisorisch untergebracht wurden. Drucksache 21/1635 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Wie viele Plätze wird es am vorgenannten Standort nach aktuellem Planungsstand geben und mit jeweils welchem Stichtag? Nach derzeitigem Planungsstand kann die Unterbringungskapazität nach Abschluss weiterer Umbaumaßnahmen auf bis zu 1.400 Plätze erweitert werden. Ein konkreter Stichtag, zu dem diese Kapazitätserweiterung abgeschlossen sein wird, kann derzeit nicht benannt werden. 7. Gibt es geschlechtergetrennte sanitäre Einrichtungen? Ja. a. Falls nein: warum nicht? b. Falls ja: Wie viele WCs, Duschen und Waschbecken sind geplant? Nach aktuellem Stand (21. September 2015) stehen 36 geschlechtergetrennte Duschen im Gebäude und in Containern zur Verfügung, darüber hinaus acht geschlechtergetrennte Sanitärcontainer sowie 40 „Dixie“-Toiletten. Derzeit erfolgt die Beschaffung weiterer Sanitärcontainer für den Standort. 8. Wie viele Betreuer sollen vor Ort eingesetzt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Tätigkeitsgebiet.) Das Betreuungsverhältnis durch den Betreiber soll dem Betreuungsverhältnis für alle Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen entsprechen. 9. Plant der Senat angesichts der hohen geplanten Bewohnerzahl eine Aufstockung des Betreuungsschlüssels? Nein. a. Wenn ja: Welcher Betreuungsschlüssel ist geplant? b. Wenn nein: Wie will der Senat das Risiko drohender Konflikte minimieren ? Wie will der Senat den besonderen Bedingungen, die mit dem Betrieb von Massenunterkünften einhergehen, Rechnung tragen ? Siehe Drs. 21/1409. c. Gibt es ein Sicherheitskonzept für die Unterkunft? Falls nein: warum nicht? Wie in den übrigen Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen wird ein Wachdienst im 24-Stunden-Schichtdienst eingesetzt. 10. Wie groß sind die Fläche und die verfügbare Halle in Quadratmetern? Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt 21.922 m². Davon entfallen 12.778,58 m² auf die Hallenflächen. 11. Welche baulichen und sonstigen Maßnahmen sind erforderlich, um das Gelände und das Gebäude für eine entsprechende Nutzung herzurichten ? Die bisherige Lagerausstattung der Hallen muss entfernt werden, in diesem Zusammenhang sind auch kleinere Umbauarbeiten vorzunehmen. Betten sowie ergänzendes Mobiliar müssen bereitgestellt werden. Die Strom- und Wasseranschlüsse sowie die Ver- und Entsorgung der Gebäude müssen der veränderten Nutzung angepasst sowie gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen im Rahmen des präventiven Brandschutzes umgesetzt werden. Weiterhin müssen zusätzliche Dusch- und Sanitärcontainer beschafft und aufgebaut werden. Mit dem weiteren Ausbau sind zusätzliche Maßnahmen für die Herrichtung von Sozial- und Gemeinschaftsräumen verbunden. Die Planung hierfür erfolgt derzeit. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1635 3 12. Welche Kosten sind für die erforderlichen Umbauten eingeplant? (Bitte einzeln aufschlüsseln je Maßnahme.) Für die Umsetzung der Baumaßnahmen wird nach Möglichkeit auf bestehende Rahmenverträge zurückgegriffen. Die entstehenden Kosten der Einzelmaßnahmen können derzeit nicht beziffert werden. 13. Zu welchem Kaufpreis und zu welchen Bedingungen hat der Senat die Halle von Globetrotter erworben? 14. Wer ist Eigentümer der Fläche? a. Falls die Freie und Hansestadt Hamburg neben dem Gebäude auch die Fläche erworben hat, zu welchem Preis? b. Falls die Freie und Hansestadt Hamburg nicht Eigentümer des Geländes ist, über welchen Zeitraum wurde ein Miet- oder Pachtverhältnis abgeschlossen und zu welchen Konditionen? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat das gesamte Grundstück einschließlich der darauf stehenden Gebäude erworben. Es wurde die sofortige Übergabe von Teilbereichen des Grundstücks an die Käuferin vertraglich vereinbart. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition sowie der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner grundsätzlich davon ab, zu Kaufpreisen von Grundstücken beziehungsweise Einzelheiten von Grundstücksgeschäften Stellung zu beziehen .