BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16369 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 25.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Platzt auch die Grundschule auf der Uhlenhorst weiter aus allen Nähten ? Die Grundschule auf der Uhlenhorst ist seit Jahren sehr beliebt, so wurden auch in der diesjährigen Anmelderunde laut Drs. 21/16131 im Erstwunsch 103 Kinder für die Grundschule angemeldet. Dies entspricht rein rechnerisch entweder fünf oder alternativ vier sehr volle ersten Klassen, welche zum Schuljahr 2019/2020 einzurichten sind. Dabei ist die Grundschule bereits seit Jahren überbelegt: Obwohl sie seit 2012 auf Dreizügigkeit ausgelegt ist und maximal 3,5-zügig sein kann (also zwei Jahrgänge vierzügig und zwei Jahrgänge dreizügig), wurden zum Schuljahr 2017/2018 als auch die zwei Jahre davor nicht wie vorgesehen drei, sondern vier erste Klassen eingerichtet. Die Folge ist, dass die Schule mittlerweile räumlich (Turnhalle, Mensa und Fachräume ) deutlich an ihre Kapazitätsgrenzen stößt und sich die Situation perspektivisch – auch mit Blick auf die sich verdichtende Wohnbebauung in der Nachbarschaft – noch zu verschärfen droht. Die Grundschule ist damit nicht allein: Auch an der Grundschule Genslerstraße (Drs. 21/14686) und der Grundschule Richardstraße (Drs. 21/14058) werden seit Jahren deutlich mehr Klassen eingerichtet, als es die Räumlichkeiten hergeben. Der Grundschulzweig der Altonaer Max-Brauer-Schule soll ab 2023 nach Umbauten sogar statt mit drei mit sechs Klassen starten. Entsprechend groß ist der Unmut in der Elternschaft, was sich jetzt ganz deutlich in Altona zeigt: Rund 400 Eltern und Kinder sind dort am 18. Februar 2019 gegen die Schulpolitik des Hamburger Senats auf die Straße gegangen. Ihre Forderung: Neubauten statt bestehende Schulen mit immer mehr Klassen auszustatten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Grundschulen werden derzeit entgegen ihrer eigentlichen Auslegung überbelegt? An welchen Grundschulen, die zum Beispiel auf Dreizügigkeit oder Vierzügigkeit ausgelegt sind, sind also mehr Klassen in den einzelnen Jahrgängen geschaffen worden? Bitte differenziert für Grundschulen und nach Schuljahren von 2012/2013 an bis zum Schuljahr 2018/2019 aufzeigen. Es gibt in Hamburgs Schulen keine Überbelegung. Zu den Ergebnissen der jährlichen Schulorganisation siehe Drs. 20/3705, 20/7676, 20/11503, 21/3866, 21/8541, 21/12589. Zur Zügigkeit nach Schulentwicklungsplan siehe Drs. 21/3866. 2. Wie wird an den Grundschulen mit der Überbelegung umgegangen? An welchen Schulen werden zum Beispiel Klassen in mobilen Klassenräu- Drucksache 21/16369 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 men (Containern) unterrichtet? Bitte differenziert für Schulen und nach Schuljahren von 2012/2013 an bis zum Schuljahr 2018/2019 aufzeigen. Siehe hierzu Drs. 21/14610, 21/10125, 21/5652, 21/1328 und 20/12569. Für das Schuljahr 2012/2013 ist eine automatisierte Erhebung rückwirkend nicht möglich. Für eine manuelle Auswertung wäre die Sichtung des Aktenbestands für rund 190 Grundschulen erforderlich, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage nicht möglich ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Welche Summe ist im Schuljahr 2017/2018 für die Anmietung von mobilen Klassenräumen (inklusive gegebenenfalls zusätzlichem Mobiliar et cetera) aufgewendet worden? Zwischen August 2017 und Juli 2018 sind Mietaufwendungen für mobile Klassenräume in Höhe von rund 2,359 Millionen Euro entstanden. Es wird nicht unterschieden, ob diese zur Abdeckung von erhöhten Bedarfen in der Schülerversorgung oder als Übergangslösung aufgrund der Vielzahl von laufenden und geplanten baulicher Maßnahmen genutzt werden. 4. Im Schuljahr 2018/2019 wurden die Container an der Schule auf der Uhlenhorst abgebaut, dadurch wurde eine Klasse vorübergehend in dem Sachkundeunterrichtsraum untergebracht. Dieser Raum sollte wieder als Fachraum genutzt werden, sofern die Schule auf der Uhlenhorst im kommenden Schuljahr dreizügig wird. Danach könnte die Schule im Schuljahr 2020/2021 wieder vier Züge aufnehmen. Dennoch ist aufgrund des starken Wachstums des Stadtteils mit weiter steigenden Anmeldezahlen zu rechnen. 5. Wie viele erste Klassen plant der Senat angesichts der Anmeldezahl von 103 Kindern (laut Erstwunsch) an der Grundschule auf der Uhlenhorst ab Sommer einzurichten? Ist gegebenenfalls geplant, auf den Zweitoder Drittwunsch der Eltern auszuweichen, um die Grundschule auf der Uhlenhorst zu entlasten? Das Organisationsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Zum weiteren Zeitplan siehe Drs. 21/16131. Im Übrigen war es der ausdrückliche Wunsch der Schule, die mobilen Klassenräume im Schuljahr 2018/2019 vorzeitig abzubauen, um die freiwerdende Fläche neu gestalten zu können. 6. Sind die Anmeldezahlen im Schuljahr 2019/2020 auch an den umliegenden Schulen der Forsmannstraße, Goldbekschule und der Humboldtstraße höher als im Schuljahr 2018/2019? Wenn ja, welche Begründung sieht der Senat für die höheren Anmeldezahlen ? Siehe Drs. 21/16131 und Drs. 21/12589. Für die Schulwahl der Sorgeberechtigten gibt es vielfältige Gründe, die unter anderem von eigenen Erfahrungen durch Geschwisterkinder , den schulischen Informationen bis hin zu Berichten aus der Nachbarschaft oder aus dem Freundeskreis reichen. 7. Wie viele erste Klassen erhalten die Goldbekschule, Forsmannstraße und die Humboldtstraße? Sind dort die Kapazitäten ausgeschöpft? Siehe Antwort zu 4. und 5. 8. Wie schätzt der Senat perspektivisch – auch angesichts der sich verdichtenden Wohnbebauung in der Nachbarschaft – die Belegungssituation an der Grundschule auf der Uhlenhorst ein und wie geht er damit um? Siehe Drs. 21/9828. Jährliche Schwankungen von Schülerzahlen und Anmeldeverhalten bedingen eine Verteilung von Schülerinnen und Schülern auf die vorhandenen Grundschulen, sodass es temporär zu Abweichungen zu der im Schulentwicklungsplan festgelegten Zügigkeit kommen kann. Maßgebend für die Schulorganisation ist gemäß Hamburgischen Schulgesetz der Erstwunsch, siehe auch Drs. 21/8929. Inwieweit sich mit Blick auf die konkrete Situation am Standort diese Abwägungen zu Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16369 3 einer Entscheidung verdichten, kann nicht perspektivisch beantwortet werden, sondern ist das Ergebnis der komplexen Abwägung im Schulorganisationsprozess. 9. Welche Möglichkeiten gibt es, die Schulplatzkapazitäten zu erweitern, außer die bestehenden Schulstandorte aufzustocken (öffentliche Flächen /Gebäude für neue Schulstandorte/Zweitstellen)? Im Rahmen neuer zusammenhängender Wohnbauflächen, die einen Schulneubau begründen, wird regelhaft auch der Flächenbedarf für Schulneubauten berücksichtigt. Beispielhaft seien hier neben der HafenCity die Planungen in Wilhelmsburg, an der Trabrennbahn Bahrenfeld oder in Oberbillwerder genannt. Im Bereich der Nachverdichtung in bestehenden Quartieren steht demgegenüber bei der Frage nach Ausweitung der Schulkapazitäten die Erweiterung bestehender Schulstandorte im Vordergrund. Sofern diese nicht ausreichen, werden darüber hinaus auch Schulstandorte geprüft, die derzeit zum Beispiel vom Hamburger Institut für Berufliche Bildung genutzt werden und im Rahmen der Konzentration des Angebots der Berufsschulen für allgemeinbildende Schulen zur Verfügung stehen. Hier sind beispielhaft die beiden neu geplanten Grundschulen in Eimsbüttel zu nennen. In Altona nutzt die Stadtteilschule Flottbek das Gelände einer ehemaligen Beruflichen Schule, in Eimsbüttel wurde bereits die Schule Turmweg auf diese Art erweitert, in Harburg hat das Friedrich-Ebert-Gymnasium Gebäudeteile des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung übernommen und im Bezirk Hamburg-Nord ist dieses für die Grundschulen an der Knauerstraße und der Forsmannstraße bereits im Schulentwicklungsplan 2012 angekündigt worden. Daneben sind die für Schulentwicklungsplanung und Schulbau zuständigen Ämter und Dienststellen in ständigem Austausch mit Bezirksverwaltung und den für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zuständigen Behörden.