BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16370 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 25.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung von Planten un Blomen – Was ist der aktuelle Stand? In den Medien wird berichtet, dass die Schaugewächshäuser von Planten un Blomen „aus sicherheitstechnischen Gründen für unbestimmte Zeit geschlossen bleiben“. Ende 2016 wurde durch den Bund eine Sanierung der Schaugewächshäuser finanziert, die dann aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg aufgestockt wurde. Bis heute sind aber anscheinend keine oder nur unzureichende Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden.1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Schaugewächshäuser von Planten un Blomen sind seit dem 28. Februar 2019 wieder für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme erfolgt nach den einschlägigen Regeln des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg. Demnach ist insbesondere Voraussetzung der Finanzierung die Erstellung einer Haushaltsunterlage Bau. Auf dieser Grundlage wird die Bürgerschaft um Ermächtigung von Haushaltsmitteln gebeten und ein Zuwendungsantrag beim Bund eingereicht. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Verfahren ist die Finanzierung der Maßnahme gesichert. Zum jetzigen Stand sind im Bundeshaushalt 13,15 Millionen Euro vorgemerkt. Im Hamburger Haushalt sind Planungsmittel in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro vorhanden , um auf Grundlage der Planung eine Haushaltsunterlage Bau erstellen zu können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Welche Maßnahmen waren bezüglich der Sanierung der Schaugewächshäuser mit dem Stand der Finanzierung im Jahr 2016 geplant? Bitte im Detail darstellen. 2. Warum sind bis zum heutigen Tag keine Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden? Falls doch Maßnahmen umgesetzt wurden, bitte im Detail erläutern. Es wurden bereits vonseiten der UHH folgende Maßnahmen durchgeführt: • Ertüchtigung der Stromversorgung • Erneuerung Druckwasserkessel und Schornsteinsockel 1 https://www.abendblatt.de/hamburg/article216520191/Planten-un-Blomen-marode- Gewaechshaeuser-gesperrt.html und https://www.bild.de/regional/hamburg/hamburg-aktuell/ planten-un-blomen-gewaechshaeuser-dicht-60330032.bild.html (Stand: 25.02.2019). Drucksache 21/16370 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 • Erneuerung und Austausch schadhafter Fenster- und Dachgläser nebst Austausch automatischer Öffnungsgetriebe Mit Stand 2016 waren die Sanierung der Stahl-Glas-Konstruktion der Wände und des Daches, die Sanierung der Fundamente sowie Erneuerungen der Gebäudetechnik vorgesehen. 3. Besteht aus Sicht des Senats und der zuständigen Behörde ein Risiko in Bezug auf eine mögliche Schädigung der Pflanzen in den Schaugewächshäusern ? Bitte auch darstellen, welche Maßnahmen unternommen werden, um den Pflanzenbestand zu schützen. Der Bestand setzt sich aus wertvollen zum Teil heute nicht mehr wiederbeschaffbaren Pflanzen zusammen. Ein besonderes Augenmerk gilt den empfindlichen Pflanzen im Tropenhaus, mit hohen Ansprüchen an Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Eine Sanierung kann deshalb hier nur in den Sommermonaten mit zusätzlichem Schutz durch Folien oder Ähnliches erfolgen. 4. Wie beurteilen der Senat und die zuständige Behörde die derzeitige Situation in Bezug auf die Verpflichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, ihre denkmalgeschützten Häuser und Anlagen zu pflegen und zu erhalten? Mithilfe der vom Bund und der Stadt bereitgestellten Mittel wird die erforderliche Sanierung denkmalgerecht durchgeführt werden. 5. Wie ist der aktuelle Planungsstand in Bezug auf die Sanierung der Gewächshäuser? Bitte insbesondere darstellen, welche Maßnahmen geplant sind, wann diese aller Wahrscheinlichkeit nach begonnen und wann diese beendet werden. 6. Wann werden die Schaugewächshäuser aller Wahrscheinlichkeit nach wieder für die Öffentlichkeit zugänglich sein? Kurzfristig wird das Ausschreibungsverfahren für die Planung der Sanierung (VgV- Verfahren) eingeleitet, hiernach wird die Planung bis zur Leistungsphase 3 (Haushaltsunterlage Bau) durchgeführt. Im Zuge der Planung wird der Sanierungsumfang umfänglich geprüft. In Abhängigkeit von den notwendigen Maßnahmen den Baubeginn zu terminieren, die Bauzeit beträgt circa drei bis vier Jahre, da die Sanierung nur in den Sommermonaten möglich ist. Im Übrigen siehe Antworten zu 1. und 2. und Vorbemerkung.