BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16372 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 25.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Umweltbewusstsein bei Großveranstaltungen Sportliche Großveranstaltungen bieten einen Rahmen zur Repräsentation der jeweiligen Sportarten für eine Vielzahl von interessierten Zuschauern. Gleichzeitig kommt es – wie bei den meisten Großveranstaltungen – auch zu Einwirkungen auf die unmittelbare Umwelt, etwa durch Verschmutzung an der Wegstrecke. Auch der An- und Abfahrtsverkehr zu den Veranstaltungen muss in die Umweltbilanz eingerechnet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drs. 20/4967 nennt als Kriterien für eine „Großveranstaltung“: Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die pro Veranstaltungstag mindestens 100 000 Besucherinnen und Besucher im Schnitt der Gesamtveranstaltung aufweisen oder Veranstaltungen, die in der Summe der Veranstaltungstage mehr als 250 000 Besucherinnen und Besucher haben. Im Bereich des Sports erfüllen folgende Veranstaltungen diese Kriterien: Haspa Marathon Hamburg, Hamburg Wasser World Triathlon, EuroEyes CYCLASSICS, IRONMAN Hamburg. Die für den Sport zuständige Behörde fördert Sportgroßveranstaltungen auf Grundlage der „Richtlinie für die Förderung von Sportveranstaltungen“ (https://www.hamburg.de/contentblob/3087200/099a0dc4e7623822ffaedcf9fa2e8f5e/ data/foerderrichtlinie-sportveranstaltungsfoerderung.pdf). Gemäß der Richtlinie sind Zuwendungen nur für Veranstaltungsvorhaben möglich, die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit hinreichend gewähren beziehungsweise garantieren. Dabei geht es nicht nur um sportfachliche Nachhaltigkeit, das heißt um positive Auswirkungen auf die entsprechende Disziplin, sondern auch um nachhaltige Wirkungen im Sinne von Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung. Das bezieht sich unter anderem auf Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Müllreduzierung beziehungsweise -vermeidung und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen. Jede von der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Sportgroßveranstaltung muss mindestens eine der festgeschriebenen oder eine vergleichbare Anforderung erfüllen. Die Verbindlichkeit und die Nachweispflicht dieser Vorgabe werden über die drei Stufen des Zuwendungsverfahren (Antragstellung, Bescheid und Verwendungsnachweis ) sichergestellt. Zuwendungsempfängerin beziehungsweise Zuwendungsempfänger können Verbände, Vereine und Agenturen sein. Für einzelne Veranstaltungsformate mit herausragender Dimension werden darüber hinaus behördenübergreifend mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern sowie externen Fachleuten spezielle Nachhaltigkeitskonzepte erarbeitet. Beispielhaft genannt seien das Nachhaltigkeitskonzept zur Bewerbung Hamburgs um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024 sowie das sich aktuell noch in der Entwicklung befindliche Nachhaltigkeitskonzept zur Ausrichtung von Spielen der UEFA EURO 2024. Drucksache 21/16372 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Das Thema Klimafreundlichkeit ist ein Aspekt des Nachhaltigkeitskonzepts des Hamburger Senats (siehe Drs. 21/9700). Die für den Sport zuständige Behörde ist bei der Entwicklung von Strategien zur Erreichung der dort festgeschriebenen Nachhaltigkeitsziele eingebunden. Mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 21/13089 wurde die öffentliche Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwiefern auf Basis des im Rahmen der Umwelthauptstadt entwickelten Leitfadens „Events: Das Gleiche in Grün“ von 2011 (https://www.hamburg.de/contentblob/3139370/9edfccb4de600114079fce89657c8323 /data/download-leitfaden-2.pdf) für Hamburg verbindliche Leitlinien zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt werden können. Auch hier ist die für den Sport zuständige Behörde eingebunden. Die Stabsstelle Nachhaltigkeit der für Umwelt zuständigen Behörde koordiniert diesen Auftrag und ist aktuell dabei, einen Prozess unter Beteiligung aller relevanten Behörden und sonstigen Stakeholder anzustoßen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Bestehen Konzepte oder Richtlinien zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit von sportlichen Großveranstaltungen in Hamburg? 2. Bestehen verbindliche Richtlinien zur Gewährleistung der Umweltverträglichkeit , die bei der Planung von sportlichen Großveranstaltungen in Hamburg beachtet werden müssen? Ja. a. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Richtlinien? Siehe Vorbemerkung. b. Wenn ja, auf welche Untersuchungen und Erkenntnisse stützen sich die Inhalte? Die in Hamburg festgelegten Kriterien und Konzepte zur Nachhaltigkeit basieren unter anderem auf Leitfäden von Bundesministerien und dem Bundesinstitut für Sportwissenschaften sowie des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). o „Green Champions für Sport und Umwelt, Leitfaden für umweltfreundliche Sportgroßveranstaltungen “, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit /DOSB 2007 o Leitfaden „Sport und Nachhaltigkeit. Mit dem richtigen Konzept in eine erfolgreiche Zukunft“, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg , 2013 o „Praxisleitfaden „klimaneutrale“ Lauf- und Sportevents. Klimaschutz bewegt!“, EnergieAgentur.NRW, 2013 o „Sport schützt Umwelt“, DOSB 2018 c. Wenn ja, gelten diese Richtlinien nur für die Freie und Hansestadt Hamburg oder werden auch private Veranstalter zur Einhaltung verpflichtet ? Siehe Vorbemerkung. d. Wenn ja, wie viele sportliche Großveranstaltungen haben diese Richtlinien im Jahr 2018 eingehalten? Alle im Sinne der Definition Sportgroßveranstaltung (siehe Vorbemerkung). e. Wenn ja, wie viele sportliche Großveranstaltungen haben diese Richtlinien im Jahr 2018 nicht eingehalten? Keine. f. Wenn ja, wie wird die Einhaltung der Richtlinien überprüft? Siehe Vorbemerkung. g. Wenn nein, warum bestehen keine verbindlichen Richtlinien? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16372 3 Entfällt. h. Wenn nein, wie wird dem Umweltschutz bei der Planung Rechnung getragen? Entfällt. 3. Wird die Umweltverträglichkeit von sportlichen Großveranstaltungen in Hamburg regelmäßig überprüft? a. Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen im Jahr 2018? b. Wenn nein, warum findet keine regelmäßige Überprüfung statt? Siehe Vorbemerkung.