BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16374 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 26.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Die Schilleroper – Schutz der Eigentümerin oder des Denkmals? Es ist schon lange bekannt, dass dringende Reparatur- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, um die denkmalgeschützte Stahlkonstruktion der Schilleroper auf St. Pauli erhalten zu können. Die Eigentümerin spielt auf Zeit und scheint dem Senat auch auf der Nase herumzutanzen. So antwortet der Senat auf meine letzte Kleine Schriftliche Anfrage vom 13.12.2018 (Drs. 21/15547), dass die Eigentümerin mehrere Termine mit offensichtlich fadenscheinigen Argumenten nicht wahrgenommen hat. Immerhin kündigte der Senat in seiner Antwort auf die vorgenannte Anfrage an, dass voraussichtlich Anfang 2019 die notwendigen Sicherungsmaßnahmen im Wege einer Verfügung durchgesetzt werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für den Denkmalschutz zuständige Behörde bereitet derzeit eine Sicherungsverfügung vor. Teil dieser Vorbereitungen ist die fachliche Klärung der erforderlichen Maßnahmen und die Prüfung der entsprechenden Angebote von Fachfirmen. Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Sobald abschließend geklärt ist, welche Maßnahmen beauftragt werden sollen, werden diese der Eigentümerin aufgegeben werden. Der Erlass der Sicherungsverfügung kann erst im Anschluss daran erfolgen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1) Welche Maßnahmen umfasst das Sicherungskonzept, das die BSW erarbeiten sollte? Falls das Konzept noch nicht vorliegt: Wann soll es fertig sein und was sind die Gründe für die Verzögerung? 2) Sind alle Maßnahmen des Sicherungskonzepts in die Verfügung aufgenommen worden? Falls nein: Welche nicht und mit welcher Begründung wurden sie nicht aufgenommen? 3) Sind Maßnahmen, die über das Sicherungskonzept hinausgehen in die Verfügung aufgenommen worden? Falls ja: welche? 4) Wann wurde die Verfügung mit den Sicherungsmaßnahmen erlassen? Falls noch keine Verfügung erlassen wurde: Wann wird das geschehen? 5) Welche Frist wurde der Eigentümerin gesetzt, damit sie die Sicherungsmaßnahmen vornehmen kann? Falls noch keine Verfügung erlassen Drucksache 21/16374 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wurde: Welcher Zeitraum (Tage, Wochen, Monate) wird vom Senat als angemessen für die Beseitigung der seit Jahren bekannten Schäden angesehen? 6) Hat die Eigentümerin die Verfügung akzeptiert? Falls nein: a) In welcher Form (Widerspruch, Rechtsmittel, ...) wehrt(e) sich die Eigentümerin gegen die Verfügung oder andere Vorschläge der Freien und Hansestadt Hamburg? b) Hat die Gegenwehr der Eigentümerin eine aufschiebende Wirkung? Siehe Vorbemerkung. Die Sicherungsverfügung wird ausschließlich die zur Sicherung des Gebäudes erforderlichen Maßnahmen enthalten. Die dazu aufzugebenden Fristen können erst festgelegt werden, wenn geklärt ist, welche Ausführungszeiten bei den noch festzulegenden Sicherungsmaßnahmen realistisch zu erwarten sind. 7) Ist die Anordnung einer Ersatzvornahme bereits vorbereitet oder schon erfolgt? Falls ja: Wann erfolgte sie und wie ist der aktuelle Stand der baulichen Umsetzung? Eine Ersatzvornahme wurde noch nicht veranlasst, siehe dazu auch Drs. 21/15547. 8) Welche mündliche, schriftliche oder andere Kommunikation hat es seit dem 23. November 2018 zwischen der Eigentümerin und dem Senat, den Fachbehörden oder dem Bezirksamt gegeben? Bitte jeweils Datum, Initiator/-in, Anlass und Ergebnis nennen. Am 23. November 2018 hat es seitens des Amtes für Bauordnung und Hochbau der für Stadtentwicklung und Wohnen zuständigen Behörde ein Telefonat mit der Eigentümerin zur Vereinbarung von Begehungen und zur Terminabstimmung gegeben. Zum gleichen Zweck wurden am 4., 7., 9. und 16. Januar 2019 sowie am 8. Februar 2019 auch E-Mails und Schreiben zwischen der Eigentümerin, der Schilleroper Projekt GmbH und dem Denkmalschutzamt ausgetauscht. Am 11. Januar 2019 fand ein Begehungstermin mit der Eigentümerin statt, teilgenommen haben Vertretungen des Denkmalschutzamts und des Amtes für Bauordnung und Hochbau. Zur Vereinbarung von Gesprächen mit der Eigentümerin hat es am 7., 8., 10., 14., 22. und 23. Januar 2019 sowie am 26. Februar 2019 telefonische und E-Mail-Kontakte gegeben seitens des Oberbaudirektors.