BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16380 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 26.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung PpUGV – Welche Auswirkungen hat sie auf den Pflegenotstand in Hamburger Krankenhäusern? Zum 01.01.2019 trat das Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kraft. Unter anderem regelt dieses Gesetz sogenannte Personaluntergrenzen in „pflegesensitiven “ Bereichen. Näheres regelt die Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) werden bestimmte Bereiche in Krankenhäusern als pflegesensitiv festgelegt (Bereiche mit Leistungen der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Neurologie oder Herzchirurgie). Pflegepersonaluntergrenzen werden für die nach der PpUGV zu ermittelnden pflegesensitiven Bereiche der Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie vorgegeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Plankrankenhäuser wie folgt: 1. Das Institut für das Entgeltsystem (InEK) im Krankenhaus ermittelt die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern. Bereiche sind Fachabteilungen mit ihren Stationen am jeweiligen Standort und die jeweiligen Intensiv-Behandlungseinheiten. a. Welche Fachabteilungen mit welchen Stationen an welchen Standorten von welchem Hamburger Krankenhaus mit jeweils wie vielen Betten hat das InEK als pflegesensitiv ermittelt? b. Wie viele Intensiv-Behandlungseinheiten auf welchen Stationen in welchem Hamburger Krankenhaus hat das InEK ermittelt? Die zuständige Behörde verweist auf die Veröffentlichung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK): Aufstellung der Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern gemäß § 137i Absatz 4a SGB V, https://www.g-drg.de/content/download/8331/61926/version/4/file/Aufstellung_ Angaben_KH_zu_pflegesens_Bereichen_gem._%C2%A7137i_Abs_4a_SGB_V.pdf. c. Haben Hamburger Krankenhäuser Einwände nach § 5 (2) PpUGV erhoben gegen die Ergebnisse der Ermittlung pflegesensitiver Bereiche durch das InEK? Falls ja, welche Krankenhäuser waren das und wie war die Reaktion des InEK in den einzelnen Fällen? Drucksache 21/16380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Zwei Plankrankenhäuser waren im Kontakt zum InEK und haben Einwände gegen die Ergebnisse der Ermittlung pflegesensitiver Bereiche erhoben. Das InEK ist in einem Fall den Einwänden gefolgt. In einem anderen Fall wurde der Einwand vom InEK abgelehnt. 2. Die PpUGV regelt bis auf weiteres Pflegepersonaluntergrenzen, die das Verhältnis der maximalen Anzahl von Patienten/-innen pro Pflegekraft schichtbezogen festlegen, sowie den maximalen Anteil an Pflegehilfskräften pro Schicht. Zur Einhaltung der Untergrenzen ist es ausreichend, wenn im Monatsdurchschnitt die Untergrenzen eingehalten wurden (§ 6 (5)). Das bedeutet, dass in einzelnen Schichten die Personalbesetzung auch deutlich unter den Untergrenzen liegen kann. Deshalb folgende Fragen: Intensiv-Stationen: a. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung am Tage auf Intensivstationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 2,6:1 bis maximal 3,5:1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 3,6:1 bis 4:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) b. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung in der Nacht auf Intensivstationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 3,6:1 bis maximal 4:1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 4,1:1 bis maximal 4,5:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung ? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) c. In wie vielen Schichten im Januar 2019 auf Intensivstationen wurde die Quote von maximal 8 Prozent für Pflegehilfskräfte überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) Geriatrische Stationen: d. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung am Tage auf geriatrischen Stationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 10,1 :1 bis maximal 11,9 :1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 12,0:1 bis 13,9:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung ? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) e. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung in der Nacht auf geriatrischen Stationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 20,1 :1 bis maximal 23,9 :1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 24,0:1 bis 27,9:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) f. In wie vielen Schichten am Tage im Januar 2019 auf geriatrischen Stationen wurde die Quote von maximal 20 Prozent für Pflegehilfskräfte überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) g. In wie vielen Schichten in der Nacht im Januar 2019 auf geriatrischen Stationen wurde die Quote von maximal 40 Prozent für Pflegehilfskräfte überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) Unfallchirurgische Stationen: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16380 3 h. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung am Tage auf unfallchirurgischen Stationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 10,1 :1 bis maximal 11,9 :1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 12,0:1 bis 13,9:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) i. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung in der Nacht auf unfallchirurgischen Stationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 20,1 :1 bis maximal 23,9 :1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 24,0:1 bis 27,9:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) j. In wie vielen Schichten am Tage im Januar 2019 auf unfallchirurgischen Stationen wurde die Quote von maximal 10 Prozent für Pflegehilfskräfte überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) k. In wie vielen Schichten in der Nacht im Januar 2019 auf unfallchirurgischen Stationen wurde die Quote von maximal 15 Prozent für Pflegehilfskräfte überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) Kardiologische Stationen: l. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung am Tage auf kardiologischen Stationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 12,1 :1 bis maximal 13,9 :1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 14,0:1 bis 15,9:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) m. In wie vielen Schichten im Januar 2019 lag die Schichtbesetzung in der Nacht auf kardiologischen Stationen unter den in PpUGV festgelegten Untergrenzen? Wie viele davon mit einem Verhältnis von 24,1 :1 bis maximal 27,9 :1 und wie viele davon mit einem Verhältnis von 28,0:1 bis 31,9:1 und wie viele mit einer noch schlechteren Schichtbesetzung? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) n. In wie vielen Schichten am Tage im Januar 2019 auf kardiologischen Stationen wurde die Quote von maximal 10 Prozent für Pflegehilfskräfte überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) o. In wie vielen Schichten in der Nacht im Januar 2019 auf kardiologischen Stationen wurde die Quote von maximal 15 Prozent für Pflegehilfskräfte überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Krankenhäusern und jeweiliger Gesamtzahl der Schichten.) Diese Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 3. § 8 regelt Ausnahmetatbestände, unter denen die Pflegepersonaluntergrenzen nicht einzuhalten sind, zum Beispiel „bei kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen“. Wie wird das übliche Maß des Krankenstandes berechnet (zum Beispiel branchenüblicher Krankenstand, durchschnittlicher Krankenstand über alle Branchen hinweg, retrospektive Ermittlung des Krankenstands der jeweiligen Abteilung, saisonal angepasst)? Sind diese kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfälle auf den Monat, den Tag, die Schicht oder auf einen anderen Zeitraum zu berechnen? Bitte erläutern! Drucksache 21/16380 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Nach dem Kenntnisstand der zuständigen Behörde wurden auf Bundesebene bisher keine näheren Bestimmungen zu den Ausnahmetatbeständen getroffen. 4. Wurde aufgrund der neuen Personaluntergrenzen (ersatzweise Aufstockungen zum 01.01.2019) Pflegepersonal in den pflegesensitiven Bereichen aufgestockt? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Abteilung und Krankenhaus sowie nach Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften in VZÄ! In einigen Plankrankenhäusern wurde zusätzliches Pflegepersonal eingestellt. Die überwiegende Zahl der Plankrankenhäuser hat mitgeteilt, dass eine Aufstockung des Pflegepersonals auf einzelnen Stationen aufgrund der Pflegepersonaluntergrenzen nicht stattgefunden hat. 5. Wie hat sich die Zahl der Vollzeitäquivalente bei Pflegefach- und Pflegehilfskräften insgesamt in den Hamburger Krankenhäusern in den letzten zwölf Monaten entwickelt? Ist hier gegenüber der vorherigen Entwicklung ein positiver Effekt festzustellen (bitte begründen)? Daten für 2018 liegen der zuständigen Behörde noch nicht vor. 6. Kam es durch die Einführung der Personaluntergrenzen zu Personalverlagerungen beim Pflegepersonal aus anderen Abteilungen (Versetzungen , Umsetzungen, Abordnungen oder andere Formen der Verlagerung )? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Krankenhaus, „Entsende-Abteilung“, „Zielabteilung“ und Umfang! 7. Kam es durch die Einführung der Personaluntergrenzen zur Einstellung zusätzlicher Pflegekräfte oder zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit ? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Krankenhaus und jeweiliger Abteilung in VZÄ. 8. Kam es durch die Einführung der Personaluntergrenzen zur Einstellung zusätzlicher Pflegehilfskräfte oder zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Krankenhaus und jeweiliger Abteilung in VZÄ. Nach Darstellung der Hamburger Plankrankenhäuser wurden keine Pflegekräfte von anderen Abteilungen in pflegesensitive Abteilungen verlagert. Die personelle Ausstattung der übrigen Abteilungen ist nicht aufgrund der Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen verändert worden. 9. Welche Maßnahmen haben die Krankenhäuser ergriffen, um die Verlagerung von Pflegepersonal von anderen Abteilungen in pflegesensitive Abteilungen zu vermeiden? Bitte Maßnahmen beschreiben und nach Krankenhaus aufschlüsseln. Entfällt. 10. Gab es nach der Einführung von Personaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen Bettensperrungen? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Krankenhäusern, Abteilungen, Anzahl der gesperrten Betten und Dauer der Sperrungen in Tagen. 11. Laut Drs. 21/15872 haben viele Krankenhäuser in Hamburg das Fehlermeldesystem CIRS (critical incident reporting system) eingeführt, in dem Beschäftigte Beinahe-Fehler melden können. In wie viel Prozent der CIRS-Meldungen seit 2015, die von Pflegekräften oder Pflegehilfskräften kommen, wurde als Ursache oder eine der Ursachen eine personelle Unterbesetzung angegeben und welche Maßnahmen ergaben sich aus Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16380 5 diesen Meldungen? Bitte nach Jahr und Krankenhaus aufschlüsseln und gegebenenfalls jeweils abgeleitete Maßnahmen nennen. Eine statistische Erfassung gemäß der Fragestellung erfolgt nicht. 12. Sind nach Einschätzung des Hamburger Senats nach der Übergangsfrist zum 31.03.2019 (§ 8 PpUGV) Sanktionen bei gleichbleibender Personalbesetzung wahrscheinlich (bitte begründen)? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.