BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/16391 21. Wahlperiode 05.03.19 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Peter Lorkowski (AfD) vom 27.02.19 und Antwort des Senats Betr.: Ungeregelter Brexit immer wahrscheinlicher – Wie groß werden die Jobverluste in Hamburg sein? Nur noch etwas mehr als einen Monat – und Großbritannien (GB) wird nach den derzeitigen Planungen die Europäische Union (EU) zum 29. März 2019 verlassen. Die vielfältig mit Großbritannien verflochtene Handelsstadt Hamburg hat zur Bewältigung des britischen Austritts zwar ein Brexit- Übergangsgesetz (HmbBrexitÜG) in Vorbereitung; dieses soll jedoch nur die Modalitäten eines geregelten Austritts abdecken. Alles sieht jedoch danach aus, dass es zu einem „harten“, ungeregelten „No-Deal-Brexit“ kommen wird. Für diesen Fall würde das HmbBrexitÜG gar nicht erst verabschiedet oder – falls doch – wieder suspendiert werden. Zweifellos trägt die britische Regierung aufgrund ihrer Zerstrittenheit und ihrer chaotischen Verhandlungsführung mit der EU einen Großteil der Verantwortung für diese unbefriedigende Situation. Aber Ökonomen – etwa des Münchner Ifo Instituts und des Kieler Weltwirtschaftsinstituts – haben darauf hingewiesen, dass auch die Verhandlungsführung seitens der EU – und damit Deutschlands – stark ideologisch und durch zahlreiche Dogmen geprägt gewesen sei. Dies betreffe vor allem Positionen im Zusammenhang mit der Migrationsfrage. Aus Angst vor sonst eventuell aufkeimenden EU-internen Begehrlichkeiten ließe man die Briten an die Wand fahren und riskiere eine „unmittelbar durchschlagende Rezession in der britischen Wirtschaft, die auch an Deutschland nicht unbemerkt vorüberziehen würde“. Schon jetzt hat die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr in Deutschland fast um die Hälfte auf 1 Prozent gekappt und der Internationale Währungsfonds (IWF) warnt davor, dass Deutschland voraussichtlich am stärksten von einer durch einen harten Brexit ausgelösten globalen Abkühlung des Wirtschaftsklimas betroffen sein würde. In der deutschen Exportindustrie könnten dann – so die Ökonomen des IWF – bis zu 100 000 Arbeitsplätze verloren gehen, vor allem wenn die Ausfuhren in das Vereinigte Königreich wegen der bei einem harten Brexit greifenden WTO-Zölle um bis zu 25 Prozent verteuert werden würden. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Die britische Regierung plant aktuell, nochmals auf die EU zuzukommen, um einen „harten Brexit“ doch noch in letzter Minute abwenden zu können . Gedenkt der Senat, noch auf die weitere Verhandlungsführung der EU mit Großbritannien über die Bundesregierung beziehungsweise den Bundesrat Einfluss zu nehmen, um einen geordneten Brexit zu gewährleisten ? Drucksache 21/16391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, mit welchen Ideen und mit welcher Stoßrichtung genau? Falls nein, warum nicht? Die Freie und Hansestadt Hamburg hat sich im Bundesrat – übereinstimmend mit allen anderen Ländern – für ein Austrittsabkommens ausgesprochen (vergleiche Beschluss des Bundesrates vom 15. Dezember 2017, BR.-Drs. 373/17 und Beschluss des Bundesrates vom 23. März 2018, BR.-Drs. 63/18). Diese Position wird von der Bundesregierung geteilt. Vor diesem Hintergrund ist derzeit keine weitere Einflussnahme des Senats auf die Austrittsverhandlungen zwischen EU und Vereinigtem Königreich angezeigt. 2. In seiner Antwort auf Drs. 21/15685 teilt der Senat mit, dass „die Fachbehörden … Regelungen des hamburgischen Landesrechts … identifizieren (sollen), welche im Falle eines „No-Deal-Brexits“ auch ohne vertragliche Grundlage … geändert werden müssten“. Auf dieser Grundlage sollen dann gegebenenfalls legislative Notfallmaßnahmen für den Fall eines „No-Deal-Brexits“ erlassen werden. Welche relevanten Regelungen genau sind von den Fachbehörden in diesem Zusammenhang inzwischen identifiziert worden? Bitte nach Fachbereichen differenziert auflisten und erläutern. Welche legislativen Vorbereitungen genau hat der Senat auf dieser Basis inzwischen vorbereitet, um gesetzgeberisch auf den immer wahrscheinlicheren „harten Brexit“ reagieren zu können? Bitte detailliert erläutern. Der Senat hat sich auch in legislativer Hinsicht frühzeitig auf das – unerwünschte – Szenario eines ungeregelten Brexit vorbereitet. Bei einem umfassenden Normenscreening wurden über 60 Hamburger Landesnormen identifiziert, die einen direkten Bezug zur Mitgliedschaft in der EU beziehungsweise zur Unionsbürgerschaft ausweisen (siehe Anlage). Die Brexit-Koordinierungsstelle hat intensiv untersucht, inwiefern in Bezug auf die so identifizierten Normen des Hamburgischen Landesrechts legislative Notfallmaßnahmen erforderlich sind. Hierbei wurden die hierfür durch die Europäische Kommission gesetzten Maßstäbe (vergleiche Mitteilung der Kommission vom 13. November 2018, COM (2018) 880 final), die auch von der Bundesregierung herangezogen werden, angelegt: • lediglich vorübergehende, zeitlich befristete Natur der Notfallmaßnahmen; • möglichst enger Anwendungsbereich; dienen dazu, unbillige Härten abzufedern beziehungsweise in eng begrenzten Fällen Vertrauensschutz zuzugestehen; • wenden – soweit regelbar – Nachteile von deutschen Staatsbürgern und Unternehmen ab; • zeigen den Unterschied zwischen EU-Mitgliedschaft und Nichtmitgliedschaft klar auf; • grundsätzlich Einseitigkeit der Maßnahmen. Nach diesen Maßstäben sind nach derzeitigem Sachstand gesetzliche Notfallmaßnahmen für Hamburg nicht erforderlich. 3. Ökonomen sehen ein großes Risiko darin, dass Großbritannien im Falle eines ungeregelten Austritts aus der EU massiv Steuern senken würde, vor allem aber – als Kontrast zur überregulierten EU – massiv Regulierungs - und Bürokratiehürden abbauen könnte, um die britische Wirtschaft nach dem Abwerfen der EU-Fesseln wettbewerbsfähiger zu machen. Auch mit einer weiteren deutlichen Abwertung des britischen Pfundes müsste gerechnet werden. Mit welchen Arbeitsplatzverlusten (inklusive nicht neu geschaffener Stellen) würde der Senat für den Fall eines solchen oder eines vergleichbaren Szenarios für Hamburg – insbesondere vor dem Hintergrund der oben genannten IWF-Prognose – auf Sicht der nächsten drei Jahre rechnen? Die möglichen Jobverluste Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16391 3 bitte nach Branchen/Sektoren aufschlüsseln. Falls sich der Senat über entsprechende Szenarien noch keine Gedanken gemacht haben sollte: warum nicht? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. 4. Hamburger (private) Hochschulen führen zum Teil sehr enge Kooperationsprogramme mit englischen Universitäten/Hochschulen, die für ihre nicht britischen Studenten auch englische akademische Abschlüsse bis hin zu Promotionsgraden umfassen. Presseberichten zufolge könnte die weitere beziehungsweise zukünftige Anerkennung derartiger, in Großbritannien verliehener akademischer Grade bei einem „No-Deal-Brexit“ gegebenenfalls gefährdet sein. Wie beurteilt der Senat vor dem Hintergrund eines möglicherweise ungeregelten Brexits diese Situation a) für bestehende akademische Grade, die in der Vergangenheit bei britischen Partnerhochschulen erworben worden sind, b) für angestrebte akademische Grade, die erst nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU erworben werden sollen? Sind dazu schon mit den deutschen Partnerhochschulen in Hamburg Gespräche geführt worden und wenn ja, welchen Inhaltes und mit welchen Ergebnissen? Falls nein, warum nicht? Allgemein gilt für das Führen ausländischer Grade § 69 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG). Falls das Vereinigte Königreich ohne eine Vereinbarung hierzu aus der EU ausscheidet, gilt das VK als Drittstaat. Die Thematik wurde zwischen der zuständigen Behörde und den Hamburger Hochschulen erörtert; die weiteren Entwicklungen werden sehr genau beobachtet. Drucksache 21/16391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Der Senat hat eine Reihe von Normen im Hamburger Landesrecht identifiziert, welche, vom Regelungsgehalt her, an eine EU-Mitgliedschaft anknüpfen. Dabei handelt es sich um einzelne Vorschriften in folgenden Gesetzen: Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft (Hamburgisches Abschiebungshaftvollzugsgesetz - HmbAHaft- VollzG) Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG) Anordnung über Zuständigkeiten im Ausländer- und Asylrecht (Ausl AsylVZustAnO HA 2018) Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe gegenüber dem Ausland (RHiZustAn O HA) Verordnung über Annahmestellen für die Vermittlung von Glücksspielen in der Freien und Hansestadt Hamburg (Annahmestellenverordnung - AnnahmestVO) Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchtG) Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts - und Todesfällen (Hamburgische Beihilfeverordnung - HmbBeihVO) Hamburgisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Hamburgisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - HmbBQFG) Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG) Hamburgisches Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Hamburgisches Bodenschutzgesetz - HmbBodSchG) Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) Gesetz über die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung von Dolmetscherinnen und Übersetzerinnen sowie Dolmetschern und Übersetzern (Hamburgisches Dolmetschergesetz - Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (HSchul- ZulEinrErStVtrG HA) Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG) Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages (Hamburgisches Glücksspieländerungsstaatsvertrags- Ausführungsgesetz - Hmb- GlüÄndStVAG) Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung - HfVerkO HA) Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetz (HfVerkG HA) Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten (HAVO) Berufsordnung für die Hebammen und Entbindungspfleger in Hamburg (Hebammen -Berufsordnung - HebBerufsO HA 2017) Hamburgisches Gesetz über die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hamburgisches Hebammengesetz – HebG HA) Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen (HmbIngG) Hamburgisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug (Hamburgisches Justizvollzugsdatenschutzgesetz - HmbJVollzDSG) Hamburgisches Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH) Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG) Verordnung über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeister oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (Kehrbezirksausschreibungsverordnung - KAVO) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16391 5 HmbDolmG) Verordnung zur Ausführung des Hamburgischen Dolmetschergesetzes (Hamburgische Dolmetscherverordnung - HmbDolmVO) Dolmetschergebührenordnung (DolmGebO) Bergverordnung für elektrische Anlagen (Elektro-Bergverordnung - El- BergV) Hamburgische Verordnung über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung aufgrund des Gemeinschaftsrechts (Hamburgische EU- Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung - HmbEUL- BAVO) Feuerungsverordnung (FeuVO) Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Hochschulwesens (HSchulWzBehGeb O HA) Geodateninfrastrukturgesetz (HmbG- DIG) Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht (VerfGG HA 1982) Gesetz über den Hamburgischen Versorgungsfonds - Anstalt öffentlichen Recht - (HVFG) Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG HA) Gesetz über die Durchführung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (HmbEAG) Gesetz über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank (SpielbkG HA) Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (MPAbkZStG HA) Gesetz zu dem Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (MeßAkkrStAbkG HA) Gesetz zum Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt- Abkommen - DiBtAbkG HA) Verordnung über die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (BiVAnerk V HA) Verordnung über die Laufbahn der Fachrichtung Bildung (HmbLVO- Bildung) Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Zivil- und Handelssachen sowie für die Erledigung inländischer Rechtshilfeersuchen (RHiErs AGZustV HA) Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin “ oder „staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ (Lebensmittelchemiker -Gesetz – LMChemG HA 2015) Gesetz über die Öffentliche Rechtsauskunft - und Vergleichsstelle (ÖRA- Gesetz) Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Hamburgisches Patientenmobilitätsumsetzungsgesetz -HmbPatMobUG) Hamburgisches Pressegesetz (PresseG HA) Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein -Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Hamburgisches Seilbahngesetz (SeilBG HA) Verordnung zur Ausführung der Maßnahmen zum Schutz von Spielerinnen und Spielern nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz (Hamburgische Spielerschutzverordnung - HmbSpiel- SchuVO) Verordnung über die Spielordnung für die öffentliche Spielbank in Hamburg (Spielordnung - SpielO HA 2006) Gesetz über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ (SVermAVersG HA) Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (VergabeVO Stiftung) Verordnung über anerkannte Fachbetriebe und Zertifizierungsorganisationen auf dem Gebiet der Grundstücksentwässerung (FachZVO) Verordnung über Anforderungen an Wasser- und Abwasseruntersuchungsstellen und deren Zulassung (W/AbwUZulV HA 2015) Verordnung über Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure, Prüfsachverständige und Technische Prüfungen (PVO) Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) Hamburgische Verordnung über Sach- Drucksache 21/16391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APO-LMChem) Hamburgische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter (HmbRett- SanAPO) Hamburgische Bauordnung (HBauO) Baugebührenordnung (BauGebO) Gesetz zur Durchführung des Kapitels III der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates (Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetz - BauPMÜDG) verständige und Untersuchungsstellen nach § 18 des Bundes- Bodenschutzgesetzes (HmbVSU) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/16391 7 Betroffene Normen im Einzelnen: § 4 Abs. 3 HmbAHaftVollzG § 15 Abs. 6 S. 9 HmbAbwG § 4 BiVAnerkV HA §§ 2 Abs. 1, 18 Abs. 1a FachZVO §§ 6 Abs. 4, 9 Abs. 3 W/AbwUZulV HA 2015 § 2 Abs. 3 Nr. 3 AnnahmestVO § 16 Abs. 2 HmbRettSanAPO §§ 4 Abs. 2-4, 4a Abs. 2, 5 Abs. 2, 8, 9, 21 Abs. 5, 26 Abs. 4 HmbArchtG §§ 19b Abs. 2 und 19 c, § 67 HBauO § 1 Abs. 1 Nr. 7 BauGebO § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2 HAVO U.U. § 1 Abs. 1 Ziffer 3 BauPMÜDG § 89 Abs. 3 HmbBG §§ 2 Abs. 3, 3 Abs. 6, 5 Abs. 6, 12 Abs. 3, Abs. 4 u. Abs. 6, 13a Abs. 2, 13b Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 HmbBQFG § 6 Abs. 1 BezVWG § 14 Abs. 2 HmbBodSchG §§ 18a Abs. 1 - Abs. 5, 20a Abs. 1, Abs. 3 PolDVG HA Art. 1 Abs. 3; Art. 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 Nr. 2, 6 und 7 sowie Art. 3 Abs. 1 und 2 DiBtAbkG HA 1.3 DolmGebO § 8 a Abs. 1 S.1 sowie Abs. 2 Nr. 1, 9 Nr. 3 HmbDolmG § 12 Abs. 1 HmbDolmVO §§ 3 Abs. 1 S. 2, 29 Abs. 1 S. 3 ElBergV §§ 1 Nr. 1, 4 Nr. 1, Nr. 3, 14, 15 Abs. 2 HmbEULBAVO § 8 Abs. 2 Nr. 1 FeuVO §§ 9 Abs. 2, 10 Abs. 6, 12 Abs. 4 und 13 Abs. 2 HmbGDIG §§ 8 Abs. 3 S.2 Nr. 2, 12 Abs. 6 HmbGlüÄndStVAG § 9 Abs. 2 a.E. HafenSG § 2 Nr. 21 c) HmbJVollzDSG § 25 Abs. 1 VerfGG HA 1982 § 3 Abs. 2 Nr. 3 HVFG § 1 HebBerufsO HA 2017 § 3 Abs. 3 HebG HA §§ 5 Abs. 1, 4, 36, 42 Abs. 1, 2 HmbKGH §§ 36 Abs. 1, 117a Abs. 1 HmbHG § 5 Abs. 2 S. 2 HSchulZulEinrErStVtrG HA §§ 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, S. 2, Abs. 6, 7 Abs. 2, Abs. 3, 9 Abs. 3, 15 Abs. 3, Abs. 4 Nr. 2 HmbIngG § 13a Abs. 4 Nr. 7 HmbKatSG §§ 4 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 7, Nr. 10, Abs. 2, 5 Abs. 3 KAVO §§ 1 Abs. 2 Nr. 2, 3 Abs. 1 Nr. 1 LMChemG HA 2015 § 5 Abs. 1 Nr. 2 ÖRA-Gesetz § 3 Abs. 3 HmbPatMobUG § 9 Abs. 1 Nr. 1 PresseG HA §§ 3 Abs. 2, 9 Abs. 4 PVO § 5 SVermAVersG HA § 30a Abs. 3 Nr. 2 SOG Drucksache 21/16391 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 § 7 Abs. 3 HmbSpielSchuVO Art. 22 Abs. 2 S. 2 Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung §§ 2 Nr. 1-3 VergabeVO Stiftung §1 Abs. 5, § 39 Abs. 2 VStättVO §§ 8a-8d HmbVwVfG §§ 6, 18 Abs. 1 HmbVSU Art. 2 Abs. 4 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 7 MPAbkZStG HA Abkommen in Anlage A, Art. 2 Abs. 4 Nr. 1, Nr. 5 MeßAkkrStAbkG HA § 1 Abs. 1 Nr. 7, Nr. 8 RHiErsAGZustV HA I Abs. 1 Nr. 11.1 u. 11.2, I Abs. 1 a Nr. 7, II Abs. 1 Nr. 37 AuslAsylVZustAnO HA 2018 I Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, III RHiZustAnO HA § 3 Abs. 3 Nr. 2, § 16 Nr. 2 APO-LMChem